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Wie hoch ist die Maklerprovision in Leipzig?

Wie hoch ist die Maklerprovision in Leipzig? Ein Ratgeber zu üblichen Sätzen, Zahlungsmodellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Käufer und Verkäufer.

7 min Lesezeit
Wie hoch ist die Maklerprovision in Leipzig?

Wer in Leipzig eine Immobilie kauft oder verkauft, steht früher oder später vor der Frage: Wie viel Maklerprovision muss ich zahlen? Die Antwort ist nicht eindeutig, weil die Höhe der Provision nicht gesetzlich festgeschrieben ist und je nach Objekt, Lage und Vereinbarung stark schwanken kann. In diesem Ratgeber werden die typischen Provisionshöhen in Leipzig, die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Zahlungsmodelle sowie praktische Tipps zur Kostenkontrolle verständlich erklärt.

Grundlagen: Was ist eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird erst fällig, wenn ein rechtsgültiger Kauf- oder Mietvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist. In der Praxis wird die Provision meist als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und enthält in der Regel die Mehrwertsteuer.

Für Käufer und Verkäufer bedeutet dies, dass die Provision ein erheblicher zusätzlicher Kostenfaktor beim Immobilienkauf ist. Wer die Provision zahlt und in welcher Höhe, hängt von der Art der Beauftragung des Maklers und den getroffenen Vereinbarungen ab. In Leipzig gelten dabei die bundesweit einheitlichen Regelungen zum Bestellerprinzip und zur Aufteilung der Maklerkosten.

  • Die Maklerprovision ist die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie.
  • Sie wird erst fällig, wenn ein rechtsgültiger Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen ist.
  • Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt und kann verhandelt werden.
  • In der Regel wird sie als Prozentsatz des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer berechnet.
  • Wer die Provision zahlt, hängt von der Beauftragung des Maklers ab.

Typische Provisionshöhen in Leipzig

In Leipzig bewegen sich die üblichen Maklerprovisionen für den Kauf von Wohnimmobilien in der Regel zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese Spanne entspricht den gängigen Sätzen im Freistaat Sachsen und ist damit vergleichbar mit anderen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg.

Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Immobilienart, der Lage, der Verkaufssituation und dem Verhandlungsgeschick der Parteien. Es besteht also durchaus Spielraum, die Provision zu verhandeln, insbesondere bei höherwertigen Objekten oder bei einem längeren Verkaufsprozess.

  • Typische Provisionshöhe in Leipzig: 5,95 % bis 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
  • Diese Spanne entspricht den üblichen Sätzen in Sachsen.
  • Die Höhe kann je nach Objekt, Lage und Verhandlung variiert werden.
  • Es besteht Verhandlungsspielraum, insbesondere bei höherwertigen Immobilien.
  • Die Provision wird meist vom Kaufpreis berechnet und enthält die Mehrwertsteuer.

Das Bestellerprinzip: Wer zahlt die Provision?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip für die Vermittlung von Wohnimmobilien. Danach zahlt grundsätzlich derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat. Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Provision trägt, wenn er den Makler mit dem Verkauf beauftragt, und der Käufer, wenn er den Makler mit der Suche beauftragt.

In der Praxis wird der Makler jedoch häufig von beiden Parteien eingeschaltet, was zu einer Aufteilung der Provision führt. In Leipzig ist es üblich, dass Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen tragen, also jeweils 50 %. Diese Aufteilung ist jedoch nicht zwingend und kann individuell vereinbart werden.

  • Das Bestellerprinzip besagt, dass der Beauftragende die Provision zahlt.
  • Wird der Makler vom Verkäufer beauftragt, zahlt dieser die Provision.
  • Wird der Makler vom Käufer beauftragt, zahlt dieser die Provision.
  • Häufig wird der Makler von beiden Parteien eingeschaltet und die Provision 50:50 geteilt.
  • Die Aufteilung kann individuell vereinbart werden.

Die drei Zahlungsmodelle nach dem neuen Gesetz

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser sieht drei Modelle vor, wie die Maklerprovision aufgeteilt werden kann. Diese Modelle gelten bundesweit und damit auch in Leipzig.

Modell 1: Doppelmakler mit paritätischer Teilung. Der Makler schließt mit Käufer und Verkäufer jeweils einen Maklervertrag ab. Beide Parteien zahlen die gleiche Provision, typischerweise 50 % der Gesamtprovision. Dies ist in Leipzig das häufigste Modell.

Modell 2: Der Käufer übernimmt einen Anteil. Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag ab und vereinbart eine feste Provision. Der Käufer kann bis zu 50 % dieser Provision übernehmen. Die Zahlung erfolgt nach Zahlung der Verkäuferprovision.

Modell 3: Verkäufer übernimmt 100 %. Der Makler wird ausschließlich vom Verkäufer beauftragt und dieser trägt die gesamte Provision. Der Makler vertritt dabei nur die Interessen des Verkäufers.

  • Modell 1: Doppelmakler, Provision 50:50 zwischen Käufer und Verkäufer.
  • Modell 2: Käufer übernimmt bis zu 50 % der Verkäuferprovision.
  • Modell 3: Verkäufer zahlt 100 % der Provision.
  • Alle Modelle sind in Leipzig möglich und werden je nach Situation gewählt.
  • Die Wahl des Modells sollte im Maklervertrag klar geregelt sein.

Beispielrechnung: Wie viel Provision fällt an?

Um die Höhe der Maklerprovision besser zu verstehen, hilft eine Beispielrechnung. Angenommen, eine Wohnung in Leipzig wird für 300.000 Euro verkauft und die vereinbarte Provision beträgt 6 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

Die Gesamtprovision beträgt dann 18.000 Euro (300.000 Euro x 6 %). Wird diese Provision zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, zahlt jede Partei 9.000 Euro. Diese Beträge sind zusätzlich zu den üblichen Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notarkosten und Grundbuchgebühren zu berücksichtigen.

  • Kaufpreis: 300.000 Euro.
  • Provisionssatz: 6 % inkl. MwSt.
  • Gesamtprovision: 18.000 Euro.
  • Bei 50:50 Aufteilung zahlt jede Partei 9.000 Euro.
  • Die Provision ist zusätzlich zu anderen Kaufnebenkosten zu berücksichtigen.

Maklerprovision bei Mietobjekten in Leipzig

Bei der Vermietung von Wohnraum gelten andere Regelungen. Die Maklerprovision darf in Deutschland nicht mehr als zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Dies entspricht in der Regel etwa 2,38 Monatskaltmieten inklusive Mehrwertsteuer.

In Leipzig tragen in der Regel die Vermieter die Maklerkosten, wenn sie einen Makler mit der Vermietung beauftragen. Die Provision wird fällig, sobald ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Auch hier besteht Verhandlungsspielraum, insbesondere bei langfristigen Mietverträgen oder bei höherwertigen Objekten.

  • Maximale Provision bei Mietobjekten: 2 Monatskaltmieten + MwSt.
  • In der Regel zahlt der Vermieter die Provision.
  • Die Provision wird bei Abschluss eines Mietvertrags fällig.
  • Verhandlungsspielraum besteht je nach Objekt und Lage.
  • Die Provision ist zusätzlich zu anderen Vermietungskosten zu berücksichtigen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Transparenz

Die neuen Regelungen zur Maklerprovision sollen mehr Transparenz und Fairness schaffen. Der Makler ist verpflichtet, die Höhe der Provision und die Zahlungsmodalitäten vor Abschluss des Maklervertrags klar und verständlich darzulegen. Alle Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

In Leipzig gelten die bundesweit einheitlichen Vorschriften. Der Makler muss insbesondere darauf hinweisen, ob er von Käufer und Verkäufer oder nur von einer Partei beauftragt wird und wie die Provision aufgeteilt wird. Verbraucher haben das Recht, die Bedingungen zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln.

  • Der Makler muss die Provision und Zahlungsmodalitäten vor Vertragsabschluss offenlegen.
  • Alle Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden.
  • Der Makler muss klarstellen, von wem er beauftragt wird.
  • Verbraucher haben das Recht, die Bedingungen zu prüfen und zu verhandeln.
  • Die neuen Regelungen sollen Transparenz und Fairness erhöhen.

Praktische Tipps zur Kostenkontrolle

Um die Maklerprovision in Leipzig zu kontrollieren, sollten Käufer und Verkäufer einige Punkte beachten. Zunächst ist es wichtig, mehrere Makler zu vergleichen und deren Angebote zu prüfen. Nicht jeder Makler verlangt die volle Provision, und es gibt durchaus Spielraum bei der Höhe und der Aufteilung.

Zweitens sollte der Maklervertrag sorgfältig gelesen werden. Insbesondere die Höhe der Provision, die Zahlungsmodalitäten und die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer müssen klar geregelt sein. Bei Unklarheiten sollte man sich rechtlich beraten lassen, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

Drittens kann man versuchen, die Provision zu verhandeln, insbesondere wenn die Immobilie schnell verkauft werden kann oder wenn der Makler bereits einen passenden Käufer im Blick hat. In solchen Fällen ist der Makler möglicherweise bereit, den Provisionsanspruch zu reduzieren.

  • Mehrere Makler vergleichen und Angebote prüfen.
  • Maklervertrag sorgfältig lesen und Unklarheiten klären lassen.
  • Höhe und Aufteilung der Provision klar regeln.
  • Provision bei guten Verkaufsbedingungen verhandeln.
  • Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, wenn nötig.

Fazit

Die Maklerprovision in Leipzig bewegt sich in der Regel zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer und wird häufig zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Die genaue Höhe hängt von der Immobilie, der Lage und den getroffenen Vereinbarungen ab. Dank des Bestellerprinzips und der neuen Regelungen zur Aufteilung der Maklerkosten besteht mehr Transparenz und Fairness. Wer die Provision genau prüft und gegebenenfalls verhandelt, kann erhebliche Kosten sparen und den Immobilienkauf in Leipzig sicherer und transparenter gestalten.

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