Die ordentliche Hauptversammlung der VIB Vermögen AG, welche in virtueller Form durchgeführt wurde, hat sämtlichen Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand mit deutlichen Mehrheiten zugestimmt. Insgesamt waren hierbei über 85 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft vertreten. Die Vorstände Dirk Oehme, als Vorstandssprecher, und Nicolai Greiner, sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats, wurden für das Geschäftsjahr 2025 mit hohen Zustimmungsquoten entlastet. Diese Entscheidungen unterstreichen das Vertrauen der Aktionäre in die aktuelle Unternehmensführung.
Ein weiterer wesentlicher Punkt der Hauptversammlung war die Neubesetzung des Aufsichtsrats. Herr Dr. Matthias Danne und Herr Dr. Johannes Conradi wurden als neue Mitglieder in das Gremium gewählt. Sie treten die Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt und Herrn Stefan Mattern an, deren Amtszeiten mit Beendigung dieser Hauptversammlung endeten. Unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt. Dort wurde Herr Dr. Matthias Danne zum Vorsitzenden und Herr Dr. Johannes Conradi zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der VIB Vermögen AG gewählt.
Dividendenbeschluss und Aktientausch
Die Hauptversammlung beschloss zudem die Ausschüttung einer Dividende von 0,04 Euro je Aktie. Diese Maßnahme dient der Sicherstellung einer umfassenden Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung der VIB Vermögen AG. Zwei von einer Aktionärin beantragte Beschlussvorschläge, nämlich die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG sowie die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG, wurden von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit abgelehnt.
Von besonderer Relevanz war die Bekanntgabe der VIB Vermögen AG bezüglich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. Dieser Vertrag, der zwischen der DIC Real Estate Investment GmbH & Co. KGaA und der VIB Vermögen AG besteht und in der außerordentlichen Hauptversammlung der VIB am 12. Februar 2026 beschlossen wurde, erlangte am 27. August 2026 durch die Eintragung im Handelsregister der VIB Vermögen AG seine Wirksamkeit. Mit dieser Eintragung beginnt eine wichtige Frist für die Aktionäre.
Fristen für Aktionäre
Nach der Wirksamkeit des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags haben die Aktionäre der VIB Vermögen AG nun die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Monaten die Annahme des Angebots zum Aktientausch zu erklären. Diese Erklärung ist gegenüber der mit der Abwicklung beauftragten Zentralabwicklungsstelle abzugeben. Die Frist für die Annahme des Abfindungsangebots endet am 27. Oktober 2026, beziehungsweise mit Ablauf des Tages, der zwei Monate nach der Bekanntgabe der Eintragung des Vertrags im Handelsregister liegt.














