← Ratgeber

Teilverkauf einer Immobilie: Ablauf Schritt für Schritt

Der Teilverkauf einer Immobilie bietet Eigentümern eine Möglichkeit, liquides Kapital zu erhalten, ohne das gesamte Eigentum aufzugeben. Erfahren Sie, wie der Ablauf eines solchen Verkaufs Schritt für Schritt funktioniert.

7 min Lesezeit
Teilverkauf einer Immobilie: Ablauf Schritt für Schritt

Für viele Immobilieneigentümer stellt das eigene Heim nicht nur einen Wohnraum, sondern auch einen Großteil ihres Vermögens dar. Insbesondere im Rentenalter kann es jedoch vorkommen, dass zwar ein erhebliches Vermögen in der Immobilie gebunden ist, jedoch der Zugriff auf liquide Mittel für den Alltag oder größere Anschaffungen fehlt. In solchen Situationen kann der sogenannte Teilverkauf eine interessante Option sein. Hierbei wird ein Anteil der Immobilie an einen Anbieter verkauft, während der Eigentümer weiterhin im Haus wohnen bleibt und das Nießbrauchrecht behält. Dieser Ratgeber beleuchtet den Ablauf eines Teilverkaufs Schritt für Schritt und erklärt die wesentlichen Aspekte, die Eigentümer in Betracht ziehen sollten.

Was ist ein Teilverkauf einer Immobilie?

Ein Teilverkauf einer Immobilie ist eine spezielle Form der Immobilienveräußerung, bei der der Eigentümer nicht die gesamte Immobilie verkauft, sondern lediglich einen prozentualen Anteil davon. Dieser Anteil kann in der Regel zwischen 10 % und 50 % liegen, in manchen Fällen auch höher. Der Erlös aus dem Verkauf fließt dem Eigentümer als Sofortzahlung zu, wodurch liquide Mittel generiert werden, die für verschiedene Zwecke genutzt werden können – sei es für die Altersvorsorge, die Finanzierung von Umbauten oder die Erfüllung lang gehegter Wünsche. Das Besondere am Teilverkauf ist, dass der ursprüngliche Eigentümer ein Nießbrauchrecht an der gesamten Immobilie erhält. Dieses Recht sichert ihm das lebenslange Wohnrecht und die Nutzungsrechte an der Immobilie, als wäre er weiterhin Alleineigentümer. Er kann die Immobilie bewohnen oder sie vermieten und die Mieteinnahmen selbst behalten.

Im Gegenzug für die Nutzung der Immobilie nach dem Teilverkauf an den Investor wird ein monatliches Nutzungsentgelt fällig. Dieses Entgelt ist vergleichbar mit einer Miete und gleicht den Umstand aus, dass der Investor zwar einen Anteil am Eigentum besitzt, aber keine direkten Mieteinnahmen daraus erzielt, da der ursprüngliche Eigentümer weiterhin die alleinige Nutzung innehat. Die Höhe dieses Nutzungsentgelts ist oft an den Wert des verkauften Anteils gekoppelt und wird vertraglich individuell vereinbart. Der Teilverkauf ermöglicht es somit, das gebundene Kapital in der Immobilie zu aktivieren, ohne das vertraute Zuhause verlassen zu müssen.

Schritt 1: Erste Informationsbeschaffung und Prüfung der Voraussetzungen

Bevor Eigentümer konkrete Schritte einleiten, ist eine umfassende Informationsbeschaffung unerlässlich. Es gilt, sich mit dem Konzept des Teilverkaufs vertraut zu machen und herauszufinden, ob die eigene Immobilie und persönliche Situation die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen. Die meisten Anbieter von Teilverkäufen richten sich an bestimmte Zielgruppen und haben spezifische Kriterien für die Annahme einer Immobilie und die Eignung des Eigentümers.

  • Alter des Eigentümers: Oftmals ist ein Mindestalter von 60 oder 65 Jahren erforderlich, da der Teilverkauf häufig als Baustein der Altersvorsorge konzipiert ist.
  • Mindestwert der Immobilie: Viele Anbieter legen einen Mindestwert der Immobilie fest, da sich der Teilverkauf sonst wirtschaftlich nicht lohnt. Dieser liegt häufig im mittleren sechsstelligen Bereich.
  • Lage und Zustand der Immobilie: Die Immobilie sollte sich in einer nachgefragten Lage befinden und einen guten Zustand aufweisen, um verkehrsfähig zu sein.
  • Verschuldung der Immobilie: Eine möglichst geringe oder keine Restschuld auf der Immobilie ist vorteilhaft, da diese vorab oder im Rahmen des Teilverkaufs abgelöst werden muss.

In dieser Phase ist es ratsam, erste unverbindliche Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen, um ein Gefühl für die möglichen Konditionen und die generelle Machbarkeit zu bekommen. Dies dient der Orientierung und der Bildung einer fundierten Entscheidungsgrundlage.

Schritt 2: Wertermittlung der Immobilie und Angebotseinholung

Nachdem die grundsätzlichen Voraussetzungen geklärt sind, folgt die professionelle Wertermittlung der Immobilie. Diese ist ein zentraler Bestandteil des Teilverkaufsprozesses, da auf Basis dieses Wertes der Kaufpreis für den zu veräußernden Anteil berechnet wird. Die Wertermittlung wird in der Regel von einem unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen durchgeführt, der vom Anbieter beauftragt wird. Der Eigentümer sollte jedoch sicherstellen, dass er der Bewertung zustimmt und gegebenenfalls eigene Bewertungsergebnisse oder eine Zweitmeinung einholt, um die Angemessenheit des ermittelten Wertes zu überprüfen.

  • Besichtigung der Immobilie durch den Gutachter.
  • Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach den gängigen Verfahren (Sachwert-, Ertragswert-, Vergleichswertverfahren).
  • Erarbeitung eines verbindlichen Angebots durch den Teilverkaufsanbieter, basierend auf dem Gutachten und dem gewünschten Verkaufsanteil.
  • Transparente Darstellung des Kaufpreises, des monatlichen Nutzungsentgelts und weiterer Konditionen wie Bearbeitungsgebühren.

Zu diesem Zeitpunkt ist es entscheidend, alle Aspekte des Angebots detailliert zu prüfen und bei Unklarheiten Nachfragen zu stellen.

Schritt 3: Finanzielle und rechtliche Prüfung

Sobald ein konkretes Angebot vorliegt, ist eine gründliche finanzielle und rechtliche Prüfung unerlässlich. Eigentümer sollten sich hierbei nicht scheuen, unabhängigen Rat einzuholen, etwa bei einem Finanzberater, einem Steuerberater und einem Fachanwalt für Immobilienrecht. Die Entscheidung für einen Teilverkauf hat langfristige finanzielle Konsequenzen, die umfassend beleuchtet werden müssen.

  • Prüfung der Gesamtkosten: Dazu gehören das Nutzungsentgelt, mögliche Verwaltungspauschalen, Kosten für Instandhaltung (die weiterhin vom Eigentümer getragen werden) und die Kosten für die Rückkaufoption.
  • Steuerliche Aspekte: Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns (falls die Spekulationsfrist unterschritten wird) und die Auswirkungen des Nutzungsentgelts sollten mit einem Steuerberater besprochen werden.
  • Rechtliche Absicherung durch das Nießbrauchrecht: Alle Details des Nießbrauchrechts müssen im Grundbuch eingetragen werden, um die Rechte des Eigentümers langfristig zu sichern.
  • Rückkaufoption: Die Bedingungen für einen möglichen Rückkauf des verkauften Anteils sollten klar im Vertrag definiert sein. Hierzu gehört der Rückkaufpreis, der in der Regel den ursprünglichen Kaufpreis zuzüglich einer Wertsteigerung oder eines Aufschlags umfasst.

Ein Beispiel: Angenommen, der Verkaufspreis für 20 % der Immobilie beträgt 100.000 Euro. Die monatliche Nutzungsgebühr könnte beispielsweise 3 % des Verkaufspreises pro Jahr betragen, also 3.000 Euro jährlich oder 250 Euro monatlich. Wichtig ist, die langfristige Belastung durch diese Gebühren im Verhältnis zur gewonnenen Liquidität zu bewerten.

Schritt 4: Notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung

Wenn alle Fragen geklärt sind und der Eigentümer sich für den Teilverkauf entschieden hat, erfolgt die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Dieser Schritt ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechtsgültigkeit des Immobilienverkaufs zu gewährleisten. Der Notar ist eine neutrale Instanz, die beide Parteien über die rechtlichen Konsequenzen des Vertrages aufklärt und dessen ordnungsgemäße Abwicklung sicherstellt.

  • Unterschrift des Kaufvertrags: Der Vertrag beinhaltet alle Details zum Verkaufsanteil, Kaufpreis, Nießbrauchrecht, Nutzungsentgelt und eventuellen Rückkaufsoptionen.
  • Eintragung im Grundbuch: Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung der Eigentumsübertragung für den verkauften Anteil im Grundbuch. Gleichzeitig wird das Nießbrauchrecht für den ursprünglichen Eigentümer für die gesamte Immobilie im Grundbuch vermerkt, um dessen Wohn- und Nutzungsrecht rechtlich abzusichern.
  • Auszahlung des Kaufpreises: Sobald alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die notwendigen Grundbucheintragungen erfolgt sind, wird der vereinbarte Kaufpreis an den Eigentümer ausgezahlt.

Dieser Prozess kann einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen, abhängig von der Bearbeitungszeit des Grundbuchamtes und der Klärung etwaiger lastenfreier Verhältnisse.

Schritt 5: Leben in der Immobilie nach dem Teilverkauf

Nach Abschluss des Teilverkaufs bleibt der ursprüngliche Eigentümer in seinem vertrauten Zuhause wohnen. Das Nießbrauchrecht sichert ihm dabei umfassende Rechte zu, die denen eines Alleineigentümers ähneln. Er trägt weiterhin die Verantwortung für die Instandhaltung der Immobilie, die anfallenden Nebenkosten (Grundsteuer, Versicherungen, Betriebskosten) und gegebenenfalls für Renovierungen oder Modernisierungen. Das monatliche Nutzungsentgelt wird, wie vereinbart, an den Investor entrichtet. Die gewonnenen liquiden Mittel können nun nach Belieben eingesetzt werden.

  • Wohnrecht: Der Eigentümer behält das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht an der gesamten Immobilie.
  • Nutzung: Die Immobilie kann weiterhin selbst genutzt oder vermietet werden, wobei die Mieteinnahmen dem Nießbrauchberechtigten zustehen.
  • Instandhaltung: Der Nießbrauchberechtigte ist in der Regel für die laufende Instandhaltung und kleinere Reparaturen verantwortlich, während größere Sanierungen oft in Absprache mit dem Miteigentümer erfolgen müssen.
  • Verwaltung: Die Verwaltung der Immobilie verbleibt überwiegend beim ursprünglichen Eigentümer, wobei für den verkauften Anteil oft ein Asset-Management durch den Anbieter erfolgt.

Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass mit dem Teilverkauf eine Eigentümergemeinschaft mit dem Investor entsteht. Entscheidungen, die die gesamte Immobilie betreffen, müssen daher in der Regel gemeinsam getroffen werden. Dies betrifft beispielsweise größere An- oder Umbauten, die einen Wertzuwachs bedeuten könnten oder die Statik der Immobilie beeinflussen.

Schritt 6: Möglicher Rückkauf und Weiterverkauf

Viele Teilverkaufsmodelle sehen die Möglichkeit eines Rückkaufs des verkauften Anteils durch den ursprünglichen Eigentümer oder dessen Erben vor. Die genauen Konditionen für einen solchen Rückkauf sollten im ursprünglichen Vertrag detailliert festgelegt sein. Meistens beinhaltet der Rückkaufpreis den damaligen Kaufpreis des Anteils zuzüglich einer vereinbarten Wertentwicklung oder eines festen Aufschlags. Es ist entscheidend, diese Klauseln genau zu verstehen und die potenziellen Kosten eines Rückkaufs zu kennen, um die langfristigen finanziellen Auswirkungen abschätzen zu können.

Alternativ kann die Immobilie auch gemeinsam mit dem Investor an Dritte verkauft werden. In diesem Fall wird oft eine Mehrerlösbeteiligung für den ursprünglichen Eigentümer vereinbart, wodurch dieser von einer Wertsteigerung der gesamten Immobilie profitiert. Auch hier sind die vertraglichen Details von großer Bedeutung. Das Vorgehen bei einem Weiterverkauf ist klar zu definieren, einschließlich der Verteilung von Kosten und Erlösen. Der Teilverkauf ist somit keine Einbahnstraße, sondern bietet eine gewisse Flexibilität, die jedoch stets an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden ist.

Fazit

Der Teilverkauf einer Immobilie kann eine attraktive Möglichkeit sein, gebundenes Kapital freizusetzen und gleichzeitig im vertrauten Zuhause wohnen zu bleiben. Der Prozess erfordert eine sorgfältige Prüfung der individuellen Situation, eine unabhängige Wertermittlung sowie eine umfassende rechtliche und finanzielle Beratung. Obwohl er finanzielle Flexibilität bietet, entstehen durch das monatliche Nutzungsentgelt und die Schaffung einer Miteigentümergemeinschaft neue Verpflichtungen. Eine umfassende Auseinandersetzung mit allen Vertragsdetails und die Einholung unabhängigen Rats sind daher grundlegend, um eine tragfähige Entscheidung für die eigene finanzielle Zukunft zu treffen.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München