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Wie hoch ist die Maklerprovision in Salzburg?

In Salzburg gelten für Maklerprovisionen beim Kauf und bei der Vermietung klare Höchstgrenzen – und viel Spielraum für Verhandlungen. Hier erfahren Sie, was Sie konkret zahlen müssen und wie Sie Kosten sparen können.

7 min Lesezeit
Wie hoch ist die Maklerprovision in Salzburg?

Wer in Salzburg eine Immobilie kauft oder eine Wohnung mietet, steht früher oder später vor der Frage: Wie hoch ist die Maklerprovision, und wer zahlt sie eigentlich? In Österreich sind Maklerprovisionen gesetzlich begrenzt, aber je nach Bundesland und Objektart gelten unterschiedliche Regeln. In Salzburg spielen neben den bundesweiten Vorgaben auch lokale Marktgepflogenheiten eine Rolle. Dieser Ratgeber erklärt, welche Höchstbeträge für Kauf und Miete gelten, wie die Provision berechnet wird, wer sie in der Praxis zahlt und wie Sie als Käufer oder Mieter Kosten sparen können.

Grundlagen: Was ist eine Maklerprovision?

Eine Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Der Makler unterstützt beim Finden eines passenden Objekts, organisiert Besichtigungen, begleitet Verhandlungen und bereitet Verträge vor. Die Provision ist in der Regel erfolgsabhängig: Sie wird nur fällig, wenn der Makler tatsächlich einen Kaufvertrag oder einen Mietvertrag zustande bringt. In Österreich ist die Höhe der Provision gesetzlich begrenzt, damit Verbraucher nicht überzogen belastet werden.

Wichtig ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Höchstgrenze und der tatsächlich vereinbarten Provision. Die gesetzlichen Vorgaben legen nur den maximalen Betrag fest; niedrigere Sätze sind jederzeit möglich. In Salzburg orientieren sich viele Makler an diesen Höchstbeträgen, verhandeln aber je nach Objekt, Lage und Nachfrage durchaus flexibel. Wer die Regeln kennt, kann gezielt nachfragen und gegebenenfalls eine günstigere Vereinbarung treffen.

  • Maklerprovision = Vergütung für erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags.
  • Provision ist in der Regel erfolgsabhängig und nur bei Abschluss fällig.
  • Gesetzliche Höchstgrenzen schützen vor überteuerten Gebühren.
  • Tatsächliche Sätze können unter den Höchstbeträgen liegen und sind verhandelbar.
  • In Salzburg gelten die bundesweiten Vorgaben, ergänzt durch regionale Marktgepflogenheiten.

Maklerprovision beim Immobilienkauf in Salzburg

Beim Kauf einer Immobilie in Salzburg richtet sich die Maklerprovision nach dem Kaufpreis. Die gesetzlichen Höchstbeträge sind bundesweit einheitlich, gelten also auch in Salzburg. Sie unterscheiden sich je nach Höhe des Kaufpreises und werden pro Partei berechnet – also sowohl für Verkäufer als auch für Käufer. In der Praxis teilen sich beide Parteien die Provision häufig, sodass jede Seite etwa die Hälfte zahlt.

Für Kaufpreise bis rund 36.300 Euro liegt die maximale Provision bei 4 Prozent des Kaufpreises pro Partei. Liegt der Kaufpreis zwischen etwa 36.300 und 48.400 Euro, beträgt die Höchstprovision pro Partei einen festen Betrag von rund 1.450 Euro. Ab einem Kaufpreis von etwa 48.400 Euro sinkt die maximale Provision auf 3 Prozent des Kaufpreises pro Partei. Dazu kommt jeweils 20 Prozent Umsatzsteuer. Diese Beträge sind Höchstgrenzen; niedrigere Sätze sind jederzeit möglich.

  • Kaufpreis bis ca. 36.300 Euro: max. 4 % des Kaufpreises pro Partei.
  • Kaufpreis ca. 36.300–48.400 Euro: fester Betrag von ca. 1.450 Euro pro Partei.
  • Kaufpreis ab ca. 48.400 Euro: max. 3 % des Kaufpreises pro Partei.
  • Zusätzlich 20 % Umsatzsteuer auf die vereinbarte Provision.
  • In Salzburg teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision in der Regel zu gleichen Teilen.
  • Niedrigere Sätze sind verhandelbar und je nach Lage möglich.

Beispielrechnung: Provision beim Hauskauf in Salzburg

Ein Beispiel macht die Berechnung anschaulich: Angenommen, in Salzburg wird ein Einfamilienhaus für 450.000 Euro verkauft. Der Makler vereinbart mit Verkäufer und Käufer jeweils eine Provision von 3,6 Prozent des Kaufpreises inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer. Das entspricht einem üblichen Rahmen in Salzburg, der unter der gesetzlichen Höchstgrenze liegt.

Die Berechnung pro Partei sieht dann so aus: 450.000 Euro × 3,6 % = 16.200 Euro inklusive Umsatzsteuer. Beide Parteien zahlen also jeweils 16.200 Euro an den Makler, insgesamt 32.400 Euro. Ohne Umsatzsteuer läge die Provision pro Partei bei etwa 13.500 Euro. Dieses Beispiel zeigt, dass die tatsächliche Provision deutlich unter der gesetzlichen Höchstgrenze liegen kann, wenn beide Seiten verhandeln.

  • Kaufpreis: 450.000 Euro.
  • Vereinbarte Provision pro Partei: 3,6 % inkl. 20 % USt.
  • Provision pro Partei: 16.200 Euro.
  • Gesamtprovision: 32.400 Euro.
  • Ohne USt: ca. 13.500 Euro pro Partei.
  • Beispiel zeigt, dass Verhandlungen zu niedrigeren Sätzen führen können.

Maklerprovision bei der Vermietung in Salzburg

Beim Mieten einer Wohnung oder eines Hauses in Salzburg gelten andere Regeln als beim Kauf. Die Maklerprovision richtet sich nach der Höhe der Miete und der Vertragsdauer. Seit Juli 2023 gilt in Österreich das Bestellerprinzip: Nur derjenige zahlt die Provision, der den Makler beauftragt hat – in der Regel der Vermieter. Der Mieter zahlt nur, wenn er selbst den Makler beauftragt.

Für unbefristete oder länger als drei Jahre befristete Mietverträge liegt die maximale Provision bei zwei Bruttomonatsmieten plus 20 Prozent Umsatzsteuer. Für Mietverträge mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren beträgt die Höchstprovision eine Bruttomonatsmiete plus 20 Prozent Umsatzsteuer. Der Bruttomietzins umfasst den Nettomietzins plus Betriebskosten plus 20 Prozent Umsatzsteuer. Heizkosten werden bei mietrechtlich geschützten Wohnungen nicht berücksichtigt.

  • Bestellerprinzip: Nur der Beauftragende zahlt die Provision.
  • Unbefristet oder >3 Jahre: max. 2 Bruttomonatsmieten + 20 % USt.
  • Bis 3 Jahre: max. 1 Bruttomonatsmiete + 20 % USt.
  • Bruttomietzins = Nettomiete + Betriebskosten + 20 % USt.
  • Heizkosten werden bei geschützten Wohnungen nicht berücksichtigt.
  • In Salzburg zahlt in der Regel der Vermieter die Provision.

Beispielrechnung: Provision bei der Wohnungsmiete in Salzburg

Ein Beispiel: In Salzburg wird eine Wohnung mit einem Nettomietzins von 800 Euro und Betriebskosten von 200 Euro monatlich vermietet. Der Bruttomietzins beträgt also 1.000 Euro. Der Mietvertrag ist unbefristet, daher liegt die maximale Provision bei zwei Bruttomonatsmieten plus 20 Prozent Umsatzsteuer.

Die Berechnung sieht so aus: 1.000 Euro × 2 = 2.000 Euro. Dazu kommen 20 Prozent Umsatzsteuer, also 400 Euro. Die maximale Provision beträgt somit 2.400 Euro. In der Praxis vereinbaren Vermieter und Makler oft einen niedrigeren Satz, etwa 1,5 Bruttomonatsmieten. Das Beispiel zeigt, dass die Provision bei der Vermietung deutlich unter der Höchstgrenze liegen kann.

  • Nettomiete: 800 Euro, Betriebskosten: 200 Euro.
  • Bruttomietzins: 1.000 Euro.
  • Unbefristeter Vertrag: max. 2 Bruttomonatsmieten + 20 % USt.
  • Maximale Provision: 2.400 Euro.
  • Praxis: oft niedrigere Sätze wie 1,5 Bruttomonatsmieten.
  • Vermieter zahlt in der Regel die Provision.

Wer zahlt die Maklerprovision in Salzburg?

Beim Kauf einer Immobilie in Salzburg zahlen in der Regel sowohl Verkäufer als auch Käufer eine Provision. Die gesetzlichen Höchstbeträge gelten pro Partei, sodass beide Seiten jeweils einen Teil tragen. In der Praxis teilen sich beide Parteien die Kosten häufig zu gleichen Teilen. Es ist aber möglich, dass der Verkäufer die gesamte Provision übernimmt – dann wird sie oft im Kaufpreis berücksichtigt.

Bei der Vermietung in Salzburg zahlt in der Regel der Vermieter die Maklerprovision, da er den Makler beauftragt. Der Mieter zahlt nur, wenn er selbst den Makler beauftragt. Das Bestellerprinzip schützt Mieter vor unerwarteten Kosten. Es ist wichtig, den Maklervertrag genau zu prüfen, um zu wissen, wer die Provision zahlt und in welcher Höhe.

  • Kauf: Verkäufer und Käufer zahlen in der Regel jeweils einen Teil der Provision.
  • Vermietung: Vermieter zahlt in der Regel die Provision.
  • Mieter zahlt nur, wenn er den Makler beauftragt.
  • Bestellerprinzip schützt Mieter vor unerwarteten Kosten.
  • Maklervertrag genau prüfen, um Verantwortung zu klären.
  • In Salzburg gelten die bundesweiten Regeln mit lokalen Anpassungen.

Wie können Sie die Maklerprovision in Salzburg sparen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Maklerprovision in Salzburg zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Eine Option ist der Privatverkauf oder -vermietung, bei der keine Maklergebühren anfallen. Allerdings erfordert dies Zeit, Fachwissen und Aufwand, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Eine andere Möglichkeit ist das Verhandeln niedrigerer Provisionssätze mit dem Makler.

Wer mehrere Maklerangebote einholt, kann die Konditionen vergleichen und gezielt nachfragen, ob der Makler bereit ist, unter den Höchstbeträgen zu bleiben. In ländlichen Gebieten oder Regionen mit geringerer Nachfrage sind Makler oft flexibler. Zudem lohnt es sich, den Maklervertrag genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass keine versteckten Kosten enthalten sind.

  • Privatverkauf oder -vermietung vermeidet Maklerprovision.
  • Verhandeln niedrigerer Sätze mit dem Makler.
  • Mehrere Angebote einholen und vergleichen.
  • In ländlichen Gebieten oft flexiblere Konditionen.
  • Maklervertrag genau prüfen, um versteckte Kosten zu vermeiden.
  • Bestellerprinzip nutzen, um Kosten zu minimieren.

Fazit

In Salzburg gelten für Maklerprovisionen beim Kauf und bei der Vermietung klare gesetzliche Höchstgrenzen, die sowohl Verkäufer als auch Käufer und Mieter schützen. Beim Kauf einer Immobilie richtet sich die Provision nach dem Kaufpreis und wird in der Regel von beiden Parteien getragen. Bei der Vermietung zahlt in der Regel der Vermieter die Provision, während der Mieter nur zahlt, wenn er den Makler beauftragt. Durch Verhandlungen, Vergleich von Angeboten und genaue Prüfung des Maklervertrags können Sie die Kosten deutlich reduzieren oder ganz vermeiden. Wer die Regeln kennt, kann in Salzburg gezielt handeln und unnötige Ausgaben vermeiden.

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