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BID kritisiert kurzfristige Anpassung der BEG-Förderung durch die KfW

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) äußert Bedenken hinsichtlich der kurzfristig eingeführten Änderungen der KfW-Produkte innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

BID kritisiert kurzfristige Anpassung der BEG-Förderung durch die KfW

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) hat ihre Bedenken bezüglich der kurzfristigen Umstellung der KfW-Förderprodukte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geäußert. Die KfW hatte mitgeteilt, dass ab dem 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen für die BEG-Heizungsförderung sowie für die systemische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden Gültigkeit besitzen werden.

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die Übergangsphase: Bis zum Inkrafttreten der neuen Bedingungen können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) mehr erstellt werden. Diese BzA sind jedoch eine zwingende Voraussetzung für die Anmeldung eines Förderprojekts. Anträge in der Umstellungsphase sind lediglich mit einer bereits vorliegenden gültigen BzA-ID möglich, wobei die Frist hierfür am 20. Juli 2026 um 20 Uhr endet.

Auswirkungen auf die Förderung und Planbarkeit

Dirk Wohltorf, Vorsitzender der BID und Präsident des Immobilienverband Deutschland (IVD), beschrieb die Situation als ein „bitteres Déjà-vu“ und verwies auf den Förderstopp der KfW im Januar 2022, der damals erhebliches Vertrauen zerstört habe. Er betonte, dass Eigentümer, Unternehmen, Energieberater und Finanzierer erneut mit einer abrupten Umstellung konfrontiert seien – ohne angemessene Vorwarnung und inmitten laufender Planungen.

Die BID befürchtet eine deutliche Einschränkung zentraler Förderbausteine, darunter Effizienzhausstandards, Boni und Tilgungszuschüsse. Insbesondere das geplante Abschmelzen der förderfähigen Kosten für Effizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern wird als gravierend erachtet: Zukünftig sollen lediglich 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und ab der siebten Wohneinheit nur noch 8.000 Euro berücksichtigt werden. Dies führe dazu, dass die Förderung in großen Mehrfamilienhäusern und gesamten Wohnungsbeständen maßgeblich an Wirkung verliere, da die Unterstützung pro Wohnung bei umfangreichen Modernisierungen erheblich reduziert werde.

  • Einschränkung der Effizienzhausstandards.
  • Reduzierung von Boni und Tilgungszuschüssen.
  • Deutliches Abschmelzen der förderfähigen Kosten bei Mehrfamilienhäusern.
  • Mangel an Planungssicherheit für Bau- und Sanierungsprojekte.

Für die Immobilienwirtschaft sende die Anpassung der BEG-Förderung ein systemkritisch negatives Signal. Die BID sieht die Planbarkeit von Bau- und Sanierungsprojekten, die oft über Jahre geplant und mit verschiedenen Parteien abgestimmt werden, gefährdet. Förderbedingungen seien ein Eckpfeiler der Finanzierung. Eine verlässliche Förderpolitik sei entscheidend für Wohnungsbau und Gebäudesanierung. Das kurzfristige Schaffen neuer Fakten beschädige Vertrauen und bremse dringend benötigte Investitionen.

Die BID fordert die Bundesregierung auf, die vorgenommenen Änderungen transparent zu erläutern, laufende Planungen wirksam zu schützen und verlässliche Übergangsregelungen sicherzustellen. Sie betont, dass die Immobilienwirtschaft bereit ist, in Wohnungsneubau, Sanierung und Klimaschutz zu investieren, hierfür jedoch klare Rahmenbedingungen und eine kooperative Politik benötigt, die vor Entscheidungen den Dialog mit der Branche sucht.

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