Wer ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung ablöst — etwa beim Verkauf der Immobilie — muss der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Der Rechner liefert eine Schätzung dieser Kosten, damit Sie wirtschaftlich entscheiden können.
Sie geben Restschuld, ursprünglichen Sollzins, Tilgung und die noch verbleibende Zinsbindungsdauer ein. Der Rechner ermittelt den entgangenen Zinsgewinn der Bank über die Restlaufzeit — abzüglich des aktuellen Wiederanlagezinses am Kapitalmarkt.
Die tatsächliche Berechnung der Bank ist komplexer (Aktiv-Aktiv- oder Aktiv-Passiv-Methode laut BGH-Rechtsprechung). Der Rechner liefert eine realistische Größenordnung, ersetzt aber keine bankindividuelle Aufstellung.
Nach 10 Jahren ab Vollauszahlung haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB) mit nur 6 Monaten Frist — ohne Entschädigung.
Bei Verkauf können Sie das Darlehen häufig auf den Käufer übertragen oder gegen ein Ersatzobjekt umschulden — beides oft kostenfrei. Sprechen Sie früh mit der Bank.