Anlässlich eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins in Berlin, an dem Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Bundesbauministerin Verena Hubertz teilnahmen, haben Vertreter der Bau- und Immobilienwirtschaft eine rasche gesetzliche Verankerung des Gebäudetyps E gefordert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) sowie der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sehen im Gebäudetyp E einen Weg zu einfachem, innovativem und kostengünstigem Bauen.
Die Verbände untermauern ihre Forderung mit einem Gutachten der Kanzlei Franßen & Nusser. Dieses Gutachten soll die Möglichkeit einer schnellen und rechtssicheren Umsetzung des Gebäudetyps E aufzeigen. Die Initiative zielt darauf ab, ohne Abstriche bei Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie ohne die Einführung neuer Vertragstypen, ein neues Normal im Bausektor zu etablieren.
Potenzial zur Kostensenkung und bürokratische Entlastung
Zur Realisierung dieses Ziels wird eine schlanke gesetzliche Regelung als notwendig erachtet. Der Fokus liegt dabei auf der Heranziehung des bereits etablierten bauordnungsrechtlichen Standards der Länder, welcher als sicher und ausreichend gilt. Dies soll Rechtssicherheit für alle Projektbeteiligten schaffen und den Bau von mehr bezahlbarem Wohnraum ermöglichen, ohne zusätzliche Bürokratie, neue Normenkataloge oder weitere Regelungssysteme einzuführen. Die Verbände haben diese Vorschläge den zuständigen Bundesministerinnen Hubertz und Hubig unterbreitet.
Der Gebäudetyp E birgt nach Einschätzung der Verbände ein erhebliches Potenzial zur Kostensenkung. Es wird angenommen, dass die Baukosten um bis zu 25 Prozent reduziert werden könnten. Angesichts der aktuellen durchschnittlichen Bauwerkskosten von rund 4.500 Euro pro Quadratmeter, die zu Mindestmieten von etwa 20 Euro pro Quadratmeter führen, könnte der Gebäudetyp E diesen Kreislauf durchbrechen. Er soll eine generelle rechtssichere Anwendung sowohl im frei finanzierten als auch im geförderten Wohnungsbau ermöglichen.
Zentrale Forderungen der Verbände
- —Schnelle und rechtssichere gesetzliche Verankerung des Gebäudetyps E.
- —Nutzung des bestehenden bauordnungsrechtlichen Standards der Länder als Maßstab.
- —Verzicht auf neue Bürokratie und zusätzliche Normenkataloge.
- —Anwendung im frei finanzierten und geförderten Wohnungsbau.
Die gemeinsame Initiative der Verbände signalisiert einen Konsens innerhalb der Immobilien- und Bauwirtschaft hinsichtlich der Notwendigkeit, strukturelle Vereinfachungen im Gesetzesrahmen umzusetzen. Der Gebäudetyp E wird dabei als eine praktikable Lösung präsentiert, um die Bauwirtschaft zu entlasten und das Angebot an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland zu steigern.




