Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ der Gemeinde Sallgast
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Solarpark Sallgast“ erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 2 BauGB mit der 20. Änderung. Die Gemeinde Sallgast beabsichtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung und den Betrieb einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage nördlich der Ortslage Klingmühl aufzustellen.



