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Wohn-Riester-Vertrag: Wie lange dauert es?

Wie lange dauert ein Wohn-Riester-Vertrag im Immobilienkontext? Wir erklären Laufzeit, Tilgung bis 68 und Nutzungsmöglichkeiten für Kauf, Bau und Umbau der eigenen Wohnung oder des Hauses.

7 min Lesezeit
Wohn-Riester-Vertrag: Wie lange dauert es?

Wohn-Riester ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die speziell für die Finanzierung der eigenen Immobilie gedacht ist. Viele Bauherren und Eigentümer fragen sich daher: Wie lange dauert ein Wohn-Riester-Vertrag eigentlich – und was bedeutet das konkret für den Kauf, Bau oder Umbau der eigenen Wohnung oder des Hauses? In diesem Ratgeber beleuchten wir die Laufzeit, die Tilgungsfristen, die Nutzungsmöglichkeiten für Bau, Modernisierung und Sanierung sowie die zeitlichen Rahmenbedingungen, die Sie als Immobilienkäufer oder -sanierer beachten müssen.

Was ist ein Wohn-Riester-Vertrag?

Ein Wohn-Riester-Vertrag ist ein spezieller Riester-Vertrag, mit dem Sie staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile nutzen, um Ihre eigene Immobilie zu finanzieren. Anders als bei der klassischen Geld-Riester-Rente wird das angesparte Guthaben nicht als lebenslange Rente ausgezahlt, sondern in die begünstigte Wohnung oder das begünstigte Haus investiert. Dazu gehören der Kauf, der Bau, der Erwerb eines lebenslangen Wohnrechts oder die Finanzierung eines altersgerechten Umbaus.

Wichtig ist, dass es sich um eine sogenannte begünstigte Wohnung handelt: Sie muss in der EU oder im EWR liegen, Sie müssen sie selbst bewohnen und sie darf keine Ferienwohnung oder reine Vermietungsimmobilie sein. Zudem müssen Sie wirtschaftlicher Eigentümer oder Miteigentümer sein. Erst dann können Sie das Riester-Guthaben für den Immobilienkauf, den Bau oder den Umbau nutzen.

  • Wohn-Riester dient der Finanzierung der eigenen, selbst genutzten Immobilie.
  • Die Immobilie muss in der EU oder im EWR liegen und selbst bewohnt werden.
  • Es handelt sich um eine begünstigte Wohnung im Sinne des Steuerrechts.
  • Die Förderung ist an die Selbstnutzung und die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden.
  • Neben Kauf und Bau können auch Umbau und Sanierung gefördert werden.

Laufzeit des Wohn-Riester-Vertrags

Die Laufzeit eines Wohn-Riester-Vertrags ist grundsätzlich frei wählbar, muss aber bestimmte Grenzen einhalten. Die Auszahlung des angesparten Guthabens ist erst ab einem bestimmten Alter möglich, in der Regel ab 62 Jahren. Bei älteren Verträgen kann die Auszahlung bereits ab 60 Jahren beginnen. Für Wohn-Riester bedeutet das: Sie können das Guthaben erst in der Auszahlungsphase nutzen, also wenn Sie die Immobilie bereits erworben oder gebaut haben und die Finanzierung abschließen möchten.

Die Laufzeit wird im Vertrag festgelegt und kann in der Regel angepasst werden. Viele Verträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren, aber es sind auch längere oder kürzere Laufzeiten möglich. Wichtig ist, dass die Auszahlungsphase spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres beginnt. Danach darf keine weitere Auszahlung mehr erfolgen, was die Nutzung des Wohn-Riester-Guthabens für spätere Immobilienprojekte ausschließt.

  • Die Laufzeit ist frei wählbar, aber an bestimmte Altersgrenzen gebunden.
  • Die Auszahlung beginnt in der Regel ab 62 Jahren.
  • Bei älteren Verträgen kann die Auszahlung ab 60 Jahren erfolgen.
  • Die Auszahlungsphase muss spätestens mit 68 Jahren beginnen.
  • Die Laufzeit kann im Vertrag angepasst werden.

Tilgung des Wohn-Riester-Darlehens

Ein zentraler Punkt bei Wohn-Riester ist die Tilgung des geförderten Darlehens. Das Wohn-Riester-Darlehen muss spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres vollständig zurückgezahlt sein. Das Ziel ist, dass Sie im Ruhestand schuldenfrei in Ihrer Immobilie wohnen. Die Tilgung erfolgt in der Regel über regelmäßige Raten, die sich aus der vereinbarten Laufzeit und dem Darlehensbetrag ergeben.

Beispiel: Angenommen, Sie nehmen ein Wohn-Riester-Darlehen von 100.000 Euro auf, wenn Sie 40 Jahre alt sind. Sie vereinbaren eine Laufzeit von 28 Jahren. Damit ist die Tilgung spätestens mit 68 Jahren abgeschlossen. Die monatliche Rate ergibt sich aus dem Darlehensbetrag, der Laufzeit und dem vereinbarten Zinssatz. Je länger die Laufzeit, desto niedriger die monatliche Belastung, aber desto höher die Gesamtzinsen.

  • Das Wohn-Riester-Darlehen muss spätestens mit 68 Jahren vollständig getilgt sein.
  • Die Tilgung erfolgt in der Regel über regelmäßige Raten.
  • Die Laufzeit beeinflusst Höhe der monatlichen Rate und Gesamtzinsen.
  • Ziel ist schuldenfreies Wohnen im Ruhestand.
  • Eine längere Laufzeit senkt die monatliche Belastung, erhöht aber die Gesamtzinsen.

Nutzung des Wohn-Riester-Guthabens für Kauf und Bau

Das angesparte Wohn-Riester-Guthaben kann für verschiedene Immobilienprojekte genutzt werden. Dazu gehören der Kauf einer bestehenden Immobilie, der Neubau eines Hauses oder einer Wohnung sowie der Erwerb eines lebenslangen Wohnrechts. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt innerhalb der Ansparphase des Vertrags und muss zeitlich mit den anfallenden Kosten zusammenhängen.

Die Kosten für den Kauf oder Bau dürfen bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein. Nach der Auszahlung haben Sie zwölf Monate Zeit, das Geld im Sinne von Wohn-Riester zu verwenden. Das bedeutet, Sie müssen das Guthaben innerhalb dieses Zeitraums für den Immobilienkauf, den Bau oder den Umbau einsetzen. Eine spätere Verwendung für andere Zwecke ist nicht möglich.

  • Das Guthaben kann für Kauf, Bau oder lebenslanges Wohnrecht verwendet werden.
  • Die Auszahlung erfolgt innerhalb der Ansparphase des Vertrags.
  • Die Kosten dürfen bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.
  • Nach Auszahlung haben Sie zwölf Monate Zeit, das Geld zu verwenden.
  • Die Verwendung muss im Sinne von Wohn-Riester erfolgen.

Umbau, Sanierung und Modernisierung mit Wohn-Riester

Neben Kauf und Bau kann das Wohn-Riester-Guthaben auch für Umbau, Sanierung und Modernisierung der eigenen Immobilie genutzt werden. Das ist besonders interessant, wenn Sie planen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung altersgerecht und barrierefrei umzubauen. Die Förderung kann für Maßnahmen wie den Einbau eines Aufzugs, den Umbau der Bäder oder den Anbau eines barrierefreien Zugangs verwendet werden.

Wichtig ist, dass die Maßnahmen tatsächlich die Immobilie betreffen und nicht nur kosmetische Verbesserungen sind. Die Kosten müssen nachweisbar sein und im zeitlichen Zusammenhang mit der Auszahlung stehen. Eine Tilgung von Darlehen, die für den Umbau aufgenommen wurden, ist mit Wohn-Riester jedoch nicht möglich. Das Guthaben muss direkt für die Umbaumaßnahmen verwendet werden.

  • Das Guthaben kann für Umbau, Sanierung und Modernisierung verwendet werden.
  • Besonders geeignet für altersgerechte und barrierefreie Umbauten.
  • Die Maßnahmen müssen die Immobilie betreffen und nachweisbar sein.
  • Die Kosten müssen im zeitlichen Zusammenhang mit der Auszahlung stehen.
  • Eine Tilgung von Umbau-Darlehen ist nicht möglich.

Mindestentnahmesummen und mehrfache Nutzung

Für die Nutzung des Wohn-Riester-Guthabens gelten Mindestentnahmesummen. Die Mindestentnahmesumme beträgt in der Regel 3.000 Euro. Wenn Sie Ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut haben, liegt die Mindestentnahmesumme bei 6.000 Euro. In anderen Fällen, zum Beispiel bei einer geschenkten Immobilie, beträgt die Mindestentnahmesumme 20.000 Euro.

Das Verfahren kann mehrfach durchlaufen werden, solange Sie alle Vorgaben einhalten. Das bedeutet, Sie können das Guthaben für verschiedene Immobilienprojekte nutzen, solange die zeitlichen Fristen und die Mindestbeträge eingehalten werden. Eine Teilentnahme ist in der Regel nicht möglich, es muss eine Komplettentnahme erfolgen.

  • Mindestentnahmesumme beträgt in der Regel 3.000 Euro.
  • Bei Immobilien, die vor weniger als drei Jahren erworben wurden, 6.000 Euro.
  • Bei geschenkten Immobilien 20.000 Euro.
  • Das Verfahren kann mehrfach durchlaufen werden.
  • Eine Teilentnahme ist in der Regel nicht möglich.

Staatliche Förderung und steuerliche Aspekte

Die staatliche Förderung bei Wohn-Riester besteht aus Grundzulagen und Kinderzulagen. Die Grundzulage beträgt jährlich 175 Euro für Alleinstehende und 350 Euro für Verheiratete oder Lebenspartner. Für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr, für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 185 Euro pro Jahr.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie müssen jährlich 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (höchstens 2.100 Euro) abzüglich der Zulagen einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Die Beiträge und Zulagen sind in der Ansparphase steuerfrei, die Leistungen im Rentenalter unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Beim Wohn-Riester führt die ZfA ein Wohnförderkonto, das den entnommenen Betrag und geförderte Tilgungsleistungen erfasst.

  • Grundzulage 175 Euro für Alleinstehende, 350 Euro für Verheiratete.
  • Kinderzulage 300 Euro für Kinder nach 2007, 185 Euro für Kinder vor 2008.
  • Vollständige Förderung bei 4 Prozent des Vorjahreseinkommens (max. 2.100 Euro).
  • Beiträge und Zulagen steuerfrei in der Ansparphase.
  • Leistungen im Rentenalter unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Verkauf der Immobilie und Auswirkungen auf den Wohn-Riester-Vertrag

Wenn Sie eine mit Riester-Zulage finanzierte Immobilie verkaufen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie fünf Jahre Zeit, den geförderten Betrag in gleicher Höhe in eine neue begünstigte Wohnung zu investieren. Andernfalls müssen Sie die Förderung zurückzahlen oder versteuern.

Der Verkauf der Immobilie bedeutet nicht automatisch das Ende des Wohn-Riester-Vertrags. Sie können das Guthaben weiterhin für eine neue Immobilie nutzen, solange Sie die Fristen einhalten. Wenn Sie die Immobilie vermieten oder dauerhaft aufgeben, wird das Wohnförderkonto aufgelöst und der Auflösungsbetrag steuerpflichtig.

  • Bei Verkauf fünf Jahre Zeit, den geförderten Betrag in eine neue Immobilie zu investieren.
  • Andernfalls Rückzahlung oder Besteuerung der Förderung.
  • Der Verkauf bedeutet nicht automatisch das Ende des Vertrags.
  • Vermietung oder Aufgabe der Eigennutzung löst das Wohnförderkonto auf.
  • Der Auflösungsbetrag ist steuerpflichtig.

Fazit

Ein Wohn-Riester-Vertrag ist eine sinnvolle Option für Bauherren und Eigentümer, die ihre Immobilie mit staatlicher Förderung finanzieren möchten. Die Laufzeit ist frei wählbar, aber an bestimmte Altersgrenzen gebunden. Das Wohn-Riester-Darlehen muss spätestens mit 68 Jahren vollständig getilgt sein, um schuldenfreies Wohnen im Ruhestand zu ermöglichen. Das angesparte Guthaben kann für Kauf, Bau, Umbau, Sanierung und Modernisierung der eigenen Immobilie genutzt werden, solange die zeitlichen Fristen und Mindestbeträge eingehalten werden. Bei Verkauf der Immobilie gibt es Fristen, innerhalb derer der geförderte Betrag in eine neue Immobilie investiert werden muss. Wohn-Riester bietet also langfristige Planungssicherheit für Immobilienprojekte, erfordert aber eine sorgfältige Beachtung der Rahmenbedingungen.

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