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Bundesverband Immobilienverrentung erweitert Verbraucherschutzstandards

Der Bundesverband Immobilienverrentung e. V. (BVIV) beabsichtigt, die etablierten Informations- und Verbraucherschutzstandards für den Immobilien-Teilverkauf bis Ende des Jahres auf sämtliche im Verband repräsentierten Modelle der Immobilienverrentung auszudehnen.

Bundesverband Immobilienverrentung erweitert Verbraucherschutzstandards

Der Bundesverband Immobilienverrentung e. V. (BVIV) treibt die Etablierung einheitlicher Branchenstandards systematisch voran. Nach der Einführung eines rechtlich geprüften Mustervertrags für den Immobilien-Teilverkauf zu Jahresbeginn, welcher als Basis für mehr Transparenz und einheitliche Qualitätsmaßstäbe diente, folgt nun die planmäßige Ausweitung dieser Standards.

Bis zum Jahresende sollen die bereits entwickelten Informations- und Verbraucherschutzprinzipien auf alle innerhalb des BVIV vertretenen Modelle der Immobilienverrentung übertragen werden. Dieser Schritt schafft erstmalig einen verbandsweit kohärenten Rahmen für Transparenz und die Bereitstellung konsistenter Verbraucherinformationen über die verschiedenen Verrentungsmodelle hinweg. Hierdurch wird Konsumenten eine fundierte Vergleichbarkeit der diversen Angebote ermöglicht.

Ausweitung und Vereinheitlichung der Standards

Thomas Weiss, Vorstandsmitglied des BVIV, äußerte, dass die Immobilienverrentung heute eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle mit spezifischen Charakteristika umfasse. Der Anspruch sei es, Verbrauchern, unabhängig vom gewählten Modell, verständliche Informationen, nachvollziehbare Vertragsdokumente und eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu verschaffen. Diese Zielsetzung wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsunternehmen verfolgt.

Die für den Immobilien-Teilverkauf entwickelten Standards werden in den kommenden Monaten sukzessive auf weitere Verrentungsmodelle appliziert. Dies inkludiert standardisierte Produktinformationsblätter, modellspezifische Verbraucherinformationen, einheitliche Beratungsunterlagen sowie standardisierte Geeignetheitsprüfungen, sofern die Beratung direkt durch ein Mitgliedsunternehmen erfolgt. Für Verrentungsmodelle mit fortlaufenden Nutzungsentgelten, wie dem Immobilien-Teilverkauf oder dem Verkauf gegen Erbbaurecht, wird zudem die Einführung standardisierter Kostenausweise etabliert. Ein entsprechendes Muster für den Immobilien-Teilverkauf ist bereits auf der Website des BVIV zugänglich. Für andere Verrentungsmodelle erfolgt die transparente Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen jeweils in einer produktspezifisch zugeschnittenen Form.

  • Standardisierte Produktinformationsblätter für alle Modelle.
  • Einheitliche Beratungsunterlagen zur Sicherstellung konsistenter Informationen.
  • Standardisierte Geeignetheitsprüfungen bei direkter Beratung durch Mitgliedsunternehmen.
  • Einführung von Kostenausweisen für Modelle mit laufenden Nutzungsentgelten.

Die vollständige Implementierung aller Informations- und Qualitätsstandards für sämtliche im BVIV repräsentierten Immobilienverrentungsmodelle ist bis Ende 2026 vorgesehen. Diese Erweiterung der Branchenstandards adressiert Aspekte, die in den vergangenen Jahren intensiv von Politik, Wissenschaft und Verbraucherschutz diskutiert wurden. Bereits heute umfassen die Branchenstandards der Mitgliedsunternehmen die frühzeitige Bereitstellung von Vertragsunterlagen, transparente Informationen zu Rechten und Pflichten, Hinweise auf alternative Verrentungsmodelle sowie standardisierte Beratungsprozesse.

Die Geeignetheitsprüfung stellt einen weiteren Kernbaustein dar. Sie soll im Rahmen der Beratung durch das jeweilige Mitgliedsunternehmen dazu beitragen, in Abstimmung mit den Interessenten das individuell passende Verrentungsmodell für die persönliche und wirtschaftliche Situation zu identifizieren. Ein Muster für die Geeignetheitsprüfung im Segment des Immobilien-Teilverkaufs wurde kürzlich auf der BVIV-Website publiziert. Christoph Sedlmeier, ebenfalls Vorstandsmitglied des BVIV, betonte, dass der Verbraucherschutz nicht mit dem Vertragsabschluss ende, sondern mit einer verständlichen Beratung und einer informierten Entscheidung beginne. Daher würden die Qualitätsstandards kontinuierlich weiterentwickelt.

Perspektivische Ausrichtung

Die Weiterentwicklung der Branchenstandards vollzieht sich in einer Phase, in der die regulatorische Diskussion um den Immobilien-Teilverkauf eine spürbare Veränderung erfahren hat. Nachdem frühere Verbraucherschutzhinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht mehr Bestandteil ihres Internetauftritts sind, richtet der BVIV den Fokus auf einheitliche Qualitätsstandards für die gesamte Immobilienverrentung. Dies dient dem Verband als Ansporn, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen an transparenten und praxisgerechten Lösungen für Verbraucher zu arbeiten.

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