Notartermin beim Hauskauf: Welche Fristen gelten?
Beim Hauskauf gelten mehrere Fristen rund um den Notartermin – von der 14‑Tage‑Frist für den Vertragsentwurf bis zur Zahlungsfrist nach Beurkundung.

Der Notartermin ist der zentrale rechtliche Meilenstein beim Hauskauf. Erst mit der notariellen Beurkundung wird der Kaufvertrag wirksam, und erst danach können Eigentumsumschreibung und Kaufpreiszahlung erfolgen. Dahinter verbergen sich jedoch zahlreiche Fristen, die Käufer und Verkäufer kennen sollten: von der gesetzlichen 14‑Tage‑Frist für den Vertragsentwurf über die Wartezeit bis zum Termin selbst bis hin zu den Zahlungsfristen nach der Beurkundung. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Fristen rund um den Notartermin beim Hauskauf verständlich erklärt und in einen praxisnahen Kontext gestellt.
1. Die 14‑Tage‑Frist für den Vertragsentwurf
Eine der wichtigsten Fristen im Immobilienkauf ist die gesetzlich geregelte 14‑Tage‑Frist für den Vertragsentwurf. Der Notar ist verpflichtet, den beabsichtigten Text des Kaufvertrags den Vertragsparteien mindestens 14 Tage vor dem Notartermin zuzusenden. Diese Frist gilt insbesondere dann, wenn eine der Parteien Verbraucher ist, also zum Beispiel ein Privatperson, die eine Immobilie für den eigenen Wohnbedarf erwirbt.
In diesen 14 Tagen können Käufer und Verkäufer den Entwurf in Ruhe lesen, mit ihrem Steuerberater oder Anwalt besprechen und Fragen an den Notar stellen. Änderungswünsche sollten möglichst frühzeitig formuliert werden, damit der Notar den Vertrag anpassen kann, bevor der Termin stattfindet. Werden Änderungen erst kurz vor dem Termin eingereicht, kann dies zu Verzögerungen führen.
- —Der Notar muss den beabsichtigten Vertragstext mindestens 14 Tage vor dem Notartermin zusenden.
- —Diese Frist gilt insbesondere bei Verbrauchern und schützt vor übereilten Entscheidungen.
- —In dieser Zeit können Fragen geklärt und Änderungswünsche formuliert werden.
- —Änderungen kurz vor dem Termin können den Termin verzögern oder verschieben.
- —Der Notar ist verpflichtet, die Frist einzuhalten; bei Verstößen kann der Vertrag unter Umständen angefochten werden.
2. Wartezeit bis zum Notartermin
Nachdem Käufer und Verkäufer sich über den Kaufpreis und die wesentlichen Vertragspunkte geeinigt haben, folgt die Vereinbarung des Notartermins. Die Wartezeit bis zu diesem Termin hängt stark von der Auslastung des Notariats und der Region ab. In vielen Fällen müssen Käufer und Verkäufer mit einer Wartezeit von mehreren Wochen bis hin zu etwa einem Monat rechnen.
Besonders in Großstädten oder in Regionen mit hoher Nachfrage nach Immobilien kann die Terminvergabe deutlich länger dauern. Wer bereits eine Finanzierung vereinbart hat, sollte den Notartermin daher möglichst frühzeitig planen und idealerweise in die Widerrufsfrist des Kreditvertrags legen. So bleibt Spielraum, falls sich unerwartet Probleme ergeben oder der Kauf doch nicht zustande kommt.
- —Die Wartezeit bis zum Notartermin beträgt häufig mehrere Wochen bis etwa einen Monat.
- —Die Dauer hängt von der Auslastung des Notariats und der Region ab.
- —In Großstädten kann die Terminvergabe länger dauern.
- —Der Termin sollte idealerweise in die Widerrufsfrist der Finanzierung fallen.
- —Je früher der Termin vereinbart wird, desto geringer das Risiko von Verzögerungen.
3. Dauer des Notartermins selbst
Der Notartermin selbst ist in der Regel ein relativ strukturierter Vorgang, der in der Praxis meist zwischen 45 und 90 Minuten dauert. Die genaue Dauer hängt davon ab, ob alle Vertragspunkte bereits im Vorfeld geklärt wurden oder ob noch Fragen oder Änderungen besprochen werden müssen.
Der Notar beginnt in der Regel damit, die Identität der Beteiligten zu prüfen und den Vertragsentwurf laut vorzulesen. Dabei werden auch juristische Fachbegriffe erklärt, sodass Käufer und Verkäufer die Inhalte verstehen. Nach dem Verlesen haben die Parteien die Möglichkeit, Fragen zu stellen und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu lassen. Je reibungsloser dieser Ablauf verläuft, desto kürzer ist der Termin.
- —Die Dauer des Notartermins liegt typischerweise zwischen 45 und 90 Minuten.
- —Der Notar prüft die Identität und liest den Vertrag laut vor.
- —Juristische Begriffe werden verständlich erklärt.
- —Fragen und Korrekturen können während des Termins besprochen werden.
- —Ein gut vorbereiteter Termin verläuft schneller und reibungsloser.
4. Fristen für die Kaufpreiszahlung
Nach der Beurkundung des Kaufvertrags folgt die Zahlung des Kaufpreises. Der Notar informiert die Beteiligten in der Regel, wann der Kaufpreis fällig wird. In vielen Fällen erfolgt die Zahlung etwa drei bis sechs Wochen nach dem Notartermin, je nachdem, wie schnell die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt abgewickelt werden kann.
Die genaue Zahlungsfrist ist im Kaufvertrag festgelegt und sollte daher sorgfältig geprüft werden. Wer einen Kredit nutzt, sollte sicherstellen, dass die Bank die Mittel rechtzeitig zur Verfügung stellt. Ein Beispiel: Wird im Vertrag vereinbart, dass der Kaufpreis vier Wochen nach Beurkundung fällig ist, sollte der Käufer spätestens zwei bis drei Wochen nach dem Notartermin mit der Bank klären, ob die Auszahlung planmäßig erfolgt.
- —Die Kaufpreiszahlung erfolgt in der Regel einige Wochen nach dem Notartermin.
- —Die genaue Frist ist im Kaufvertrag festgelegt.
- —Der Notar informiert über den Zahlungstermin.
- —Bei Finanzierung sollte die Auszahlung rechtzeitig mit der Bank abgestimmt werden.
- —Verzögerungen bei der Zahlung können zu Vertragsstrafen oder Rückabwicklung führen.
5. Eigentumsumschreibung und Einzug
Nach Zahlung des Kaufpreises veranlasst der Notar die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Dieser Vorgang kann je nach Auslastung des Grundbuchamts einige Wochen dauern. In der Praxis vergehen vom Notartermin bis zur vollständigen Eigentumsumschreibung und dem Einzug in die neue Immobilie häufig etwa sechs bis zehn Wochen.
Erst nach erfolgter Eigentumsumschreibung ist der Käufer rechtlich vollwertiger Eigentümer. Der Einzug in die Immobilie ist in der Regel erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung möglich. Bis dahin bleibt die Immobilie rechtlich noch im Besitz des Verkäufers, auch wenn der Kaufvertrag bereits beurkundet wurde.
- —Die Eigentumsumschreibung erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises.
- —Der Vorgang kann mehrere Wochen dauern.
- —Vom Notartermin bis zum Einzug vergehen häufig sechs bis zehn Wochen.
- —Erst nach Eigentumsumschreibung ist der Käufer vollwertiger Eigentümer.
- —Der Einzug ist in der Regel erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung möglich.
6. Fristen bei Finanzierung und Widerruf
Wer den Hauskauf über eine Baufinanzierung tätigt, muss zusätzlich die Fristen des Kreditvertrags beachten. Insbesondere die Widerrufsfrist für den Kreditvertrag ist wichtig. Sie beträgt in der Regel 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. In dieser Zeit kann der Kreditvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Um Flexibilität zu behalten, sollte der Notartermin idealerweise in diese Widerrufsfrist fallen. So bleibt Spielraum, falls sich unerwartet Probleme ergeben oder der Kredit nicht wie geplant zustande kommt. Werden Kredit und Notartermin nicht zeitlich aufeinander abgestimmt, kann es passieren, dass der Kaufvertrag bereits beurkundet ist, der Kredit aber noch nicht sicher steht.
- —Die Widerrufsfrist für Kreditverträge beträgt in der Regel 14 Tage.
- —Sie beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung.
- —Der Notartermin sollte idealerweise in diese Frist fallen.
- —So bleibt Spielraum bei Problemen mit der Finanzierung.
- —Eine fehlende oder verzögerte Finanzierung kann den Kauf gefährden.
7. Fristen bei Mietverhältnissen und Übergabe
Bei vermieteten Immobilien spielen zusätzliche Fristen eine Rolle, insbesondere im Zusammenhang mit bestehenden Mietverhältnissen. Der Kaufvertrag sollte klar regeln, ob und wie bestehende Mietverträge übernommen werden und wann die Übergabe der Immobilie an den Käufer erfolgt.
In der Praxis wird der Übergabetermin häufig auf einen Zeitpunkt nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung gelegt. So ist sichergestellt, dass der Käufer rechtlich Eigentümer ist, bevor er die Immobilie in Besitz nimmt. Für Mieter gelten zudem gesetzliche Kündigungsfristen, die bei einer geplanten Kündigung durch den neuen Eigentümer beachtet werden müssen.
- —Bestehende Mietverträge sollten im Kaufvertrag geregelt werden.
- —Der Übergabetermin wird häufig nach Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung festgelegt.
- —Der Käufer sollte rechtlich Eigentümer sein, bevor er die Immobilie übernimmt.
- —Kündigungsfristen für Mieter müssen gesetzlich eingehalten werden.
- —Unklare Regelungen können später zu Streitigkeiten führen.
8. Fristen bei Nebenabsprachen und Gewährleistung
Neben den zentralen Fristen rund um Vertrag, Zahlung und Eigentumsumschreibung spielen auch Nebenabsprachen eine Rolle. Dazu gehören zum Beispiel verbindliche Vereinbarungen über Einbaumöbel, Renovierungsarbeiten oder die Übernahme bestimmter Verbindlichkeiten des Verkäufers. Diese Absprachen sollten schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden, damit sie rechtlich bindend sind.
Zudem ist wichtig, dass der Käufer die Möglichkeit hat, die Immobilie vor dem Notartermin zu besichtigen. In vielen Verträgen wird eine Erklärung über eine erfolgte Objektbesichtigung aufgenommen, weil eine spätere Sachmängelhaftung in der Regel ausgeschlossen wird, wenn der Käufer die Immobilie vor Vertragsschluss eingehend geprüft hat. Die Fristen für die Besichtigung und die Prüfung der Immobilie sollten daher nicht unterschätzt werden.
- —Nebenabsprachen sollten schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden.
- —Dazu gehören Einbaumöbel, Renovierungen oder Übernahme von Verbindlichkeiten.
- —Eine Objektbesichtigung vor dem Notartermin ist wichtig.
- —Die Besichtigung kann die spätere Sachmängelhaftung beeinflussen.
- —Unklare Nebenabsprachen können später zu Streitigkeiten führen.
Fazit
Rund um den Notartermin beim Hauskauf gelten zahlreiche Fristen, die Käufer und Verkäufer im Blick behalten sollten. Von der gesetzlichen 14‑Tage‑Frist für den Vertragsentwurf über die Wartezeit bis zum Termin, die Zahlungsfristen nach Beurkundung und die Dauer der Eigentumsumschreibung bis hin zu den Fristen der Finanzierung und der Übergabe – jeder Schritt hat seine eigene Zeitspanne. Wer diese Fristen versteht und rechtzeitig plant, kann den Immobilienkauf deutlich entspannter und sicherer gestalten und unangenehme Überraschungen vermeiden.

