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Was ist der iSFP-Zuschuss?

Der iSFP-Zuschuss macht energetische Sanierungen deutlich günstiger: Er erhöht Fördersätze und Förderhöchstbeträge für Maßnahmen an Hausdach, Fassade und Heizung.

7 min Lesezeit
Was ist der iSFP-Zuschuss?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zentraler Baustein der staatlichen Förderung für energetische Modernisierungen in Deutschland. Wer einen iSFP erstellen lässt und anschließend darin empfohlene Maßnahmen umsetzt, kann deutlich mehr Zuschuss aus dem Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) erhalten als ohne diesen Plan. In diesem Ratgeber wird erklärt, was der iSFP-Zuschuss konkret ist, wie er funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie sich der Bonus in der Praxis auf die Kosten einer Sanierung auswirkt.

Was ist der iSFP und was bedeutet der iSFP-Zuschuss?

Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist ein detaillierter Modernisierungsplan für ein bestehendes Wohngebäude. Ein anerkannter Energieberater erfasst den Ist-Zustand des Hauses, bewertet den energetischen Zustand und schlägt eine schrittweise Sanierung vor – zum Beispiel Dämmung von Dach, Fassade oder Keller, Austausch von Fenstern oder Modernisierung der Heizung. Der iSFP legt fest, welche Maßnahmen sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten und welche Fördermöglichkeiten in Frage kommen.

Der sogenannte iSFP-Zuschuss bezeichnet nicht eine eigene Förderung, sondern einen Förderbonus, der sich auf andere BEG-Zuschüsse auswirkt. Wer einen iSFP erstellen lässt und später darin empfohlene Maßnahmen umsetzt, erhält für diese Maßnahmen einen höheren Zuschuss als ohne iSFP. Zusätzlich steigt der maximale förderfähige Betrag pro Wohneinheit, sodass insgesamt deutlich mehr Fördergeld abgerufen werden kann.

  • Der iSFP ist ein individueller Modernisierungsplan für ein Wohngebäude.
  • Er wird von einem anerkannten Energieberater erstellt.
  • Der iSFP-Zuschuss ist ein Förderbonus auf BEG-Maßnahmen.
  • Der Bonus erhöht sowohl den Fördersatz als auch den Förderhöchstbetrag.
  • Der iSFP ist in der Regel 15 Jahre lang gültig.

Wie funktioniert der iSFP-Förderbonus in der Praxis?

Ohne iSFP werden viele Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG mit einem Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, meist bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Mit einem iSFP steigt der Fördersatz für dieselben Maßnahmen auf 20 Prozent, und der förderfähige Betrag erhöht sich auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Das bedeutet, dass sowohl der prozentuale Zuschuss als auch die maximale Förderhöhe deutlich ansteigen.

Ein Beispiel: Ein Einfamilienhaus soll mit Dämmung an Dach und Fassade sowie einem neuen Heizsystem modernisiert werden. Ohne iSFP wären bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten 15 Prozent, also 4.500 Euro Zuschuss möglich. Mit iSFP können bei denselben 30.000 Euro 20 Prozent, also 6.000 Euro Zuschuss gewährt werden. Liegen die förderfähigen Kosten bei 60.000 Euro, steigt der Zuschuss mit iSFP auf 12.000 Euro, während ohne iSFP nur 4.500 Euro möglich wären.

  • Ohne iSFP: 15 % Zuschuss, max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit.
  • Mit iSFP: 20 % Zuschuss, max. 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit.
  • Der iSFP-Bonus gilt für bestimmte Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch oder Heizungsoptimierung.
  • Der Bonus setzt voraus, dass die Maßnahme im iSFP empfohlen und innerhalb der Gültigkeitsdauer umgesetzt wird.
  • Der iSFP-Zuschuss kann sich bei größeren Sanierungen um mehrere Tausend Euro summieren.

Welche Maßnahmen profitieren vom iSFP-Bonus?

Der iSFP-Zuschuss wirkt sich vor allem auf Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Heizungs- und Lüftungstechnik aus. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Dach, Außenwänden, Kellerdecken oder Bodenplatten, der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie die Modernisierung oder der Austausch von Heizungsanlagen. Auch Maßnahmen zur Optimierung der Heizung, wie hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen, können vom Bonus profitieren.

Nicht jede Modernisierung wird automatisch mit dem iSFP-Bonus gefördert. Entscheidend ist, dass die Maßnahme im iSFP ausdrücklich empfohlen wird und in die Kategorien der förderfähigen BEG-Maßnahmen fällt. Typischerweise zählen dazu Maßnahmen, die den Energieverbrauch des Gebäudes spürbar senken oder die Effizienz der Anlagentechnik verbessern. Maßnahmen, die nur kosmetisch sind oder keinen relevanten Energieeinspareffekt bringen, fallen in der Regel nicht unter den iSFP-Bonus.

  • Dämmung von Dach, Fassade, Keller und Boden.
  • Austausch von Fenstern und Außentüren.
  • Modernisierung oder Austausch der Heizungsanlage.
  • Hydraulischer Abgleich und Austausch von Heizungspumpen.
  • Einbau energieeffizienter Lüftungs- oder Regelungstechnik.
  • Maßnahmen, die im iSFP ausdrücklich empfohlen werden.

Welche Voraussetzungen gelten für den iSFP-Zuschuss?

Damit der iSFP-Zuschuss greift, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein, in Deutschland stehen und vorwiegend als Wohngebäude genutzt werden. Förderfähig sind in der Regel Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohneinheiten. Zudem muss der iSFP von einem anerkannten Energieberater erstellt werden, der in den entsprechenden Förderlisten des Bundes geführt ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die zeitliche Abstimmung: Der iSFP muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erstellt und der Förderantrag für die Beratung rechtzeitig gestellt werden. Die Maßnahmen selbst müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer des iSFP umgesetzt werden, die in der Regel 15 Jahre beträgt. Außerdem muss die jeweilige Maßnahme im iSFP ausdrücklich empfohlen sein und in die Kriterien der BEG-Förderung passen.

  • Gebäude mindestens zehn Jahre alt und in Deutschland gelegen.
  • Vorwiegend Wohnnutzung (Wohngebäude).
  • iSFP durch anerkannten Energieberater erstellt.
  • Förderantrag für die Beratung vor Beginn der Maßnahmen gestellt.
  • Maßnahmen innerhalb der Gültigkeitsdauer des iSFP umgesetzt.
  • Maßnahme im iSFP ausdrücklich empfohlen und förderfähig.

Wie wird der iSFP gefördert und wie läuft die Antragstellung ab?

Neben dem iSFP-Zuschuss auf die späteren Sanierungsmaßnahmen wird auch die Erstellung des iSFP selbst gefördert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser werden in der Regel bis zu 650 Euro als Zuschuss für die Energieberatung gewährt, bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten bis zu 850 Euro. Diese Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung gewährt und deckt einen erheblichen Teil der Beratungskosten ab.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel über das BAFA-Portal. Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften stellen den Antrag selbst, erhalten einen Zuwendungsbescheid und lassen anschließend den iSFP erstellen. Nach Abschluss der Beratung wird die Rechnung des Energieberaters zusammen mit einem Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht. Erst dann wird der Zuschuss für die Beratung ausgezahlt. Für die späteren Sanierungsmaßnahmen werden dann separate BEG-Anträge gestellt, in denen der iSFP-Bonus berücksichtigt wird.

  • Förderung der iSFP-Erstellung durch BAFA (bis 650 € bei EFH/ZFH, bis 850 € ab 3 WE).
  • Antragstellung über das BAFA-Portal durch Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft.
  • Erhalt eines Zuwendungsbescheids vor Beginn der Beratung.
  • Rechnung des Energieberaters und Verwendungsnachweis nach Abschluss einreichen.
  • Spätere BEG-Anträge für Sanierungsmaßnahmen mit iSFP-Bonus.
  • Beratung und Förderung sind zeitlich aufeinander abzustimmen.

Wie rechnet sich der iSFP-Zuschuss für Hausbesitzer?

Der iSFP-Zuschuss kann sich für Hausbesitzer schnell rechnen, insbesondere bei umfangreichen Sanierungen. Die Kombination aus höherem Fördersatz und erhöhtem Förderhöchstbetrag kann den Zuschuss im Vergleich zu einer Sanierung ohne iSFP um mehrere Tausend Euro erhöhen. Selbst wenn die Erstellung des iSFP einige hundert Euro kostet, amortisiert sich dieser Betrag oft schon bei einer einzigen größeren Maßnahme, die vom Bonus profitiert.

Ein Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten soll energetisch saniert werden. Die förderfähigen Kosten liegen bei 90.000 Euro. Ohne iSFP wären 15 Prozent von 30.000 Euro pro Wohneinheit, also 4.500 Euro pro Wohneinheit, möglich – insgesamt 13.500 Euro Zuschuss. Mit iSFP können 20 Prozent von 60.000 Euro pro Wohneinheit, also 12.000 Euro pro Wohneinheit, gefördert werden – insgesamt 36.000 Euro Zuschuss. Der zusätzliche iSFP-Zuschuss beträgt hier 22.500 Euro, während die Beratungskosten für den iSFP nur einen Bruchteil davon ausmachen.

  • Der iSFP-Zuschuss erhöht den Zuschuss pro Maßnahme deutlich.
  • Besonders bei größeren Sanierungen lohnt sich der iSFP schnell.
  • Die Beratungskosten werden durch die BAFA-Förderung reduziert.
  • Der Bonus wirkt sich auf mehrere Maßnahmen und Wohneinheiten aus.
  • Langfristig sinken Energiekosten und Wert des Gebäudes steigt.
  • Der iSFP hilft, Investitionen sinnvoll zu planen und zu verteilen.

Welche Rolle spielt der Energieberater beim iSFP-Zuschuss?

Der Energieberater ist der zentrale Ansprechpartner für die Erstellung des iSFP und die Nutzung des iSFP-Zuschusses. Er erfasst den Ist-Zustand des Gebäudes, prüft die energetische Qualität und entwickelt einen schrittweisen Modernisierungsplan. Dabei legt er fest, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie sie im Rahmen der BEG und des iSFP-Bonus optimal kombiniert werden können.

Ein guter Energieberater unterstützt auch bei der Antragstellung und der Abstimmung der Maßnahmen mit den Förderkriterien. Er erklärt, welche Maßnahmen im iSFP ausdrücklich empfohlen werden müssen, damit der Bonus greift, und hilft, die Reihenfolge der Sanierungsschritte so zu planen, dass sich der iSFP-Zuschuss optimal nutzen lässt. Zudem kann er bei Fragen zu technischen Details, Kosten und Zeitplanung beraten.

  • Erstellung des iSFP und Erfassung des Ist-Zustands.
  • Empfehlung förderfähiger Maßnahmen.
  • Abstimmung mit BEG-Förderkriterien.
  • Unterstützung bei der Antragstellung und Dokumentation.
  • Beratung zu Reihenfolge und Zeitplan der Sanierung.
  • Hilfe bei der Nutzung des iSFP-Zuschusses.

Fazit

Der iSFP-Zuschuss ist ein wichtiger Hebel, um energetische Sanierungen deutlich günstiger zu machen. Er erhöht den Fördersatz für viele Einzelmaßnahmen von 15 auf 20 Prozent und verdoppelt den förderfähigen Betrag pro Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Dadurch können Hausbesitzer bei größeren Modernisierungen mehrere Tausend Euro zusätzlich an Zuschuss erhalten. Wer einen iSFP erstellen lässt, profitiert nicht nur vom finanziellen Bonus, sondern auch von einer strukturierten, langfristigen Planung der Sanierung, die Energiekosten senkt und den Wert des Gebäudes steigert.

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