Wie läuft der Immobilienkauf in Bern konkret ab?
Wie läuft der Immobilienkauf in Bern konkret ab? Ein Schritt-für-Schritt-Ratgeber mit Checkliste, Steuern und typischen Fristen für Käuferinnen und Käufer in der Schweiz.

Der Kauf einer Immobilie in Bern ist ein wichtiger Lebensschritt, der sorgfältig vorbereitet werden sollte. In der Schweiz ist der Ablauf grundsätzlich einheitlich, doch je nach Kanton und Gemeinde können Steuern, Gebühren und Detailregelungen variieren. Dieser Ratgeber zeigt, wie der Immobilienkauf in Bern konkret abläuft – von der ersten Budgetplanung bis zur Schlüsselübergabe – und hilft, typische Fallstricke zu vermeiden.
1. Budget klären und Finanzierung sichern
Bevor eine Immobilie in Bern ins Visier genommen wird, sollte die finanzielle Situation genau geprüft werden. Dazu gehören Einkommen, bestehende Schulden, laufende Ausgaben und vorhandenes Eigenkapital. In der Schweiz gilt als Faustregel, dass der Kaufpreis zu rund 20 Prozent aus Eigenkapital und zu etwa 80 Prozent aus Fremdkapital (Hypothek) finanziert werden sollte. Die Bank prüft die Tragbarkeit der Finanzierung, also ob die monatlichen Raten (Zinsen plus Amortisation) im Rahmen des Einkommens bleiben.
Ein konkretes Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 800 000 Franken wären etwa 160 000 Franken Eigenkapital und 640 000 Franken Hypothek nötig. Bei einem hypothetischen Zinssatz von 2,5 Prozent und einer jährlichen Amortisation von 1 Prozent ergäben sich grob geschätzt rund 2 100 Franken monatliche Hypothekenzahlungen (Zins plus Amortisation). Hinzu kommen Nebenkosten wie Grundstückgewinnsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren sowie allfällige Maklerprovisionen.
- —Eigenkapital mindestens 10–20 % des Kaufpreises einplanen.
- —Mehrere Hypothekarangebote einholen und Zinsbindung, Konditionen und Kündigungsfristen vergleichen.
- —Finanzierungsbestätigung der Bank einholen, bevor ein Kaufangebot abgegeben wird.
- —Nebenkosten von rund 5–10 % des Kaufpreises zusätzlich budgetieren (Steuern, Notar, Grundbuch, Makler).
2. Immobiliensuche und Auswahl in Bern
In Bern stehen verschiedene Immobilientypen zur Auswahl: Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäuser. Entscheidend sind Lage, Infrastruktur, Schulen, ÖV-Anbindung und zukünftige Entwicklung der Umgebung. In der Stadt Bern sind Wohnungen oft gefragt, in den Agglomerationsgemeinden eher Einfamilienhäuser. Wichtig ist, die eigenen Bedürfnisse klar zu definieren: Anzahl Zimmer, Wohnfläche, Zustand (Neubau vs. Altbau), Garten oder Balkon, Parkmöglichkeiten.
Bei der Besichtigung sollte die Immobilie kritisch geprüft werden: Zustand von Dach, Fassade, Fenstern, Heizung, Elektrik und Sanitär. Bei Eigentumswohnungen sind Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft, Rücklagen des Erneuerungsfonds und laufende oder geplante Sanierungen besonders relevant. Eine erste Einsicht in das Grundbuch (Dienstbarkeiten, bestehende Hypotheken) und in die Nebenkostenabrechnungen kann bereits Hinweise auf spätere Kosten geben.
- —Klare Suchkriterien festlegen (Lage, Typ, Grösse, Budget).
- —Mehrere Objekte besichtigen, um Marktgefühl zu entwickeln.
- —Zustand der Immobilie und Umgebung kritisch prüfen (Baujahr, Sanierungen, Lärm, Nachbarn).
- —Bei Eigentumswohnungen Reglement und Rücklagen des Erneuerungsfonds prüfen.
3. Angebot, Reservationsvereinbarung und Verhandlung
Hat sich eine passende Immobilie in Bern gefunden, wird in der Regel ein schriftliches Kaufangebot abgegeben. Dieses enthält den Kaufpreis, den Finanzierungsnachweis (z.B. Hypothekarbestätigung) und oft Bedingungen wie die Prüfung der Immobilie oder des Kaufvertrags. Der Verkäufer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder eine Gegenofferte stellen. In vielen Fällen wird vor dem endgültigen Kaufvertrag eine Reservationsvereinbarung (Vorvertrag) aufgesetzt, um die Immobilie für eine bestimmte Zeit zu reservieren.
Die Reservationsvereinbarung regelt in der Regel die Dauer der Reservierung, die Höhe einer möglichen Reservationsgebühr, die Bedingungen für den Rücktritt und die nächsten Schritte bis zur notariellen Beurkundung. Wichtig ist, dass alle wesentlichen Punkte – Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, Nebenkosten – bereits vorab geklärt werden, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
- —Schriftliches Kaufangebot mit Preis, Finanzierungsnachweis und Bedingungen abgeben.
- —Reservationsvereinbarung mit klarer Frist und Bedingungen abschliessen.
- —Kaufpreis und Nebenkosten mit dem Verkäufer verhandeln.
- —Alle Vereinbarungen schriftlich festhalten, keine mündlichen Zusagen vertrauen.
4. Kaufvertrag beim Notar aufsetzen und prüfen
Der Kaufvertrag ist der zentrale rechtliche Akt beim Immobilienkauf in Bern. Er wird öffentlich beurkundet und muss beim Notar unterschrieben werden. Der Notar erstellt einen Vertragsentwurf auf Basis der zwischen Käufer und Verkäufer getroffenen Vereinbarungen. Darin sind unter anderem die Beschreibung des Objekts, der Kaufpreis, Anzahlung und Restkaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, wer welche Kosten trägt (Notar, Grundbuch, Makler) sowie allfällige Besonderheiten wie Dienstbarkeiten oder Bauprojekte in der Umgebung festgehalten.
Beide Parteien erhalten in der Regel rund zwei Wochen Zeit, den Vertragsentwurf zu prüfen. Es empfiehlt sich, den Vertrag gemeinsam mit der Bankberaterin oder dem Bankberater sowie gegebenenfalls mit einer Fachperson (z.B. Anwalt) durchzugehen. Besonders wichtig sind Klauseln zur Grundstückgewinnsteuer, zur Haftung für Mängel und zur Sicherung der Finanzierung. Erst nach Prüfung und eventuellen Anpassungen wird der Vertrag beim Notar unterschrieben.
- —Kaufvertrag beim Notar öffentlich beurkunden lassen.
- —Vertragsentwurf sorgfältig prüfen (Preis, Kostenverteilung, Mängelhaftung).
- —Grundstückgewinnsteuer vertraglich sichern (in der Regel trägt sie der Verkäufer).
- —Bank muss Finanzierungsbestätigung und unwiderrufliches Zahlungsversprechen vorlegen.
4. Kaufpreis, Steuern und Grundbucheintrag in Bern
Nach der notariellen Beurkundung wird der Kaufpreis gemäss Vertrag bezahlt. In der Regel überweist der Käufer den Betrag auf ein Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer. Die Bank stellt die Hypothek zur Verfügung und wird im Grundbuch als Gläubiger eingetragen. Gleichzeitig werden die Kaufnebenkosten wie Notar- und Grundbuchgebühren sowie die Handänderungssteuer (in Bern 1,8 % des Kaufpreises) fällig.
Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 800 000 Franken beträgt die Handänderungssteuer in Bern grob 14 400 Franken (1,8 %). Unter bestimmten Voraussetzungen können die ersten 800 000 Franken des Kaufpreises befreit sein, wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird. Zusätzlich kommen Notar- und Grundbuchgebühren von etwa 1–2 % sowie allfällige Maklerprovisionen hinzu. Sobald der Verkäufer den Zahlungseingang bestätigt, veranlasst der Notar die Umschreibung des Grundbuchs. Erst mit dem Eintrag im Grundbuch geht das Eigentum rechtlich auf den Käufer über.
- —Kaufpreis gemäss Vertrag und Zahlungsplan bezahlen.
- —Handänderungssteuer (in Bern 1,8 % des Kaufpreises) rechtzeitig entrichten.
- —Notar- und Grundbuchgebühren sowie Maklerprovisionen einplanen.
- —Eigentum geht erst mit Grundbucheintrag rechtlich auf den Käufer über.
5. Übergabe der Immobilie und Verantwortungsübergang
Mit der Haus- oder Wohnungsübergabe geht die Verantwortung für die Liegenschaft auf den neuen Eigentümer über. Der Übergabetermin ist im Kaufvertrag festgelegt. Es empfiehlt sich, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, in dem Zählerstände (Strom, Wasser, Gas), Schlüsselübergabe, Zustand der Immobilie und eventuelle Mängel dokumentiert werden. So lassen sich später Streitigkeiten über Schäden oder Kosten vermeiden.
Nach der Übergabe sollten Versicherungen (Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Hausrat) überprüft oder neu abgeschlossen werden. Zudem ist der Umzug zu organisieren und allfällige Renovationen oder Umbauten zu planen. Entdeckt der Käufer nachträglich arglistig verschwiegene Mängel, kann er Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, wobei anwaltlicher Rat sinnvoll ist.
- —Übergabetermin im Vertrag festlegen.
- —Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Zustand erstellen.
- —Versicherungen nach Übergabe prüfen oder neu abschliessen.
- —Bei arglistig verschwiegenen Mängeln rechtlichen Rat einholen.
6. Typische Fristen und Dauer des Kaufprozesses in Bern
Von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe dauert ein Immobilienkauf in der Schweiz in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. In Bern kann dieser Zeitraum je nach Objekt, Finanzierung und Behördengänge variieren. Die Phase der Budgetklärung und Finanzierung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, ebenso die Suche nach einem passenden Objekt. Nach Abgabe des Angebots und Abschluss der Reservationsvereinbarung folgen die Prüfung der Immobilie, die Ausarbeitung und Prüfung des Kaufvertrags sowie die notarielle Beurkundung.
Die eigentliche notarielle Beurkundung und der Grundbucheintrag dauern in der Regel nur wenige Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig sind und keine unerwarteten Hürden auftreten. Wichtig ist, genügend Puffer einzuplanen, insbesondere wenn der Kauf mit einem Verkauf einer bestehenden Immobilie verknüpft ist oder wenn behördliche Genehmigungen (z.B. für Umbauten) nötig sind.
- —Gesamtprozess meist 3–6 Monate, je nach Objekt und Finanzierung.
- —Budget- und Finanzierungsphase kann mehrere Wochen dauern.
- —Prüfung von Immobilie und Vertrag sollte nicht beschleunigt werden.
- —Notar- und Grundbuchverfahren in der Regel wenige Wochen.
Fazit
Der Immobilienkauf in Bern ist ein strukturierter Prozess, der von der Budgetklärung über die Immobiliensuche, das Angebot und die Reservationsvereinbarung bis zur notariellen Beurkundung, Zahlung des Kaufpreises und Grundbucheintrag reicht. Wichtige Stellschrauben sind ausreichendes Eigenkapital, eine solide Finanzierung, die sorgfältige Prüfung von Immobilie und Vertrag sowie die rechtzeitige Abklärung von Steuern und Nebenkosten. Wer die einzelnen Schritte bewusst durchläuft und sich gegebenenfalls professionell beraten lässt, kann den Kauf einer Immobilie in Bern sicher und mit guter Vorbereitung abschliessen.

