Notar- und Grundbuchgebühren sind in der Gebührenordnung GNotKG bundeseinheitlich geregelt. Der Rechner schätzt zuverlässig die Kosten für Beurkundung, Auflassungsvormerkung und Grundschuldbestellung.
Eingabe: Kaufpreis und gewünschter Grundschuldbetrag. Der Rechner ermittelt die anfallenden Gebühren nach Tabelle B des GNotKG — unterschieden nach Notargebühren (Beurkundung des Kaufvertrags, Auflassungsvormerkung) und Grundbuchgebühren (Eintragung Eigentum, Grundschuld).
Faustregel: Notar + Grundbuch zusammen ca. 1,5–2,0 % des Kaufpreises. Bei 600.000 € sind das ca. 9.000–12.000 €.
Notarkosten sind nicht verhandelbar — alle Notare in Deutschland rechnen identisch nach GNotKG ab. Wechseln Sie nicht den Notar wegen der Gebühren.
Zusätzliche Beurkundungen (Eheverträge, Vollmachten, Teilungserklärungen) verursachen Zusatzkosten — fragen Sie vorab nach einer Kostennote.