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Verkauf einer Erbimmobilie: Welche Alternativen gibt es?

Ein geerbtes Haus muss nicht zwangsläufig verkauft werden. Wir zeigen, welche Alternativen zum Verkauf einer Erbimmobilie es gibt – von Vermietung bis Teilungsversteigerung.

5 min Lesezeit
Verkauf einer Erbimmobilie: Welche Alternativen gibt es?

Wenn ein Haus oder eine Wohnung vererbt wird, steht die Erbengemeinschaft oft vor der Frage: Verkaufen oder behalten? Der klassische Weg ist der Verkauf der gesamten Immobilie, doch in der Praxis gibt es zahlreiche Alternativen, die je nach persönlicher Situation, finanzieller Lage und steuerlichen Rahmenbedingungen sinnvoll sein können. Dieser Ratgeber zeigt auf, welche Optionen neben dem Vollverkauf bestehen, welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu beachten sind und wie sich die Entscheidung auf die Erbengemeinschaft auswirkt.

1. Vollverkauf der Erbimmobilie

Der Vollverkauf der geerbten Immobilie ist die direkteste Lösung, um liquide Mittel zu erhalten und die Erbengemeinschaft aufzulösen. Alle Miterben stimmen dem Verkauf zu, die Immobilie wird an einen Dritten verkauft und der Erlös wird unter den Erben verteilt. Voraussetzung ist, dass die Erbfolge geklärt ist und die Eigentumsrechte im Grundbuch korrekt eingetragen sind.

Für den Verkauf sollten Erben den Verkehrswert der Immobilie ermitteln lassen, alle relevanten Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne, Mietverträge) bereithalten und gegebenenfalls Renovierungen oder Modernisierungen vornehmen, um den Verkaufswert zu steigern. Ein Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess unterstützen, von der Präsentation über Besichtigungen bis hin zur Verhandlung mit Käufern.

  • Klärung der Erbfolge (Testament, Erbschein, Grundbucheintrag)
  • Ermittlung des Verkehrswerts durch Gutachter oder Makler
  • Vorbereitung der Immobilie (Entrümpelung, Renovierung, Energieausweis)
  • Einholung von Angeboten und Verhandlung mit Käufern
  • Notarieller Kaufvertrag und Ummeldung im Grundbuch
  • Verteilung des Verkaufserlöses unter den Erben

2. Vermietung der Erbimmobilie

Statt die Immobilie zu verkaufen, können die Erben sie vermieten und so langfristig Mieteinnahmen erzielen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn die Immobilie in einer attraktiven Lage liegt und eine gute Vermietbarkeit besteht. Die Erbengemeinschaft bleibt Eigentümerin und kann die Mieteinnahmen nach einem vereinbarten Schlüssel verteilen.

Bei der Vermietung ist zu beachten, dass alle Miterben einverstanden sind und eine klare Regelung zur Verwaltung der Immobilie getroffen wird. Dazu gehören die Auswahl und Prüfung von Mietern, die Instandhaltung der Immobilie sowie die Abwicklung von Reparaturen und Modernisierungen. Eine professionelle Verwaltung durch einen Hausverwalter kann den Aufwand reduzieren.

  • Klare Vereinbarung zur Vermietung und Nutzung der Immobilie
  • Regelung der Mietverträge und Mieterauswahl
  • Verantwortung für Instandhaltung und Reparaturen
  • Verteilung der Mieteinnahmen unter den Erben
  • Möglichkeit der späteren Veräußerung der Immobilie
  • Steuerliche Berücksichtigung der Mieteinnahmen

3. Selbstnutzung durch einen Erben

Ein Erbe kann die Immobilie selbst nutzen und die anderen Miterben auszahlen. Dies ist eine praktische Lösung, wenn ein Erbe das Haus bewohnen möchte und die finanziellen Mittel oder die Möglichkeit zur Finanzierung hat. Die Auszahlung kann in Form einer Abfindung erfolgen, die entweder aus eigenen Mitteln oder über ein Bankdarlehen finanziert wird.

Beim Family-Buyout erwirbt ein Miterbe den Erbteil der anderen und zahlt eine Abfindung. Die übrigen Erben erhalten ihren Anteil am Nachlass in bar, während der kaufende Erbe die Immobilie vollständig übernimmt. Dies kann die Erbengemeinschaft auflösen und Streitigkeiten vermeiden.

  • Vereinbarung eines Family-Buyout mit Abfindung
  • Finanzierung der Abfindung durch Bankdarlehen
  • Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
  • Ummeldung im Grundbuch auf den kaufenden Erben
  • Klärung der steuerlichen Aspekte (Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer)
  • Möglichkeit der späteren Veräußerung oder Vermietung durch den kaufenden Erben

4. Abschichtung und Auseinandersetzung

Die Abschichtung ermöglicht es einem Erben, gegen Zahlung einer Abfindung aus der Erbengemeinschaft auszutreten, während der Erbteil den übrigen anwächst. Dies ist eine Alternative zum Vollverkauf, wenn nicht alle Erben die Immobilie verkaufen möchten. Die Auseinandersetzung ist eine gemeinsame Vertragslösung zur Aufteilung des Nachlasses, bei der die Erben bestimmen, wie die Nachlasswerte verteilt werden.

Bei der Auseinandersetzung können die Erben vereinbaren, dass bestimmte Nachlassgegenstände (z.B. die Immobilie) einem oder mehreren Erben zugesprochen werden, während die anderen Erben durch Zahlungen oder andere Vermögenswerte ausgeglichen werden. Dies erfordert eine sorgfältige Bewertung der Nachlasswerte und eine faire Verteilung.

  • Vereinbarung einer Abschichtung mit Abfindung
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch Vertrag
  • Bewertung der Nachlasswerte und faire Verteilung
  • Notarielle Beurkundung der Vereinbarungen
  • Ummeldung im Grundbuch
  • Klärung der steuerlichen Aspekte

5. Teilungsversteigerung

Wenn die Erbengemeinschaft sich nicht einigen kann, ob die Immobilie verkauft werden soll, kann ein Erbe die Teilungsversteigerung beantragen. Dabei wird die Immobilie durch das Gericht versteigert und der Erlös unter den Erben verteilt. Dies ist ein verlustreicher Weg, da die Immobilie oft unter Wert verkauft wird und Gerichts- und Versteigerungskosten anfallen.

Die Teilungsversteigerung sollte nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Lösungen gescheitert sind. Sie kann zu langwierigen Verfahren und erheblichen Kosten führen. Es ist ratsam, vorher alle Möglichkeiten der Einigung zu prüfen.

  • Beantragung der Teilungsversteigerung durch ein Gericht
  • Versteigerung der Immobilie und Verteilung des Erlöses
  • Mögliche Unterbietung des Marktwerts
  • Gerichts- und Versteigerungskosten
  • Langwierige Verfahren
  • Letztes Mittel bei Unstimmigkeiten in der Erbengemeinschaft

6. Verkauf an Familienmitglieder

Eine Alternative zum Verkauf an Dritte ist der Verkauf der Immobilie an Familienmitglieder, z.B. an Kinder oder Enkel. Dies kann steuerliche Vorteile bieten, insbesondere wenn die Immobilie an Kinder verkauft wird und diese die Anschaffungskosten erneut abschreiben können. Ein Verkäuferdarlehen kann vereinbart werden, bei dem die Eltern Zinsen und Tilgungszahlungen erhalten.

Der Verkauf an Familienmitglieder sollte zu Marktpreis erfolgen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Es ist wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls einen Steuerberater oder Notar hinzuzuziehen.

  • Verkauf der Immobilie an Kinder oder Enkel
  • Vereinbarung eines Verkäuferdarlehens
  • Steuerliche Vorteile durch AfA-Step-Up
  • Verkauf zu Marktpreis
  • Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
  • Klärung der steuerlichen Aspekte

7. Steuerliche Aspekte beim Verkauf

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie können steuerliche Aspekte eine Rolle spielen, insbesondere die Spekulationssteuer. Wenn die Immobilie mehr als zehn Jahre im Besitz des Erblassers war, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Auch wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Jahren durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, entfällt die Spekulationssteuer.

Es ist ratsam, die steuerlichen Rahmenbedingungen vor dem Verkauf zu prüfen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren. Dies kann helfen, steuerliche Nachteile zu vermeiden und die beste Lösung für die Erbengemeinschaft zu finden.

  • Prüfung der Spekulationsfrist (mindestens zehn Jahre)
  • Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken
  • Steuerliche Berücksichtigung von Mieteinnahmen
  • Klärung der Erbschaftsteuer
  • Beratung durch einen Steuerberater
  • Dokumentation aller relevanten Nachweise

Fazit

Der Verkauf einer Erbimmobilie ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Je nach Situation der Erbengemeinschaft können Vermietung, Selbstnutzung, Abschichtung, Auseinandersetzung, Teilungsversteigerung oder der Verkauf an Familienmitglieder sinnvolle Alternativen sein. Wichtig ist, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen und eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten fair und nachhaltig ist. Eine professionelle Beratung durch Notare, Steuerberater oder Immobilienexperten kann dabei helfen, die beste Entscheidung zu treffen.

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