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Wie hoch ist die Maklerprovision in Dresden?

In Dresden liegt die Maklerprovision für Immobilienkauf meist bei 7,14 % des Kaufpreises, die üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Bei Vermietungen gelten andere Regeln und Sätze.

8 min Lesezeit
Wie hoch ist die Maklerprovision in Dresden?

Wer in Dresden eine Immobilie kauft oder verkauft, stößt früher oder später auf die Frage der Maklerprovision. Diese Provision ist ein zentraler Kostenfaktor und kann den Gesamtaufwand für den Immobilienkauf deutlich erhöhen. In Dresden gelten die allgemeinen Regelungen für das Bundesland Sachsen, die seit der Reform des Maklerrechts 2020 klarer und transparenter sind. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie hoch die Maklerprovision in Dresden in der Praxis ist, wer sie zahlt, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten und wie sich die Kosten konkret berechnen lassen.

Grundlagen: Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Sie entsteht, wenn der Makler einen Kaufvertrag oder einen Mietvertrag erfolgreich vermittelt. Ohne einen wirksamen Maklervertrag und einen tatsächlich abgeschlossenen Hauptvertrag (zum Beispiel notarieller Kaufvertrag oder Mietvertrag) fällt in der Regel keine Provision an. Die Provision ist in der Regel eine prozentuale Gebühr vom Kaufpreis oder eine feste Gebühr auf Basis der Miete.

In Deutschland unterscheidet man zwischen der Maklerprovision beim Kauf und der Maklerprovision bei der Vermietung. Beim Kauf von Wohnimmobilien in Dresden wird die Provision meist als Prozentsatz des Kaufpreises vereinbart, bei der Vermietung häufig als Mehrfaches der Kaltmiete. Wichtig ist, dass die Provision immer vertraglich festgelegt sein sollte, damit später keine Überraschungen entstehen. Typische Leistungen eines Maklers sind die Marktanalyse, die professionelle Präsentation der Immobilie, die Organisation von Besichtigungen, die Auswahl und Vorbereitung von Interessenten sowie die Unterstützung bis zum notariellen Kaufvertrag.

  • Die Maklerprovision ist die Vergütung für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags.
  • Sie entsteht nur, wenn ein wirksamer Maklervertrag und ein Hauptvertrag abgeschlossen werden.
  • Beim Kauf wird sie meist als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet, bei der Vermietung als Mehrfaches der Kaltmiete.
  • Die genaue Höhe und Aufteilung müssen vertraglich festgelegt sein.
  • Der Makler erbringt typischerweise Leistungen von der Marktanalyse bis zur Vertragsunterzeichnung.

Höhe der Maklerprovision beim Kauf in Dresden

In Dresden orientiert sich die Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien an den Regelungen für das Bundesland Sachsen. Üblicherweise liegt die Gesamtprovision bei rund 7,14 Prozent des Kaufpreises, inklusive Mehrwertsteuer. Diese Prozentzahl ist in der Praxis weit verbreitet, kann aber je nach Makler, Objektart und individueller Vereinbarung leicht variieren. In einigen Fällen wird eine etwas niedrigere oder höhere Provision vereinbart, insbesondere bei sehr großen oder sehr kleinen Objekten oder bei besonderen Verkaufsbedingungen.

Die 7,14-Prozent-Grenze ist in Sachsen als Obergrenze zu verstehen, die in der Regel nicht überschritten wird. Diese Gesamtprovision wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jede Seite etwa 3,57 Prozent des Kaufpreises zahlt. Diese Aufteilung ist jedoch nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, sondern ergibt sich aus der gängigen Praxis und aus der sogenannten Doppelmaklertätigkeit, wenn der Makler sowohl Käufer als auch Verkäufer beauftragt hat. Es ist möglich, dass die Parteien eine andere Aufteilung vereinbaren, solange dies vertraglich festgehalten wird.

  • In Dresden liegt die Maklerprovision beim Kauf meist bei 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.
  • Diese Gesamtprovision wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
  • Jede Seite zahlt dann typischerweise etwa 3,57 % des Kaufpreises.
  • Die genaue Höhe kann je nach Makler und Objekt leicht variieren.
  • Die 7,14 % gelten als übliche Obergrenze in Sachsen.

Beispielrechnung: Wie viel Provision fällt an?

Um die Höhe der Maklerprovision greifbar zu machen, hilft eine konkrete Beispielrechnung. Angenommen, eine Eigentumswohnung in Dresden wird für 300.000 Euro verkauft. Bei einer Gesamtprovision von 7,14 Prozent des Kaufpreises ergibt sich eine Provision von 21.420 Euro. Wird diese Provision zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, zahlt jede Seite 10.710 Euro. Diese Zahlen dienen nur als Beispiel und können je nach individueller Vereinbarung abweichen.

Ein weiteres Beispiel: Ein Einfamilienhaus in einem Dresdner Vorort wird für 500.000 Euro verkauft. Die Gesamtprovision beträgt dann 35.700 Euro. Bei einer 50/50-Aufteilung zahlt der Käufer 17.850 Euro und der Verkäufer 17.850 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass die Provision zusätzlich zu anderen Nebenkosten wie Notar- und Grundbuchgebühren sowie Grunderwerbsteuer anfällt. Diese Nebenkosten können den Gesamtaufwand für den Käufer deutlich erhöhen und sollten bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.

  • Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beträgt die Gesamtprovision 21.420 Euro.
  • Bei einer 50/50-Aufteilung zahlt jede Seite 10.710 Euro.
  • Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro beträgt die Gesamtprovision 35.700 Euro.
  • Jede Seite zahlt dann 17.850 Euro.
  • Die Provision ist zusätzlich zu Notar-, Grundbuch- und Grunderwerbsteuerkosten zu berücksichtigen.

Wer zahlt die Maklerprovision in Dresden?

Die Frage, wer die Maklerprovision zahlt, ist in Dresden durch die gesetzlichen Regelungen und die gängige Praxis geklärt. Bei der Vermittlung von Wohnimmobilien wird die Provision in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, wenn der Makler von beiden Parteien beauftragt wurde. Diese sogenannte Doppelmaklertätigkeit ist in Dresden weit verbreitet. Die gesetzliche Reform von 2020 hat klargestellt, dass bei Verbrauchern die Provision für beide Seiten gleich hoch sein muss, wenn der Makler mit beiden Parteien einen Vertrag geschlossen hat.

Es ist jedoch möglich, dass der Verkäufer die gesamte Provision übernimmt oder dass der Käufer einen höheren Anteil zahlt. Solche Vereinbarungen müssen ausdrücklich im Maklervertrag festgehalten werden. In einigen Fällen kann der Verkäufer die Provision in den Kaufpreis einrechnen, was den Käufer faktisch belastet. Es ist daher wichtig, die Aufteilung der Provision vor Vertragsabschluss genau zu klären und schriftlich festzuhalten, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

  • Die Provision wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
  • Bei Doppelmaklertätigkeit muss die Provision für Verbraucher gleich hoch sein.
  • Der Verkäufer kann die gesamte Provision übernehmen.
  • Der Käufer kann einen höheren Anteil zahlen, wenn vertraglich vereinbart.
  • Die Aufteilung muss schriftlich im Maklervertrag festgehalten werden.

Maklerprovision bei der Vermietung in Dresden

Bei der Vermietung von Wohnimmobilien in Dresden gelten andere Regelungen als beim Kauf. Hier kommt das sogenannte Bestellerprinzip zum Tragen. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, in der Regel die Maklerprovision zahlt. In der Praxis ist das meist der Vermieter. Diese Regelung soll Mieter vor hohen Kosten schützen, die früher entstanden, wenn sie mit Hilfe eines Maklers eine Wohnung suchten.

Die Maklerprovision bei der Vermietung beträgt in der Regel zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, was etwa 2,38 Monatsmieten entspricht. Diese Gebühr wird einmalig beim Abschluss des Mietvertrags fällig. Es ist möglich, dass der Vermieter die Provision auf den Mieter umlegt, zum Beispiel durch eine höhere Kaution oder andere Nebenkosten, aber dies ist nicht üblich und sollte transparent kommuniziert werden. Die genaue Höhe der Provision sollte im Maklervertrag festgehalten sein.

  • Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip.
  • Der Vermieter zahlt in der Regel die Maklerprovision.
  • Die Provision beträgt typischerweise zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.
  • Das entspricht etwa 2,38 Monatsmieten.
  • Die genaue Höhe muss im Maklervertrag festgehalten sein.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Reformen

Die Höhe und Aufteilung der Maklerprovision in Dresden sind durch das deutsche Maklerrecht geregelt. Die Reform von 2020 hat wichtige Änderungen eingeführt, insbesondere im Bereich der Doppelmaklertätigkeit. Seitdem muss bei Verbrauchern die Provision für Käufer und Verkäufer gleich hoch sein, wenn der Makler mit beiden Parteien einen Vertrag geschlossen hat. Diese Regelung soll Transparenz schaffen und verhindern, dass eine Partei unverhältnismäßig belastet wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Fälligkeit der Maklerprovision. Die Provision wird erst fällig, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht, ein Hauptvertrag abgeschlossen wird und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Vertragsabschluss besteht. Das bedeutet, dass der Makler seine Leistung erbracht haben muss, bevor die Provision gezahlt wird. Diese Regelung schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer vor unberechtigten Forderungen.

  • Die Reform von 2020 hat die Doppelmaklertätigkeit geregelt.
  • Bei Verbrauchern muss die Provision für Käufer und Verkäufer gleich hoch sein.
  • Die Provision wird erst fällig, wenn ein Hauptvertrag abgeschlossen wird.
  • Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss bestehen.
  • Die Regelungen sollen Transparenz und Fairness schaffen.

Praktische Tipps für Käufer und Verkäufer

Für Käufer und Verkäufer in Dresden ist es wichtig, die Maklerprovision von Anfang an zu berücksichtigen. Bevor ein Maklervertrag abgeschlossen wird, sollte die Höhe der Provision, die Aufteilung zwischen den Parteien und die genauen Leistungen des Maklers genau geklärt werden. Es ist ratsam, mehrere Makler zu vergleichen und Angebote einzuholen, um die besten Konditionen zu finden. Ein seriöser Makler wird die Provision transparent kommunizieren und keine versteckten Kosten verlangen.

Käufer sollten die Maklerprovision in ihre Finanzierungsplanung einbeziehen und sicherstellen, dass sie die Gesamtkosten für den Immobilienkauf überblicken. Verkäufer können die Provision in den Kaufpreis einrechnen, sollten dies aber offen kommunizieren. Es ist auch möglich, die Provision mit dem Makler zu verhandeln, insbesondere bei größeren Objekten oder komplexen Verkaufsprozessen. Eine klare und schriftliche Vereinbarung verhindert späteren Streit und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.

  • Klären Sie die Höhe und Aufteilung der Provision vor Vertragsabschluss.
  • Vergleichen Sie mehrere Makler und Angebote.
  • Beziehen Sie die Provision in die Finanzierungsplanung ein.
  • Rechnen Sie die Provision in den Kaufpreis ein, wenn möglich.
  • Vereinbaren Sie alles schriftlich im Maklervertrag.

Fazit

Die Maklerprovision in Dresden ist ein wichtiger Kostenfaktor beim Kauf und bei der Vermietung von Immobilien. Beim Kauf liegt sie in der Regel bei 7,14 Prozent des Kaufpreises, die üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Bei der Vermietung zahlt in der Regel der Vermieter die Provision, die etwa zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer beträgt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen für Transparenz und Fairness, aber es ist wichtig, die genauen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Mit einer sorgfältigen Planung und Vergleich der Angebote können Käufer und Verkäufer in Dresden die Maklerprovision optimal gestalten und unangenehme Überraschungen vermeiden.

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