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Teilverkauf einer Immobilie: Worauf Käufer besonders achten sollten

Beim Teilverkauf einer Immobilie sollten Käufer vor allem auf Rechte, Kosten, Werthaltigkeit und vertragliche Klauseln achten, um langfristig nicht übervorteilt zu werden.

7 min Lesezeit
Teilverkauf einer Immobilie: Worauf Käufer besonders achten sollten

Der Teilverkauf einer Immobilie ist für viele Eigentümer eine attraktive Möglichkeit, Kapital freizusetzen und gleichzeitig in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus zu bleiben. Für den Käufer bedeutet ein solcher Teilkauf jedoch ein langfristiges Investment mit spezifischen Risiken und rechtlichen Besonderheiten. Wer als Käufer einen Anteil an einer selbstgenutzten Immobilie erwirbt, sollte sich genau über die Rechte, Pflichten, Kosten und möglichen Fallstricke im Vertrag informieren. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Aspekte beleuchtet, auf die Käufer bei einem Immobilien-Teilverkauf besonders achten sollten.

Was ein Teilverkauf konkret bedeutet

Beim Teilverkauf einer Immobilie erwirbt der Käufer einen prozentualen Anteil an einem Haus oder einer Wohnung, während der bisherige Eigentümer den Rest behält und in der Immobilie weiterhin wohnen bleibt. Typischerweise werden bis zu 50 Prozent der Immobilie verkauft, sodass der bisherige Eigentümer mindestens die Hälfte behält. Rechtlich wird der Käufer Miteigentümer und im Grundbuch eingetragen, während der Verkäufer in der Regel ein Nießbrauchrecht erhält. Dieses Nießbrauchrecht sichert ihm das lebenslange Wohnrecht und die Nutzung der Immobilie, auch wenn ein Teil davon bereits verkauft wurde.

Für den Käufer bedeutet das: Er ist Eigentümer eines Anteils, erhält aber nicht die volle Verfügungsgewalt über das Objekt. Entscheidungen zu Modernisierungen, Umbauten oder einem späteren Gesamtverkauf müssen in der Regel gemeinsam mit dem bisherigen Eigentümer getroffen werden. Zudem ist der Käufer auf eine langfristige, vertraglich geregelte Nutzungsentgeltzahlung angewiesen, die der Verkäufer als Gegenleistung für das Wohnrecht zahlt. Diese Struktur unterscheidet den Teilverkauf deutlich von einem klassischen Immobilienkauf und erfordert eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen.

Rechte und Pflichten des Käufers im Detail

Als Käufer eines Immobilienanteils sollte klar sein, welche Rechte und Pflichten mit dem Teilkauf verbunden sind. Zunächst wird der Käufer im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen, was ihm das Recht gibt, an der Immobilie zu partizipieren und im Rahmen der vertraglichen Regelungen an Entscheidungen mitzuwirken. Gleichzeitig ist der Käufer aber nicht alleiniger Entscheider, da der bisherige Eigentümer weiterhin über einen erheblichen Anteil verfügt und über das Nießbrauchrecht verfügt.

Wichtige Punkte, auf die Käufer achten sollten, sind unter anderem:

  • Das Ausmaß der Mitbestimmung bei Modernisierungen, Sanierungen oder Umbauten.
  • Die Möglichkeit, den Anteil später weiterzuverkaufen oder zu vererben.
  • Die Rechte im Falle eines späteren Gesamtverkaufs der Immobilie.
  • Die Verpflichtung, an bestimmten Kosten wie Instandhaltung oder Grundsteuer zu beteiligen, falls dies vertraglich vorgesehen ist.
  • Die Regelungen zur Nutzungsentgeltzahlung und deren Anpassung im Zeitverlauf.
  • Die Klauseln zur Wertsicherung oder zum Mindestrückfluss bei einem späteren Verkauf.

Käufer sollten sich bewusst machen, dass sie in der Regel nicht die volle Kontrolle über die Immobilie haben. Entscheidungen zu größeren Maßnahmen wie einem Anbau, einer Aufstockung oder einer umfassenden Sanierung müssen mit dem bisherigen Eigentümer abgestimmt werden. Dies kann zu Konflikten führen, wenn die Interessen der Parteien auseinandergehen.

Wichtige vertragliche Klauseln prüfen

Ein Immobilien-Teilverkauf ist ein langfristiges Geschäft, das über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte läuft. Daher ist die sorgfältige Prüfung der vertraglichen Klauseln entscheidend. Käufer sollten sich insbesondere auf die folgenden Punkte konzentrieren:

Zunächst ist die Regelung zum Nutzungsentgelt von zentraler Bedeutung. Dieses Entgelt entspricht einer Art Miete, die der bisherige Eigentümer für das Wohnrecht zahlt. Käufer sollten darauf achten, wie hoch das Entgelt ist, wie es sich im Zeitverlauf entwickelt und ob es an die Inflation oder andere Indizes gekoppelt ist. Eine automatische Anpassung kann für den Käufer vorteilhaft sein, birgt aber auch das Risiko, dass der bisherige Eigentümer die Zahlungen nicht mehr leisten kann.

Weitere wichtige Klauseln sind:

  • Die Laufzeit des Vertrags und die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung.
  • Die Regelungen zur Wertsicherung oder zum Mindestrückfluss bei einem späteren Verkauf.
  • Die Verpflichtungen des bisherigen Eigentümers zur Instandhaltung und Modernisierung der Immobilie.
  • Die Rechte des Käufers im Falle von Zahlungsverzug oder Insolvenz des bisherigen Eigentümers.
  • Die Klauseln zur Übertragung des Anteils an Dritte oder an Erben.
  • Die Regelungen zur Grundsteuer und anderen laufenden Kosten.

Käufer sollten sich bewusst machen, dass einige Anbieter Klauseln einbauen, die den Käufer langfristig schützen, aber auch die Flexibilität des bisherigen Eigentümers einschränken. So kann beispielsweise eine Wertsicherungsklausel vorsehen, dass der Käufer bei einem späteren Verkauf mindestens seinen ursprünglichen Investitionsbetrag plus einen Zuschlag erhält. Dies kann für den Käufer vorteilhaft sein, birgt aber das Risiko, dass der bisherige Eigentümer bei einem sinkenden Immobilienmarkt erhebliche Verluste erleidet.

Kosten und Nebenkosten im Blick behalten

Beim Teilverkauf einer Immobilie fallen nicht nur einmalige Kaufnebenkosten an, sondern auch laufende und möglicherweise zukünftige Kosten. Käufer sollten sich bewusst machen, dass sie neben dem Kaufpreis für den Anteil auch die üblichen Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchgebühren tragen müssen. Diese Kosten können je nach Bundesland zwischen 5,5 und 8,5 Prozent des Kaufpreises liegen.

Zusätzlich können weitere Entgelte anfallen, die im Vertrag festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Ein Durchführungsentgelt oder eine Abwicklungsvergütung, die häufig zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises liegt.
  • Eine Wertsicherungsklausel, die bei einem späteren Verkauf einen Mindestrückfluss für den Käufer sichert.
  • Mögliche Kosten für die Instandhaltung oder Modernisierung der Immobilie, falls diese vertraglich auf den Käufer übertragen werden.
  • Kosten für eine eventuelle Veräußerung des Anteils an Dritte oder an Erben.
  • Kosten für eine mögliche Kündigung oder Aufhebung des Vertrags.
  • Kosten für eine eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung im Falle von Streitigkeiten.

Käufer sollten sich bewusst machen, dass die Gesamtkosten eines Teilverkaufs erheblich sein können und die Rendite des Investments beeinträchtigen können. Es ist daher ratsam, die Kosten im Vorfeld genau zu kalkulieren und in die Entscheidung einzubeziehen.

Werthaltigkeit und Risiken des Investments

Ein Immobilien-Teilverkauf ist ein langfristiges Investment, dessen Werthaltigkeit von verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu gehören unter anderem die Lage der Immobilie, der Zustand des Objekts, die Entwicklung des Immobilienmarkts und die finanzielle Situation des bisherigen Eigentümers. Käufer sollten sich bewusst machen, dass sie nicht nur auf die Wertentwicklung der Immobilie setzen, sondern auch auf die Zahlungsfähigkeit des bisherigen Eigentümers.

Wichtige Risiken, die Käufer berücksichtigen sollten, sind unter anderem:

  • Ein sinkender Immobilienmarkt, der den Wert der Immobilie und damit den Wert des Anteils mindert.
  • Die Möglichkeit, dass der bisherige Eigentümer die Nutzungsentgeltzahlungen nicht mehr leisten kann.
  • Die Gefahr, dass der bisherige Eigentümer die Immobilie nicht ausreichend instand hält, was den Wert mindert.
  • Die Möglichkeit, dass der bisherige Eigentümer die Immobilie ohne Zustimmung des Käufers veräußert oder belastet.
  • Die Gefahr, dass der bisherige Eigentümer insolvent wird und der Käufer seine Rechte nicht vollständig durchsetzen kann.
  • Die Möglichkeit, dass der Käufer den Anteil später nicht zu einem angemessenen Preis veräußern kann.

Käufer sollten sich bewusst machen, dass ein Teilverkauf kein risikoloses Investment ist. Es ist daher ratsam, die Immobilie gründlich zu prüfen, den bisherigen Eigentümer zu bewerten und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen.

Praxisnahe Beispielrechnung

Um die Kosten und Risiken eines Teilverkaufs besser zu verstehen, kann eine Beispielrechnung hilfreich sein. Angenommen, eine Immobilie hat einen Wert von 500.000 Euro und der Käufer erwirbt 50 Prozent des Objekts. Der Kaufpreis beträgt also 250.000 Euro. Zusätzlich fallen Nebenkosten in Höhe von 6 Prozent des Kaufpreises an, was 15.000 Euro entspricht. Die Gesamtkosten für den Käufer liegen damit bei 265.000 Euro.

Der bisherige Eigentümer zahlt dem Käufer ein Nutzungsentgelt von 1.000 Euro pro Monat, was 12.000 Euro pro Jahr entspricht. Nach 20 Jahren hat der Käufer insgesamt 240.000 Euro an Nutzungsentgelt erhalten. Zusätzlich erhält der Käufer bei einem späteren Verkauf der Immobilie 50 Prozent des Verkaufserlöses. Angenommen, die Immobilie wird nach 20 Jahren für 600.000 Euro verkauft, erhält der Käufer 300.000 Euro. Insgesamt hat der Käufer also 540.000 Euro erhalten, was einem Gewinn von 275.000 Euro entspricht.

Diese Beispielrechnung zeigt, dass ein Teilverkauf ein lukratives Investment sein kann, wenn die Immobilie an Wert gewinnt und der bisherige Eigentümer die Nutzungsentgeltzahlungen leistet. Es zeigt aber auch, dass die Rendite von verschiedenen Faktoren abhängt und nicht garantiert ist.

Rechtliche Aspekte und Notarberatung

Ein Immobilien-Teilverkauf ist ein komplexes rechtliches Geschäft, das sorgfältig vorbereitet und begleitet werden sollte. Käufer sollten sich unbedingt rechtlich beraten lassen, bevor sie einen Vertrag unterschreiben. Ein Notar kann dabei helfen, die Vertragsbedingungen zu prüfen und sicherzustellen, dass die Rechte des Käufers ausreichend geschützt sind.

Wichtige rechtliche Aspekte, die Käufer berücksichtigen sollten, sind unter anderem:

  • Die Eintragung des Käufers als Miteigentümer im Grundbuch.
  • Die Eintragung des Nießbrauchrechts des bisherigen Eigentümers.
  • Die Regelungen zur Nutzungsentgeltzahlung und deren Anpassung.
  • Die Klauseln zur Wertsicherung oder zum Mindestrückfluss.
  • Die Rechte des Käufers im Falle von Zahlungsverzug oder Insolvenz des bisherigen Eigentümers.
  • Die Möglichkeit, den Anteil an Dritte oder an Erben zu übertragen.

Käufer sollten sich bewusst machen, dass ein Notar zwar die Form des Vertrags prüft, aber nicht die wirtschaftliche Vernünftigkeit des Geschäfts bewertet. Es ist daher ratsam, sich zusätzlich von einem unabhängigen Berater beraten zu lassen.

Fazit

Ein Teilverkauf einer Immobilie kann für Käufer ein attraktives Investment sein, birgt aber auch erhebliche Risiken und Komplexitäten. Käufer sollten sich vor allem auf die Rechte und Pflichten, die vertraglichen Klauseln, die Kosten und die Werthaltigkeit des Investments konzentrieren. Eine sorgfältige Prüfung der Immobilie, des bisherigen Eigentümers und der Vertragsbedingungen ist entscheidend, um langfristig nicht übervorteilt zu werden. Mit der richtigen Vorbereitung und Beratung kann ein Teilverkauf jedoch ein lukratives und sicheres Investment sein.

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