← Ratgeber

Wie lange dauert der Architektenvertrag?

Wie lange dauert ein Architektenvertrag? Wir erklären, welche Phasen es gibt, wie lange jede dauert und was die Dauer beeinflusst – inklusive Beispielen und Checkliste für Bauherren.

7 min Lesezeit
Wie lange dauert der Architektenvertrag?

Ein Architektenvertrag begleitet ein Bauvorhaben von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe – und oft noch darüber hinaus. Für viele Bauherren ist unklar, wie lange dieser Vertrag eigentlich läuft, wann welche Leistungen fällig sind und wie sich Verzögerungen auf Kosten und Fristen auswirken. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, welche Phasen ein Architektenvertrag umfasst, wie lange jede Phase in der Regel dauert und welche Faktoren die Gesamtdauer beeinflussen.

Was ein Architektenvertrag überhaupt regelt

Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, mit dem ein Bauherr einen Architekten beauftragt, ein Bauvorhaben zu planen und zu überwachen. Im Gegensatz zu einem einfachen Dienstvertrag steht hier nicht nur die Tätigkeit, sondern ein konkretes Ergebnis im Vordergrund: ein genehmigungsfähiger Bauantrag, eine ausführbare Bauplanung und eine ordnungsgemäß ausgeführte Baumaßnahme. Der Vertrag regelt, welche Leistungen der Architekt erbringt, wie lange der Auftrag läuft, wie die Vergütung berechnet wird und welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben.

Typische Leistungen eines Architekten sind die Beratung in der Vorplanung, die Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplänen, die Koordination der Fachplaner, die Baubegleitung und die Abnahme der Bauleistungen. Je nach Umfang des Projekts kann der Vertrag nur einzelne dieser Phasen umfassen oder das gesamte Leistungsprofil nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die Dauer des Vertrags hängt eng damit zusammen, welche Leistungsphasen vereinbart sind und wie komplex das Bauvorhaben ist.

  • Planung und Entwurf (z.B. Grundriss, Fassade, Schnitte)
  • Genehmigungsplanung (z.B. Bauantrag, Brandschutz, Schallschutz)
  • Ausführungsplanung (detaillierte Baupläne für Handwerker)
  • Bauvorbereitung (Ausschreibung, Vergabe von Bauleistungen)
  • Bauüberwachung (Baustellenbesuche, Mängelkontrolle)
  • Abnahme und Schlussrechnung (Endabnahme, Dokumentation)

Die typischen Phasen eines Architektenvertrags

Ein Architektenvertrag gliedert sich in mehrere Leistungsphasen, die sich zeitlich aneinanderreihen. In der Praxis werden diese Phasen oft an die Leistungsphasen der HOAI angelehnt, auch wenn der Vertrag nicht explizit auf die HOAI verweist. Jede Phase hat eine eigene Dauer, die sich nach Art und Umfang des Projekts richtet.

In der Vorplanung wird das Projekt grob skizziert: Nutzungskonzept, Standortanalyse, erste Kostenabschätzung. Diese Phase kann je nach Projektgröße einige Wochen bis wenige Monate dauern. In der Entwurfsplanung entsteht der erste konkrete Entwurf mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten. Hier folgen in der Regel mehrere Entwurfsvarianten und Abstimmungen mit dem Bauherrn, was ebenfalls einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Die Genehmigungsplanung umfasst alle Unterlagen, die für die Bauantragstellung nötig sind. Dazu gehören u.a. Bauzeichnungen, Brandschutzkonzept, Schallschutznachweise und ggf. Umwelt- oder Denkmalschutzunterlagen. Die Bearbeitungszeit durch die Behörden ist nicht Teil der Architektenleistung, kann aber die Gesamtdauer des Vertrags erheblich beeinflussen. In der Ausführungsplanung werden die Pläne so detailliert, dass Handwerker direkt damit arbeiten können. Diese Phase kann bei komplexen Projekten mehrere Monate dauern.

  • Vorplanung: grobe Konzeption und Kostenabschätzung
  • Entwurfsplanung: erster konkreter Entwurf mit Varianten
  • Genehmigungsplanung: Unterlagen für den Bauantrag
  • Ausführungsplanung: detaillierte Baupläne für Handwerker
  • Bauvorbereitung: Ausschreibung und Vergabe
  • Bauüberwachung: Baustellenbesuche und Mängelkontrolle
  • Abnahme: Endabnahme und Dokumentation

Wie lange dauert die Planungsphase?

Die Planungsphase umfasst in der Regel Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung. Für ein einfaches Einfamilienhaus kann diese Phase insgesamt etwa 3 bis 6 Monate dauern, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und keine größeren Änderungen nötig sind. Bei größeren oder komplexeren Projekten (z.B. Mehrfamilienhaus, Gewerbebau, Sanierung mit Denkmalschutz) kann die Planungsphase leicht auf 6 bis 12 Monate oder mehr anwachsen.

Ein Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche und Standardausstattung kann die Vorplanung etwa 4–6 Wochen, die Entwurfsplanung 6–8 Wochen und die Genehmigungsplanung weitere 6–10 Wochen dauern. Hinzu kommen die Bearbeitungszeiten der Behörden, die je nach Kommune und Projektart einige Wochen bis Monate betragen können. Insgesamt liegt die reine Architektenplanung hier also grob im Bereich von 4 bis 7 Monaten.

  • Einfaches Einfamilienhaus: ca. 3–6 Monate Planung
  • Komplexere Projekte: ca. 6–12 Monate oder mehr
  • Einfluss der Behördenbearbeitungszeit auf die Gesamtdauer
  • Mehrere Entwurfsvarianten verlängern die Entwurfsphase
  • Umfangreiche Fachplanungen (z.B. Brandschutz, Schallschutz) erhöhen den Zeitaufwand

Wie lange dauert die Bauüberwachung?

Die Bauüberwachung ist der Teil des Architektenvertrags, der während der eigentlichen Bauphase läuft. Hier besucht der Architekt regelmäßig die Baustelle, kontrolliert die Ausführung, prüft Rechnungen und dokumentiert Mängel. Die Dauer der Bauüberwachung entspricht in der Regel der Bauzeit des Gebäudes, kann aber je nach Vertrag auch etwas darüber hinausgehen, z.B. für die Endabnahme und die Schlussrechnung.

Für ein Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche liegt die reine Bauzeit in der Regel zwischen 8 und 12 Monaten, je nach Witterung, Baustellenlogistik und Ausstattung. Die Bauüberwachung durch den Architekten läuft in diesem Zeitraum parallel. In der Praxis sind Baustellenbesuche meist wöchentlich oder alle zwei Wochen, ergänzt durch sporadische Sonderbesichtigungen bei kritischen Bauteilen (z.B. Dachstuhl, Rohbauabnahme).

  • Bauüberwachung läuft parallel zur Bauzeit
  • Typische Bauzeit Einfamilienhaus: ca. 8–12 Monate
  • Regelmäßige Baustellenbesuche (z.B. wöchentlich)
  • Sonderbesichtigungen bei kritischen Bauteilen
  • Endabnahme und Schlussrechnung können die Überwachung etwas verlängern

Welche Faktoren die Dauer des Vertrags beeinflussen

Die reale Dauer eines Architektenvertrags hängt von vielen Faktoren ab, die sich während des Projekts ändern können. Einige dieser Faktoren liegen in der Hand des Bauherrn, andere in der des Architekten oder der Behörden. Je klarer die Rahmenbedingungen von Anfang an sind, desto geringer sind in der Regel Verzögerungen.

Zu den wichtigsten Einflussfaktoren gehören die Projektgröße und -komplexität, die Verfügbarkeit von Unterlagen (z.B. Grundstücksunterlagen, Altbaupläne), die Entscheidungsgeschwindigkeit des Bauherrn, die Bearbeitungszeiten der Behörden und die Verfügbarkeit von Fachplanern und Handwerkern. Auch unvorhergesehene Ereignisse wie Witterungsbedingungen, Materialengpässe oder behördliche Auflagen können die Dauer erheblich verlängern.

  • Projektgröße und -komplexität (Einfamilienhaus vs. Mehrfamilienhaus vs. Gewerbebau)
  • Vorhandene Unterlagen und deren Qualität
  • Entscheidungsgeschwindigkeit des Bauherrn
  • Bearbeitungszeiten der Behörden
  • Verfügbarkeit von Fachplanern und Handwerkern
  • Unerwartete Ereignisse (Witterung, Materialengpässe, behördliche Auflagen)

Wie Verzögerungen auf Kosten und Fristen wirken

Verzögerungen im Projekt können sich direkt auf die Dauer des Architektenvertrags und auf die Kosten auswirken. Viele Architektenverträge enthalten Fristen für einzelne Leistungsphasen, die als Orientierung dienen. Werden diese Fristen aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des Architekten liegen, überschritten, kann der Vertrag in der Regel verlängert werden, ohne dass der Architekt automatisch in Verzug gerät.

Beispiel: Wenn der Bauherr die Entscheidung über den Innenausbaustandard erst nach mehreren Monaten trifft, verzögert sich die Ausführungsplanung und damit auch die Bauüberwachung. In solchen Fällen kann der Architekt zusätzliche Honorarpositionen geltend machen, wenn der Vertrag dies vorsieht. Umgekehrt kann ein Architekt in Verzug geraten, wenn er vereinbarte Fristen ohne berechtigten Grund nicht einhält. Dann kann der Bauherr unter Umständen Schadensersatz oder Minderung des Honorars fordern.

  • Verzögerungen durch Bauherrnentscheidungen verlängern den Vertrag
  • Behördliche Verzögerungen wirken sich ebenfalls auf die Dauer aus
  • Vertragliche Fristen dienen als Orientierung, nicht immer als starre Grenze
  • Verzögerungen können zusätzliche Honorarpositionen nach sich ziehen
  • Architekt in Verzug bei unentschuldigten Fristüberschreitungen

Wie lange läuft der Vertrag nach der Schlüsselübergabe?

Nach der Schlüsselübergabe ist das Bauvorhaben in der Regel fertiggestellt, der Architektenvertrag aber nicht automatisch beendet. Viele Verträge sehen eine Nachbetreuungsphase vor, in der der Architekt noch Mängel abnimmt, Garantieansprüche prüft und ggf. Dokumentationen erstellt. Diese Phase kann je nach Vereinbarung einige Wochen bis Monate dauern.

In der Praxis endet der Architektenvertrag häufig mit der Abnahme der letzten Bauleistung und der Abrechnung aller Honorare. Danach bleibt der Architekt in der Regel nicht mehr verpflichtet, das Projekt weiter zu betreuen, es sei denn, es wurde eine separate Wartungs- oder Betreuungsvereinbarung getroffen. Bauherren sollten daher im Vertrag klären, ob und wie lange der Architekt nach der Schlüsselübergabe noch Ansprechpartner ist.

  • Nachbetreuungsphase nach Schlüsselübergabe möglich
  • Dauer je nach Vertragsvereinbarung (Wochen bis Monate)
  • Ende des Vertrags meist mit Abnahme und Abrechnung
  • Keine automatische Weiterbetreuung nach Vertragsende
  • Option auf separate Wartungs- oder Betreuungsvereinbarung

Checkliste: Was Bauherren beim Vertrag beachten sollten

Um die Dauer des Architektenvertrags realistisch einzuschätzen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Bauherren vor Vertragsunterzeichnung einige Punkte klären. Eine klare Definition der Leistungsphasen, der Fristen und der Vergütung hilft, die Zusammenarbeit transparent und planbar zu gestalten.

  • Leistungsphasen genau definieren (z.B. Planung, Genehmigung, Bauüberwachung)
  • Realistische Fristen für jede Phase vereinbaren
  • Klare Regelung zu Verzögerungen und deren Auswirkungen auf Kosten
  • Nachbetreuung nach Schlüsselübergabe vertraglich regeln
  • Entscheidungsprozesse des Bauherrn im Vertrag berücksichtigen
  • Kommunikationswege und Entscheidungsbefugnisse festlegen

Fazit

Ein Architektenvertrag kann je nach Projektgröße und Komplexität mehrere Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern. Die Planungsphase umfasst in der Regel Vorplanung, Entwurf und Genehmigung und kann bei einem Einfamilienhaus etwa 3 bis 6 Monate, bei größeren Projekten deutlich länger dauern. Die Bauüberwachung läuft parallel zur Bauzeit und endet meist mit der Abnahme und Abrechnung. Wichtige Faktoren für die Dauer sind Projektumfang, Entscheidungsgeschwindigkeit des Bauherrn, Behördenbearbeitungszeiten und unvorhergesehene Ereignisse. Mit einer klaren Vertragsregelung und realistischen Fristen lässt sich die Zusammenarbeit mit dem Architekten planbar und transparent gestalten.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München