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Wie hoch ist die Maklerprovision in Hamburg?

Wie hoch ist die Maklerprovision in Hamburg? Üblich sind rund 6,25 % des Kaufpreises, geteilt zwischen Käufer und Verkäufer – Details und Beispiele im Ratgeber.

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Wie hoch ist die Maklerprovision in Hamburg?

Die Maklerprovision in Hamburg ist für viele Käufer und Verkäufer eine der wichtigsten Kostenfragen beim Immobilienkauf oder -verkauf. In der Praxis bewegt sich die Gesamtprovision meist um einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises, der je nach Bundesland und Vereinbarung zwischen den Parteien variiert. Für Hamburg lässt sich ein klarer Orientierungswert nennen, der sich aus der bundesweiten Rechtslage und der regionalen Marktpraxis ergibt. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie hoch die Maklerprovision in Hamburg in der Regel ist, wie sie aufgeteilt wird, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten und welche Modelle in der Praxis üblich sind.

Übliche Höhe der Maklerprovision in Hamburg

In Hamburg liegt die übliche Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien in der Regel bei etwa 6,25 % des vereinbarten Kaufpreises, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Gesamtprovision wird in der Praxis häufig zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass beide jeweils rund 3,125 % zahlen. Es handelt sich dabei um einen Orientierungswert, der sich aus der bundesweiten Marktpraxis und den spezifischen Gepflogenheiten in Hamburg ergibt. Abweichungen sind möglich, je nach Immobilientyp, Lage, Verhandlungserfolg und individueller Vereinbarung.

Die 6,25 % gelten als typischer Satz für den Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher. Für andere Objekte wie Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien oder Anlageobjekte können andere Provisionsmodelle und -höhen vereinbart werden, die nicht zwingend dem üblichen Wohnimmobilienstandard folgen. Wichtig ist, dass die Provision immer im Voraus schriftlich festgelegt wird, damit keine Überraschungen nach dem Verkauf oder Kauf entstehen.

Beispielrechnung (orientierend): Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro ergibt sich eine Gesamtprovision von 31.250 Euro (6,25 %). Wird diese zu gleichen Teilen geteilt, zahlt der Käufer 15.625 Euro und der Verkäufer 15.625 Euro. Diese Zahlen dienen nur der Veranschaulichung; die tatsächliche Höhe kann je nach Makler, Objekt und Vertrag abweichen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen seit 2020

Seit Ende 2020 gilt in Deutschland ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei Wohnimmobilien. Es betrifft vor allem Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer als Verbraucher auftritt. Das Gesetz zielt darauf ab, die Belastung für Käufer zu begrenzen und sicherzustellen, dass der Verkäufer bei der Maklerprovision angemessen beteiligt ist. In Hamburg wird dieses Gesetz genauso angewendet wie in den anderen Bundesländern.

Wichtig ist der Begriff der Doppelmaklertätigkeit: Wenn der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig wird, muss die Gesamtprovision in der Regel zu gleichen Teilen zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden. Das bedeutet, dass der Käufer nicht mehr allein die gesamte Provision tragen darf, wenn der Makler für beide Parteien arbeitet. Der Verkäufer muss mindestens in gleicher Höhe beteiligt sein. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Makler in Hamburg oder einem anderen Bundesland tätig ist.

Zusammenfassung der zentralen Punkte:

  • Das Gesetz gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer Verbraucher ist.
  • Bei Doppelmaklertätigkeit muss die Provision zu je 50 % zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.
  • Der Verkäufer darf nicht völlig von der Provision entlastet werden, wenn der Käufer zahlt.
  • Die Regelung gilt bundesweit, also auch in Hamburg.
  • Abweichungen sind nur im rechtlich zulässigen Rahmen möglich.

Aufteilung der Provision: Käufer, Verkäufer und Innenprovision

In der Praxis gibt es in Hamburg mehrere Modelle, wie die Maklerprovision aufgeteilt wird. Das häufigste Modell ist die geteilte Provision, bei der Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte der Gesamtprovision tragen. Daneben existieren das Modell der Innenprovision, bei dem der Verkäufer die gesamte Provision zahlt, und das der Außenprovision, bei der der Käufer allein zahlt. Welches Modell gewählt wird, hängt von der Beauftragung des Maklers und den individuellen Vereinbarungen ab.

Bei der Innenprovision beauftragt der Verkäufer den Makler mit der Vermarktung der Immobilie. Der Makler erhält seine Provision ausschließlich vom Verkäufer, der Käufer zahlt in der Regel nichts direkt an den Makler. Dieses Modell ist vor allem dann üblich, wenn der Verkäufer den Makler allein beauftragt und der Käufer keine eigene Vereinbarung mit dem Makler trifft. Die Innenprovision ist in Hamburg insbesondere bei bestimmten Objekten oder Verkäufern verbreitet, die die Kosten lieber selbst tragen.

Die Außenprovision bedeutet, dass der Käufer die gesamte Maklerprovision zahlt. Dies ist nur zulässig, wenn der Makler ausschließlich für den Käufer tätig wird oder wenn der Verkäufer nicht als Auftraggeber fungiert. In Hamburg ist dieses Modell weniger verbreitet, da das Gesetz die einseitige Belastung des Käufers begrenzt. Die geteilte Provision bleibt daher der Standard, wenn der Makler für beide Parteien arbeitet.

Typische Provisionssätze in Hamburg im Vergleich

Hamburg liegt mit einer üblichen Gesamtprovision von rund 6,25 % im mittleren Bereich der deutschen Bundesländer. In einigen Regionen wie Baden-Württemberg, Bayern oder Berlin sind 7,14 % üblich, während andere Bundesländer wie Bremen oder Hessen eher bei 5,95 % liegen. Diese Unterschiede ergeben sich aus der regionalen Marktpraxis und den jeweiligen Vereinbarungen zwischen Maklern und Kunden. Für Hamburg bedeutet das, dass die Provision im Vergleich zu vielen anderen Großstädten moderat ist.

Die Höhe der Provision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird durch Marktüblichkeit und Vertragsfreiheit bestimmt. Makler in Hamburg können daher unterschiedliche Sätze anbieten, solange sie die gesetzlichen Vorgaben zur Aufteilung einhalten. Es ist möglich, dass einzelne Makler niedrigere Provisionen verlangen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, oder höhere Sätze für besondere Leistungen oder Objekte vereinbaren. Wichtig ist, dass die Provision immer im Voraus schriftlich festgelegt wird.

Beispielhafte Vergleichsrechnung (orientierend): Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro ergibt sich in Hamburg eine Gesamtprovision von 25.000 Euro (6,25 %). Wird diese geteilt, zahlt der Käufer 12.500 Euro und der Verkäufer 12.500 Euro. In einem Bundesland mit 7,14 % Provision wären es bei gleichem Kaufpreis 28.560 Euro Gesamtprovision, also jeweils 14.280 Euro für Käufer und Verkäufer. Diese Zahlen dienen nur der Veranschaulichung.

Maklerprovision bei der Vermietung in Hamburg

Beim Mieten von Wohnimmobilien in Hamburg gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision zahlt. In der Regel ist das der Vermieter, der den Makler mit der Vermietung der Wohnung beauftragt. Der Mieter zahlt in der Regel keine Maklerprovision, es sei denn, er hat den Makler selbst beauftragt oder es gibt eine ausdrückliche Vereinbarung.

Die übliche Provision bei der Vermietung beträgt in der Praxis zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, also insgesamt etwa 2,38 Monatsmieten. Diese Regelung gilt bundesweit und wird auch in Hamburg angewendet. Sie soll die finanzielle Belastung für Mieter senken, die früher oft für die Maklerkosten aufkommen mussten. Der Vermieter trägt die Kosten als Teil der Vermietungskosten.

Wichtige Punkte zum Bestellerprinzip:

  • Der Auftraggeber des Maklers zahlt die Provision.
  • Bei Wohnimmobilien ist das in der Regel der Vermieter.
  • Der Mieter zahlt nur, wenn er den Makler selbst beauftragt.
  • Die Provision beträgt typischerweise zwei Nettokaltmieten plus MwSt.
  • Die Regelung gilt bundesweit, also auch in Hamburg.

Faktoren, die die Höhe der Provision beeinflussen

Die Höhe der Maklerprovision in Hamburg hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören der Immobilienwert, die Art des Objekts, die Lage, die Marktsituation und die individuelle Vereinbarung zwischen Makler und Kunden. Ein teureres Objekt führt in der Regel zu höheren absoluten Provisionen, während der Prozentsatz gleich bleiben kann. Die Lage in Hamburg, etwa in besonders begehrten Stadtteilen, kann ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Provision haben.

Die Art des Objekts spielt eine Rolle: Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser gelten die üblichen Sätze von rund 6,25 %, während andere Objekte wie Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien andere Modelle haben können. Die Marktsituation, etwa ein angespannter Markt mit hohem Nachfrageüberhang, kann dazu führen, dass Makler höhere Provisionen verlangen, während in einem schwächeren Markt eher niedrigere Sätze angeboten werden.

Weitere Einflussfaktoren:

  • Immobilienwert und Kaufpreis
  • Art des Objekts (Wohnung, Haus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe)
  • Lage und Nachfrage in Hamburg
  • Marktsituation (Angebot und Nachfrage)
  • Individuelle Vereinbarung mit dem Makler
  • Umfang der Maklerleistungen

Praktische Tipps für Käufer und Verkäufer in Hamburg

Für Käufer und Verkäufer in Hamburg ist es wichtig, sich vorab über die übliche Maklerprovision und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Das hilft, realistische Erwartungen zu haben und unnötige Überraschungen zu vermeiden. Beide Parteien sollten die Provision im Voraus schriftlich festlegen und sich über die genaue Aufteilung im Klaren sein.

Käufer sollten darauf achten, dass die Provision nicht übermäßig hoch ist und dass die gesetzlichen Vorgaben zur Aufteilung eingehalten werden. Verkäufer können prüfen, ob eine Innenprovision sinnvoll ist oder ob eine geteilte Provision vorteilhaft ist. Beide Parteien sollten die Leistungen des Maklers genau kennen, um sicherzustellen, dass die Provision im Verhältnis zu den erbrachten Dienstleistungen steht.

Empfehlungen:

  • Informieren Sie sich über die übliche Provision in Hamburg.
  • Lassen Sie die Provision schriftlich festlegen.
  • Prüfen Sie die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer.
  • Achten Sie auf die gesetzlichen Vorgaben zur Doppelmaklertätigkeit.
  • Vergleichen Sie Angebote verschiedener Makler.
  • Klären Sie den Umfang der Maklerleistungen im Voraus.

Fazit

Die Maklerprovision in Hamburg liegt in der Regel bei etwa 6,25 % des Kaufpreises, geteilt zwischen Käufer und Verkäufer. Diese Höhe ist durch die bundesweite Gesetzgebung und die regionale Marktpraxis geprägt. Es gibt verschiedene Modelle wie Innenprovision, Außenprovision und geteilte Provision, die je nach Beauftragung und Vereinbarung gewählt werden können. Für die Vermietung von Wohnimmobilien gilt das Bestellerprinzip, bei dem der Vermieter in der Regel die Provision zahlt. Käufer und Verkäufer sollten sich vorab informieren, die Provision schriftlich festlegen und die gesetzlichen Vorgaben beachten, um eine faire und transparente Abwicklung zu gewährleisten.

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