Wie hoch ist die Maklerprovision in München?
In München liegt die Maklerprovision beim Immobilienkauf bei maximal 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, üblicherweise geteilt zwischen Käufer und Verkäufer je 3,57 %.

Wer in München eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, stößt früher oder später auf das Thema Maklerprovision. Die Höhe der Courtage und die Frage, wer sie letztlich trägt, sind entscheidend für die Gesamtkosten eines Kaufs oder einer Vermietung. In München gelten seit einigen Jahren bundesweit einheitliche Regeln zur Verteilung der Maklerkosten, die den Käufer entlasten und die Aufteilung transparenter machen. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie hoch die Maklerprovision in München in der Praxis ist, wie sie berechnet wird, wer sie zahlt und welche Sonderfälle es gibt.
Grundlagen: Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Sie entsteht, wenn der Makler erfolgreich einen Kaufvertrag oder einen Mietvertrag vermittelt hat. In der Regel wird die Provision als Prozentsatz des Kaufpreises oder der Miete berechnet und ist zuzüglich Mehrwertsteuer zu verstehen. In München unterscheidet man zwischen Provisionen beim Immobilienkauf und bei der Vermietung von Wohnraum.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettobeträgen: In vielen Angeboten wird die Provision als Prozentsatz inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Das bedeutet, dass der angegebene Prozentsatz bereits die 19 % Mehrwertsteuer enthält. Für die Berechnung der tatsächlichen Kosten ist daher entscheidend, ob die vereinbarte Provision netto oder brutto angegeben ist. In München ist es üblich, die Provision inklusive Mehrwertsteuer zu kommunizieren.
- —Die Maklerprovision ist die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags.
- —Sie wird meist als Prozentsatz des Kaufpreises oder der Miete berechnet.
- —In München wird die Provision üblicherweise inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
- —Die Höhe ist verhandelbar, unterliegt aber gesetzlichen Höchstgrenzen.
- —Der Anspruch auf die Provision entsteht in der Regel mit Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags.
Höhe der Maklerprovision beim Immobilienkauf in München
Beim Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in München liegt die Maklerprovision in der Regel bei maximal 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese Obergrenze gilt bundesweit und ist in der Praxis weit verbreitet. In vielen Fällen wird tatsächlich genau dieser Höchstbetrag vereinbart, sodass Käufer und Verkäufer sich die Gesamtprovision teilen.
Die Berechnung ist einfach: Der im Kaufvertrag festgelegte Kaufpreis wird mit dem vereinbarten Prozentsatz multipliziert und durch 100 geteilt. Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro und einer Provision von 7,14 % beträgt die Gesamtprovision 35.700 Euro. Wird diese Summe gleichmäßig aufgeteilt, zahlt jede Seite 17.850 Euro. Es ist möglich, andere Prozentsätze zu vereinbaren, solange sie unter der gesetzlichen Obergrenze bleiben.
- —Maximale Maklerprovision beim Immobilienkauf: 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.
- —Übliche Aufteilung: Käufer und Verkäufer zahlen jeweils 3,57 %.
- —Berechnungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis.
- —Die Provision ist verhandelbar, aber darf die gesetzliche Obergrenze nicht überschreiten.
- —Die Höhe kann je nach Makler, Objektart und Marktbedingungen variieren.
Wer zahlt die Maklerprovision in München?
Seit Ende 2020 gilt in Deutschland eine neue Regelung zur Verteilung der Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien. Danach muss die Provision grundsätzlich zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. In München bedeutet das, dass beide Parteien jeweils 3,57 % des Kaufpreises tragen, wenn die maximale Provision von 7,14 % vereinbart wird. Diese Regelung soll die Lasten gerechter verteilen und den Käufer entlasten.
Entscheidend ist das Datum der Beauftragung des Maklers. Beauftragt der Eigentümer den Makler mit dem Verkauf, wird die Provision in der Regel 50:50 geteilt. Beauftragt der Käufer den Makler mit der Suche nach einer geeigneten Immobilie, kann er die gesamte Provision tragen, sofern dies vertraglich vereinbart ist. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass der Verkäufer den Makler beauftragt und die Provision geteilt wird.
- —Die Maklerprovision wird grundsätzlich zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
- —Beauftragt der Eigentümer den Makler, zahlen Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 %.
- —Beauftragt der Käufer den Makler, kann er die gesamte Provision tragen.
- —Die Aufteilung muss vertraglich festgelegt werden.
- —Die Regelung gilt für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, nicht für Gewerbeimmobilien.
Maklerprovision bei der Vermietung in München
Beim Mieten von Wohnraum in München gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Danach trägt derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat. In der Regel ist das der Vermieter, der den Makler mit der Vermietung der Wohnung beauftragt. Der Mieter zahlt in diesem Fall keine Maklerprovision. Diese Regelung soll Mieter entlasten, die früher oft hohe Gebühren für Maklerdienste zahlen mussten.
Die Höhe der Maklerprovision bei der Vermietung beträgt in der Regel zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer, was etwa 2,38 Monatsmieten entspricht. Beispiel: Bei einer Nettokaltmiete von 1.000 Euro beträgt die Provision 2.380 Euro. Diese Summe trägt der Vermieter, sofern er den Makler beauftragt hat. Wird der Makler vom Mieter beauftragt, kann dieser die Provision tragen, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
- —Beim Mieten gilt das Bestellerprinzip: Der Auftraggeber zahlt die Maklerprovision.
- —Übliche Höhe: zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer, etwa 2,38 Monatsmieten.
- —Der Mieter zahlt in der Regel keine Maklerprovision, wenn der Vermieter den Makler beauftragt.
- —Die Provision kann verhandelt werden, unterliegt aber üblichen Marktsätzen.
- —Die Regelung gilt für Wohnraum, nicht für Gewerbeimmobilien.
Sonderfälle und Ausnahmen
Es gibt einige Sonderfälle, in denen die üblichen Regeln zur Maklerprovision in München nicht gelten. So gilt die neue Regelung zur Aufteilung der Provision nur für den Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Bei Gewerbeimmobilien, Ferienwohnungen oder anderen Objekten bleibt die Höhe der Provision frei verhandelbar. Auch bei Verträgen, die vor dem 23. Dezember 2020 abgeschlossen wurden, gelten die alten Regeln.
Ein weiterer Sonderfall ist die sogenannte Alleinvermittlung. Wird der Makler vom Verkäufer beauftragt und findet er den Käufer ohne Beteiligung eines anderen Maklers, kann die Provision höher ausfallen, sofern dies vertraglich vereinbart ist. In der Praxis ist es jedoch üblich, die Provision auf 7,14 % zu begrenzen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
- —Die neue Regelung gilt nur für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.
- —Bei Gewerbeimmobilien ist die Provision frei verhandelbar.
- —Verträge vor dem 23. Dezember 2020 unterliegen den alten Regeln.
- —Bei Alleinvermittlung kann die Provision höher sein, sofern vertraglich vereinbart.
- —Die Höhe der Provision sollte immer schriftlich festgehalten werden.
Praktische Tipps zur Maklerprovision in München
Wer in München eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte einige Punkte beachten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Zunächst ist es wichtig, die Höhe der Maklerprovision genau zu kennen und schriftlich festzuhalten. Viele Makler bieten standardisierte Verträge an, die die Provision inklusive Mehrwertsteuer angeben. Es lohnt sich, diese Angebote zu vergleichen und gegebenenfalls zu verhandeln.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, wer den Makler beauftragt hat. Beauftragt der Verkäufer den Makler, sollte die Provision geteilt werden. Beauftragt der Käufer den Makler, kann er die gesamte Provision tragen, sofern dies vertraglich vereinbart ist. Es ist ratsam, die Aufteilung der Provision im Maklervertrag klar zu regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- —Die Höhe der Maklerprovision sollte immer schriftlich festgehalten werden.
- —Es lohnt sich, Angebote verschiedener Makler zu vergleichen.
- —Die Aufteilung der Provision sollte im Vertrag klar geregelt sein.
- —Bei Fragen zur Höhe der Provision kann ein Rechtsanwalt oder eine Verbraucherberatung konsultiert werden.
- —Die Provision sollte immer inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden.
Fazit
In München liegt die Maklerprovision beim Immobilienkauf bei maximal 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, üblicherweise geteilt zwischen Käufer und Verkäufer je 3,57 %. Beim Mieten von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip, nach dem der Vermieter die Maklerprovision trägt, sofern er den Makler beauftragt hat. Die Höhe der Provision ist verhandelbar, unterliegt aber gesetzlichen Höchstgrenzen. Wer die Regeln kennt und die Provision schriftlich festhält, kann unangenehme Überraschungen vermeiden und die Gesamtkosten eines Kaufs oder einer Vermietung besser planen.

