Die PANDION AG hat mitgeteilt, dass die am 5. August 2026 fällige Zinszahlung für die Unternehmensanleihe 2021/2028 (ISIN DE000A289YC5 – WKN A289YC) vorerst nicht pünktlich erfolgen wird. Diese Entscheidung resultiert aus einer unerwartet entstandenen Liquiditätslücke, deren Ursache im Rückzug eines Finanzierungsbausteins durch einen finanzierenden Partner liegt. Der Rückzug erfolgte entgegen den bisherigen Erwartungen des Unternehmens.
Die Gesellschaft ist aktiv dabei, die entstandene Liquiditätslücke zu schließen und die ausstehende Zinszahlung zu bedienen. In diesem Kontext führt die PANDION AG Gespräche mit relevanten Finanzierungspartnern und prüft diverse Optionen zur Sicherstellung der benötigten Mittel. Die aktuelle Situation erfordert eine strategische Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur, um die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Hintergrund der Verzögerung
Der unerwartete Rückzug eines zugesagten Finanzierungsbausteins stellt den Kern der aktuellen Herausforderung dar. Solche Ereignisse können kurzfristig erhebliche Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung eines Unternehmens haben, insbesondere wenn sie nicht antizipiert werden. Die PANDION AG sah sich daher gezwungen, diese Maßnahme zu ergreifen, um eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung ihrer Finanzierungsstrategie vornehmen zu können.
Die genauen Umstände und Details, die zu dieser Entwicklung geführt haben, sowie die konkreten Schritte zur Bewältigung der Situation, werden von der PANDION AG in einem umfassenden Anleihegläubiger-Webcast erläutert. Dieser Webcast ist für den 1. September 2026 terminiert und soll den Anleihegläubigern eine detaillierte Einsicht in die aktuelle Lage und die geplanten Maßnahmen geben. Dort werden auch die Hintergründe der Entscheidung offengelegt, um Transparenz gegenüber den Kapitalgebern zu gewährleisten.
Die Unternehmensführung arbeitet an einer Lösung, die sowohl die kurzfristige Liquidität sichert als auch die langfristige Stabilität der Unternehmensfinanzierung gewährleistet. Der Fokus liegt auf der schnellstmöglichen Behebung der Liquiditätsengpässe und der Bedienung der ausstehenden Zinsverpflichtungen, um das Vertrauen der Anleihegläubiger aufrechtzuerhalten und den Geschäftsbetrieb wie gewohnt fortzusetzen.




