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Wie hoch ist die Maklerprovision in Graz?

Wie hoch ist die Maklerprovision in Graz? Ein Ratgeber zu Bestellerprinzip, Höchstbeträgen und typischen Praxisfällen bei Miete und Kauf in Graz und der Steiermark.

4 min Lesezeit
Wie hoch ist die Maklerprovision in Graz?

In Graz und der Steiermark ist die Frage nach der Maklerprovision für viele Wohnungssuchende und Immobilienkäufer ein zentrales Thema. Seit der Einführung des Bestellerprinzips bei der Vermietung hat sich die Situation für Mieter deutlich verbessert, während beim Immobilienkauf weiterhin klare Regeln und Höchstbeträge gelten. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Maklerprovision in Graz berechnet wird, wer sie zahlt und welche Faktoren die Höhe beeinflussen.

Bestellerprinzip bei der Vermietung in Graz

Seit dem 1. Juli 2023 gilt in Österreich das Bestellerprinzip (auch Erstauftraggeber-Prinzip genannt) bei der Vermittlung von Mietwohnungen. Das bedeutet, dass die Maklerprovision nur von demjenigen gezahlt wird, der den Makler zuerst mit der Vermittlung des Mietvertrages beauftragt hat. In der Praxis ist das in den meisten Fällen der Vermieter, sodass Mieter in Graz in der Regel keine Maklerprovision mehr zahlen müssen.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn ein Mieter selbst einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt (z.B. durch einen Suchauftrag), dann muss dieser Mieter die Provision tragen. In diesem Fall darf der Makler die Provision nur verlangen, wenn der Mieter ihn zuerst beauftragt hat und die Vermittlung erfolgreich ist. Diese Regelung soll Transparenz schaffen und verhindern, dass Mieter doppelt belastet werden.

  • Bestellerprinzip seit 1. Juli 2023 für Mietwohnungen
  • Provision zahlt der Erstauftraggeber (meist Vermieter)
  • Mieter zahlen nur, wenn sie den Makler selbst beauftragen
  • Provision nur bei erfolgreich vermittelter Wohnung
  • Keine Doppelbelastung für Mieter

Höchstbeträge für Maklerprovisionen bei Miete

Die Höhe der Maklerprovision bei der Vermietung von Wohnungen ist gesetzlich begrenzt. Für unbefristete oder auf mehr als drei Jahre befristete Mietverträge beträgt die maximale Maklerprovision zwei Monatsmietzinse. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren liegt der Höchstbetrag bei einem Monatsmietzins. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Vermieter oder der Mieter den Makler beauftragt hat.

Die Maklerprovision wird zusätzlich mit 20 % Umsatzsteuer verrechnet. Das bedeutet, dass der Vermieter oder Mieter insgesamt bis zu 2,4 Monatsmietzinse (bei unbefristeten Verträgen) oder 1,2 Monatsmietzinse (bei befristeten Verträgen) an den Makler zahlen muss. Diese Beträge sind Höchstgrenzen; in der Praxis können Makler und Auftraggeber geringere Provisionen vereinbaren.

  • Max. 2 Monatsmietzinse bei unbefristeten Verträgen
  • Max. 1 Monatsmietzins bei befristeten Verträgen bis 3 Jahre
  • 20 % Umsatzsteuer zusätzlich
  • Höchstbeträge sind gesetzlich festgelegt
  • Untere Grenzen frei verhandelbar

Maklerprovision beim Immobilienkauf in Graz

Beim Kauf einer Immobilie in Graz gelten andere Regeln als bei der Vermietung. Hier teilen sich in der Regel Käufer und Verkäufer die Maklerprovision. Die Höhe der Provision ist gesetzlich begrenzt und richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Die Provision wird zusätzlich mit 20 % Umsatzsteuer verrechnet.

Für Kaufpreise bis 36.336,42 Euro beträgt die maximale Maklerprovision 4 % des Kaufpreises plus 20 % Umsatzsteuer. Bei Kaufpreisen über 36.336,42 Euro liegt der Höchstbetrag bei 3 % des Kaufpreises plus 20 % Umsatzsteuer. Diese Regelung gilt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer; in Summe kann die Maklerprovision daher maximal 7,2 % des Kaufpreises betragen.

  • Käufer und Verkäufer teilen in der Regel die Provision
  • Max. 4 % bei Kaufpreisen bis 36.336,42 Euro
  • Max. 3 % bei Kaufpreisen über 36.336,42 Euro
  • 20 % Umsatzsteuer zusätzlich
  • Summe max. 7,2 % des Kaufpreises

Beispielrechnung für Maklerprovision beim Kauf

Ein Beispiel soll die Berechnung der Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie in Graz veranschaulichen. Angenommen, der Kaufpreis beträgt 300.000 Euro. Da dieser Betrag über 36.336,42 Euro liegt, beträgt die maximale Maklerprovision 3 % des Kaufpreises plus 20 % Umsatzsteuer.

Die Berechnung sieht wie folgt aus: 3 % von 300.000 Euro sind 9.000 Euro. Hinzu kommen 20 % Umsatzsteuer, also 1.800 Euro. In Summe beträgt die Maklerprovision 10.800 Euro. Diese Summe wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jeder etwa 5.400 Euro zahlt. Natürlich können Käufer und Verkäufer geringere Provisionen vereinbaren.

  • Kaufpreis: 300.000 Euro
  • Max. Provision: 3 % = 9.000 Euro
  • Umsatzsteuer: 20 % = 1.800 Euro
  • Summe: 10.800 Euro
  • Aufteilung Käufer/Verkäufer: je ca. 5.400 Euro

Provisionsfreier Kauf in Graz

In Graz gibt es die Möglichkeit, Immobilien provisionsfrei direkt beim Bauträger zu kaufen. Beim provisionsfreien Kauf entfällt die Maklerprovision, sodass das Eigenkapital anderweitig genutzt werden kann. Dies ist besonders bei hochwertigen Neubauwohnungen in zentraler Lage interessant, da sich die Provision hier schnell auf mehrere tausend Euro summieren kann.

Der provisionsfreie Kauf bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch transparente Preisgestaltung und oft hochwertige Ausstattung. Allerdings sollten Interessenten die Gesamtkosten im Blick behalten, da andere Gebühren (z.B. Notar, Grundbucheintragung) weiterhin anfallen können. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen ist daher unerlässlich.

  • Keine Maklerprovision beim provisionsfreien Kauf
  • Eigenkapital kann anderweitig genutzt werden
  • Transparente Preisgestaltung
  • Hochwertige Ausstattung oft inklusive
  • Andere Gebühren können weiterhin anfallen

Fazit

Die Maklerprovision in Graz ist sowohl bei der Vermietung als auch beim Kauf von Immobilien klar geregelt. Seit dem 1. Juli 2023 zahlen Mieter in der Regel keine Maklerprovision mehr, da das Bestellerprinzip gilt. Beim Immobilienkauf teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision, die gesetzlich begrenzt ist. Wer in Graz provisionsfrei kaufen möchte, kann direkt beim Bauträger Immobilien erwerben und so die Maklerprovision sparen. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen und eine individuelle Beratung sind jedoch immer empfehlenswert.

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