← Ratgeber

Wie lange dauert die Sonder-AfA?

Wie lange dauert die Sonder-AfA? Ein Ratgeber zu Begünstigungszeiträumen, Kombination mit regulärer AfA und typischen Fällen im Mietwohnungsbau und bei beweglichen Wirtschaftsgütern.

5 min Lesezeit
Wie lange dauert die Sonder-AfA?

Sonderabschreibungen, kurz Sonder-AfA, sind ein wichtiges Instrument, um Investitionen steuerlich zu entlasten. Sie ermöglichen es, einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten schneller als üblich abzuschreiben. Doch wie lange dauert die Sonder-AfA eigentlich? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 7g EStG oder um Immobilien, insbesondere Mietwohnungsbau nach § 7b EStG, handelt. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie lange die jeweiligen Begünstigungszeiträume gelten, wie sie sich mit der regulären Abschreibung kombinieren lassen und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Was ist eine Sonder-AfA?

Die Sonderabschreibung ist eine zusätzliche steuerliche Abschreibung, die über die reguläre Absetzung für Abnutzung (AfA) hinausgeht. Sie wird durch besondere gesetzliche Regelungen ermöglicht und dient der Förderung bestimmter Investitionen, etwa im Bereich Wohnungsbau oder bei Investitionen kleinerer Unternehmen. Im Gegensatz zur normalen AfA, die den tatsächlichen Wertverlust eines Wirtschaftsguts abbildet, hat die Sonder-AfA einen subventionierenden Charakter.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, also typischerweise Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge, wird die Sonder-AfA in § 7g EStG geregelt. Für den Mietwohnungsbau gelten hingegen spezielle Vorschriften in § 7b EStG. Beide Regelungen sehen unterschiedliche Begünstigungszeiträume vor, die im Folgenden detailliert erläutert werden.

Sonder-AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern nach § 7g EStG

Bei beweglichen Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr kann eine Sonderabschreibung zusätzlich zur regulären AfA in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Sonder-AfA beträgt bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wenn die Anschaffung oder Herstellung nach dem 31.12.2023 erfolgt. Für frühere Anschaffungen lag die maximale Höhe bei 20 Prozent.

Der Begünstigungszeitraum für die Sonder-AfA nach § 7g EStG umfasst insgesamt fünf Jahre. Das bedeutet, dass die Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden vier Jahren beansprucht werden kann. Die 40 Prozent können dabei frei auf diese fünf Jahre verteilt werden. Es ist also möglich, im ersten Jahr 40 Prozent abzuschreiben oder die Abschreibung gleichmäßig über die Jahre zu streuen.

  • Begünstigungszeitraum: 5 Jahre ab Anschaffung/Herstellung
  • Maximale Höhe: bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • Freie Verteilung der 40 % auf die 5 Jahre möglich
  • Sonder-AfA zusätzlich zur regulären AfA
  • Keine zeitanteilige Berücksichtigung im Jahr der Anschaffung

Sonder-AfA im Mietwohnungsbau nach § 7b EStG

Im Bereich des Mietwohnungsbau sieht das Einkommensteuergesetz eine Sonder-AfA von 5 Prozent pro Jahr über vier Jahre vor. Diese Regelung gilt für Neubauten, die bestimmte energetische Standards erfüllen, etwa den Effizienzhausstandard 40 und das QNG-Nachhaltigkeitssiegel. Die Sonder-AfA kann zusätzlich zur degressiven AfA nach § 7 Abs. 5a EStG genutzt werden.

Der Begünstigungszeitraum für die Sonder-AfA im Mietwohnungsbau beträgt vier Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Restwert degressiv mit 5 Prozent weiter abgeschrieben werden. Die Sonder-AfA ist damit eine zeitlich begrenzte Förderung, die die Abschreibung in den ersten Jahren beschleunigt und die steuerliche Belastung reduziert.

  • Begünstigungszeitraum: 4 Jahre
  • Sonder-AfA: 5 % pro Jahr
  • Zusätzlich zur degressiven AfA nach § 7 Abs. 5a EStG
  • Gilt für Neubauten mit bestimmten energetischen Standards
  • Nach Ablauf Restwert-AfA mit 5 % degressiv

Kombination von Sonder-AfA und regulärer AfA

Ein zentraler Punkt bei der Sonder-AfA ist die Frage, wie sie sich mit der regulären AfA kombinieren lässt. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern bleibt die reguläre AfA von der Sonder-AfA unberührt. Das bedeutet, dass sowohl die normale Abschreibung als auch die Sonderabschreibung parallel genutzt werden können. Die Sonder-AfA beschleunigt lediglich die Abschreibung, ohne die reguläre AfA zu ersetzen.

Im Mietwohnungsbau ist die Situation ähnlich: Die Sonder-AfA von 5 Prozent pro Jahr über vier Jahre kann zusätzlich zur degressiven AfA nach § 7 Abs. 5a EStG genutzt werden. Nach Ablauf der vier Jahre wird der Restwert mit 5 Prozent degressiv weiter abgeschrieben. Die Sonder-AfA führt also zu einer höheren Abschreibung in den ersten Jahren, ohne die reguläre AfA zu verdrängen.

  • Sonder-AfA zusätzlich zur regulären AfA
  • Kein Verzicht auf reguläre AfA notwendig
  • Beschleunigte Abschreibung in den ersten Jahren
  • Nach Ablauf der Sonder-AfA reguläre AfA weiterhin möglich
  • Kombination steigert steuerliche Entlastung

Praktische Beispielrechnungen

Ein Beispiel für bewegliche Wirtschaftsgüter: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 100.000 Euro. Die reguläre AfA beträgt 10 Prozent pro Jahr, also 10.000 Euro. Zusätzlich kann eine Sonder-AfA von 40 Prozent, also 40.000 Euro, über fünf Jahre verteilt werden. Das Unternehmen könnte im ersten Jahr 40.000 Euro Sonder-AfA und 10.000 Euro reguläre AfA abschreiben, insgesamt 50.000 Euro. In den folgenden Jahren würde nur die reguläre AfA von 10.000 Euro anfallen.

Ein Beispiel für den Mietwohnungsbau: Ein Neubau kostet 1.000.000 Euro. Die reguläre AfA beträgt 3 Prozent pro Jahr, also 30.000 Euro. Zusätzlich kann eine Sonder-AfA von 5 Prozent pro Jahr über vier Jahre, also 50.000 Euro pro Jahr, abgeschrieben werden. In den ersten vier Jahren beträgt die Gesamtabschreibung 80.000 Euro pro Jahr. Nach Ablauf der vier Jahre wird der Restwert mit 5 Prozent degressiv weiter abgeschrieben.

  • Beispiel bewegliche Wirtschaftsgüter: 40.000 Euro Sonder-AfA + 10.000 Euro reguläre AfA im ersten Jahr
  • Beispiel Mietwohnungsbau: 50.000 Euro Sonder-AfA + 30.000 Euro reguläre AfA pro Jahr über vier Jahre
  • Sonder-AfA beschleunigt Abschreibung in den ersten Jahren
  • Reguläre AfA bleibt nach Ablauf der Sonder-AfA erhalten
  • Kombination maximiert steuerliche Entlastung

Zeitliche Begrenzung und Auswirkungen

Die Sonder-AfA ist zeitlich begrenzt, was bedeutet, dass sie nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums genutzt werden kann. Für bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt dieser Zeitraum fünf Jahre ab Anschaffung oder Herstellung. Für den Mietwohnungsbau sind es vier Jahre ab Beginn der Nutzung. Nach Ablauf dieser Zeiträume kann die Sonder-AfA nicht mehr beansprucht werden.

Die zeitliche Begrenzung hat Auswirkungen auf die steuerliche Planung. Unternehmen sollten die Sonder-AfA in den Jahren mit höheren Gewinnen nutzen, um die steuerliche Entlastung zu maximieren. Zudem kann die Sonder-AfA den steuerlichen Buchwert eines Wirtschaftsguts schneller reduzieren, was bei einem späteren Verkauf steuerliche Konsequenzen haben kann.

  • Begünstigungszeitraum bewegliche Wirtschaftsgüter: 5 Jahre
  • Begünstigungszeitraum Mietwohnungsbau: 4 Jahre
  • Sonder-AfA nur innerhalb dieser Zeiträume nutzbar
  • Zeitliche Begrenzung erfordert sorgfältige Planung
  • Schnellere Reduzierung des steuerlichen Buchwerts

Fazit

Die Sonder-AfA ist ein wertvolles Instrument, um Investitionen steuerlich zu entlasten. Die Dauer der Sonder-AfA hängt von der Art des Wirtschaftsguts ab: Bei beweglichen Wirtschaftsgütern beträgt der Begünstigungszeitraum fünf Jahre, beim Mietwohnungsbau vier Jahre. In beiden Fällen kann die Sonder-AfA zusätzlich zur regulären AfA genutzt werden, was die steuerliche Entlastung in den ersten Jahren maximiert. Unternehmen sollten die Sonder-AfA sorgfältig planen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und mögliche Auswirkungen auf den steuerlichen Buchwert zu berücksichtigen.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München