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Bereitstellungszins: Rechte und Pflichten

Bereitstellungszinsen bei der Baufinanzierung: Wann sie anfallen, wie hoch sie sind und wie Sie sie vermeiden oder reduzieren können – ein praxisnaher Ratgeber für Immobilienkäufer und Bauherren.

6 min Lesezeit
Bereitstellungszins: Rechte und Pflichten

Bei der Finanzierung von Immobilien, sei es beim Kauf einer Wohnung, eines Eigenheims oder bei einem größeren Umbau, spielt der Begriff „Bereitstellungszins“ eine wichtige Rolle. Viele Bauherren und Käuferinnen und Käufer kennen diesen Begriff nur vage und unterschätzen, wie er die Gesamtkosten ihrer Finanzierung beeinflussen kann. Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die eine Bank verlangt, wenn ein genehmigter Baukredit bereitsteht, aber noch nicht oder nur teilweise abgerufen wird. In diesem Ratgeber werden Rechte und Pflichten rund um Bereitstellungszinsen im Kontext von Immobilien, Bau und Wohnen erläutert – damit Sie Ihre Finanzierung besser planen und unliebsame Zusatzkosten vermeiden können.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die ein Kreditinstitut verlangt, wenn ein Darlehen für ein Immobilienprojekt bereitgestellt, aber noch nicht vollständig abgerufen wird. Sobald der Darlehensvertrag unterschrieben ist, stellt die Bank die vereinbarte Summe für den Bau, Kauf oder die Sanierung bereit. Rufen Sie das Geld jedoch nicht sofort ab, entgehen der Bank die Zinseinnahmen, die sie bei vollständiger Auszahlung erhalten würde. Bereitstellungszinsen sollen diesen entgangenen Ertrag ausgleichen.

In der Praxis bedeutet das: Für den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens zahlen Sie einen zusätzlichen Zinssatz, der in der Regel unter dem eigentlichen Darlehenszins liegt. Bereitstellungszinsen fallen monatlich an und werden nur auf den Teil der Darlehenssumme berechnet, der noch nicht ausgezahlt wurde. Mit jeder Auszahlung reduziert sich dieser Betrag und damit auch die Bereitstellungszinsen.

  • Bereitstellungszinsen sind Zinsen für einen noch nicht abgerufenen Kreditbetrag.
  • Sie werden nur auf den nicht ausgezahlten Teil des Darlehens berechnet.
  • Die Bank stellt das Geld bereit, erhält aber vorerst keine Zinsen dafür.
  • Bereitstellungszinsen sollen den entgangenen Ertrag der Bank ausgleichen.
  • Sie fallen monatlich an und werden mit jeder Auszahlung neu berechnet.

Wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Bereitstellungszinsen fallen in der Regel erst nach Ablauf einer sogenannten bereitstellungszinsfreien Zeit an. Diese Frist ist vertraglich festgelegt und variiert je nach Bank. Typisch sind Zeiträume von einigen Monaten bis zu einem Jahr, in denen keine Bereitstellungszinsen berechnet werden. Erst wenn dieser Zeitraum überschritten wird und das Darlehen noch nicht vollständig abgerufen ist, beginnen die Bereitstellungszinsen zu laufen.

Bereitstellungszinsen sind insbesondere bei Bauprojekten relevant, bei denen die Darlehenssumme nicht auf einmal, sondern stückweise nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Beispielsweise bei einem Neubau, einer größeren Sanierung oder einem Anbau wird das Geld in mehreren Tranchen freigegeben. Solange die restliche Summe noch nicht abgerufen wird, kann die Bank Bereitstellungszinsen verlangen, sobald die bereitstellungszinsfreie Zeit abgelaufen ist.

  • Bereitstellungszinsen fallen nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit an.
  • Die bereitstellungszinsfreie Zeit liegt meist zwischen einigen Monaten und einem Jahr.
  • Sie sind besonders bei Bauprojekten mit gestaffelter Auszahlung relevant.
  • Bereitstellungszinsen entstehen, wenn das Darlehen nicht vollständig abgerufen wird.
  • Sie werden erst berechnet, wenn die vereinbarte Frist überschritten wird.

Wie werden Bereitstellungszinsen berechnet?

Die Bereitstellungszinsen werden monatlich berechnet und richten sich nach dem noch nicht abgerufenen Teil der Darlehenssumme. Die Formel lautet: nicht abgerufener Betrag × Monatszinssatz × Anzahl der Monate. Der Monatszinssatz ergibt sich aus dem vereinbarten Bereitstellungszinssatz, der in der Regel unter dem Sollzins des Darlehens liegt. Je schneller das Darlehen abgerufen wird, desto geringer fallen die Bereitstellungszinsen aus.

Beispiel: Angenommen, Sie haben ein Darlehen von 200.000 Euro für den Kauf einer Wohnung vereinbart. Nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit sind noch 50.000 Euro nicht abgerufen. Der vereinbarte Bereitstellungszins beträgt 0,25 Prozent pro Monat. In diesem Fall würden Sie monatlich 125 Euro Bereitstellungszinsen zahlen (50.000 Euro × 0,25 %). Mit jeder weiteren Auszahlung reduziert sich dieser Betrag.

  • Bereitstellungszinsen werden monatlich berechnet.
  • Sie richten sich nach dem noch nicht abgerufenen Teil der Darlehenssumme.
  • Die Formel lautet: nicht abgerufener Betrag × Monatszinssatz × Anzahl der Monate.
  • Der Monatszinssatz liegt in der Regel unter dem Sollzins des Darlehens.
  • Je schneller das Darlehen abgerufen wird, desto geringer sind die Bereitstellungszinsen.

Rechte und Pflichten der Bank

Die Bank hat das Recht, Bereitstellungszinsen zu verlangen, wenn das Darlehen bereitgestellt, aber nicht vollständig abgerufen wird. Dieses Recht ist vertraglich festgelegt und muss transparent kommuniziert werden. Die Bank ist verpflichtet, die Höhe der Bereitstellungszinsen, die bereitstellungszinsfreie Zeit und die Berechnungsgrundlage klar zu benennen. Zudem muss die Bank die Bereitstellungszinsen korrekt berechnen und nachvollziehbar abrechnen.

Die Bank ist außerdem verpflichtet, die bereitstellungszinsfreie Zeit einzuhalten und Bereitstellungszinsen erst nach Ablauf dieser Frist zu berechnen. Sie darf Bereitstellungszinsen nicht auf die volle Darlehenssumme ansetzen, sondern nur auf den noch nicht abgerufenen Teil. Verstöße gegen diese Pflichten können zu Ansprüchen des Kreditnehmers führen, etwa auf Rückzahlung zu viel gezahlter Zinsen.

  • Die Bank hat das Recht, Bereitstellungszinsen zu verlangen.
  • Sie muss die Höhe, die bereitstellungszinsfreie Zeit und die Berechnungsgrundlage transparent kommunizieren.
  • Die Bank ist verpflichtet, Bereitstellungszinsen korrekt zu berechnen und nachvollziehbar abzurechnen.
  • Bereitstellungszinsen dürfen erst nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit berechnet werden.
  • Die Bank darf Bereitstellungszinsen nur auf den noch nicht abgerufenen Teil der Darlehenssumme ansetzen.

Rechte und Pflichten des Kreditnehmers

Als Kreditnehmer haben Sie das Recht, die Bedingungen für Bereitstellungszinsen vor Vertragsabschluss zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln. Sie sollten die bereitstellungszinsfreie Zeit, die Höhe der Bereitstellungszinsen und die Berechnungsgrundlage genau kennen. Zudem haben Sie das Recht, die Bank auf eine korrekte Berechnung und Abrechnung der Bereitstellungszinsen hinzuweisen.

Ihre Pflicht besteht darin, das Darlehen innerhalb der vereinbarten Fristen abzurufen, soweit dies möglich ist. Verzögern Sie die Auszahlung ohne triftigen Grund, können Bereitstellungszinsen anfallen. Zudem sind Sie verpflichtet, die Bereitstellungszinsen zu zahlen, sobald sie berechnet werden. Verweigern Sie die Zahlung, kann die Bank Mahngebühren oder andere Sanktionen verlangen.

  • Sie haben das Recht, die Bedingungen für Bereitstellungszinsen vor Vertragsabschluss zu prüfen.
  • Sie sollten die bereitstellungszinsfreie Zeit, die Höhe der Bereitstellungszinsen und die Berechnungsgrundlage genau kennen.
  • Sie haben das Recht, die Bank auf eine korrekte Berechnung und Abrechnung der Bereitstellungszinsen hinzuweisen.
  • Sie sind verpflichtet, das Darlehen innerhalb der vereinbarten Fristen abzurufen, soweit dies möglich ist.
  • Sie müssen die Bereitstellungszinsen zahlen, sobald sie berechnet werden.

Wie können Bereitstellungszinsen vermieden oder reduziert werden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Bereitstellungszinsen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Eine der effektivsten Maßnahmen ist die Vereinbarung einer möglichst langen bereitstellungszinsfreien Zeit. Je länger dieser Zeitraum ist, desto mehr Spielraum haben Sie bei der Planung Ihres Bauprojekts oder Immobilienkaufs. Zudem sollten Sie das Darlehen so schnell wie möglich abrufen, um die Bereitstellungszinsen zu minimieren.

Eine weitere Option ist die Wahl einer Finanzierungsform, bei der Bereitstellungszinsen nicht anfallen, wie beispielsweise ein Bausparvertrag. Hier wird das Geld in der Regel erst dann bereitgestellt, wenn es tatsächlich benötigt wird. Zudem können Sie die Auszahlung des Darlehens an den Baufortschritt koppeln, um sicherzustellen, dass das Geld nur dann abgerufen wird, wenn es auch benötigt wird.

  • Vereinbaren Sie eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit.
  • Rufen Sie das Darlehen so schnell wie möglich ab.
  • Wählen Sie eine Finanzierungsform, bei der Bereitstellungszinsen nicht anfallen.
  • Koppeln Sie die Auszahlung des Darlehens an den Baufortschritt.
  • Planen Sie Ihr Bauprojekt oder den Immobilienkauf sorgfältig, um Verzögerungen zu vermeiden.

Bereitstellungszinsen und Steuer

Bereitstellungszinsen können in bestimmten Fällen als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Immobilie zur Vermietung oder zur Nutzung als Zweitwohnung dient. In solchen Fällen können die Bereitstellungszinsen zusammen mit anderen Finanzierungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden.

Es ist jedoch wichtig, die genauen steuerlichen Voraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren. Die steuerliche Behandlung von Bereitstellungszinsen kann je nach Nutzung der Immobilie und individuellen Umständen variieren.

  • Bereitstellungszinsen können in bestimmten Fällen als Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Dies gilt insbesondere bei Vermietung oder Nutzung als Zweitwohnung.
  • Die genauen steuerlichen Voraussetzungen sollten geprüft werden.
  • Ein Steuerberater kann bei der steuerlichen Behandlung von Bereitstellungszinsen beraten.

Fazit

Bereitstellungszinsen sind ein wichtiger Aspekt bei der Finanzierung von Immobilien, der sorgfältig geplant und verstanden werden sollte. Sie entstehen, wenn ein Darlehen bereitgestellt, aber nicht vollständig abgerufen wird, und können die Gesamtkosten Ihrer Finanzierung erheblich beeinflussen. Durch die Vereinbarung einer langen bereitstellungszinsfreien Zeit, die schnelle Abwicklung des Bauprojekts oder die Wahl einer geeigneten Finanzierungsform können Sie Bereitstellungszinsen vermeiden oder zumindest reduzieren. Zudem sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten im Umgang mit Bereitstellungszinsen kennen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden und Ihre Immobilienfinanzierung optimal zu gestalten.

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