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Verkauf einer Erbimmobilie: Welche Unterlagen braucht man?

Welche Unterlagen braucht man, um eine geerbte Immobilie zu verkaufen? Ein praxisnaher Überblick von Grundbuch bis Energieausweis und Steuerbescheinigung.

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Verkauf einer Erbimmobilie: Welche Unterlagen braucht man?

Der Verkauf einer Erbimmobilie ist oft mit vielen offenen Fragen verbunden – vor allem, welche Unterlagen überhaupt benötigt werden. Häufig fehlen wichtige Dokumente, oder es ist unklar, ob ein Erbschein, ein Testament oder ein Grundbuchauszug ausreichen. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, welche Unterlagen für den Verkauf einer geerbten Immobilie in Deutschland typischerweise erforderlich sind, warum sie wichtig sind und wie man sie beschafft. So wird der Weg vom Erbfall bis zum Notartermin deutlich übersichtlicher.

1. Grundlagen: Wer darf die Immobilie verkaufen?

Bevor überhaupt über Unterlagen gesprochen wird, muss klar sein, wer rechtlich berechtigt ist, die Immobilie zu verkaufen. Nach dem Tod des Erblassers ist die Immobilie zunächst nicht automatisch im Namen der Erben im Grundbuch eingetragen. Erst wenn die Eigentumsänderung im Grundbuch erfolgt ist, gelten die Erben als rechtmäßige Eigentümer und können die Immobilie veräußern. In der Praxis bedeutet das: Ohne Eintragung im Grundbuch kann kein wirksamer Kaufvertrag geschlossen werden.

Bei einer Alleinerbschaft entscheidet eine Person allein über den Verkauf. Bei einer Erbengemeinschaft müssen hingegen alle im Grundbuch eingetragenen Miterben dem Verkauf zustimmen. Fehlt die Zustimmung eines Miterben, ist der Verkauf rechtlich nicht möglich. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft und die Zustimmungsbereitschaft aller Beteiligten zu verständigen.

  • Klärung der Erbfolge: Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge prüfen.
  • Eintragung als Eigentümer im Grundbuch vor Verkaufsstart.
  • Alle im Grundbuch eingetragenen Miterben müssen dem Verkauf zustimmen.
  • Notarielle Beurkundung der Zustimmung aller Miterben bei Erbengemeinschaften.

2. Erbschein, Testament und Nachweis der Erbenstellung

Ein zentraler Baustein für den Verkauf einer Erbimmobilie ist der Nachweis, dass man tatsächlich Erbe ist. Häufig wird ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt. Dafür benötigt man in der Regel einen gültigen Personalausweis, das Testament (falls vorhanden) und eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde des Erblassers. Der Erbschein bestätigt die Erbenstellung und erleichtert die Eintragung im Grundbuch.

Ein Erbschein ist für den Verkauf selbst nicht zwingend erforderlich, kann aber für die Grundbuchberichtigung und für Banken oder Notare hilfreich sein. Alternativ kann die Erbenstellung auch durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag nachgewiesen werden. Entscheidend ist, dass der Nachweis der Erbenstellung klar und rechtlich einwandfrei ist, damit die Eigentumsübertragung im Grundbuch problemlos erfolgen kann.

  • Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (Personalausweis, Testament, Sterbeurkunde).
  • Notarielles Testament oder Erbvertrag als Nachweis der Erbenstellung nutzen.
  • Sterbeurkunde des Erblassers in beglaubigter Kopie bereithalten.
  • Eidesstattliche Versicherung zur Richtigkeit der Angaben bei Erbscheinbeantragung.

3. Grundbuchauszug und Eigentumsnachweis

Ein aktueller Grundbuchauszug ist unverzichtbar, um den Eigentumsstand der Immobilie zu klären. Er zeigt, wer derzeit als Eigentümer eingetragen ist, ob es Belastungen wie Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten gibt und ob andere Personen Rechte an der Immobilie haben. Erst wenn der eigene Name oder der der Erbengemeinschaft im Grundbuch steht, kann die Immobilie rechtmäßig verkauft werden.

Der Grundbuchauszug sollte möglichst aktuell sein, da sich Eigentumsverhältnisse und Belastungen im Laufe der Zeit ändern können. Bei einer Erbengemeinschaft ist es wichtig, dass alle Miterben im Grundbuch eingetragen sind, um eine einheitliche Verkaufsentscheidung zu ermöglichen. Der Grundbuchauszug wird in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert und ist für den Notar und die Banken ein zentrales Dokument.

  • Aktuellen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt anfordern.
  • Prüfen, ob der eigene Name oder der der Erbengemeinschaft im Grundbuch steht.
  • Belastungen wie Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten identifizieren.
  • Grundbuchauszug für Notar, Banken und Käufer bereithalten.

4. Energieausweis, Grundriss und Flurkarte

Für den Verkauf einer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Er liefert Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes und ist für das Exposé unerlässlich. Ist der vorhandene Ausweis abgelaufen oder nicht vorhanden, muss ein Energieberater einen neuen Ausweis erstellen, der dann zehn Jahre lang gültig ist.

Ein Grundriss der Immobilie ist ebenfalls unverzichtbar, insbesondere für die Erstellung eines Exposés. Falls kein Grundriss vorhanden ist, muss ein neuer angefertigt werden. Die Flurkarte zeigt die Lage der Immobilie und kann beim zuständigen Katasteramt angefordert werden. Diese Unterlagen sind wichtig, um den Käufern ein vollständiges Bild der Immobilie zu vermitteln.

  • Gültigen Energieausweis besorgen oder erneuern lassen.
  • Grundriss der Immobilie für das Exposé bereitstellen.
  • Flurkarte beim Katasteramt anfordern.
  • Energieausweis und Grundriss für potenzielle Käufer und Banken bereithalten.

5. Wohngebäudeversicherung und weitere Verträge

Eine Wohngebäudeversicherung ist wichtig, um die Immobilie vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Blitzschlag oder Überschwemmungen abzusichern. Diese Versicherung ist auch für potenzielle Käufer relevant, da Banken ohne einen entsprechenden Nachweis meist keine Kredite gewähren. Es ist ratsam, den Versicherungsnachweis vor dem Notartermin zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.

Weitere relevante Verträge können Mietverträge, Hausgeldabrechnungen, Wartungsverträge oder Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen sein. Diese Unterlagen geben Aufschluss über bestehende Verpflichtungen und können den Verkaufsprozess erleichtern. Es ist sinnvoll, alle relevanten Verträge zu sammeln und zu prüfen, ob sie auf den neuen Eigentümer übergehen oder gekündigt werden müssen.

  • Wohngebäudeversicherung nachweisen oder abschließen.
  • Mietverträge und Hausgeldabrechnungen sammeln.
  • Wartungsverträge und Nachweise über Modernisierungen bereithalten.
  • Prüfen, ob Verträge auf den neuen Eigentümer übergehen oder gekündigt werden müssen.

6. Steuerliche Unterlagen und Wertgutachten

Für den Verkauf einer Erbimmobilie sind auch steuerliche Unterlagen wichtig. Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls, um die Steuerpflicht zu berechnen. Ein Wertgutachten kann helfen, den Marktwert der Immobilie realistisch einzuschätzen und den Verkaufspreis festzulegen.

In bestimmten Fällen kann der Verkauf einer geerbten Immobilie steuerfrei sein, zum Beispiel wenn der Erblasser das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft hat oder die Immobilie in den letzten zwei Kalenderjahren selbst genutzt wurde. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Steuerberater zu beraten, um die steuerlichen Konsequenzen des Verkaufs zu klären.

  • Steuerliche Unterlagen zum Verkehrswert der Immobilie bereithalten.
  • Wertgutachten zur Ermittlung des Marktwerts in Betracht ziehen.
  • Steuerberater zur Klärung steuerlicher Konsequenzen konsultieren.
  • Prüfen, ob der Verkauf steuerfrei möglich ist.

Fazit

Der Verkauf einer Erbimmobilie erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Zusammenstellung zahlreicher Unterlagen. Von Grundbuchauszug und Erbschein bis hin zu Energieausweis, Grundriss und Wohngebäudeversicherung – jede Unterlage spielt eine wichtige Rolle im Verkaufsprozess. Durch eine frühzeitige und strukturierte Sammlung dieser Dokumente kann der Verkauf reibungslos ablaufen und mögliche Hürden vermieden werden. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtzeitig an einen Notar, Steuerberater oder Immobilienmakler zu wenden, um den Verkauf optimal vorzubereiten.

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