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Verkauf einer vermieteten Wohnung: Wie lange dauert es?

Wie lange dauert der Verkauf einer vermieteten Wohnung? Ein Ratgeber zu typischen Zeiträumen, rechtlichen Fristen und praktischen Tipps für Verkäufer und Käufer.

6 min Lesezeit
Verkauf einer vermieteten Wohnung: Wie lange dauert es?

Der Verkauf einer vermieteten Wohnung ist in Deutschland grundsätzlich jederzeit möglich, doch die Dauer des Prozesses hängt von vielen Faktoren ab. Während der rechtliche Rahmen klar geregelt ist, unterscheiden sich die Zeiträume stark je nach Lage, Zustand der Wohnung, Mieterverhältnis und Vermarktungsstrategie. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, welche Phasen den Verkauf prägen, welche Fristen rechtlich relevant sind und wie Verkäufer den Prozess effizient gestalten können.

Rechtlicher Rahmen: Was bedeutet „Kauf bricht nicht Miete“?

Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Das bedeutet, dass der bestehende Mietvertrag mit dem Eigentümerwechsel automatisch fortbesteht. Der Käufer tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein und erhält die Mieteinnahmen, muss aber auch die Nebenkosten und Instandhaltungspflichten übernehmen. Der Mieter kann nicht einfach wegen des Verkaufs gekündigt werden, es sei denn, es liegen gesetzliche Kündigungsgründe vor.

Ein wichtiger Aspekt ist das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 BGB. Wenn ein Dritter die Wohnung kaufen möchte, muss der Vermieter dem Mieter die gleichen Konditionen anbieten. Der Mieter hat dann zwei Monate Zeit, sich zu entscheiden, ob er die Wohnung selbst kauft oder auf sein Vorkaufsrecht verzichtet. Diese Frist kann den Verkaufsprozess um bis zu zwei Monate verlängern, wenn der Mieter ernsthaft über einen Kauf nachdenkt.

  • Der Mietvertrag bleibt beim Eigentümerwechsel bestehen.
  • Der Käufer übernimmt alle Rechte und Pflichten des Vermieters.
  • Der Mieter hat ein gesetzliches Vorkaufsrecht von zwei Monaten.
  • Der Verkauf ist jederzeit möglich, aber der Mieter kann nicht ohne Grund gekündigt werden.
  • Der Käufer erhält die Mieteinnahmen ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
  • Der Verkäufer muss die Mietkaution an den Käufer überweisen.

Typische Zeiträume: Von der Entscheidung bis zum Verkaufsabschluss

Die Dauer des Verkaufsprozesses kann je nach Situation stark variieren. In der Praxis dauert es in der Regel einige Monate, bis eine vermietete Wohnung verkauft ist. Die wichtigsten Phasen sind die Vorbereitung, die Vermarktung, die Besichtigungen, die Verhandlungen und der Notartermin. Jede Phase kann durch verschiedene Faktoren beschleunigt oder verlangsamt werden.

In der Vorbereitungsphase, die etwa zwei bis vier Wochen dauern kann, werden Unterlagen wie Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Energieausweis und Renovierungsnachweise zusammengestellt. Danach folgt die Vermarktung, die je nach Nachfrage in der Region zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten dauern kann. Besichtigungen und Verhandlungen können weitere Wochen in Anspruch nehmen, bevor ein Käufer gefunden und der Kaufvertrag notariell beurkundet wird.

  • Vorbereitung: 2–4 Wochen für Unterlagen und Wertermittlung.
  • Vermarktung: 4–12 Wochen bis ein Käufer gefunden wird.
  • Besichtigungen und Verhandlungen: 2–6 Wochen.
  • Notartermin und Eigentümerwechsel: 2–4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung.
  • Gesamtdauer: 3–6 Monate in der Regel.
  • Besondere Fälle: bis zu 12 Monate bei schwierigen Verhältnissen.

Faktoren, die die Dauer beeinflussen

Die Dauer des Verkaufsprozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Lage der Wohnung, der Zustand der Immobilie, die Höhe der Miete, die Bonität des Mieters und die Nachfrage auf dem lokalen Immobilienmarkt. Eine gut vermietete Wohnung mit einem solventen Mieter und einer marktüblichen Miete wird in der Regel schneller verkauft als eine schlecht vermietete Wohnung mit hohen Renovierungsbedarf.

Auch die Vermarktungsstrategie spielt eine Rolle. Eine professionelle Präsentation mit hochwertigen Fotos, detaillierten Beschreibungen und transparenten Informationen kann die Verkaufsdauer verkürzen. Zudem können Makler oder Immobilienportale den Prozess beschleunigen, indem sie eine größere Reichweite und mehr Interessenten erreichen.

  • Lage und Zustand der Wohnung.
  • Höhe und Bonität der Miete.
  • Nachfrage auf dem lokalen Markt.
  • Vermarktungsstrategie und Reichweite.
  • Erfahrung des Verkäufers oder Maklers.
  • Rechtliche Hürden wie Vorkaufsrecht oder Eigenbedarf.

Vorbereitung und Unterlagen: Was braucht der Käufer?

Für einen reibungslosen Verkauf ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich. Der Käufer möchte sich ein genaues Bild von der Immobilie und dem Mietverhältnis machen. Dazu gehören der Mietvertrag, die Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, der Energieausweis, Nachweise über Renovierungen und Sanierungen sowie Informationen zur Ausstattung der Wohnung.

Zudem sollten regelmäßige Mietzahlungen nachgewiesen werden, zum Beispiel durch Kontoauszüge. Ein unbefristeter Mietvertrag mit einem solventen Mieter ist für Kapitalanleger besonders attraktiv, da sie mit stabilen Mieteinnahmen rechnen können. Für Selbstnutzer ist die Analyse des Verkehrswerts und der aktuellen Angebotspreise ähnlicher Immobilien wichtig, um einen fairen Kaufpreis zu ermitteln.

  • Mietvertrag und Nettokaltmiete.
  • Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.
  • Energieausweis und Renovierungsnachweise.
  • Ausstattung und Zustand der Wohnung.
  • Nachweise über regelmäßige Mietzahlungen.
  • Wirtschaftsplan und Wohngeldabrechnungen.

Besichtigungen und Mieterrechte: Was ist zumutbar?

Besichtigungen der zum Verkauf stehenden Wohnung müssen mit den Mietern abgesprochen werden. Termine sollten in der Regel 3–4 Tage im Voraus angekündigt werden, mindestens aber 24 Stunden. Die Rechtsprechung hält einen Termin pro Woche oder gebündelte Termine alle zwei Wochen für zumutbar. Massenbesichtigungen sind tabu, da sie die Privatsphäre des Mieters verletzen würden.

Der Mieter hat das Recht, Besichtigungen zu verweigern, wenn sie ihm unzumutbar erscheinen. In der Praxis ist es sinnvoll, mit dem Mieter im Gespräch zu bleiben und flexible Termine anzubieten. Eine gute Kommunikation kann dazu beitragen, dass der Verkaufsprozess reibungslos verläuft und nicht unnötig verzögert wird.

  • Termine 3–4 Tage im Voraus ankündigen.
  • Ein Termin pro Woche oder alle zwei Wochen ist zumutbar.
  • Massenbesichtigungen sind nicht erlaubt.
  • Mieter kann Besichtigungen verweigern, wenn sie unzumutbar sind.
  • Gute Kommunikation mit dem Mieter ist wichtig.
  • Flexible Termine erleichtern den Verkauf.

Steuerliche Aspekte und Sperrfristen

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre liegen. Diese Regelung kann die Entscheidung für einen Verkauf beeinflussen, da der Verkäufer möglicherweise den Verkauf hinauszögert, um die zehnjährige Frist zu erreichen und Steuern zu sparen.

Bei vermieteten Wohnungen, die nach der Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt wurden, gilt eine dreijährige Sperrfrist für Eigenbedarf. Der Erwerber kann sich erst nach Ablauf von drei Jahren auf Eigenbedarf berufen. Diese Frist kann den Verkaufsprozess beeinflussen, wenn der Käufer die Wohnung für sich nutzen möchte.

  • Gewinne sind steuerpflichtig, wenn weniger als zehn Jahre zwischen Anschaffung und Verkauf liegen.
  • Zehnjährige Frist kann den Verkauf hinauszögern.
  • Dreijährige Sperrfrist für Eigenbedarf bei umgewandelten Wohnungen.
  • Steuerliche Aspekte sollten vor dem Verkauf geprüft werden.
  • Beratung durch einen Steuerberater ist sinnvoll.
  • Eigenbedarf kann den Verkaufspreis beeinflussen.

Verkaufsstrategien: An Mieter, Kapitalanleger oder Selbstnutzer

Eine vermietete Wohnung kann an verschiedene Käufergruppen verkauft werden: an den Mieter selbst, an Kapitalanleger oder an Selbstnutzer. Jede Gruppe hat unterschiedliche Interessen und Erwartungen. Der Mieter kann die Wohnung unter den gleichen Konditionen kaufen, was den Verkaufsprozess beschleunigen kann, da keine neuen Mietverträge nötig sind.

Kapitalanleger interessieren sich vor allem für die Rendite. Sie möchten stabile Mieteinnahmen und einen langfristigen Vermietungserfolg. Für sie ist eine Renditekalkulation wichtig, die die Mieteinnahmen, Nebenkosten und Instandhaltungskosten berücksichtigt. Selbstnutzer hingegen legen Wert auf den Verkehrswert und die Möglichkeit, die Wohnung selbst zu nutzen oder zu renovieren.

  • Verkauf an den Mieter kann den Prozess beschleunigen.
  • Kapitalanleger interessieren sich für Rendite und stabile Mieteinnahmen.
  • Selbstnutzer legen Wert auf Verkehrswert und Nutzungsmöglichkeiten.
  • Renditekalkulation für Kapitalanleger ist wichtig.
  • Verkehrswertanalyse für Selbstnutzer ist entscheidend.
  • Unterschiedliche Zielgruppen erfordern unterschiedliche Vermarktungsstrategien.

Fazit

Der Verkauf einer vermieteten Wohnung ist ein komplexer Prozess, der von vielen Faktoren beeinflusst wird. In der Regel dauert es einige Monate, bis eine Wohnung verkauft ist, aber die Dauer kann je nach Lage, Zustand und Marktbedingungen stark variieren. Eine sorgfältige Vorbereitung, transparente Informationen und eine gute Kommunikation mit dem Mieter können den Prozess beschleunigen und zu einem erfolgreichen Verkauf führen. Steuerliche Aspekte und rechtliche Fristen sollten vor dem Verkauf geprüft werden, um unerwartete Hürden zu vermeiden.

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