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Was ist Ertragswertverfahren? Einfach erklärt

Das Ertragswertverfahren ist eine zentrale Methode zur Immobilienbewertung, insbesondere bei Renditeobjekten. Es fokussiert sich auf die potenziellen Erträge einer Immobilie und ist entscheidend für Investitionsentscheidungen.

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Was ist Ertragswertverfahren? Einfach erklärt

Das Ertragswertverfahren stellt eine der wichtigsten Methoden zur Bewertung von Immobilien dar, insbesondere wenn es sich um Objekte handelt, die Erträge generieren sollen. Im Gegensatz zum Sachwertverfahren, das die reinen Herstellungskosten berücksichtigt, oder dem Vergleichswertverfahren, das auf ähnliche Verkäufe abstellt, liegt der Fokus des Ertragswertverfahrens auf der künftigen Rentabilität einer Immobilie. Es beantwortet die Frage, welchen Wert eine Immobilie heute unter Berücksichtigung ihrer zukünftigen Einnahmen hat. Diese Bewertungsmethode ist unerlässlich für Kapitalanleger, Banken bei der Kreditvergabe und Gutachter, um einen realistischen Marktwert von Objekten wie Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden oder Gewerbeimmobilien zu ermitteln. Wir erklären Ihnen die Funktionsweise, die einzelnen Schritte und die Bedeutung dieses Verfahrens einfach und verständlich.

Grundlagen des Ertragswertverfahrens

Das Ertragswertverfahren ist im deutschen Recht in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) verankert und dient der Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie. Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, gibt den Preis an, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Für ertragsorientierte Objekte ist dieses Verfahren besonders geeignet, da es die aus der Immobilie zu erwartenden Erträge in den Mittelpunkt stellt. Es geht davon aus, dass der Wert einer Immobilie primär durch die damit erzielbaren Einnahmen bestimmt wird.

Die Logik dahinter ist, dass ein Investor nicht nur den physischen Besitz erwirbt, sondern die Fähigkeit der Immobilie, über einen längeren Zeitraum hinweg positive Cashflows zu generieren. Daher müssen zukünftige Einnahmen und Ausgaben präzise prognostiziert und entsprechend abgezinst werden, um ihren heutigen Wert zu ermitteln.

  • Fokus auf zukünftige Erträge und weniger auf Bausubstanz.
  • Wichtig bei der Bewertung von Renditeimmobilien wie Mietshäusern.
  • Berücksichtigt Einnahmen und Ausgaben über die Restnutzungsdauer.
  • Grundlage ist das Prinzip der Kapitalisierung von Reinerträgen.

Die Berechnung des vorläufigen Ertragswertes

Die Berechnung des Ertragswertes beginnt mit der Ermittlung des sogenannten Reinertrags. Dieser Reinertrag ist die Differenz zwischen den Roherträgen (Mieteinnahmen) und den Bewirtschaftungskosten. Von diesem Reinertrag wird dann der Bodenwertanteil abgezogen, um den Wert der baulichen Anlagen zu isolieren. Der so berechnete Gebäudereinertrag wird anschließend über die Restnutzungsdauer kapitalisiert. Die Kapitalisierung erfolgt mithilfe eines sogenannten Kapitalisierungszinssatzes.

Der erste Schritt ist die Ermittlung des Rohertrages. Hierbei werden alle Mieteinnahmen oder andere Erlöse, die aus der Nutzung der Immobilie resultieren, berücksichtigt. Es ist wichtig, marktübliche Mieten anzusetzen und eventuelle Leerstandsrisiken zu berücksichtigen. Im Anschluss werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen. Dazu gehören zum Beispiel Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnisse und nicht übertragbare Betriebskosten. Die Qualität der Daten bei der Ermittlung dieser Werte ist entscheidend für das Ergebnis der Bewertung.

  • Rohertrag (marktübliche Mieteinnahmen)
  • Abzug von Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, etc.)
  • Ergebnis ist der jährliche Reinertrag
  • Kapitalisierung des Gebäudereinertrags über die Restnutzungsdauer

Bestandteile des Reinertrags und der Kapitalisierungszinssatz

Der Reinertrag ist, wie bereits erwähnt, die Basis für das Ertragswertverfahren. Er ist das Ergebnis aus dem Rohertrag abzüglich der nicht umlegbaren Bewirtschaftungskosten. Zu den Bewirtschaftungskosten zählen in der Regel die Verwaltungskosten, die Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis und die nicht umlegbaren Betriebskosten. Die Höhe dieser Kosten kann stark variieren und sollte realitätsnah kalkuliert werden. Eine zu optimistische Annahme führt zu einem überhöhten Ertragswert, eine zu pessimistische zu einem möglicherweise zu niedrigen. Die Verwaltungskosten werden oft als Prozentsatz der Jahresbruttomiete angesetzt, die Instandhaltungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche oder als Prozentsatz der Miete.

Der Kapitalisierungszinssatz (Liegenschaftszinssatz) ist ein entscheidender Faktor. Er reflektiert die Renditeerwartung des Kapitalmarktes für die jeweilige Art von Immobilie und Lage. Dieser Zinssatz ist objektiv zu ermitteln und wird oft aus Kaufpreissammlungen von Sachverständigenausschüssen abgeleitet. Ein hoher Kapitalisierungszinssatz führt zu einem niedrigeren Ertragswert, da zukünftige Erträge stärker abgezinst werden, und umgekehrt. Er ist somit ein Ausdruck des Risikos und der Attraktivität einer Investition. Die Wahl des richtigen Liegenschaftszinssatzes ist von großer Bedeutung und bedarf oft fundierter Expertise.

  • Reinertrag = Rohertrag - Bewirtschaftungskosten.
  • Bewirtschaftungskosten umfassen Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und nicht umlegbare Betriebskosten.
  • Liegenschaftszinssatz spiegelt die Renditeerwartung wider.
  • Hoher Zinssatz mindert den Ertragswert.

Berechnung des Bodenwerts und Gebäudereinertrags

Ein wesentlicher Schritt im Ertragswertverfahren ist die separate Behandlung von Boden und Gebäude. Während das Gebäude eine begrenzte Lebensdauer hat und abschreibungsfähig ist, wird der Boden in der Regel als unvergänglich angesehen. Zuerst wird der Bodenwert ermittelt. Dies geschieht meist über das Vergleichswertverfahren, indem man aktuelle Verkäufe von unbebauten Grundstücken in vergleichbarer Lage und Beschaffenheit heranzieht. Der Bodenrichtwert, der von den Gutachterausschüssen veröffentlicht wird, dient hierbei als wichtige Orientierungsgröße.

Vom gesamten Reinertrag der Immobilie wird dann der Reinertragsanteil abgezogen, der rechnerisch dem Boden zugerechnet werden kann (Bodenwert multipliziert mit dem Liegenschaftszinssatz). Das Ergebnis ist der Gebäudereinertrag. Dieser Gebäudereinertrag ist der Anteil der Einnahmen, der ausschließlich durch das Gebäude erwirtschaftet wird und über die Restnutzungsdauer kapitalisiert werden muss. Da das Gebäude mit der Zeit an Wert verliert und eine begrenzte Lebensdauer hat, ist nur dieser Gebäudereinertrag für die Kapitalisierung des Gebäudewertes relevant.

  • Bodenwert wird separat ermittelt (oft über Vergleichswertverfahren).
  • Bodenrichtwerte als wichtige Informationsquelle.
  • Bodenwertanteil des Reinertrags wird vom Gesamtreinertrag subtrahiert.
  • Der verbleibende Betrag ist der Gebäudereinertrag.

Kapitalisierung des Gebäudereinertrags und die Formel

Nach der Ermittlung des Gebäudereinertrags folgt die Kapitalisierung. Hierbei wird der jährliche Gebäudereinertrag über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes abgezinst, um seinen Barwert zu ermitteln. Die Restnutzungsdauer ist die geschätzte Anzahl von Jahren, in denen das Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann, bevor größere Sanierungen oder ein Abriss notwendig werden. Diese Dauer wird auf Basis des Baujahres, der Bauart, des Zustandes und der durchgeführten Modernisierungen geschätzt.

Die Kapitalisierung erfolgt über einen sogenannten Rentenbarwertfaktor. Dieser Faktor berücksichtigt den Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer. Die Formel zur Berechnung des Gebäudewerts lautet vereinfacht: Gebäudewert = Gebäudereinertrag x Vervielfältiger. Der Vervielfältiger ist ein komplexer Faktor, der aus dem Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer abgeleitet wird und die Summe der abgezinsten jährlichen Reinerträge über die gesamte Restnutzungsdauer darstellt. Die Summierung des Gebäudewerts und des Bodenwerts ergibt den vorläufigen Ertragswert der Immobilie.

  • Kapitalisierung des Gebäudereinertrags über die Restnutzungsdauer.
  • Verwendung des Rentenbarwertfaktors (Vervielfältiger).
  • Vervielfältiger leitet sich aus Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer ab.
  • Gebäudewert + Bodenwert = vorläufiger Ertragswert.

Anpassungen und Endgültiger Ertragswert

Der vorläufige Ertragswert ist noch nicht der endgültige Verkehrswert. Im letzten Schritt werden noch Zu- oder Abschläge vorgenommen, die nicht direkt in den vorherigen Berechnungen berücksichtigt wurden. Dies können beispielsweise besondere objektspezifische Merkmale sein, die den Wert der Immobilie beeinflussen. Hierzu zählen unter anderem ein überdurchschnittlicher Bauzustand, seltene Ausstattungsmerkmale, besondere Belastungen oder geringere Instandhaltungsrückstände. Auch eine außergewöhnlich gute oder schlechte Lage im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen kann hier Berücksichtigung finden, sofern dies nicht bereits im Bodenwert oder Liegenschaftszinssatz angemessen erfasst wurde.

Diese Anpassungen erfordern ein hohes Maß an Sachverständigkeit und Erfahrung. Sie sind oft qualitativer Natur und müssen sorgfältig begründet werden. Der Gutachter muss in der Lage sein, den finanziellen Einfluss solcher Merkmale auf den Verkehrswert zu quantifizieren. Nach diesen Anpassungen wird der endgültige Ertragswert ermittelt, welcher den Verkehrswert der Immobilie zum Stichtag der Wertermittlung darstellt.

  • Objektspezifische Zu- oder Abschläge zum vorläufigen Ertragswert.
  • Berücksichtigung besonderer Merkmale (z.B. außergewöhnlicher Bauzustand, Belastungen).
  • Anpassungen erfordern Expertise und detaillierte Begründung.
  • Ergebnis ist der endgültige Ertragswert/Verkehrswert.

Beispielrechnung zum Ertragswertverfahren

Um das Ertragswertverfahren greifbarer zu machen, betrachten wir ein vereinfachtes Beispiel. Gehen wir von einem Mehrfamilienhaus mit folgenden Eckdaten aus:

  • Jährlicher Rohertrag (Mieteinnahmen): 50.000 Euro
  • Bewirtschaftungskosten pro Jahr: 10.000 Euro
  • Bodenwert: 200.000 Euro
  • Liegenschaftszinssatz: 5%
  • Restnutzungsdauer des Gebäudes: 30 Jahre

1. Berechnung des Reinertrags: Rohertrag (50.000 €) - Bewirtschaftungskosten (10.000 €) = 40.000 € pro Jahr.

2. Berechnung des Bodenwertanteils am Reinertrag: Bodenwert (200.000 €) x Liegenschaftszinssatz (0,05) = 10.000 € pro Jahr.

3. Berechnung des Gebäudereinertrags: Reinertrag (40.000 €) - Bodenwertanteil am Reinertrag (10.000 €) = 30.000 € pro Jahr.

4. Kapitalisierung des Gebäudereinertrags (unter Verwendung des korrespondierenden Vervielfältigers für 30 Jahre bei 5% Zins, der hier ca. 15,37 betragen würde – dieser Wert ist komplex zu berechnen und wird oft Tabellen entnommen): Gebäudereinertrag (30.000 €) x Vervielfältiger (15,37) = 461.100 €.

5. Ermittlung des vorläufigen Ertragswertes: Gebäudewert (461.100 €) + Bodenwert (200.000 €) = 661.100 €.

Dieser Wert würde dann noch um spezifische Objektmerkmale angepasst werden, um zum endgültigen Verkehrswert zu gelangen.

Vor- und Nachteile des Ertragswertverfahrens

Das Ertragswertverfahren bietet einige entscheidende Vorteile, insbesondere für Investoren. Es legt den Fokus klar auf die Rentabilität und damit auf das, was eine Immobilie als Kapitalanlage wirklich wertvoll macht. Es ist besonders aussagekräftig bei Objekten, deren Hauptzweck die Erzielung von Mieteinnahmen ist. Die Berücksichtigung von Prognosen für zukünftige Erträge und Ausgaben ermöglicht eine zukunftsorientierte Bewertung. Es ist zudem das in Deutschland gesetzlich für diese Art von Immobilien vorgeschriebene Verfahren und bietet somit Rechtssicherheit.

Allerdings hat das Verfahren auch Nachteile. Es ist stark abhängig von den Annahmen über zukünftige Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten und den Liegenschaftszinssatz. Kleine Änderungen bei diesen Parametern können zu erheblichen Abweichungen im Ergebnis führen. Die Prognose dieser Größen ist oft subjektiv und mit Unsicherheiten behaftet. Bei stark eigengenutzten Objekten oder sehr jungen Immobilien ohne etablierte Mieteinnahmen kann die Anwendung des Ertragswertverfahrens schwierig sein, da die Datenbasis für die Prognose fehlt oder nicht repräsentativ ist.

  • Vorteil: Fokus auf Rentabilität und zukunftsorientierte Bewertung.
  • Vorteil: Gesetzlich anerkannt und relevant für Kapitalanleger.
  • Nachteil: Hohe Abhängigkeit von unsicheren Zukunftsprognosen.
  • Nachteil: Schwierigkeiten bei eigengenutzten oder neuen Objekten ohne Mieteinnahmen.
  • Nachteil: Subjektivität bei der Festlegung von Parametern wie dem Liegenschaftszinssatz.

Fazit

Das Ertragswertverfahren ist ein unverzichtbares Instrument zur Bewertung von Immobilien, die primär zur Erzielung von Einnahmen genutzt werden. Es bietet eine fundierte Grundlage für Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Finanzierungen und Bilanzierungen, indem es die potenzielle Rentabilität einer Immobilie in ihren aktuellen Wert übersetzt. Trotz der Komplexität und der Abhängigkeit von präzisen Prognosen ermöglicht es eine realistische Einschätzung des Werts. Eine sorgfältige Anwendung durch erfahrene Gutachter, die über umfassende Marktkenntnisse verfügen, ist jedoch entscheidend für ein belastbares Ergebnis. Für Immobilieninvestoren ist das Verständnis dieses Verfahrens von fundamentaler Bedeutung, um den wahren Wert einer potenziellen Kapitalanlage zu erkennen.

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Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
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