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Wie lange dauert die Mietbürgschaft?

Wie lange dauert eine Mietbürgschaft? Erfahren Sie, wann sie endet, wie sie befristet oder unbefristet sein kann und wie Sie sie kündigen können.

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Wie lange dauert die Mietbürgschaft?

Eine Mietbürgschaft ist eine häufige Form der Mietsicherheit, bei der eine dritte Person – der Bürge – für die Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter einsteht. Doch viele Mieter und Bürgen fragen sich: Wie lange dauert eine solche Bürgschaft eigentlich? Die Antwort ist nicht immer einfach, denn die Dauer hängt von der konkreten Vereinbarung, der Formulierung im Bürgschaftsvertrag und der Art der Bürgschaft ab. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wann eine Mietbürgschaft endet, wie sie befristet oder unbefristet sein kann und welche Möglichkeiten zur Beendigung es gibt.

Grundlagen: Was ist eine Mietbürgschaft?

Eine Mietbürgschaft ist ein Vertrag, bei dem sich eine dritte Person – der Bürge – gegenüber dem Vermieter verpflichtet, für die Zahlungs- und Schadensersatzpflichten des Mieters einzustehen. Wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt oder Schäden verursacht, kann der Vermieter zunächst den Mieter in Anspruch nehmen. Erst wenn der Mieter nicht zahlt, kann der Vermieter den Bürgen in Anspruch nehmen, es sei denn, es handelt sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Vermieter direkt den Bürgen ansprechen kann.

Die Mietbürgschaft ist eine Form der Sicherheit, die den Vermieter vor finanziellen Verlusten schützt. Für den Mieter hat sie den Vorteil, dass er keine Barkaution zahlen muss, sondern stattdessen einen Bürgen stellt. Für den Bürgen bedeutet dies jedoch ein erhebliches finanzielles Risiko, da er mit seinem gesamten Vermögen haftet.

Unbefristete vs. befristete Mietbürgschaften

Mietbürgschaften können entweder unbefristet oder befristet sein. Eine unbefristete Mietbürgschaft hat kein festes Ablaufdatum und gilt in der Regel bis zum Ende des Mietverhältnisses, sofern nicht anders vereinbart. Eine befristete Mietbürgschaft hingegen hat ein festgelegtes Ablaufdatum, bis zu dem der Bürge haftet. Nach Ablauf dieses Datums endet die Haftung des Bürgen, auch wenn das Mietverhältnis weiter besteht.

Die Wahl zwischen befristeter und unbefristeter Bürgschaft hängt von den Vereinbarungen zwischen Mieter, Vermieter und Bürge ab. Viele Vermieter bevorzugen unbefristete Bürgschaften, da sie so lange gelten, wie das Mietverhältnis besteht. Bürgen sollten jedoch darauf achten, dass die Bürgschaft nicht unbefristet ist, um ihr finanzielles Risiko zu begrenzen.

Wann endet eine unbefristete Mietbürgschaft?

Eine unbefristete Mietbürgschaft endet in der Regel mit dem Ende des Mietverhältnisses. Das bedeutet, dass der Bürge nicht mehr haftet, wenn der Mieter die Wohnung gekündigt und ordnungsgemäß zurückgegeben hat und alle Forderungen beglichen sind. Wird der Mietvertrag verlängert oder ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, kann die Bürgschaft weitergelten, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Bürgschaft auch dann endet, wenn der Vermieter die Bürgschaftsurkunde an den Bürgen zurückgibt. In vielen Fällen endet die Bürgschaft automatisch, wenn der Vermieter die Urkunde zurückgibt, da dies als Zeichen dafür gilt, dass keine weiteren Ansprüche bestehen.

Wie lange dauert eine befristete Mietbürgschaft?

Eine befristete Mietbürgschaft hat ein festgelegtes Ablaufdatum, bis zu dem der Bürge haftet. Dieses Datum kann im Bürgschaftsvertrag als kalendermäßig festgelegter Endtermin oder als Frist mit einem bestimmten Beginn und Ende vereinbart werden. Nach Ablauf dieses Datums endet die Haftung des Bürgen, auch wenn das Mietverhältnis weiter besteht.

Beispiel: Ein Mieter schließt einen Mietvertrag für zwei Jahre ab und stellt eine befristete Mietbürgschaft für diese zwei Jahre. Nach Ablauf der zwei Jahre endet die Haftung des Bürgen, auch wenn der Mieter den Vertrag verlängert. In diesem Fall müsste der Mieter entweder eine neue Bürgschaft stellen oder eine andere Form der Sicherheit wählen.

Kann eine Mietbürgschaft gekündigt werden?

Ja, eine Mietbürgschaft kann unter bestimmten Umständen gekündigt werden. Bei einer unbefristeten Bürgschaft kann der Bürge die Bürgschaft kündigen, wenn sie als Dauerschuldverhältnis vereinbart wurde. Die Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen und kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Bürgen die Fortsetzung der Bürgschaft unzumutbar ist, zum Beispiel aufgrund einer erheblichen finanziellen Belastung oder einer Veränderung der persönlichen Umstände. Der Vermieter kann die Kündigung jedoch ablehnen, wenn er berechtigte Gründe hat, die Bürgschaft weiterhin zu verlangen.

Was passiert bei einem Vermieterwechsel?

Bei einem Vermieterwechsel endet die Mietbürgschaft nicht automatisch. Sie bleibt in der Regel bestehen, solange das Mietverhältnis weiterläuft und die Bürgschaft nicht ausdrücklich beendet wird. Der neue Vermieter tritt in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters ein und kann die Bürgschaft weiterhin in Anspruch nehmen.

Wird ein neuer Mietvertrag aufgesetzt, kann die Bürgschaft neu vereinbart oder beendet werden. In diesem Fall sollte der Bürge darauf achten, dass die Bürgschaft nicht unbefristet ist und dass ein klares Ablaufdatum oder eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wird.

Haftung des Bürgen im Todesfall

Im Falle des Todes des Bürgen haften die Erben für die Verpflichtungen des Bürgen, sofern die Bürgschaft nicht ausdrücklich beendet wurde. Die Erben können die Bürgschaft jedoch innerhalb einer bestimmten Frist ablehnen, um ihre Haftung zu begrenzen.

Es ist daher wichtig, dass der Bürge seine Erben über die bestehende Bürgschaft informiert und die Möglichkeit der Ablehnung der Erbschaft prüft, um ein unbegrenztes finanzielles Risiko zu vermeiden.

Praktische Tipps für Mieter und Bürgen

Mieter und Bürgen sollten vor Abschluss einer Mietbürgschaft die Bedingungen genau prüfen und sicherstellen, dass die Bürgschaft nicht unbefristet ist. Eine befristete Bürgschaft mit einem klaren Ablaufdatum schützt den Bürgen vor einem unbegrenzten finanziellen Risiko.

Zusätzlich sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Die Bürgschaft sollte schriftlich erfolgen und alle wichtigen Angaben enthalten, wie Namen und Anschriften, Bezeichnung des Mietobjekts, Höhe der Bürgschaftssumme und Art der Bürgschaft.
  • Der Bürge sollte sich über die finanziellen Konsequenzen im Klaren sein und seine Erben über die Bürgschaft informieren.
  • Die Möglichkeit einer Kündigung der Bürgschaft sollte im Vertrag geregelt werden, um Flexibilität zu gewährleisten.
  • Der Vermieter sollte die Bürgschaftsurkunde zurückgeben, wenn keine weiteren Ansprüche bestehen, um die Bürgschaft zu beenden.
  • Bei einem Vermieterwechsel sollte die Bürgschaft neu vereinbart oder beendet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit

Die Dauer einer Mietbürgschaft hängt von der konkreten Vereinbarung im Bürgschaftsvertrag ab. Unbefristete Bürgschaften gelten in der Regel bis zum Ende des Mietverhältnisses, während befristete Bürgschaften ein festgelegtes Ablaufdatum haben. Mieter und Bürgen sollten darauf achten, dass die Bürgschaft nicht unbefristet ist und dass ein klares Ablaufdatum oder eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wird. Bei einem Vermieterwechsel oder im Todesfall des Bürgen sollten die Rechte und Pflichten genau geprüft werden, um ein unbegrenztes finanzielles Risiko zu vermeiden.

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