Anschlussfinanzierung: Wer zahlt was?
Wer zahlt bei einer Anschlussfinanzierung welche Kosten? Ein Ratgeber zu Bankgebühren, Notar, Grundbuch und Steuern rund um die Weiterfinanzierung Ihres Eigenheims.

Wenn die Zinsbindung Ihrer Baufinanzierung ausläuft, steht vielen Eigentümern eine Anschlussfinanzierung bevor. Doch neben den monatlichen Raten stellt sich eine zentrale Frage: Wer zahlt eigentlich was? Zwischen Bankgebühren, Notarkosten, Grundbuchauslagen und gegebenenfalls Steuern kann schnell ein erheblicher Kostenblock entstehen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Kosten typischerweise anfallen, wer sie in der Regel trägt und wie Sie diese im Vorfeld kalkulieren und optimieren können.
Was ist eine Anschlussfinanzierung?
Eine Anschlussfinanzierung ist die Fortsetzung oder Neuordnung Ihrer Immobilienfinanzierung nach Ablauf der Sollzinsbindung. In aller Regel ist die ursprüngliche Baufinanzierung nach 10, 15 oder 20 Jahren noch nicht vollständig getilgt, sodass eine Restschuld verbleibt. Diese Restschuld wird dann mit einem neuen Darlehen oder einer Verlängerung des bestehenden Kredits beglichen.
Es gibt mehrere Varianten: Prolongation (Fortführung beim bisherigen Kreditinstitut), Umschuldung (Wechsel zu einer anderen Bank) oder ein Forward-Darlehen, bei dem Sie die Konditionen für die Zukunft bereits heute fixieren. Unabhängig von der gewählten Variante entstehen Kosten, die sich auf die Bank, den Notar, das Grundbuch und gegebenenfalls Steuern verteilen.
Bankgebühren und Konditionen
Die Bank, bei der Sie die Anschlussfinanzierung abschließen, berechnet in der Regel Bearbeitungsgebühren oder Provisionszahlungen. Diese können als fester Betrag oder als Prozentsatz der Kreditsumme vereinbart sein. Zudem fallen Zinsen an, die sich nach der aktuellen Marktlage und Ihrer Bonität richten. Je nach Variante (Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen) können die Konditionen deutlich variieren.
Bei einer Prolongation mit der Hausbank können Sie oft auf bestehende Kundenbeziehungen und günstigere Konditionen hoffen, während eine Umschuldung zu einem anderen Institut zwar niedrigere Zinsen, aber möglicherweise höhere Bearbeitungsgebühren bringen kann. Ein Forward-Darlehen sichert Ihnen zukünftige Zinsen, ist aber in der Regel mit einem leichten Zinsaufschlag verbunden.
- —Bearbeitungsgebühren der Bank für die Anschlussfinanzierung
- —Provisionen an Vermittler oder Berater, falls beauftragt
- —Zinsen für die neue Sollzinsbindung
- —Mögliche Zinsaufschläge bei Forward-Darlehen
- —Gebühren für Sondertilgungen oder Sonderkündigungen
Notarkosten und Grundbuchauslagen
Bei einer Anschlussfinanzierung, insbesondere bei einer Umschuldung oder einem Wechsel der Bank, ist in der Regel ein Notar beteiligt. Der Notar beurkundet die Aufhebung der alten Grundschuld und die Eintragung der neuen Hypothek im Grundbuch. Diese Dienstleistungen sind gesetzlich gebührenpflichtig und werden nach dem Wert der Immobilie berechnet.
Die Notargebühren setzen sich aus dem Gebührenanteil des Notars und den Auslagen für Post, Kopien und sonstige Kosten zusammen. Zusätzlich fallen Grundbuchgebühren an, die beim Grundbuchamt entrichtet werden müssen. Diese Kosten tragen in der Regel der Eigentümer oder der Kreditnehmer, da sie direkt mit der Immobilie und der Grundschuld verknüpft sind.
- —Notargebühren für die Beurkundung der Grundschuldänderung
- —Auslagen des Notars (Post, Kopien, etc.)
- —Grundbuchgebühren für die Eintragung der neuen Hypothek
- —Kosten für die Löschung der alten Grundschuld
- —Mögliche Gebühren für zusätzliche Urkunden oder Beglaubigungen
Steuern und Abgaben
In einigen Fällen können bei einer Anschlussfinanzierung auch Steuern anfallen. Dies betrifft insbesondere die Grunderwerbsteuer, die in der Regel beim Kauf der Immobilie gezahlt wird, aber bei bestimmten Umstrukturierungen oder Erweiterungen der Finanzierung erneut relevant sein kann. Zudem können bei einer Umschuldung oder einem Wechsel der Bank zusätzliche Abgaben anfallen, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind.
Es ist ratsam, sich vorab bei einem Steuerberater oder einem Immobilienexperten zu informieren, um unerwartete Steuerlasten zu vermeiden. In vielen Fällen sind die Steuern jedoch bereits beim ursprünglichen Kauf der Immobilie abgegolten, sodass bei einer reinen Anschlussfinanzierung keine weiteren Steuern anfallen.
- —Mögliche Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen
- —Abgaben bei Umschuldung oder Bankwechsel
- —Steuern auf zusätzliche Finanzierungen oder Aufstockungen
- —Beratung durch Steuerberater zur Minimierung der Steuerlast
Wer trägt die Kosten?
In der Regel trägt der Eigentümer oder der Kreditnehmer die Kosten für die Anschlussfinanzierung. Dies umfasst Bankgebühren, Notarkosten, Grundbuchauslagen und gegebenenfalls Steuern. Die Bank kann jedoch in Einzelfällen bestimmte Gebühren übernehmen, insbesondere wenn sie um die Weiterführung der Finanzierung bei einem bestehenden Kunden wirbt.
Es ist wichtig, die Kosten im Vorfeld genau zu kalkulieren und in die monatliche Rate einzuplanen. Eine frühzeitige Prüfung der Optionen und eine sorgfältige Vergleichsrechnung können helfen, unnötige Ausgaben zu vermeiden und die beste Lösung für Ihre finanzielle Situation zu finden.
- —Eigentümer/Kreditnehmer tragen in der Regel alle Kosten
- —Bank kann in Einzelfällen Gebühren übernehmen
- —Frühzeitige Kalkulation und Vergleichsrechnung empfehlenswert
- —Beratung durch Immobilienexperten oder Steuerberater sinnvoll
Fazit
Eine Anschlussfinanzierung ist ein wichtiger Schritt in der langfristigen Planung Ihrer Immobilienfinanzierung. Wer zahlt was, hängt von der gewählten Variante, der Bank und den gesetzlichen Vorgaben ab. Durch eine sorgfältige Planung und Beratung können Sie die Kosten minimieren und die beste Lösung für Ihre finanzielle Situation finden.

