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Wie lange dauert die Maklerprovision?

Wie lange dauert die Maklerprovision? Erfahren Sie, wann sie fällig wird, wie lange der Anspruch besteht und welche Fristen Sie beachten müssen.

6 min Lesezeit
Wie lange dauert die Maklerprovision?

Die Frage, wie lange die Maklerprovision dauert, wird häufig missverstanden. Gemeint ist damit meist nicht die Dauer der Vermittlungstätigkeit, sondern vielmehr die Frist, innerhalb derer die Provision gezahlt werden muss, sowie die Zeitspanne, in der der Makler überhaupt Anspruch auf die Courtage hat. In der Praxis unterscheiden sich diese Zeiträume je nach Vertragsgestaltung, Bundesland und Art der Immobilie (Kauf oder Miete). In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Fristen, gesetzlichen Grundlagen und typischen Vereinbarungen rund um die Maklerprovision verständlich erklärt.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird grundsätzlich erst dann fällig, wenn der Makler seine vertraglich vereinbarte Leistung erbracht hat. Das bedeutet: Es muss ein wirksamer Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen sein, der auf die Vermittlung oder den Nachweis des Maklers zurückgeht. Erst mit diesem Vertragsabschluss entsteht der Anspruch auf die Courtage. Ob und wann konkret gezahlt werden muss, regeln in der Regel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Maklervertrag.

In der Praxis wird die Zahlung der Maklerprovision meist innerhalb von sieben bis 14 Tagen nach Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrags fällig. Diese Frist ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern hat sich als Standard etabliert. Wird im Maklervertrag nichts anderes vereinbart, sollte die Zahlung spätestens innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, um Verzug zu vermeiden. Wichtig ist, dass die Provision erst dann fällig wird, wenn der Vertrag rechtswirksam ist – etwa wenn eine Finanzierungszusage vorliegt und keine weiteren Bedingungen mehr offen sind.

  • Die Maklerprovision wird mit Abschluss eines wirksamen Kauf- oder Mietvertrags fällig.
  • Üblich sind Zahlungsfristen von 7 bis 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung.
  • Ohne Vertragsabschluss besteht in der Regel kein Anspruch auf die Provision.
  • Bei Kaufverträgen wird die Provision oft erst mit notarieller Beurkundung fällig.
  • Bei Mietverträgen ist der Zeitpunkt der Unterschrift des Mietvertrags maßgeblich.
  • Die Fälligkeit hängt davon ab, ob der Makler die Ursache für den Vertragsabschluss war.

Wie lange besteht der Anspruch auf die Maklerprovision?

Neben der Frage, wann die Provision fällig wird, ist entscheidend, wie lange der Makler überhaupt Anspruch auf die Courtage hat. In Deutschland gilt für Ansprüche aus Maklerverträgen eine gesetzliche Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Danach kann der Makler seine Forderung gerichtlich nicht mehr durchsetzen, sofern keine Unterbrechung der Verjährung erfolgt.

Die Verjährungsfrist für Maklerprovisionen beträgt in der Regel drei Jahre. Das bedeutet: Wenn der Makler seine Courtage nicht innerhalb dieser Frist geltend macht, verjährt der Anspruch. Diese Regelung gilt sowohl für Kauf- als auch für Mietimmobilien. Es ist daher wichtig, dass sowohl Makler als auch Auftraggeber die Fristen im Blick behalten und gegebenenfalls Mahnungen oder andere Maßnahmen ergreifen, um die Verjährung zu unterbrechen.

  • Der Anspruch auf Maklerprovision verjährt in der Regel nach drei Jahren.
  • Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
  • Ohne rechtzeitige Geltendmachung verliert der Makler seinen Anspruch.
  • Die Verjährung kann durch Mahnungen oder Klagen unterbrochen werden.
  • Die Frist gilt unabhängig davon, ob der Maklervertrag noch läuft oder beendet wurde.
  • Bei Streitigkeiten sollte rechtzeitig ein Anwalt eingeschaltet werden.

Welche Rolle spielt der Maklervertrag?

Der Maklervertrag ist das zentrale Dokument, das die Bedingungen für die Maklerprovision festlegt. Darin werden unter anderem die Höhe der Courtage, die Zahlungsfrist und die Voraussetzungen für den Anspruch geregelt. Es ist daher wichtig, den Vertrag sorgfältig zu prüfen, bevor er unterschrieben wird. Besonders bei Alleinaufträgen, bei denen der Makler das exklusive Recht hat, die Immobilie zu vermarkten, sollten die Konditionen klar und transparent sein.

In vielen Maklerverträgen wird festgelegt, dass die Provision mit Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags fällig ist. Zudem wird häufig eine Zahlungsfrist von 14 Tagen vereinbart. Es ist möglich, kürzere oder längere Fristen zu vereinbaren, solange sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Wichtig ist, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer die Bedingungen verstehen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.

  • Der Maklervertrag regelt Höhe, Fälligkeit und Bedingungen der Provision.
  • In der Regel wird die Provision mit Vertragsabschluss fällig.
  • Zahlungsfristen von 7 bis 14 Tagen sind üblich.
  • Kürzere oder längere Fristen sind möglich, müssen aber klar vereinbart sein.
  • Alleinaufträge geben dem Makler exklusive Vermarktungsrechte.
  • Der Vertrag sollte vor der Unterschrift sorgfältig geprüft werden.

Was passiert, wenn der Vertrag platzt?

Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob die Maklerprovision gezahlt werden muss, wenn der Kauf- oder Mietvertrag platzt. In der Regel besteht kein Anspruch auf die Courtage, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn der Makler seine Leistung erbracht hat und der Vertragsabschluss aus Gründen scheitert, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.

Ein typisches Beispiel ist der Fall, dass ein Kaufvertrag wegen Zahlungsunfähigkeit des Käufers platzt. In solchen Fällen bleibt der Anspruch auf Maklerprovision bestehen, da der Makler seine Vermittlungstätigkeit erfolgreich abgeschlossen hat. Es ist daher wichtig, die Umstände genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um zu klären, ob die Provision gezahlt werden muss.

  • Ohne Vertragsabschluss besteht in der Regel kein Anspruch auf die Provision.
  • Bei Scheitern des Vertrags aus Gründen des Maklers entfällt der Anspruch.
  • Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers bleibt der Anspruch auf Provision bestehen.
  • Der Makler muss seine Leistung erbracht haben, um Anspruch zu haben.
  • Ausnahmen sind im Einzelfall möglich und sollten rechtlich geprüft werden.
  • Es ist ratsam, Streitigkeiten frühzeitig zu klären.

Wie wird die Maklerprovision bei Kauf und Miete berechnet?

Die Höhe der Maklerprovision hängt von der Art der Immobilie und den Vereinbarungen im Maklervertrag ab. Bei Kaufimmobilien wird die Courtage meist prozentual zum Kaufpreis berechnet, bei Mietimmobilien anhand der Nettokaltmiete. Die genaue Höhe sollte immer schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer vereinbarten Provision von 3 Prozent beträgt die Courtage 9.000 Euro. Diese Summe wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach notarieller Beurkundung fällig. Bei Mietimmobilien beträgt die Provision häufig zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Wichtig ist, dass die Provision im Mietvertrag festgehalten wird, da die Textform verpflichtend ist.

  • Bei Kaufimmobilien wird die Provision prozentual zum Kaufpreis berechnet.
  • Bei Mietimmobilien anhand der Nettokaltmiete.
  • Die genaue Höhe sollte schriftlich vereinbart werden.
  • Beispiel: 300.000 Euro Kaufpreis, 3 Prozent Provision = 9.000 Euro.
  • Bei Mietimmobilien häufig zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • Die Provision muss im Mietvertrag festgehalten werden.

Welche Rolle spielt das Bestellerprinzip?

Seit Juni 2015 gilt bei Mietimmobilien das Bestellerprinzip. Danach zahlt die Partei die Maklerprovision, die den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen ist das der Vermieter. Das Bestellerprinzip soll verhindern, dass Mieter doppelt belastet werden, indem sie sowohl Miete als auch Maklerprovision zahlen müssen.

Beim Kauf von Immobilien gibt es kein einheitliches Bestellerprinzip. Hier wird die Provision meist zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, wobei der Verkäufer in der Regel mindestens die Hälfte zahlt. Es ist wichtig, dass die Aufteilung im Kaufvertrag klar geregelt ist, um Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Das Bestellerprinzip gilt bei Mietimmobilien seit Juni 2015.
  • Die beauftragende Partei zahlt die Provision, meist der Vermieter.
  • Das Bestellerprinzip soll Mieter vor doppelter Belastung schützen.
  • Beim Kauf wird die Provision meist zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
  • Der Verkäufer zahlt in der Regel mindestens die Hälfte.
  • Die Aufteilung sollte im Kaufvertrag festgehalten werden.

Fazit

Die Frage, wie lange die Maklerprovision dauert, lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Es gibt mehrere Fristen zu beachten: die Zahlungsfrist nach Vertragsabschluss, die Verjährungsfrist für den Anspruch und die Laufzeit des Maklervertrags. In der Praxis werden Maklerprovisionen meist innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrags fällig und verjähren nach drei Jahren. Wichtig ist, die Bedingungen im Maklervertrag sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

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