Wie hoch ist die Maklerprovision in Düsseldorf?
In Düsseldorf liegt die Maklerprovision beim Immobilienkauf in der Regel bei 3,57 % inkl. MwSt. je Käufer und Verkäufer – also insgesamt rund 7,14 % des Kaufpreises.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Düsseldorf spielt die Maklerprovision eine zentrale Rolle für die Gesamtkosten. Viele Käufer und Verkäufer fragen sich daher: Wie hoch ist die Maklerprovision in Düsseldorf wirklich, wer zahlt sie und was gilt seit dem Bestellerprinzip? In diesem Ratgeber werden die übliche Höhe der Provision, die Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen verständlich erklärt – inklusive konkreter Beispielrechnungen.
Was ist die Maklerprovision und wie wird sie berechnet?
Die Maklerprovision (auch Courtage genannt) ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält. Dazu gehören unter anderem die Bewertung der Immobilie, die Erstellung von Exposés, die Organisation von Besichtigungen, die Verhandlung des Kaufpreises und die Begleitung bis zum notariellen Kaufvertrag. Die Provision wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und ist in Deutschland grundsätzlich frei verhandelbar.
In der Praxis wird die Provision meist inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % angegeben. Das bedeutet: Wenn von einer Provision von 3,57 % die Rede ist, ist dieser Wert bereits die Summe aus Netto-Provision plus 19 % MwSt. Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro beträgt die Provision von 3,57 % inkl. MwSt. insgesamt 14.280 Euro. Diese Berechnung gilt je Partei, wenn Käufer und Verkäufer jeweils einen Anteil tragen.
Wichtig ist, dass die Provision nur dann fällig wird, wenn der Makler tatsächlich zum Abschluss eines Kaufvertrags beigetragen hat. Kommt kein notarieller Kaufvertrag zustande, ist in der Regel keine Provision zu zahlen – es sei denn, im Maklervertrag ist etwas anderes geregelt.
Höhe der Maklerprovision in Düsseldorf
In Düsseldorf liegt die übliche Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien aktuell bei rund 3,57 % des Kaufpreises inklusive 19 % Mehrwertsteuer je Partei. Das bedeutet: Käufer und Verkäufer zahlen jeweils 3,57 %, sodass insgesamt etwa 7,14 % des Kaufpreises an den Makler gehen. Diese Höhe hat sich in Nordrhein-Westfalen und damit auch in Düsseldorf als branchenüblich etabliert.
Es ist jedoch rechtlich möglich, von dieser üblichen Höhe abzuweichen. In einigen Fällen wird eine etwas niedrigere oder höhere Provision vereinbart, je nach Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber. Entscheidend ist immer der schriftliche Maklervertrag, in dem die genaue Provisionssatz, die Berechnungsgrundlage und die Zahlungsbedingungen festgehalten werden.
- —Die übliche Maklerprovision in Düsseldorf liegt bei etwa 3,57 % inkl. 19 % MwSt. je Partei.
- —Insgesamt werden damit rund 7,14 % des Kaufpreises als Provision fällig.
- —Die Höhe ist frei verhandelbar, muss aber im Maklervertrag schriftlich festgehalten werden.
- —Die Provision wird nur bei erfolgreichem Abschluss eines Kaufvertrags fällig.
- —Die Berechnungsgrundlage ist in der Regel der vereinbarte Kaufpreis der Immobilie.
- —Bei teureren Immobilien kann der absolute Betrag der Provision deutlich ansteigen, auch wenn der Prozentsatz gleich bleibt.
Wer zahlt die Maklerprovision in Düsseldorf?
Seit der Einführung des sogenannten Bestellerprinzips beim Kauf von Wohnimmobilien im Dezember 2020 gilt in ganz Deutschland: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision – oder zumindest einen wesentlichen Teil davon. In der Praxis bedeutet das, dass Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel zu gleichen Teilen tragen, wenn der Makler beide Parteien betreut (Doppelmaklertätigkeit).
In Düsseldorf hat sich dieses Modell weitgehend durchgesetzt. Der Verkäufer beauftragt den Makler mit der Vermarktung der Immobilie, der Käufer wird durch denselben Makler beim Kauf beraten. Beide Parteien schließen jeweils einen Maklervertrag ab und zahlen jeweils etwa 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. So entsteht eine Gesamtprovision von rund 7,14 %.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn der Makler ausschließlich vom Verkäufer beauftragt wird, darf der Käufer nur dann zur Zahlung verpflichtet werden, wenn der Verkäufer mindestens denselben Anteil übernimmt. Das bedeutet praktisch, dass der Käufer maximal die Hälfte der Gesamtprovision zahlt, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
Beispielrechnung: Maklerprovision in Düsseldorf
Um die Höhe der Maklerprovision besser zu veranschaulichen, folgt ein konkretes Beispiel. Angenommen, eine Wohnung in Düsseldorf wird für 450.000 Euro verkauft. Die vereinbarte Provision beträgt 3,57 % inkl. 19 % MwSt. je Partei. Die Berechnung sieht dann wie folgt aus:
Käuferanteil: 3,57 % von 450.000 Euro = 16.065 Euro. Verkäuferanteil: 3,57 % von 450.000 Euro = 16.065 Euro. Insgesamt ergibt sich eine Maklerprovision von 32.130 Euro. Diese Summe wird also aus dem Kaufpreis herausgerechnet und an den Makler gezahlt, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist und die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfüllt sind.
Bei einer teureren Immobilie, etwa einem Einfamilienhaus für 700.000 Euro, steigt die Provision entsprechend: 3,57 % von 700.000 Euro ergeben jeweils 24.990 Euro je Partei, also insgesamt 49.980 Euro. Diese Beispielrechnungen zeigen, wie stark sich die Provision mit dem Kaufpreis erhöht – auch wenn der Prozentsatz gleich bleibt.
Maklerprovision bei Vermietungen in Düsseldorf
Beim Mieten von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip ebenfalls, allerdings mit einer anderen Regelung als beim Kauf. Hier trägt in der Regel derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt – und das ist meist der Vermieter. Das bedeutet: Mieter zahlen in der Regel keine Maklerprovision, wenn sie eine Wohnung in Düsseldorf über einen Makler anmieten.
Die Höhe der Provision bei Vermietungen beträgt in der Regel zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Das entspricht etwa 2,38 Monatsmieten. Diese Regelung soll Mieter vor hohen Nebenkosten schützen und ist bundesweit weit verbreitet. Auch in Düsseldorf orientieren sich die meisten Makler an dieser üblichen Höhe.
- —Beim Mieten von Wohnraum zahlt in der Regel der Vermieter die Maklerprovision.
- —Die Provision beträgt meist zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % MwSt.
- —Mieter sind dadurch vor hohen Nebenkosten beim Wohnungssuche geschützt.
- —Die Provision wird nur bei erfolgreichem Abschluss eines Mietvertrags fällig.
- —Die genaue Höhe und Zahlungsbedingungen sollten im Maklervertrag schriftlich festgehalten werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen und das Bestellerprinzip
Das Bestellerprinzip ist ein zentrales Element der Regelung zur Maklerprovision in Deutschland. Es besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Kosten trägt – oder zumindest einen wesentlichen Teil davon. Beim Kauf von Wohnimmobilien bedeutet das, dass Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel zu gleichen Teilen teilen, wenn der Makler beide Parteien betreut.
Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort ist geregelt, dass bei einer Doppelmaklertätigkeit die Provision zwischen Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe aufgeteilt werden muss, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Das schützt Käufer davor, die gesamte Provision allein tragen zu müssen.
Wichtig ist, dass die Provision im Maklervertrag klar und verständlich beschrieben wird. Dazu gehören der Prozentsatz, die Berechnungsgrundlage, die Zahlungsbedingungen und der Zeitpunkt, zu dem die Provision fällig wird. Nur so können Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden werden.
Tipps zur Verhandlung der Maklerprovision
Obwohl die übliche Maklerprovision in Düsseldorf bei rund 3,57 % je Partei liegt, ist diese Höhe nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann verhandelt werden. Wer als Käufer oder Verkäufer die Provision mit dem Makler aushandelt, sollte einige Punkte beachten, um faire Bedingungen zu erhalten.
Zunächst sollte die genaue Höhe der Provision schriftlich festgehalten werden, inklusive der Angabe, ob sie inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer gilt. Zudem sollte geklärt werden, ob der Makler ausschließlich vom Verkäufer oder auch vom Käufer beauftragt wird, da dies die Verteilung der Kosten beeinflusst. Auch die Zahlungsbedingungen – etwa, ob die Provision erst nach Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers fällig wird – sollten im Vertrag geregelt sein.
- —Vergleichen Sie Angebote mehrerer Makler, um die übliche Provision in Düsseldorf zu prüfen.
- —Verhandeln Sie die Höhe der Provision, insbesondere bei teuren Immobilien.
- —Lassen Sie die genaue Höhe und die Zahlungsbedingungen schriftlich festhalten.
- —Klären Sie, ob der Makler ausschließlich vom Verkäufer oder auch vom Käufer beauftragt wird.
- —Achten Sie darauf, dass die Provision nur bei erfolgreichem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags fällig wird.
- —Überprüfen Sie, ob zusätzliche Kosten wie Werbemaßnahmen oder Besichtigungskosten separat berechnet werden.
Fazit
In Düsseldorf liegt die Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien in der Regel bei etwa 3,57 % inklusive 19 % Mehrwertsteuer je Partei, was einer Gesamtprovision von rund 7,14 % des Kaufpreises entspricht. Diese Höhe hat sich in Nordrhein-Westfalen als branchenüblich etabliert, ist aber frei verhandelbar und muss im Maklervertrag schriftlich festgehalten werden. Seit dem Bestellerprinzip teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel zu gleichen Teilen, während beim Mieten von Wohnraum in der Regel der Vermieter die Maklerkosten trägt. Mit klaren Vertragsbedingungen und einer sorgfältigen Prüfung der Provision können Käufer und Verkäufer in Düsseldorf faire und transparente Vereinbarungen treffen.

