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Wie hoch ist die Maklerprovision in Nürnberg?

Die Maklerprovision in Nürnberg unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen, die Kauf und Verkauf von Immobilien betreffen. Wir beleuchten, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Neuregelungen zu beachten sind.

8 min Lesezeit
Wie hoch ist die Maklerprovision in Nürnberg?

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für viele Menschen eine der größten finanziellen Transaktionen im Leben. Oftmals wird dabei die professionelle Unterstützung eines Immobilienmaklers in Anspruch genommen, um den Prozess effizient und erfolgreich zu gestalten. Diese Dienstleistung ist jedoch nicht kostenfrei. Die Vergütung des Maklers, die sogenannte Maklerprovision oder Maklercourtage, ist ein wesentlicher Kostenfaktor, der bei der Budgetplanung berücksichtigt werden muss. Insbesondere in einer Stadt wie Nürnberg, wo der Immobilienmarkt dynamisch ist, ist es wichtig, die Höhe und die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Maklerprovision genau zu verstehen. Dieser Ratgeber beleuchtet detailliert die aktuellen Regelungen, die in Deutschland gelten und somit auch für Nürnberg relevant sind, und gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über alles, was Sie zum Thema Maklerprovision wissen müssen.

Grundlagen der Maklerprovision in Deutschland

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsdienste erhält. Sie wird fällig, sobald ein rechtswirksamer Hauptvertrag – in der Regel ein Kauf- oder Mietvertrag – durch die Tätigkeit des Maklers zustande gekommen ist. Die Höhe der Provision wird prozentual vom Kaufpreis oder von der Miete berechnet. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Provision ein Erfolgshonorar darstellt. Das bedeutet, dass der Makler nur dann einen Anspruch auf Bezahlung hat, wenn seine Bemühungen tatsächlich zum erfolgreichen Abschluss eines Geschäfts führen.

Historisch betrachtet gab es unterschiedliche Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten, was oft zu Ungleichgewichten führte. Mit dem Ziel, mehr Transparenz und Fairness in den Immobilienmarkt zu bringen, wurden gesetzliche Änderungen vorgenommen, insbesondere für den Verkauf von Wohnimmobilien.

  • Die Provision ist ein Erfolgshonorar.
  • Sie wird bei Zustandekommen des Hauptvertrags fällig.
  • Die Höhe basiert auf einem zuvor vereinbarten Prozentsatz.
  • Gesetzliche Regelungen sollen Fairness gewährleisten.

Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf und -verkauf

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland eine Neuregelung zur Provisionsteilung beim Verkauf von Wohnimmobilien. Diese Regelung, oft als „Bestellerprinzip light“ bezeichnet, sieht vor, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch dessen Provision zahlt – oder sich zumindest maßgeblich an den Kosten beteiligt. Im Kern bedeutet dies, dass bei einer Beauftragung durch den Verkäufer dieser auch die Provision zu zahlen hat. Möchte der Verkäufer diese Kosten an den Käufer weitergeben, so muss dies in einem bestimmten Rahmen geschehen.

Die gesetzliche Neuerung hat zum Ziel, die Käufer von Wohnimmobilien zu entlasten, da diese in der Vergangenheit oft die gesamte Maklerprovision tragen mussten. Nun ist eine hälftige Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer die Regel, wenn ein Maklervertrag mit beiden Parteien zustande kommt oder der Verkäufer den Makler beauftragt und die Provision anteilig vom Käufer erstattet bekommen möchte. Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip bereits seit 2015 und besagt eindeutig, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn bestellt hat, in der Regel also der Vermieter.

  • Seit 23. Dezember 2020 für Kauf von Wohnimmobilien gültig.
  • Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision in der Regel hälftig.
  • Entlastung der Käufer ist das Hauptziel.
  • Beim Mietobjekten zahlt, wer den Makler beauftragt (meist Vermieter).

Maklerprovision in Nürnberg für den Immobilienkauf

In Bayern und somit auch in Nürnberg war es vor der Gesetzesänderung üblich, dass die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wurde. Die Neuregelung von Ende 2020 hat diese Praxis nun bundesweit für den Verkauf von Wohnimmobilien festgeschrieben. Für die Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern darf der Anteil, den sie an den Makler zahlen müssen, maximal 50 Prozent der Gesamtprovision betragen. Der Verkäufer ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Provisionsanteil zuerst zu zahlen oder zumindest nachzuweisen, dass er diesen bereits entrichtet hat, bevor er vom Käufer dessen Anteil verlangen kann.

Die konkrete Höhe der Provision variiert, ist aber in der Regel ein Prozentsatz des Kaufpreises. In Bayern lag die Gesamtprovision vor der Änderung oft bei 3,57% des Kaufpreises für jede Partei (Käufer und Verkäufer), was einer Gesamtprovision von 7,14% inklusive der aktuell gültigen Mehrwertsteuer entsprach. Nach der neuen Gesetzeslage wird diese Aufteilung beibehalten, wobei keine Partei mehr als die andere zahlen darf. Das bedeutet, wenn der Verkäufer einen Makler ausschließlich beauftragt und dieser 7,14% erhält, muss der Verkäufer mindestens 3,57% zahlen und darf maximal 3,57% vom Käufer verlangen.

  • Maximal 50% der Provision trägt der Käufer bei Wohnimmobilien.
  • Verkäuferanteil muss zuerst bezahlt oder nachgewiesen werden.
  • In Bayern war die hälftige Teilung bereits üblich.
  • Übliche Gesamtprovision in Nürnberg liegt bei 7,14% inkl. MwSt.

Maklerprovision in Nürnberg für die Vermietung

Bei der Vermietung von Wohnraum in Nürnberg gelten andere Regeln als beim Kauf. Bereits seit dem 1. Juni 2015 ist hier das Bestellerprinzip in Kraft. Das bedeutet, nur wer den Makler beauftragt hat, muss diesen auch bezahlen. In der Praxis führt dies dazu, dass fast immer der Vermieter die Maklerprovision trägt, da er es ist, der einen Mieter sucht und somit den Makler beauftragt.

Die Höhe der Maklerprovision bei der Vermietung ist ebenfalls gesetzlich begrenzt. Sie darf zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer nicht übersteigen. Diese Obergrenze schützt Mieter vor überhöhten Forderungen und sorgt für eine klare Kostenstruktur. Auch wenn ein Makler eine besonders aufwendige Suche durchführt, darf diese Grenze nicht überschritten werden.

  • Seit Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip bei Vermietung.
  • Makler bezahlt, wer ihn beauftragt (meist Vermieter).
  • Maximal zwei Monatskaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer.
  • Diese Obergrenze ist gesetzlich festgelegt.

Beispielrechnungen zur Maklerprovision in Nürnberg

Um die theoretischen Grundlagen greifbarer zu machen, betrachten wir einige konkrete Beispielrechnungen für Nürnberg. Wir gehen dabei von der üblichen Gesamtprovision von 7,14% inklusive 19% Mehrwertsteuer beim Kauf aus und der gesetzlichen Obergrenze von zwei Monatskaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer bei der Vermietung.

Beispiel 1: Kauf einer Eigentumswohnung für 400.000 Euro.

  • Gesamtprovision: 400.000 € * 7,14% = 28.560 €.
  • Anteil Verkäufer: 28.560 € / 2 = 14.280 €.
  • Anteil Käufer: 28.560 € / 2 = 14.280 €.

Beispiel 2: Kauf eines Hauses für 650.000 Euro.

  • Gesamtprovision: 650.000 € * 7,14% = 46.410 €.
  • Anteil Verkäufer: 46.410 € / 2 = 23.205 €.
  • Anteil Käufer: 46.410 € / 2 = 23.205 €.

Beispiel 3: Vermietung einer Wohnung mit einer Kaltmiete von 900 Euro.

  • Zwei Monatskaltmieten: 900 € * 2 = 1.800 €.
  • Mehrwertsteuer (19%): 1.800 € * 0,19 = 342 €.
  • Gesamtprovision: 1.800 € + 342 € = 2.142 €.
  • Zahler: Der Vermieter.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Maklerprovision einen erheblichen Kostenfaktor darstellt, der sorgfältig in die Gesamtfinanzierung einbezogen werden sollte.

Verhandlungsmöglichkeiten und Nebenkosten

Obwohl die Maklerprovision oft als fester Prozentsatz erscheint, gibt es unter bestimmten Umständen Verhandlungsmöglichkeiten. Insbesondere bei höherpreisigen Objekten oder in einem Käufermarkt kann der Spielraum für Verhandlungen größer sein. Ein Makler, der an einem schnellen Abschluss interessiert ist, könnte bereit sein, seine Provision zu reduzieren. Es ist ratsam, diese Möglichkeit aktiv anzusprechen, bevor ein Maklervertrag unterschrieben wird.

Neben der Maklerprovision fallen beim Immobilienkauf noch weitere Nebenkosten an, die nicht zu unterschätzen sind. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung. Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5% des Kaufpreises. Notar- und Gerichtskosten belaufen sich in der Regel auf etwa 1,5% bis 2% des Kaufpreises. Diese Kosten müssen zusätzlich zur Maklerprovision einkalkuliert werden und können je nach Kaufpreis mehrere Zehntausend Euro ausmachen.

  • Verhandlung über die Provision ist unter Umständen möglich.
  • Höherpreisige Objekte oder Käufermärkte bieten mehr Spielraum.
  • Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5% des Kaufpreises.
  • Notar- und Gerichtskosten: ca. 1,5% - 2% des Kaufpreises.
  • Alle Nebenkosten frühzeitig einplanen.

Die Rolle des Maklervertrags

Der Maklervertrag ist die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Makler. Seit der Gesetzesänderung im Dezember 2020 muss der Maklervertrag für den Kauf von Wohnimmobilien schriftlich abgeschlossen werden. Eine mündliche Vereinbarung ist nicht mehr ausreichend. Dies erhöht die Rechtssicherheit für beide Parteien und schafft Klarheit über die vereinbarten Konditionen, insbesondere die Höhe der Provision und die Verteilung der Kosten.

Ein gut ausgearbeiteter Maklervertrag sollte alle wesentlichen Punkte enthalten. Dazu gehören die genaue Bezeichnung des Objekts, die Höhe der vereinbarten Provision, die Laufzeit des Vertrages, eventuelle Kündigungsfristen und die Art des Maklervertrages (z.B. Alleinauftrag oder einfacher Auftrag). Es empfiehlt sich, den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen oder gegebenenfalls eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

  • Maklervertrag beim Immobilienkauf seit 2020 schriftlich erforderlich.
  • Mündliche Vereinbarungen sind nicht mehr gültig.
  • Vertrag schafft Rechtssicherheit für beide Parteien.
  • Inhalte: Objekt, Provision, Laufzeit, Kündigungsfristen, Art des Auftrags.
  • Sorgfältige Prüfung des Vertrages ist ratsam.

Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien und Grundstücken

Die gesetzlichen Neuregelungen zur Maklerprovision, die eine hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer vorsehen, gelten ausschließlich für den Verkauf von Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser). Das bedeutet, dass beim Verkauf von unbebauten Grundstücken oder Gewerbeimmobilien (Bürogebäude, Ladenlokale, Produktionshallen etc.) weiterhin die alte Verteilungspraxis angewandt werden kann. Hier ist es nach wie vor möglich, dass der Käufer die gesamte Maklerprovision trägt oder die Verteilung frei zwischen den Parteien verhandelt wird.

Auch die Höhe der Provision kann bei Gewerbeimmobilien variieren und ist nicht gesetzlich gedeckelt, wie dies bei Mietwohnungen der Fall ist. Üblich sind hier oft Provisionen zwischen 3% und 7% des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer, die von einer Partei oder nach individueller Vereinbarung getragen werden. Es ist daher besonders wichtig, die Provisionsvereinbarungen bei Gewerbeobjekten genau zu prüfen und schriftlich festzuhalten.

  • Neuregelungen gelten nicht für Gewerbeimmobilien und Grundstücke.
  • Alte Verteilungspraxis ist hier weiterhin möglich.
  • Käufer kann die gesamte Provision tragen.
  • Höhe der Provision ist nicht gesetzlich gedeckelt.
  • Übliche Sätze liegen zwischen 3% und 7% zzgl. Mehrwertsteuer.

Fazit

Die Maklerprovision in Nürnberg, wie auch im restlichen Deutschland, ist ein komplexes Thema, das von gesetzlichen Regelungen maßgeblich beeinflusst wird. Die Neuregelung zur Provisionsteilung beim Verkauf von Wohnimmobilien hat für mehr Fairness und Transparenz gesorgt, indem sie eine hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer vorschreibt. Bei Mietobjekten und Gewerbeimmobilien gelten weiterhin gesonderte Regeln. Wer eine Immobilie kaufen, verkaufen oder mieten möchte, sollte sich stets präzise über die anfallenden Maklerkosten informieren und diese in die Gesamtfinanzierung einplanen. Ein schriftlicher Maklervertrag und eine genaue Kenntnis der Nebenkosten sind dabei unerlässlich, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und den Immobilienprozess erfolgreich zu gestalten.

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Michael Freitag
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