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Wie hoch ist die Maklerprovision in Hannover?

Wie hoch ist die Maklerprovision in Hannover? Ein Ratgeber zu üblichen Sätzen, Wer zahlt was und wie Sie Kosten sparen können.

7 min Lesezeit
Wie hoch ist die Maklerprovision in Hannover?

Wer in Hannover eine Immobilie kauft, verkauft oder eine Wohnung mietet, steht früher oder später vor der Frage: Wie hoch ist die Maklerprovision eigentlich? Die Antwort ist nicht immer einfach, weil es je nach Objektart, Bundesland und gesetzlichen Regelungen unterschiedliche Praxis gibt. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, welche Provisionen in Hannover üblich sind, wer sie zahlt, wie sie sich zusammensetzt und worauf Käufer, Verkäufer und Mieter achten sollten.

Grundlagen: Was ist eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises (bei Kaufobjekten) oder als Vielfaches der Monatsmiete (bei Mietwohnungen) berechnet. In Deutschland ist die Höhe der Provision nicht gesetzlich festgelegt, sondern vertraglich vereinbarbar. Entscheidend ist daher, was im Maklervertrag steht – und ob gesetzliche Beschränkungen greifen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoprovision. Als Brutto wird die Provision inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer bezeichnet, als Netto die Vergütung ohne Steuer. In der Praxis wird meist mit dem Bruttoprozentwert gearbeitet, also inklusive 19 % Umsatzsteuer. Ein Beispiel: Eine Provision von 3 % Brutto bedeutet, dass 2,52 % Netto plus 19 % Umsatzsteuer vereinbart sind.

  • Maklerprovision = Vergütung für Vermittlung oder Nachweis eines Kauf- oder Mietvertrags
  • Häufig als Prozentsatz des Kaufpreises oder als Vielfaches der Monatsmiete angegeben
  • Brutto = inklusive 19 % Umsatzsteuer, Netto = ohne Steuer
  • Höhe vertraglich vereinbarbar, unterliegt aber gesetzlichen Beschränkungen
  • Wichtig: Vertragstext genau prüfen, bevor unterschrieben wird

Maklerprovision beim Immobilienkauf in Hannover

Beim Kauf von Wohnimmobilien in Hannover – also Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen – liegt die übliche Gesamtprovision in der Regel zwischen etwa 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese Spanne entspricht der bundesweiten Praxis in vielen Regionen, auch wenn es je nach Makler und Objekt Abweichungen geben kann. In der Praxis bedeutet das, dass Käufer und Verkäufer die Provision häufig teilen.

Seit dem neuen Maklerrecht, das bundesweit gilt, darf der Käufer bei Wohnimmobilien maximal 50 % der Gesamtprovision tragen. Das heißt: Wenn der Makler sowohl Käufer als auch Verkäufer vertritt (Doppelmaklertätigkeit), müssen beide Parteien in gleicher Höhe zahlen. Alternativ kann der Verkäufer die gesamte Provision übernehmen, dann schließt der Makler nur mit ihm einen Vertrag. In Hannover ist die geteilte Provision mit jeweils rund 3 % bis 3,57 % Brutto pro Seite häufig anzutreffen.

  • Übliche Gesamtprovision: etwa 5,95 % bis 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
  • Käufer darf maximal 50 % tragen, wenn es sich um eine Wohnimmobilie handelt
  • Häufige Praxis: geteilte Provision, z.B. jeweils 3 % bis 3,57 % Brutto
  • Verkäufer kann die Provision auch allein übernehmen
  • Höhe immer vertraglich festhalten und vorab klären

Beispielrechnung: Kauf einer Wohnung in Hannover

Ein Beispiel macht die Zahlen greifbar: Angenommen, eine Eigentumswohnung in Hannover wird für 400.000 € verkauft. Vereinbart ist eine Gesamtprovision von 6 % inklusive 19 % Umsatzsteuer. Das entspricht 24.000 € Provision insgesamt. Bei einer geteilten Provision zahlt der Käufer 12.000 € und der Verkäufer 12.000 €.

Wird hingegen eine Gesamtprovision von 7,14 % vereinbart, ergibt sich bei 400.000 € Kaufpreis eine Provision von 28.560 €. Auch hier teilen sich Käufer und Verkäufer in der Regel die Kosten, sodass jede Seite 14.280 € zahlt. Solche Beispielrechnungen zeigen, wie stark die vereinbarte Prozentsatzhöhe die Gesamtkosten beeinflusst und warum es sich lohnt, die Provision vorab zu verhandeln.

  • Kaufpreis: 400.000 €, Provision 6 % = 24.000 € Gesamtprovision
  • Geteilte Provision: je 12.000 € für Käufer und Verkäufer
  • Provision 7,14 % = 28.560 € Gesamtprovision
  • Geteilte Provision: je 14.280 € für Käufer und Verkäufer
  • Je höher der Prozentsatz, desto höher die Gesamtkosten für beide Seiten

Maklerprovision bei der Vermietung in Hannover

Bei der Vermietung von Wohnungen greift das sogenannte Bestellerprinzip. Danach trägt grundsätzlich derjenige die Maklerkosten, der den Makler beauftragt hat. In der Praxis heißt das: Wird der Makler vom Vermieter beauftragt, zahlt der Vermieter die Provision. Wird der Makler vom Mieter beauftragt, zahlt der Mieter – allerdings mit gesetzlicher Obergrenze.

Für den Wohnungssuchenden ist die Provision auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Umsatzsteuer begrenzt. Das entspricht 2,38 Monatsmieten. Wird der Makler hingegen vom Vermieter beauftragt, kann die Provision höher vereinbart werden, da das Gesetz hier keine Obergrenze vorsieht. In Hannover ist es üblich, dass Vermieter den Makler beauftragen und die Provision selbst tragen, während der Mieter in der Regel keine oder nur eine geringe Maklergebühr zahlt.

  • Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision
  • Mieterprovision: max. 2 Nettokaltmieten + 19 % MwSt. = 2,38 Monatsmieten
  • Vermieterprovision: kann höher vereinbart werden
  • In Hannover häufig: Vermieter beauftragt Makler und trägt die Kosten
  • Mieter zahlt in der Regel keine oder nur eine geringe Provision

Unterschiede zwischen Kauf und Miete

Zwischen Kauf und Miete gibt es wichtige Unterschiede bei der Maklerprovision. Beim Kauf wird die Vergütung fast immer als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet, beim Mietvertrag als Vielfaches der Monatsmiete. Zudem greifen unterschiedliche gesetzliche Regelungen: Beim Kauf von Wohnimmobilien gilt das Halbteilungsprinzip für Käufer und Verkäufer, bei der Vermietung das Bestellerprinzip.

Ein weiterer Unterschied ist die Obergrenze. Für Mieter gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze von zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Für Käufer und Verkäufer gibt es keine feste Obergrenze, wohl aber die Regel, dass der Käufer maximal 50 % der Gesamtprovision tragen darf. Das bedeutet, dass bei Kaufverträgen vor allem die Verhandlung über die Gesamtprovision im Vordergrund steht, bei Mietverträgen eher die Frage, wer den Makler beauftragt.

  • Kauf: Provision als Prozentsatz des Kaufpreises, Miete: als Vielfaches der Monatsmiete
  • Kauf: Halbteilungsprinzip, Miete: Bestellerprinzip
  • Mieterprovision gesetzlich begrenzt, Käuferprovision nur durch Teilungsregel begrenzt
  • Kaufverträge erfordern genaue Vertragsgestaltung, Mietverträge klare Beauftragung des Maklers
  • Beide Fälle: Vertragsbedingungen vorab prüfen und gegebenenfalls verhandeln

Wer zahlt in Hannover in der Praxis?

In Hannover ist es bei Kaufverträgen üblich, dass Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen. Das bedeutet, dass beide jeweils einen Teil der Gesamtprovision tragen, häufig jeweils rund 3 % bis 3,57 % Brutto. Es ist aber auch möglich, dass der Verkäufer die gesamte Provision übernimmt, insbesondere wenn er den Makler allein beauftragt und der Käufer keinen eigenen Maklervertrag abschließt.

Bei der Vermietung zahlen in der Regel die Vermieter die Maklerkosten, da sie den Makler beauftragen. Mieter zahlen nur dann eine Provision, wenn sie selbst einen Makler beauftragen – und auch dann höchstens zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. In der Praxis bedeutet das, dass viele Mieter in Hannover keine Maklergebühr zahlen, während Vermieter die Kosten für die Vermittlung eines neuen Mieters tragen.

  • Kauf: häufig geteilte Provision, je 3 % bis 3,57 % Brutto
  • Kauf: Verkäufer kann Provision auch allein übernehmen
  • Miete: Vermieter zahlt in der Regel die Provision
  • Miete: Mieter zahlt nur bei eigener Beauftragung, max. 2 Nettokaltmieten + MwSt.
  • Immer prüfen, wer den Makler beauftragt und was im Vertrag steht

Wie lässt sich die Maklerprovision in Hannover sparen?

Die Maklerprovision ist nicht in Stein gemeißelt und lässt sich in vielen Fällen verhandeln. Besonders wenn ein Objekt schnell verkauft oder vermietet werden soll, sind Makler oft bereit, den Prozentsatz zu senken oder die Provision anders zu verteilen. Auch die Entscheidung, ob Käufer und Verkäufer die Provision teilen oder ob der Verkäufer sie allein trägt, kann verhandelt werden.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Frage, ob überhaupt ein Makler benötigt wird. Eigentümer können eine Immobilie selbst vermarkten und so die Provision komplett einsparen. Allerdings erfordert das Zeit, Fachwissen und Aufwand. Alternativ können Makler mit festen Pauschalen oder reduzierten Sätzen angeboten werden, etwa bei kleineren Wohnungen oder Gewerbeimmobilien, wo der Vermarktungsaufwand höher ist.

  • Prozentsatz der Provision verhandeln, besonders bei schnellem Verkauf oder Vermietung
  • Verteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer klären und ggf. anpassen
  • Überlegen, ob eine Vermarktung ohne Makler möglich ist
  • Auf Pauschalangebote oder reduzierte Sätze achten
  • Immer mehrere Makler vergleichen und Angebote einholen

Rechtliche Rahmenbedingungen und typische Fallstricke

Das neue Maklerrecht regelt bundesweit, dass Maklerverträge mit Käufern und Verkäufern mindestens dem Textformerfordernis genügen müssen. Das bedeutet, dass die wesentlichen Punkte – insbesondere die Höhe der Provision – schriftlich oder per E‑Mail festgehalten werden müssen. Ohne klare schriftliche Vereinbarung kann es später zu Streitigkeiten kommen.

Ein weiterer typischer Fallstrick ist die sogenannte Innenprovision. Das ist die Vergütung, die der Makler vom Verkäufer erhält, während der Käufer ebenfalls eine Provision zahlt. In Hannover können Innenprovisionen bis zu etwa 8,34 % Brutto betragen, wenn der Käufer zusätzlich 5,95 % zahlt. Solche Konstellationen sollten Käufer genau prüfen, um doppelte Belastungen zu vermeiden.

  • Maklerverträge müssen schriftlich oder per E‑Mail vereinbart werden
  • Höhe der Provision immer klar im Vertrag festhalten
  • Innenprovisionen prüfen, um doppelte Belastungen zu vermeiden
  • Gesetzliche Obergrenzen für Mieter beachten
  • Bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen

Fazit

In Hannover liegt die Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien in der Regel zwischen etwa 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, die häufig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Bei der Vermietung tragen in der Praxis meist die Vermieter die Maklerkosten, während Mieter nur in bestimmten Fällen eine Provision zahlen – und auch dann höchstens zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Wichtig ist, die Provision immer vertraglich festzuhalten, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten und gegebenenfalls zu verhandeln, um unnötige Kosten zu vermeiden.

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