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Wie lange dauert die Grunderwerbsteuer?

Wie lange dauert es, bis die Grunderwerbsteuer fällig ist und beglichen werden muss? Ein praxisnaher Überblick zum Ablauf und zu typischen Fristen beim Immobilienkauf in Deutschland.

6 min Lesezeit
Wie lange dauert die Grunderwerbsteuer?

Beim Kauf einer Immobilie gehört die Grunderwerbsteuer zu den wichtigsten Nebenkosten. Viele Käuferinnen und Käufer fragen sich daher: Wie lange dauert es eigentlich, bis die Grunderwerbsteuer berechnet, fällig und beglichen werden muss? Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie lange der gesamte Prozess in der Regel dauert, welche Fristen gelten und was Sie konkret beachten sollten, um Überraschungen zu vermeiden.

Wann entsteht die Grunderwerbsteuerpflicht?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Die Steuerpflicht entsteht grundsätzlich mit dem Abschluss des wirksamen Rechtsgeschäfts – in der Praxis meist mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Das bedeutet: Sobald der Kaufvertrag vor dem Notar unterschrieben und beurkundet ist, gilt der Erwerb als steuerbar, unabhängig davon, wann der Kaufpreis gezahlt oder die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt.

Der Notar ist verpflichtet, den Kaufvertrag innerhalb kurzer Zeit an das zuständige Finanzamt zu senden und die Steuer-IDs der Vertragsparteien mitzuteilen. Dieses Finanzamt wird auch als Liegenschaftsfinanzamt bezeichnet, weil es für die Besteuerung von Grundstücken in seinem Zuständigkeitsbereich zuständig ist. Erst auf dieser Grundlage kann die Grunderwerbsteuer berechnet und festgesetzt werden.

  • Die Steuerpflicht entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags.
  • Der Notar informiert das zuständige Finanzamt über den Kaufvorgang.
  • Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis und dem jeweiligen Steuersatz des Bundeslandes.
  • Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer.
  • Die Steuerpflicht besteht unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises oder des Eigentumsübergangs.

Wie lange dauert die Berechnung der Grunderwerbsteuer?

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags beginnt der eigentliche Besteuerungsprozess. Das Finanzamt prüft den Kaufvertrag, ermittelt den steuerpflichtigen Kaufpreis und berechnet die Grunderwerbsteuer. In der Praxis dauert dieser Schritt in der Regel etwa sechs bis acht Wochen. In Einzelfällen kann es etwas schneller oder etwas länger dauern, je nach Arbeitslast des Finanzamts und der Vollständigkeit der Unterlagen.

Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 400.000 Euro könnten sich so beispielsweise 14.000 Euro (bei 3,5 Prozent) bis 26.000 Euro (bei 6,5 Prozent) Grunderwerbsteuer ergeben. Diese Beispiele dienen nur der Veranschaulichung; die tatsächliche Höhe hängt immer vom konkreten Kaufpreis und dem jeweiligen Bundesland ab.

  • Die Berechnung der Grunderwerbsteuer erfolgt durch das zuständige Finanzamt.
  • In der Regel vergehen etwa sechs bis acht Wochen zwischen Beurkundung und Erlass des Steuerbescheids.
  • Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und beträgt typischerweise zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.
  • Der Kaufpreis ist der maßgebliche Bemessungsgrund für die Grunderwerbsteuer.
  • Bewegliches Inventar wie Einbauküchen oder Markisen wird in der Regel nicht mitbesteuert, wenn es im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen ist.

Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

Die Grunderwerbsteuer wird im Rahmen eines Steuerbescheids festgesetzt. Sobald der Bescheid erlassen und dem Steuerschuldner zugestellt ist, beginnt die Zahlungsfrist. In der Regel beträgt diese Frist einen Monat, also etwa vier Wochen. Das Finanzamt kann in Ausnahmefällen auch eine längere Frist ansetzen, dies ist aber nicht üblich.

Die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer ist unabhängig davon, ob der Kaufpreis bereits vollständig gezahlt wurde oder ob die Eigentumsumschreibung im Grundbuch bereits erfolgt ist. Wichtig ist: Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen werden. Solange die Steuer nicht beglichen ist, wird das Grundbuchamt die Eintragung des neuen Eigentümers nicht vornehmen.

  • Die Grunderwerbsteuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zur Zahlung fällig.
  • Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids, nicht mit dem Datum der Beurkundung.
  • Das Finanzamt kann in Ausnahmefällen eine längere Zahlungsfrist ansetzen.
  • Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
  • Die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer hängt nicht vom Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises ab.

Welche Rolle spielt die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer vollständig beglichen ist und keine offenen Forderungen bestehen. Ohne diese Bescheinigung kann der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht beantragen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in der Regel an den beurkundenden Notar gesendet. Der Notar leitet sie zusammen mit den weiteren Unterlagen an das Grundbuchamt weiter. Erst dann kann das Grundbuchamt den Eintrag des neuen Eigentümers vornehmen. Dieser Schritt ist entscheidend, um den rechtlichen Eigentumswechsel abzuschließen.

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt die Begleichung der Grunderwerbsteuer.
  • Ohne diese Bescheinigung erfolgt keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
  • Die Bescheinigung wird in der Regel an den beurkundenden Notar gesendet.
  • Der Notar leitet die Bescheinigung an das Grundbuchamt weiter.
  • Die Eigentumsumschreibung ist der letzte Schritt im Prozess des Immobilienkaufs.

Wie lange dauert der gesamte Prozess bis zur Eigentumsumschreibung?

Vom Notartermin bis zur vollständigen Eigentumsumschreibung im Grundbuch vergehen in der Regel mehrere Wochen. Nach der Beurkundung dauert es etwa sechs bis acht Wochen, bis der Grunderwerbsteuerbescheid erlassen wird. Nach Zahlung der Steuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Notar die Eigentumsumschreibung beantragen. Insgesamt kann der gesamte Prozess bis zu etwa zehn bis zwölf Wochen dauern, je nach Arbeitslast der Behörden und der Vollständigkeit der Unterlagen.

Es ist wichtig, diesen Zeitraum bei der Planung des Immobilienkaufs zu berücksichtigen. Insbesondere bei einer Finanzierung durch eine Bank sollte sichergestellt sein, dass die Grunderwerbsteuer rechtzeitig beglichen werden kann, um Verzögerungen bei der Eigentumsumschreibung zu vermeiden. Eine Stundung der Grunderwerbsteuer wird in der Regel nicht gewährt.

  • Vom Notartermin bis zur Eigentumsumschreibung vergehen in der Regel etwa zehn bis zwölf Wochen.
  • Die Berechnung der Grunderwerbsteuer dauert etwa sechs bis acht Wochen.
  • Die Zahlungsfrist für die Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel einen Monat.
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
  • Eine Stundung der Grunderwerbsteuer wird in der Regel nicht gewährt.

Welche Fristen gelten für andere Kaufnebenkosten?

Neben der Grunderwerbsteuer fallen beim Immobilienkauf weitere Nebenkosten an, wie Notarkosten, Maklercourtage und Grundbuchkosten. Die Fristen für diese Kosten unterscheiden sich von denen der Grunderwerbsteuer. Die Notarkosten werden in der Regel kurz nach der Beurkundung fällig, die Maklercourtage innerhalb von etwa zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags und die Grundbuchkosten etwa vier bis sechs Wochen nach Beurkundung.

Es ist sinnvoll, alle Fristen im Überblick zu haben, um die finanzielle Belastung zu planen. Während die Grunderwerbsteuer erst nach Erhalt des Bescheids fällig ist, müssen andere Kosten bereits früher beglichen werden. Eine gute Finanzplanung hilft, Engpässe zu vermeiden und den Immobilienkauf reibungslos abzuschließen.

  • Die Notarkosten sind in der Regel kurz nach der Beurkundung fällig.
  • Die Maklercourtage wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags fällig.
  • Die Grundbuchkosten werden etwa vier bis sechs Wochen nach Beurkundung fällig.
  • Die Grunderwerbsteuer ist etwa sechs bis acht Wochen nach Beurkundung fällig.
  • Alle Fristen sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.

Fazit

Die Grunderwerbsteuer ist ein zentraler Bestandteil des Immobilienkaufs und kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Die Steuerpflicht entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags, die Berechnung dauert in der Regel etwa sechs bis acht Wochen und die Zahlungsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen. Eine gute Planung aller Fristen und Kosten hilft, den Immobilienkauf reibungslos abzuschließen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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