Wie hoch ist die Maklerprovision in Frankfurt am Main?
In Frankfurt am Main liegt die Maklerprovision beim Immobilienkauf meist bei rund 5,95 bis 7,14 % inkl. MwSt., verteilt auf Käufer und Verkäufer. Beim Mieten gilt das Bestellerprinzip mit max. 2,38 Monatsmieten für Wohnungen.

Die Maklerprovision ist bei einem Immobilienkauf oder einer Vermietung in Frankfurt am Main ein zentraler Kostenfaktor. Viele Käufer, Verkäufer und Mieter fragen sich, wie hoch die Provision tatsächlich ist, wer sie zahlt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie die Maklerprovision in Frankfurt berechnet wird, welche gesetzlichen Regeln gelten und wie sich die Kosten in der Praxis zusammensetzen.
Rechtliche Grundlagen der Maklerprovision
Die Maklerprovision ist eine Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Rechtlich geregelt ist sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ein Immobilienmakler hat einen Anspruch auf Provision, wenn ein wirksamer Maklervertrag geschlossen wurde, der Makler eine Tätigkeit erbracht hat, die zum Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags geführt hat, und der Vertrag nicht unwirksam wird. Diese Voraussetzungen gelten auch in Frankfurt am Main.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Kauf und Vermietung. Beim Kauf einer Immobilie wird die Provision in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Derjenige, der den Makler beauftragt, trägt die Kosten. In der Praxis ist das meist der Vermieter. Diese Regelung schützt Mieter vor unerwarteten Kosten.
- —Maklerprovision ist eine Vergütung für erfolgreiche Vermittlung.
- —Rechtliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
- —Beim Kauf: Prozentsatz des Kaufpreises.
- —Beim Mieten: Bestellerprinzip, meist Vermieter zahlt.
- —Provision nur bei wirksamem Vertrag und erfolgreicher Vermittlung.
Höhe der Maklerprovision beim Kauf in Frankfurt
In Frankfurt am Main bewegen sich die Maklerprovisionen beim Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in der Regel zwischen 5,95 % und 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer. Diese Spanne ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ergibt sich aus der Marktpraxis und den Vereinbarungen zwischen Makler und Auftraggeber. Die genaue Höhe hängt von Faktoren wie Immobilienwert, Lage und individuellen Vertragsbedingungen ab.
Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro und einer vereinbarten Provision von 6,5 % inklusive MwSt. beträgt die Gesamtprovision 26.000 Euro. Diese Summe wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, oft zu gleichen Teilen. Es ist jedoch möglich, andere Aufteilungen zu vereinbaren, solange sie im Maklervertrag festgehalten sind.
- —Typische Provision: 5,95–7,14 % inkl. MwSt.
- —Berechnung: Kaufpreis × Provisionssatz.
- —Beispiel: 400.000 € × 6,5 % = 26.000 €.
- —Aufteilung meist 50:50 zwischen Käufer und Verkäufer.
- —Höhe frei verhandelbar, aber marktüblich.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf?
In Frankfurt am Main wird die Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien in der Regel gemeinsam von Käufer und Verkäufer getragen. Dieser sogenannte Halbteilungsgrundsatz bedeutet, dass beide Parteien jeweils etwa die Hälfte der Gesamtprovision zahlen. Diese Praxis hat sich im Markt etabliert und wird von vielen Maklern angewendet.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn der Makler ausschließlich vom Verkäufer beauftragt ist, kann der Käufer nur dann zur Zahlung verpflichtet werden, wenn der Verkäufer mindestens denselben Anteil übernimmt. In solchen Fällen sollte die Aufteilung klar im Vertrag festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
- —Halbteilungsgrundsatz: Käufer und Verkäufer zahlen je 50 %.
- —Ausnahme: Makler nur vom Verkäufer beauftragt.
- —Käufer zahlt nur, wenn Verkäufer mindestens 50 % trägt.
- —Aufteilung muss im Maklervertrag stehen.
- —Gewerbliche Käufer können abweichende Regelungen haben.
Maklerprovision bei der Vermietung in Frankfurt
Bei der Vermietung von Wohnraum in Frankfurt am Main gilt das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. In der Praxis ist das meist der Vermieter. Mieter müssen in der Regel keine Maklerkosten tragen, es sei denn, sie beauftragen selbst einen Makler.
Die Höhe der Provision bei der Vermietung beträgt in der Regel bis zu zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer. Das entspricht etwa 2,38 Monatsmieten. Diese Obergrenze ist gesetzlich festgelegt, um Mieter vor überhöhten Kosten zu schützen. Für vermietete Immobilien kann die Provision etwas höher sein, liegt aber in der Praxis selten über 3,57 Monatsmieten.
- —Bestellerprinzip: Beauftragender zahlt die Provision.
- —Meist Vermieter trägt die Kosten.
- —Höchstens 2 Monatskaltmieten + MwSt. (ca. 2,38 Mieten).
- —Für vermietete Immobilien bis 3,57 Monatsmieten.
- —Mieter zahlen nur, wenn sie selbst Makler beauftragen.
Berechnung der Maklerprovision – praktische Beispiele
Die Berechnung der Maklerprovision ist einfach: Kaufpreis oder Miete wird mit dem vereinbarten Prozentsatz multipliziert. Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro und einer Provision von 7,14 % inklusive MwSt. ergibt sich eine Gesamtprovision von 24.990 Euro. Bei einer 50:50-Aufteilung zahlt der Käufer 12.495 Euro und der Verkäufer 12.495 Euro.
Ein weiteres Beispiel: Eine Wohnung in Frankfurt wird für 300.000 Euro verkauft. Die vereinbarte Provision beträgt 6 % inklusive MwSt. Die Gesamtprovision liegt damit bei 18.000 Euro. Wenn Käufer und Verkäufer die Kosten gleichmäßig teilen, zahlt jeder 9.000 Euro. Diese Beispiele zeigen, wie sich die Provision je nach Kaufpreis und Prozentsatz verändert.
- —Formel: Kaufpreis × Provisionssatz = Gesamtprovision.
- —Beispiel 1: 350.000 € × 7,14 % = 24.990 €.
- —Beispiel 2: 300.000 € × 6 % = 18.000 €.
- —Aufteilung meist 50:50.
- —Provision ist Teil der Kaufnebenkosten.
Einflussfaktoren auf die Höhe der Provision
Mehrere Faktoren beeinflussen die Höhe der Maklerprovision in Frankfurt am Main. Dazu gehören der Immobilienwert, die Lage, der Zustand der Immobilie und die individuellen Vereinbarungen mit dem Makler. Makler können je nach Aufwand und Serviceleistungen unterschiedliche Prozentsätze verlangen.
Auch die Art der Immobilie spielt eine Rolle. Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen haben in der Regel ähnliche Provisionssätze, während Gewerbeimmobilien abweichende Regelungen haben können. Zudem können Rabatte oder Sonderkonditionen vereinbart werden, die die effektive Provision senken.
- —Immobilienwert: Höherer Wert, höhere Provision.
- —Lage und Zustand der Immobilie.
- —Individuelle Vereinbarungen mit dem Makler.
- —Art der Immobilie (Wohnen, Gewerbe).
- —Rabatte oder Sonderkonditionen möglich.
Rechte und Pflichten von Käufer, Verkäufer und Mieter
Käufer, Verkäufer und Mieter haben bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Maklerprovision. Käufer und Verkäufer sollten den Maklervertrag sorgfältig prüfen, insbesondere die Höhe der Provision und die Aufteilung. Mieter sollten sicherstellen, dass sie keine unzulässigen Maklerkosten tragen.
Makler sind verpflichtet, ihre Provision klar und transparent darzulegen. Sie müssen den Auftraggeber über die Höhe und die Berechnung informieren. Bei Verstößen gegen diese Pflichten kann der Auftraggeber Ansprüche geltend machen. Es ist ratsam, bei Unklarheiten einen Fachanwalt zu konsultieren.
- —Käufer und Verkäufer prüfen Maklervertrag genau.
- —Mieter achten auf Bestellerprinzip.
- —Makler müssen Provision transparent darlegen.
- —Verstöße können Ansprüche auslösen.
- —Fachanwalt bei Fragen konsultieren.
Fazit
Die Maklerprovision in Frankfurt am Main ist ein wichtiger Kostenfaktor beim Immobilienkauf und bei der Vermietung. Beim Kauf liegt sie in der Regel zwischen 5,95 % und 7,14 % inklusive MwSt., verteilt auf Käufer und Verkäufer. Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip mit einer Obergrenze von etwa 2,38 Monatsmieten. Es ist wichtig, die Provision im Voraus zu klären und im Vertrag festzuhalten, um Überraschungen zu vermeiden. Mit diesem Wissen können Käufer, Verkäufer und Mieter fundierte Entscheidungen treffen und ihre Kosten besser planen.

