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Klage gegen die Bayerische Versorgungskammer in den USA eingereicht

Die Deutsche Finance Group hat Klage gegen die Bayerische Versorgungskammer beim Superior Court des US-Bundesstaates Delaware eingereicht, um Verantwortlichkeiten für Verluste im US-Immobilienportfolio zu klären.

KI-generiertKlage gegen die Bayerische Versorgungskammer in den USA eingereicht – KI-generiertes Symbolbild
Klage gegen die Bayerische Versorgungskammer in den USA eingereicht. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Die Deutsche Finance Group, bestehend aus der Deutsche Finance America LLC und der DF Deutsche Finance Holding AG, hat eine Klage gegen die Bayerische Versorgungskammer (BVK) beim Superior Court des US-Bundesstaates Delaware eingereicht. Die BVK ist die größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe Deutschlands.

Gegenstand der Klage sind aus Sicht der Kläger falsche und geschäftsschädigende Darstellungen der Deutschen Finance Group. Die Deutsche Finance Group macht geltend, dass die BVK ihr die Verantwortung für Verluste im US-Immobilienportfolio zugeschrieben habe, welche nach Darstellung der Klageschrift durch Entscheidungen und Unterlassungen der BVK selbst mitverursacht worden seien.

Hintergrund der Klageschrift

Die BVK verwaltet Versorgungskapital für rund 2,8 Millionen Versicherte in Deutschland und investierte laut Klageschrift seit über einem Jahrzehnt nahezu 2 Milliarden US-Dollar in US-Immobilienprojekte in Kalifornien, Illinois, Florida und New York. Die Deutsche Finance Group war in diesem Zusammenhang als Asset Manager involviert. Die Klageschrift führt aus, dass die BVK die Rolle eines passiven institutionellen Investors regelmäßig überschritten habe. Dies umfasste die Auswahl von Objekten, die Genehmigung von Investitionen, die Verhandlung von Gebühren sowie die Steuerung von Vermietungs-, Finanzierungs- und Preisentscheidungen bis auf die Ebene einzelner Objekte. Die BVK soll anschließend die Deutsche Finance Group sowie unabhängige Fondsmanager angewiesen haben, die von ihr getroffenen Entscheidungen umzusetzen.

Als sich die US-Gewerbeimmobilienmärkte ab dem Jahr 2020 abschwächten, waren nach Klagedarstellung erforderliche Budgets, Finanzierungen und Mietverträge aufgrund der praktizierten Entscheidungsstrukturen von Freigaben oder Kapitalbereitstellungen der BVK abhängig. Notwendige Entscheidungen seien wiederholt ausgeblieben oder verzögert worden. Die Klage schätzt die potenziellen Gesamtverluste über die BVK-Beteiligungen hinweg auf bis zu rund 853 Millionen Euro (988 Millionen US-Dollar) und macht geltend, dass Entscheidungen und Unterlassungen der BVK hierzu wesentlich beigetragen hätten.

Umfang und Forderungen

Die Deutsche Finance Group wirft der BVK vor, statt die eigene Verantwortung zu übernehmen, gegenüber einflussreichen deutschen Medien, deutschen Aufsichtsbehörden, dem Bayerischen Landtag und den eigenen Versicherten ein unzutreffendes Bild vermittelt zu haben. Demnach sei die Deutsche Finance Group und nicht die BVK für die Auswahl der betreffenden Investments und die entstandenen Verluste verantwortlich.

Die Klageschrift beschreibt ferner, wie die BVK ihre wirtschaftliche Position gegenüber der Deutschen Finance Group eingesetzt haben soll. Im Dezember 2025 habe die BVK verlangt, dass die Deutsche Finance Group ihre Managementrolle bei der Transamerica Pyramid in San Francisco mit sofortiger Wirkung und ohne Ausgleichszahlung aufgibt. Anschließend habe die BVK nach Klagedarstellung die Zahlung von über 31 Millionen US-Dollar an vertraglich garantierten Gebühren verweigert, während an einen Co-Manager desselben Projekts auf Grundlage einer identischen Vertragsklausel über 45 Millionen US-Dollar an vergleichbaren Gebühren gezahlt worden seien.

Die Deutsche Finance Group fordert Schadensersatz (Compensatory Damages), dessen Höhe in einem Geschworenenverfahren (Jury Trial) festzustellen ist. Die Kläger werden in diesem Verfahren von der US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP vertreten.

  • Vertragsverletzung
  • Verleumdung (Defamation)
  • Unlautere Geschäftspraktiken nach dem Delaware Deceptive Trade Practices Act
  • Rechtswidriger Eingriff in bestehende Verträge
  • Rechtswidriger Eingriff in künftige Geschäftsbeziehungen

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