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Wie hoch ist die Maklerprovision in Bremen?

In Bremen liegt die Maklerprovision beim Wohnimmobilienkauf meist bei rund 5,95 % des Kaufpreises, die zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen wird.

7 min Lesezeit
Wie hoch ist die Maklerprovision in Bremen?

Wer in Bremen eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, stößt früher oder später auf das Thema Maklerprovision. Diese Gebühr ist ein wichtiger Bestandteil der Kaufnebenkosten und kann den Gesamtbetrag, den Käufer und Verkäufer letztlich zahlen, deutlich beeinflussen. In Bremen gelten seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 klare Regeln zur Aufteilung der Maklerkosten, die vor allem den Schutz von Verbrauchern im Blick haben. In diesem Ratgeber wird erläutert, wie hoch die Maklerprovision in Bremen in der Praxis ist, wer sie zahlt, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten und wie sich die Kosten konkret berechnen lassen.

Was ist die Maklerprovision und wie wird sie berechnet?

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistung erhält. Sie entsteht, wenn der Makler eine Immobilie erfolgreich vermittelt oder einen Kauf- bzw. Mietvertrag herbeiführt. Die Höhe der Provision wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises oder der Miete berechnet und ist im Maklervertrag festgelegt. In Bremen wird die Provision beim Kauf von Wohnimmobilien üblicherweise auf den Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer bezogen, nicht auf Nebenkosten wie Notar- oder Grundbuchgebühren.

Die Berechnung der Maklerprovision ist in der Regel einfach: Kaufpreis multipliziert mit dem vereinbarten Prozentsatz ergibt die Gesamtprovision. Diese wird dann je nach Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. In Bremen ist es üblich, dass die Provision zu gleichen Teilen von beiden Parteien getragen wird, insbesondere bei Wohnimmobilien. Die genaue Höhe und Aufteilung sollten immer schriftlich im Maklervertrag festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Die Maklerprovision ist die Vergütung für die Vermittlung einer Immobilie.
  • Sie wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet.
  • In Bremen wird sie auf den Kaufpreis inklusive MwSt. bezogen.
  • Die genaue Höhe ist im Maklervertrag festgelegt.
  • Die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist vertraglich geregelt.

Höhe der Maklerprovision in Bremen

In Bremen liegt die Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien in der Regel bei rund 5,95 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese Höhe hat sich in den letzten Jahren als ortsüblich etabliert und wird von vielen Maklern in der Region angewendet. Es gibt jedoch auch Abweichungen, je nach Art der Immobilie und individueller Vereinbarung. Für Gewerbeimmobilien und Grundstücke sind Provision und Aufteilung frei verhandelbar und können von diesem Standard abweichen.

Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro beträgt die Maklerprovision 5,95 %, also 23.800 Euro. Diese Summe wird in der Regel zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen, sodass jede Partei 11.900 Euro zahlt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Provision auf den Kaufpreis inklusive MwSt. berechnet wird, nicht auf Nebenkosten. Dadurch können die tatsächlichen Kosten höher ausfallen, als es auf den ersten Blick erscheint.

  • Die übliche Maklerprovision in Bremen liegt bei rund 5,95 % des Kaufpreises inklusive MwSt.
  • Für Gewerbeimmobilien und Grundstücke sind Provision und Aufteilung frei verhandelbar.
  • Die Provision wird auf den Kaufpreis inklusive MwSt. berechnet.
  • Die genaue Höhe ist im Maklervertrag festgelegt.
  • Abweichungen sind möglich, je nach Art der Immobilie und individueller Vereinbarung.

Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision in Bremen

Seit einer Gesetzesänderung Ende 2020 gilt in Bremen das Bestellerprinzip für Wohnimmobilien. Dies bedeutet, dass der Käufer höchstens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen darf, sofern er ein Verbraucher ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Käufer nicht übermäßig belastet werden und die Kosten transparent sind. Die genaue Höhe und Verteilung der Provision ist im Maklervertrag festgelegt und muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Für Gewerbeimmobilien und Grundstücke gelten andere Regelungen. Hier sind Provision und Aufteilung frei verhandelbar, und es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Kosten. Es ist daher wichtig, vor Abschluss eines Vertrages die Bedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Die gesetzlichen Regelungen sollen sowohl Käufer als auch Verkäufer schützen und sicherstellen, dass die Provision fair und transparent ist.

  • Seit Ende 2020 gilt das Bestellerprinzip für Wohnimmobilien in Bremen.
  • Der Käufer darf höchstens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen.
  • Die genaue Höhe und Verteilung ist im Maklervertrag festgelegt.
  • Für Gewerbeimmobilien und Grundstücke sind Provision und Aufteilung frei verhandelbar.
  • Die gesetzlichen Regelungen sollen Käufer und Verkäufer schützen.

Wer trägt die Maklerkosten beim Immobilienkauf in Bremen?

Beim Kauf von Wohnimmobilien in Bremen teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision jeweils zur Hälfte. Diese Aufteilung ist gesetzlich vorgeschrieben, sofern der Käufer ein Verbraucher ist. Die genaue Höhe der Provision ist im Maklervertrag festgelegt und sollte vor Abschluss des Kaufvertrages klar kommuniziert werden. Es ist wichtig, dass beide Parteien die Kosten im Voraus kennen, um unerwartete Belastungen zu vermeiden.

Für Gewerbeimmobilien und Grundstücke gelten andere Regelungen. Hier können Käufer und Verkäufer die Aufteilung der Provision frei verhandeln. Es ist möglich, dass der Käufer die gesamte Provision übernimmt oder dass die Kosten anders verteilt werden. In jedem Fall sollte die Vereinbarung schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Transparenz der Kosten ist ein wichtiger Aspekt, der vor Abschluss eines Vertrages geklärt werden sollte.

  • Beim Kauf von Wohnimmobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision jeweils zur Hälfte.
  • Diese Aufteilung ist gesetzlich vorgeschrieben, sofern der Käufer ein Verbraucher ist.
  • Für Gewerbeimmobilien und Grundstücke sind Aufteilung und Höhe frei verhandelbar.
  • Die genaue Höhe ist im Maklervertrag festgelegt.
  • Die Transparenz der Kosten ist wichtig und sollte vor Abschluss des Vertrages geklärt werden.

Maklerprovision bei der Vermietung von Immobilien in Bremen

Beim Mieten von Wohnungen in Bremen gilt ebenfalls das Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. In der Regel ist dies der Vermieter, der den Makler mit der Vermietung der Wohnung beauftragt. Die Provision beläuft sich im Regelfall auf zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, also rund 2,38 Monatsmieten. Diese Regelung soll Mieter vor der finanziellen Belastung durch Maklergebühren schützen, die sie früher oft tragen mussten.

Ein Beispiel: Bei einer Nettokaltmiete von 800 Euro beträgt die Maklerprovision 2 x 800 Euro plus 19 % MwSt., also 1.600 Euro plus 304 Euro, insgesamt 1.904 Euro. Diese Summe zahlt in der Regel der Vermieter. Es ist wichtig, dass Mieter die Bedingungen im Voraus kennen und sicherstellen, dass sie keine versteckten Kosten tragen müssen. Die Transparenz der Provision ist ein wichtiger Aspekt, der vor Abschluss des Mietvertrages geklärt werden sollte.

  • Beim Mieten von Wohnungen gilt das Bestellerprinzip.
  • Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision.
  • In der Regel zahlt der Vermieter die Maklerprovision.
  • Die Provision beträgt im Regelfall zwei Nettokaltmieten plus 19 % MwSt.
  • Die Transparenz der Provision ist wichtig und sollte vor Abschluss des Mietvertrages geklärt werden.

Praxisnahe Beispielrechnungen zur Maklerprovision in Bremen

Um die Höhe der Maklerprovision in Bremen besser zu verstehen, sind einige Beispielrechnungen hilfreich. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beträgt die Maklerprovision 5,95 %, also 17.850 Euro. Diese Summe wird zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen, sodass jede Partei 8.925 Euro zahlt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Provision auf den Kaufpreis inklusive MwSt. berechnet wird, nicht auf Nebenkosten.

Ein weiteres Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro beträgt die Maklerprovision 5,95 %, also 29.750 Euro. Diese Summe wird ebenfalls zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen, sodass jede Partei 14.875 Euro zahlt. Es ist wichtig, dass beide Parteien die Kosten im Voraus kennen und in ihre Finanzplanung einbeziehen. Die Transparenz der Provision ist ein wichtiger Aspekt, der vor Abschluss des Kaufvertrages geklärt werden sollte.

  • Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beträgt die Maklerprovision 17.850 Euro.
  • Jede Partei zahlt 8.925 Euro.
  • Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro beträgt die Maklerprovision 29.750 Euro.
  • Jede Partei zahlt 14.875 Euro.
  • Die Provision wird auf den Kaufpreis inklusive MwSt. berechnet.

Fazit

In Bremen liegt die Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien in der Regel bei rund 5,95 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, die zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen wird. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 gilt das Bestellerprinzip, das sicherstellt, dass Käufer nicht übermäßig belastet werden. Für Gewerbeimmobilien und Grundstücke sind Provision und Aufteilung frei verhandelbar. Bei der Vermietung von Wohnungen zahlt in der Regel der Vermieter die Maklerprovision, die im Regelfall zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer beträgt. Die Transparenz der Kosten ist ein wichtiger Aspekt, der vor Abschluss eines Vertrages geklärt werden sollte.

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