Die Grunderwerbsteuer ist nach dem Kaufpreis der größte Einzelposten beim Immobilienerwerb. Sie variiert je Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %. Der Rechner liefert sofort den exakten Betrag nach aktuellen Sätzen.
3,5 %: Bayern, Sachsen. 5,0 %: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt. 5,5 %: Hamburg. 6,0 %: Berlin, Hessen. 6,5 %: Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern.
Bemessungsgrundlage ist der notariell beurkundete Kaufpreis. Bewegliche Miterworbene Gegenstände (Küche, Markisen) können separat ausgewiesen werden und reduzieren die Steuerlast — typisch 5–10.000 € Einsparung.
Die Steuer wird ca. 4–8 Wochen nach Beurkundung vom Finanzamt beschieden, fällig 1 Monat später. Erst nach Zahlung erstellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung — Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Eine Selbstnutzung oder bestimmte Konstellationen (Erbschaft, Schenkung an nahe Angehörige) können steuerbefreit sein.