Das Bundeskabinett hat den Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)“ beschlossen. Ziel der Reform ist die Straffung und Vereinfachung von Bauleitplanverfahren sowie die Deklaration des Wohnungsbaus als überragendes öffentliches Interesse. Zudem sollen Kommunen erweiterte Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit mangelhaften Immobilien erhalten. Der Gesetzesentwurf, der aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stammt, befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.
Verena Hubertz vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, erläuterte, dass das Baugesetzbuch-Upgrade ein umfangreiches Modernisierungspaket darstellt, welches nahezu sämtliche Bereiche der kommunalen Planung adressiert. Sie betonte, dass der Wohnungsbau nunmehr Vorfahrt genieße und dies auch gesetzlich verankert werde. Bauinteressenten sollen die Möglichkeit erhalten, Verfahren online zu verfolgen. Weiterhin erhalten Kommunen neue Instrumente zum Vorgehen gegen „Schrottimmobilien“ und es wird eine verstärkte Durchgrünung von Städten angestrebt. Die Maßnahmen sind als fortführende Beschleunigungs- und Modernisierungsschritte nach dem sogenannten „Bau-Turbo“ zu verstehen.
In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten wird der Wohnungsbau bei Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, als überragendes öffentliches Interesse eingestuft. Dies verleiht dem Wohnungsbau rechtlich eine prioritäre Stellung. Darüber hinaus wird im Raumordnungsrecht erstmals ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels implementiert. In Regionen mit angespannter Wohnraumsituation soll die übergeordnete Raumordnung darauf hinwirken, einen Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und solchen mit geeigneten Flächenpotenzialen herzustellen.
Verfahrensoptimierung und Umweltschutz
Zur Verkürzung und Nachvollziehbarkeit von Planungsverfahren werden Kommunen künftig zum Einsatz digitaler Instrumente verpflichtet. Hierfür ist der einheitliche Standard XPlanung für den medienbruchfreien Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung anzuwenden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfährt ebenfalls eine Digitalisierung und kann zukünftig einstufig erfolgen. Eine Verfahrensampel soll Bürgern eine kontinuierliche Information über den Verfahrensstand ermöglichen. In Verbindung mit verkürzten Fristen trägt dies zur Transparenz bei und soll Kommunen zu schnelleren Planungsprozessen anregen.
Die Beschleunigung von Umweltprüfungen ist ein weiterer Kernpunkt. Vertiefte Umweltprüfungen sollen nur noch dort stattfinden, wo sie zwingend erforderlich sind. Selbst bei Notwendigkeit einer vertieften Prüfung soll diese nicht bereits auf Ebene des Bebauungsplans durchgeführt werden, sofern eine spätere Durchführung im Zulassungsverfahren möglich ist. Dies soll zu rechtssicheren und praxistauglichen Verfahren führen, die Kommunen entlasten und Planungssicherheit schaffen, ohne den Umweltschutz zu minimieren.
Zusätzlich werden Kommunen befähigt, im gesamten Stadtgebiet mehr Grünflächen zu schaffen, um Resilienz gegenüber Starkregen und Hitzewellen zu erhöhen. Durch die vermehrte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern wird die Luft gekühlt, Wärmeeffekte reduziert und die Lebensqualität gesteigert. Des Weiteren werden natürliche Auffangflächen ermöglicht, um Schäden durch Überschwemmungen zu verhindern.
Stärkung der kommunalen Steuerungsmöglichkeiten
Im Bereich der sogenannten „Schrottimmobilien“ erhalten Kommunen erweiterte Befugnisse. Diese Immobilien wirken sich negativ auf das Umfeld aus und mindern die Wohnqualität sowie den Wert benachbarter Gebäude. Das gemeindliche Vorkaufsrecht wird in diesen Fällen erleichtert. Kommunen können zudem einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen, welches den Eigentümer zur Beseitigung baulicher Mängel verpflichtet. Bei extremem Fehlverhalten besteht zukünftig die Möglichkeit einer Enteignung.
Neue Vorgaben für die Raumplanung integrieren gestiegene Anforderungen an Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz. Die Raumplanung wird angehalten, eine vorausschauende Planung für Risiken und Krisensituationen, von Klimawandel bis zu bewaffneten Konflikten, zu berücksichtigen. Die Errichtung und der Ausbau von Einrichtungen für Feuerwehren und Rettungsdienste werden ebenfalls vereinfacht, sowohl in bestehenden Siedlungsbereichen als auch im Außenbereich. Dies soll den Kommunen die Wahl optimaler Standorte erleichtern, um schnelle Einsatzzeiten zu gewährleisten und neuen Anforderungen gerecht zu werden.




