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Maklerkosten-Rechner

Berechnen Sie die Maklercourtage für Käufer und Verkäufer auf Basis der gesetzlichen Teilung seit Dezember 2020.

Eingaben
Ergebnis
Provision Käufer21.420 €
Provision Verkäufer21.420 €
Gesamt­courtage42.840 €
Seit Dezember 2020 (§§ 656c/d BGB) wird die Maklercourtage beim Kauf von Einfamilien­häusern und Eigentums­wohnungen i. d. R. hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
— Hintergrund

So funktioniert dieser Rechner

Seit Dezember 2020 ist die Makler­courtage beim Verkauf von Eigentums­wohnungen und Einfamilien­häusern an Privatpersonen gesetzlich geregelt: Der Verkäufer trägt mindestens die Hälfte. Der Rechner ermittelt die korrekte Aufteilung auf Käufer und Verkäufer.

Gesetzliche Grundlagen

Maklerprovision ist seit dem 23.12.2020 gesetzlich geteilt — § 656c und § 656d BGB. Der Verkäufer kann maximal die Hälfte der Gesamtprovision auf den Käufer abwälzen.

Übliche Gesamtprovision: 5,95 % bis 7,14 % inkl. MwSt — also 2,975 % bis 3,57 % je Partei. Manche Anbieter werben mit „provisionsfrei“ — der Aufwand ist dann meist im Kaufpreis eingerechnet.

Praxis-Tipps

Der Maklervertrag muss nach § 656a BGB textform­gebunden sein (E-Mail genügt). Mündliche Zusagen sind unwirksam.

Provision ist erst bei notariellem Abschluss fällig — vorab geleistete Zahlungen sind unzulässig.

Glossar — die wichtigsten Fachbegriffe

Maklercourtage
Provision an den Immobilien­makler — meist als Prozentsatz des Kaufpreises.
Doppeltätigkeit
Makler vertritt Käufer und Verkäufer — seit 2020 zwingend bei Provisions­teilung.
§ 656c BGB
Pflicht zur Provisions­teilung bei Verbraucher­käufen.
Textform
Formvorschrift — Maklervertrag muss schriftlich oder per E-Mail dokumentiert sein.