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Wie kann ich Zinsen bei der Finanzierung steuerlich absetzen?

Zinsen lassen sich steuerlich nur absetzen, wenn sie mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen. Vermieter, Selbstständige und Arbeitnehmer mit beruflichem Bezug können so ihre Steuerlast senken.

6 min Lesezeit
Wie kann ich Zinsen bei der Finanzierung steuerlich absetzen?

Zinsen gehören zu den häufigsten Finanzierungskosten im Alltag – sei es für ein Haus, ein Auto, ein Studium oder ein Geschäft. Doch nicht alle Zinsen sind steuerlich absetzbar. Ob und wie Sie Zinsen von der Steuer absetzen können, hängt vor allem davon ab, wofür der Kredit aufgenommen wurde und ob er mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängt. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, unter welchen Voraussetzungen Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben gelten, welche Kredite sich lohnen und welche Fehler vermieden werden sollten.

Grundprinzip: Nur Zinsen, nicht die Tilgung

Ein wesentlicher Grundsatz der deutschen Steuerpraxis lautet: Absetzbar sind in der Regel nur die Zinsen eines Kredits, nicht die Tilgungsraten. Die Tilgung dient der Rückzahlung des geliehenen Kapitals und mindert damit das Vermögen, nicht das Einkommen. Zinsen hingegen gelten als Kosten der Geldbeschaffung und können als Aufwand abgezogen werden, wenn sie mit der Erzielung oder Sicherung von Einkünften verbunden sind.

In der Praxis bedeutet das: Jede monatliche Kreditrate setzt sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammen. Für die Steuererklärung ist nur der Zinsanteil relevant. Die Bank stellt in der Regel am Jahresende einen Kontoauszug oder eine Zinsbescheinigung aus, aus der sich der jährlich gezahlte Zinsbetrag ergibt. Dieser Betrag kann dann in der Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eingetragen werden.

  • Absetzbar sind nur die Zinsen, nicht die Tilgungsraten.
  • Die Zinsen müssen mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen.
  • Die Bank stellt in der Regel eine Jahresübersicht der gezahlten Zinsen aus.
  • Sondertilgungen sind grundsätzlich nicht absetzbar.
  • Vorfälligkeitsentschädigungen können unter Umständen als Aufwand gelten.

Voraussetzung: Zusammenhang mit Einkünften

Der entscheidende Punkt für die Absetzbarkeit von Zinsen ist der wirtschaftliche Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften. Das Finanzamt prüft, ob der Kredit dazu dient, Einkünfte zu erzielen oder zu sichern. Liegt dieser Zusammenhang vor, können die Zinsen als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen und Unternehmen) abgezogen werden.

Beispiele für solche Zusammenhänge sind die Finanzierung einer vermieteten Immobilie, eines betrieblichen Fahrzeugs, einer Maschine oder eines Büros. Auch Kredite für die Existenzgründung oder die Anschaffung von Arbeitsmitteln können in Betracht kommen. Private Konsumkredite, etwa für Urlaubsreisen oder Unterhaltungselektronik, gelten dagegen als Kosten der Lebensführung und sind in der Regel nicht absetzbar.

  • Zinsen sind absetzbar, wenn der Kredit Einkünfte erzielt oder sichert.
  • Wichtig ist ein nachweisbarer wirtschaftlicher Zusammenhang.
  • Vermietete Immobilien, betriebliche Fahrzeuge und Maschinen zählen dazu.
  • Private Konsumkredite sind in der Regel nicht absetzbar.
  • Außergewöhnliche Belastungen können Ausnahmen bilden.

Zinsen bei vermieteten Immobilien

Für Vermieter gehören Kreditzinsen zu den wichtigsten Werbungskosten. Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, um sie zu vermieten, kann die Schuldzinsen für den Finanzierungskredit in der Regel vollständig von den Mieteinnahmen abziehen. Übrig bleibt dann nur der Teil der Einnahmen, der tatsächlich versteuert wird.

Das Finanzamt verlangt jedoch einen klaren Nachweis, wie viel Zinsen auf den vermieteten Teil entfallen. Bei einer teilweise selbst genutzten Immobilie – etwa einer Doppelhaushälfte, von der eine Seite vermietet wird – müssen die Zinsen anteilig aufgeteilt werden. Dazu werden in der Regel die Flächenverhältnisse oder die Nutzungsdauer herangezogen. Die Zinsen für den selbst genutzten Teil sind steuerlich nicht absetzbar.

  • Zinsen für vermietete Immobilien gelten als Werbungskosten.
  • Die Zinsen müssen klar dem vermieteten Teil zugeordnet werden.
  • Bei teilweiser Vermietung erfolgt eine anteilige Aufteilung.
  • Zinsen für den selbst genutzten Teil sind nicht absetzbar.
  • Zusätzliche Finanzierungskosten wie Kontoführungsgebühren können ebenfalls berücksichtigt werden.

Zinsen bei betrieblichen Krediten

Selbstständige und Unternehmen können Zinsen für Betriebskredite und Investitionsdarlehen als Betriebsausgaben absetzen, sofern der Kredit der Erzielung von Betriebseinnahmen dient. Dazu gehören Darlehen zur Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, IT-Ausstattung oder zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Die Zinsen mindern den steuerpflichtigen Gewinn und damit die zu zahlende Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Wichtig ist, dass der Kredit tatsächlich betrieblich genutzt wird und die Absicht zur Einkunftserzielung nachweisbar ist. Private Nutzung oder private Vorteile können die Absetzbarkeit einschränken oder ganz ausschließen.

  • Zinsen für Betriebskredite gelten als Betriebsausgaben.
  • Der Kredit muss der Erzielung von Betriebseinnahmen dienen.
  • Nachweis der betrieblichen Nutzung ist erforderlich.
  • Private Nutzung kann die Absetzbarkeit mindern.
  • Zusätzliche Finanzierungskosten wie Beratungs- oder Bearbeitungsgebühren können ebenfalls absetzbar sein.

Zinsen bei beruflich genutzten Krediten

Auch Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Zinsen steuerlich absetzen, wenn der Kredit beruflich begründet ist. Dazu gehören Kredite für die Anschaffung von Arbeitsmitteln, berufliche Weiterbildungen oder Existenzgründungen. Die Zinsen werden dann als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung erfasst.

Ein typisches Beispiel ist ein Kredit für ein beruflich genutztes Auto. Wenn das Fahrzeug überwiegend für geschäftliche Zwecke eingesetzt wird, können die Zinsen anteilig abgesetzt werden. Dazu ist ein Fahrtenbuch oder die 1‑Prozent-Regelung erforderlich, um den geschäftlichen Anteil nachzuweisen. Kredite, die nur für den Weg zur Arbeit genutzt werden, sind in der Regel nicht absetzbar, da hierfür die Entfernungspauschale gilt.

  • Zinsen für beruflich genutzte Kredite gelten als Werbungskosten.
  • Beispiele sind Arbeitsmittel, Weiterbildungen oder Existenzgründungen.
  • Geschäftlich genutzte Fahrzeuge können anteilig berücksichtigt werden.
  • Nachweis der beruflichen Nutzung ist erforderlich.
  • Kredite nur für den Weg zur Arbeit sind in der Regel nicht absetzbar.

Studien- und Bildungskredite

Zinsen für Studien- oder Bildungskredite können unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Nach dem Erststudium gelten die gezahlten Zinsen in der Regel als Sonderausgaben für Ausbildung und Studium, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Dabei gibt es pro Kalenderjahr eine Höchstgrenze für Ausgaben im Zusammenhang mit Ausbildung und Studium.

Für ein Zweitstudium oder einen berufsbegleitenden Master stuft das Finanzamt die Zinsen häufig als Werbungskosten ein, da sie mit der beruflichen Weiterbildung und damit mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen. In diesem Fall können die Zinsen direkt vom steuerpflichtigen Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden.

  • Zinsen für Studienkredite können als Sonderausgaben gelten.
  • Nach dem Erststudium gelten sie meist als Ausbildungsaufwand.
  • Für Zweitstudien gelten sie oft als Werbungskosten.
  • Es gibt jährliche Höchstbeträge für Ausgaben im Zusammenhang mit Ausbildung.
  • Die Zinsen müssen mit der Ausbildung oder Weiterbildung verbunden sein.

Beispielrechnung zur Steuerersparnis

Eine Beispielrechnung kann verdeutlichen, wie sich die Absetzbarkeit von Zinsen auf die Steuerlast auswirkt. Angenommen, ein Vermieter zahlt jährlich 4.000 Euro Zinsen für einen Kredit, der zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie dient. Diese Zinsen werden als Werbungskosten in der Steuererklärung erfasst und mindern das zu versteuernde Einkommen.

Liegt der individuelle Steuersatz bei 30 Prozent, ergibt sich daraus eine Steuerersparnis von 1.200 Euro (4.000 Euro × 30 Prozent). Das bedeutet, dass der Vermieter effektiv nur 2.800 Euro an Zinsen „zahlt“, während der Staat 1.200 Euro übernimmt. Je höher der Steuersatz und je höher die absetzbaren Zinsen, desto größer ist die Steuerersparnis.

  • 4.000 Euro Zinsen als Werbungskosten.
  • Steuersatz 30 Prozent führt zu 1.200 Euro Steuerersparnis.
  • Effektive Zinsbelastung sinkt auf 2.800 Euro.
  • Die Steuerersparnis erhöht sich mit steigendem Steuersatz.
  • Die Absetzbarkeit setzt einen klaren Zusammenhang mit Einkünften voraus.

Häufige Fehler und Tipps

Bei der Absetzung von Zinsen lauern einige typische Fehler. Häufig wird der Zusammenhang zwischen Kredit und Einkünften nicht klar nachgewiesen oder private und betriebliche Nutzung werden nicht sauber getrennt. Auch fehlende Unterlagen wie Zinsbescheinigungen oder Fahrtenbücher können zu Problemen führen.

Um Fehler zu vermeiden, sollten Kreditverträge, Zinsbescheinigungen und Nachweise zur Nutzung (z.B. Mietverträge, Fahrtenbücher) sorgfältig aufbewahrt werden. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung durch einen Steuerberater oder eine steuerliche Fachkraft. Zudem sollte regelmäßig geprüft werden, ob sich die Nutzung des Kredits geändert hat – etwa durch Vermietung eines zuvor selbst genutzten Gebäudes –, da sich dadurch die Absetzbarkeit der Zinsen ändern kann.

  • Klaren Zusammenhang zwischen Kredit und Einkünften nachweisen.
  • Private und betriebliche Nutzung sauber trennen.
  • Zinsbescheinigungen und Nachweise sorgfältig aufbewahren.
  • Bei Unsicherheiten eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.
  • Nutzungsänderungen rechtzeitig dokumentieren und steuerlich berücksichtigen.

Fazit

Zinsen bei der Finanzierung lassen sich steuerlich nur dann absetzen, wenn sie mit der Erzielung oder Sicherung von Einkünften zusammenhängen. Vermieter, Selbstständige und Arbeitnehmer mit beruflichem Bezug können so ihre Steuerlast senken, indem sie Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Wichtig sind ein klarer Nachweis des Zusammenhangs, die Trennung von privater und betrieblicher Nutzung sowie die sorgfältige Aufbewahrung aller Unterlagen. Mit der richtigen Planung und Dokumentation können Zinsen zu einem wertvollen Instrument der Steueroptimierung werden.

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