Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Die Gemeinde Oberreichenbach hat die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 per Bekanntmachung festgesetzt und verweist dabei auf die Hebesatz-Satzung vom 25.10.2024. Genannt werden 400 Prozent für Grundsteuer A und 200 Prozent für Grundsteuer B. Das betrifft die lokale Wirtschaft und Immobilien direkt, auch wenn es sich um eine amtliche Bekanntmachung handelt.





