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Wann lohnt sich die Löschungsbewilligung?

Wann lohnt sich die Löschungsbewilligung? Ein Ratgeber zeigt, wann eine Grundschuld gelöscht werden sollte und wann es sinnvoller ist, sie zu behalten.

4 min Lesezeit
Wann lohnt sich die Löschungsbewilligung?

Nach vollständiger Rückzahlung eines Immobilienkredits bleibt die Grundschuld im Grundbuch oft weiter eingetragen. Ob diese Sicherheit gelöscht werden sollte oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Löschungsbewilligung ist der offizielle Nachweis, dass die Forderung des Kreditgebers erfüllt ist und die Grundschuld rechtlich entfernt werden kann. Dieser Artikel erläutert, wann sich eine Löschung lohnt, welche Kosten entstehen und welche Alternativen es gibt.

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Eine Löschungsbewilligung ist eine schriftliche Erklärung des Gläubigers, meist einer Bank oder Bausparkasse, dass die Forderung, für die eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wurde, vollständig beglichen ist. Diese Bewilligung ist Voraussetzung dafür, dass die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden kann. Ohne sie bleibt die Grundschuld als Last bestehen, obwohl keine gesicherte Forderung mehr existiert.

Die Löschungsbewilligung wird in der Regel nach Rückzahlung des Darlehens ausgestellt. Sie kann schriftlich oder über ein Notariat übermittelt werden. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Löschungsbewilligung auszuhändigen, sobald die Forderung erfüllt ist. Die Bewilligung selbst verursacht keine Kosten.

Wann wird eine Löschungsbewilligung benötigt?

Eine Löschungsbewilligung wird benötigt, wenn eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld rechtlich entfernt werden soll. Voraussetzung dafür ist, dass das zugrunde liegende Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Erst mit dieser Erklärung des Gläubigers kann der Notar die Grundschuldlöschung beim Grundbuchamt beantragen.

Typische Situationen, in denen eine Löschungsbewilligung benötigt wird, sind:

  • Verkauf der Immobilie und Wunsch nach einem lastenfreien Grundbuch
  • Umschuldung, bei der eine neue Bank die Finanzierung übernimmt
  • Endgültige Ablösung der Finanzierung
  • Vererbung oder Schenkung der Immobilie
  • Wunsch nach Klarheit und Ordnung in den Unterlagen

Vorteile der Löschung der Grundschuld

Die Löschung der Grundschuld bietet mehrere Vorteile. Sie schafft Klarheit im Grundbuch und dokumentiert, dass die Immobilie schuldenfrei ist. Dies kann den Verkauf erleichtern, da Käufer und Banken ein lastenfreies Grundbuch bevorzugen. Zudem wird das Risiko missbräuchlicher Verwendung der Grundschuld ausgeschlossen.

Weitere Vorteile sind:

  • Einfachere Verkaufsabwicklung ohne Rückfragen und Abstimmungen
  • Höhere Attraktivität der Immobilie auf dem Markt
  • Vereinfachte spätere Finanzierungsmöglichkeiten
  • Klarheit und Ordnung in den Unterlagen
  • Kein Risiko durch missbräuchliche Verwendung der Grundschuld

Nachteile und Kosten der Löschung

Die Löschung der Grundschuld ist mit Kosten verbunden. Diese betragen in der Regel etwa 0,4 Prozent der Grundschuldsumme, die sich Notar und Grundbuchamt teilen. Zudem kann die Löschung den Verkaufsprozess verzögern, wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig vorliegen.

Weitere Nachteile sind:

  • Kosten für die Löschung der Grundschuld
  • Mögliche Verzögerungen im Verkaufsprozess
  • Verlust der Möglichkeit, die Grundschuld für zukünftige Kredite zu nutzen

Wann lohnt sich die Löschung?

Die Löschung der Grundschuld lohnt sich vor allem, wenn ein Verkauf der Immobilie geplant ist. Eine unbelastete Immobilie kann einfacher und gegebenenfalls zu einem höheren Preis verkauft werden. Auch bei Vererbung oder Schenkung der Immobilie kann eine Löschung den Übergang erleichtern.

Weitere Situationen, in denen eine Löschung sinnvoll ist:

  • Verkauf der Immobilie und Wunsch nach einem lastenfreien Grundbuch
  • Vererbung oder Schenkung der Immobilie
  • Wunsch nach Klarheit und Ordnung in den Unterlagen
  • Keine geplante neue Finanzierung in naher Zukunft
  • Ausschluss von Missbrauchsrisiken

Wann ist es besser, die Grundschuld zu behalten?

In vielen Fällen ist es sinnvoller, die Grundschuld zu behalten. Sie kann für zukünftige Kredite genutzt werden, ohne dass neue Eintragungen im Grundbuch vorgenommen werden müssen. Dies spart Kosten und vereinfacht die Finanzierung.

Situationen, in denen das Behalten der Grundschuld sinnvoll ist:

  • Kein geplanter Verkauf der Immobilie
  • Mögliche zukünftige Finanzierungen oder Modernisierungen
  • Wunsch, Kosten für eine neue Eintragung zu sparen
  • Kein Bedarf an einem lastenfreien Grundbuch

Praxisbeispiele und Rechenbeispiele

Ein Beispiel: Ein Eigentümer hat eine Grundschuld von 200.000 Euro. Die Kosten für die Löschung betragen etwa 0,4 Prozent, also 800 Euro. Wenn der Eigentümer die Immobilie verkaufen möchte und ein lastenfreies Grundbuch bevorzugt wird, kann sich die Löschung lohnen, da die Immobilie möglicherweise zu einem höheren Preis verkauft werden kann.

Ein weiteres Beispiel: Ein Eigentümer plant keine neuen Kredite und möchte Klarheit in den Unterlagen. Die Löschung der Grundschuld schafft Ordnung und dokumentiert, dass die Immobilie schuldenfrei ist. Die Kosten von 800 Euro sind in diesem Fall vertretbar.

Fazit

Die Entscheidung, ob eine Löschungsbewilligung beantragt werden sollte, hängt von individuellen Umständen ab. Bei einem geplanten Verkauf, Vererbung oder Schenkung der Immobilie sowie bei Wunsch nach Klarheit und Ordnung in den Unterlagen lohnt sich die Löschung der Grundschuld. In anderen Fällen kann es sinnvoller sein, die Grundschuld zu behalten, um zukünftige Finanzierungen zu erleichtern und Kosten zu sparen. Eine individuelle Abwägung zwischen Kosten, Flexibilität und Rechtssicherheit ist empfehlenswert.

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