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Förderung Einzelmaßnahmen: Was wird bezuschusst?

Welche Einzelmaßnahmen an Gebäuden werden staatlich bezuschusst? Ein Überblick zu geförderten Bauteilen, Zuschussquoten und typischen Beispielen.

5 min Lesezeit
Förderung Einzelmaßnahmen: Was wird bezuschusst?

Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch sanieren möchte, steht vor der Frage: Welche konkreten Maßnahmen werden überhaupt staatlich bezuschusst? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet für Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden Zuschüsse, die je nach Bauteil und Planung zwischen 15 und 20 Prozent der förderfähigen Kosten betragen können. In diesem Ratgeber wird erklärt, welche Bereiche gefördert werden, wie sich die Zuschussquoten zusammensetzen und welche typischen Maßnahmen sich für eine Einzelmaßnahme eignen.

Was bedeutet „Einzelmaßnahme“ bei der Förderung?

Unter einer Einzelmaßnahme versteht die Förderung eine gezielte energetische Verbesserung an einem bestimmten Bauteil oder einer Anlage, ohne dass das gesamte Gebäude auf einen Schlag saniert wird. Typische Beispiele sind der Austausch alter Fenster, die Dämmung von Dach oder Keller, die Optimierung der Heizung oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Im Gegensatz dazu fördert ein Komplettsanierungsprogramm den gesamten Gebäudebestand über einen längeren Zeitraum nach einem Gesamtkonzept.

Die Einzelmaßnahmen-Förderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden (z.B. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen) sowie an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, die Nichtwohngebäude sanieren. Gefördert werden Bestandsgebäude, also keine Neubauten. Wichtig ist, dass die Maßnahme klar abgrenzbar ist und sich an den technischen Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme orientiert.

  • Gezielte Verbesserung eines Bauteils (z.B. Fenster, Dach, Fassade)
  • Keine umfassende Gesamtsanierung erforderlich
  • Förderung sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude
  • Bestandsgebäude müssen vorliegen, keine Neubauten

Welche Bereiche werden gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet grob zwei große Bereiche: Maßnahmen an der Gebäudehülle und Maßnahmen an der Anlagentechnik. Beide Bereiche können als Einzelmaßnahmen gefördert werden, wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die förderfähigen Kosten innerhalb der festgelegten Grenzen liegen.

Zur Gebäudehülle gehören unter anderem Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster und Außentüren. Hier geht es darum, Wärmeverluste durch unzureichende Dämmung oder undichte Bauteile zu reduzieren. Die Anlagentechnik umfasst Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung sowie Steuerungs- und Regelungstechnik. Auch hier können einzelne Komponenten wie eine neue Heizungspumpe, eine Lüftungsanlage oder moderne Regelungstechnik gefördert werden.

  • Gebäudehülle: Dach, Fassade, Keller, Fenster, Türen
  • Anlagentechnik: Heizung, Lüftung, Warmwasser, Regelung
  • Umfeldmaßnahmen wie Gerüst, Entsorgung, Putz- und Malerarbeiten
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Dämmung von Dach, Fassade und Keller

Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade und Keller sind klassische Einzelmaßnahmen, die häufig gefördert werden. Ziel ist es, die Wärmebrücken zu reduzieren und den Wärmeverlust durch ungedämmte oder schlecht gedämmte Bauteile zu senken. Die Förderung setzt voraus, dass bestimmte Dämmstärken und U‑Werte erreicht werden, die in den technischen Anforderungen der jeweiligen Richtlinie festgelegt sind.

Für Dach- und Fassadendämmung sowie für Kellerdämmungen liegt die Grundförderquote in der Regel bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wird die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen, erhöht sich der Zuschuss um weitere fünf Prozentpunkte auf 20 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind in der Regel auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt, sodass der Zuschuss pro Maßnahme einen festen Maximalbetrag nicht überschreitet.

  • Dachdämmung: Reduktion von Wärmeverlusten nach oben
  • Fassadendämmung: Verbesserung der Wärmedämmung der Außenwände
  • Kellerdämmung: Reduktion von Wärmeverlusten nach unten
  • Förderquote: 15 % Grundförderung, 20 % mit iSFP-Bonus
  • Beispiel: 60.000 € förderfähige Kosten → bis 12.000 € Zuschuss

Fenster- und Türtausch

Der Austausch alter Fenster und Außentüren gegen moderne, wärmedämmende Bauteile ist eine weitere typische Einzelmaßnahme. Alte Fenster mit einfachem Glas oder schlecht gedichteten Rahmen verursachen oft hohe Wärmeverluste. Neue Fenster mit Wärmeschutzverglasung und dichten Rahmen reduzieren den Energieverbrauch und verbessern den Wohnkomfort.

Auch hier liegt die Grundförderquote in der Regel bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wird der Fenster- oder Türtausch im individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen, erhöht sich der Zuschuss auf 20 Prozent. Gefördert werden in der Regel die Materialkosten, die Einbaukosten sowie bestimmte Umfeldmaßnahmen wie Putz- und Malerarbeiten, die direkt mit dem Fenstertausch zusammenhängen.

  • Austausch alter Fenster gegen Wärmeschutzfenster
  • Austausch alter Außentüren gegen dichte, wärmedämmende Türen
  • Förderquote: 15 % Grundförderung, 20 % mit iSFP-Bonus
  • Förderung von Material- und Einbaukosten
  • Beispiel: 30.000 € förderfähige Kosten → bis 6.000 € Zuschuss

Heizung, Lüftung und Anlagentechnik

Neben der Gebäudehülle werden auch Maßnahmen an der Anlagentechnik gefördert. Dazu gehören der Austausch oder die Optimierung der Heizung, der Einbau von Lüftungsanlagen sowie die Modernisierung von Regelungs- und Steuerungstechnik. Ziel ist es, den Energieverbrauch der technischen Anlagen zu senken und den Komfort zu erhöhen.

Für Heizungsoptimierungen, Lüftungsanlagen und bestimmte Anlagentechnik ohne Heizung liegt die Grundförderquote ebenfalls bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wird die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen, erhöht sich der Zuschuss auf 20 Prozent. Zusätzlich können bestimmte Maßnahmen wie Wärmepumpen oder innovative Heiztechniken höhere Zuschussquoten oder zusätzliche Boni erhalten.

  • Heizungsoptimierung: Pumpen, Regelung, Hydraulik
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Regelungs- und Steuerungstechnik (z.B. Smart-Home-Lösungen)
  • Förderquote: 15 % Grundförderung, 20 % mit iSFP-Bonus
  • Beispiel: 40.000 € förderfähige Kosten → bis 8.000 € Zuschuss

Umfeldmaßnahmen und Planungskosten

Neben den eigentlichen Bauteilen werden auch sogenannte Umfeldmaßnahmen und Planungskosten gefördert. Dazu gehören beispielsweise Baugerüste, Entsorgung von Bauschutt, Putz- und Malerarbeiten, die direkt mit der Sanierung zusammenhängen, sowie die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten.

Die Förderung von Umfeldmaßnahmen und Planungskosten erfolgt ebenfalls mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Quote auf 20 Prozent. Diese Kosten sind in der Regel auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt, sodass der Zuschuss pro Maßnahme einen festen Maximalbetrag nicht überschreitet.

  • Baugerüste und Gerüstbau
  • Entsorgung von Bauschutt und Altmaterialien
  • Putz- und Malerarbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung
  • Förderquote: 15 % Grundförderung, 20 % mit iSFP-Bonus

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und Bonus

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zentrales Instrument der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Er wird von einem Energieberater erstellt und enthält eine schrittweise Sanierungsstrategie für das Gebäude. Maßnahmen, die im iSFP empfohlen werden, erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von fünf Prozentpunkten.

Der iSFP-Bonus erhöht die Förderquote von 15 auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Dies gilt für alle geförderten Einzelmaßnahmen, die im Sanierungsfahrplan enthalten sind. Zusätzlich können bestimmte Maßnahmen wie Wärmepumpen oder innovative Heiztechniken weitere Boni erhalten, die die Gesamtförderung weiter erhöhen.

  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans durch Energieberater
  • Maßnahmen im iSFP erhalten 5 % Zuschussbonus
  • Förderquote: 15 % Grundförderung, 20 % mit iSFP-Bonus
  • Weitere Boni für bestimmte Maßnahmen möglich
  • Beispiel: 60.000 € förderfähige Kosten → bis 12.000 € Zuschuss

Fazit

Die Förderung von Einzelmaßnahmen bietet eine flexible Möglichkeit, einzelne Bauteile oder Anlagen eines Gebäudes energetisch zu verbessern, ohne eine umfassende Gesamtsanierung durchführen zu müssen. Dämmung von Dach, Fassade und Keller, Austausch von Fenstern und Türen, Optimierung der Heizung, Einbau von Lüftungsanlagen sowie Umfeldmaßnahmen und Planungskosten können mit Zuschüssen von 15 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht die Förderquote um fünf Prozentpunkte und macht viele Maßnahmen noch attraktiver. Wer gezielt einzelne Bauteile sanieren möchte, sollte die technischen Anforderungen und die förderfähigen Kosten genau prüfen, um den maximalen Zuschuss zu erhalten.

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