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Wie funktioniert die Übertragung mit Wohnrecht?

Die Übertragung einer Immobilie mit eingetragenem Wohnrecht bietet sowohl dem Übergeber als auch dem Erwerber spezifische Vorteile und Sicherheiten. Dieser Ratgeber erklärt die Funktionsweise dieser komplexen rechtlichen Gestaltung.

7 min Lesezeit
Wie funktioniert die Übertragung mit Wohnrecht?

Mit zunehmendem Alter entscheiden sich viele Immobilieneigentümer dafür, ihr Haus oder ihre Wohnung noch zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen. Eine beliebte und oft sinnvolle Gestaltungsform hierfür ist die Übertragung mit gleichzeitiger Eintragung eines Wohnrechts. Diese Option ermöglicht es dem Übergeber, trotz der Eigentumsübertragung weiterhin in der vertrauten Immobilie wohnen zu bleiben, während der Erwerber bereits Eigentümer wird. Das Wohnrecht bietet somit eine rechtliche Absicherung für den Übergeber und kann gleichzeitig im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge steuerliche Vorteile mit sich bringen. Wir beleuchten in diesem Ratgeber die Facetten des Wohnrechts, von der Definition über die rechtlichen Grundlagen bis hin zu den praktischen Auswirkungen für alle Beteiligten.

Was ist ein Wohnrecht und wie unterscheidet es sich vom Nießbrauch?

Das Wohnrecht, genauer das dingliche Wohnrecht nach § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), ist ein höchstpersönliches Recht. Es erlaubt dem Berechtigten oder dessen Familie, eine Immobilie oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Dieses Recht wird in der Regel im Grundbuch eingetragen und ist somit auch gegenüber Dritten wirksam. Es handelt sich um ein beschränkt persönliches Recht, das nicht vererbbar, nicht übertragbar und nicht verpfändbar ist.

Oft wird das Wohnrecht mit dem Nießbrauch verwechselt, doch gibt es wesentliche Unterschiede. Während das Wohnrecht ausschließlich die Nutzung der Immobilie als Wohnung gestattet, ist der Nießbrauch weitreichender. Der Nießbraucher hat nicht nur das Recht zur Eigennutzung, sondern auch das Recht, die Nutzungen der Sache zu ziehen, was bedeutet, er kann die Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Er trägt in der Regel auch die Lasten und die größeren Reparaturen. Das Wohnrecht ist somit eine auf die persönliche Wohnnutzung beschränkte Form der Immobiliennutzung, der Nießbrauch hingegen ein umfassendes Nutzungsrecht.

  • Wohnrecht: Nur persönliche Wohnnutzung durch den Berechtigten und dessen Familie.
  • Nießbrauch: Umfassendes Nutzungsrecht, inklusive Vermietung und der Ertrag aus den Mieten.
  • Wohnrecht: Berechtigter trägt in der Regel nur die Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizung).
  • Nießbrauch: Berechtigter trägt in der Regel alle Lasten und Kosten der Immobilie (Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltung).

Die rechtliche Absicherung: Eintragung ins Grundbuch

Damit das Wohnrecht seine volle Schutzwirkung entfalten kann, ist die Eintragung im Grundbuch unerlässlich. Ohne diese Eintragung wäre das Wohnrecht lediglich eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den Parteien und würde bei einem Verkauf der Immobilie durch den neuen Eigentümer nicht zwingend anerkannt werden müssen. Die Eintragung erfolgt in Abteilung II des Grundbuches und macht das Wohnrecht zu einem dinglichen Recht, das gegenüber jedermann gilt und die Immobilie belastet. Dies bedeutet, dass selbst bei einem Eigentümerwechsel das Wohnrecht bestehen bleibt und der Berechtigte weiterhin in der Immobilie wohnen darf. Der neue Eigentümer muss dieses Recht respektieren.

Der Prozess der Eintragung beginnt mit der notariellen Beurkundung der Übertragung der Immobilie und der Bestellung des Wohnrechts. Der Notar reicht die erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Grundbuchamt ein. Die Eintragung im Grundbuch ist mit Kosten verbunden, die sich nach dem Wert des Wohnrechts richten. Die Höhe der Kosten variiert daher je nach Einzelfall und den jeweiligen Gebührenordnungen.

Vorteile der Übertragung mit Wohnrecht für Übergeber und Erwerber

Für den Übergeber bietet die Vereinbarung eines Wohnrechts eine hohe Sicherheit. Er kann sicher sein, in seiner vertrauten Umgebung bleiben zu können, ohne die Last des Eigentums tragen zu müssen. Oft geht mit dem Wohnrecht auch eine Befreiung von umfangreichen Unterhalts- oder Reparaturpflichten einher, die dann auf den Erwerber übergehen. Dies entlastet den Übergeber finanziell und organisatorisch, insbesondere im Alter. Gleichzeitig kann die Vermögensnachfolge frühzeitig geregelt werden und potenzielle Erbstreitigkeiten werden vermieden.

Der Erwerber profitiert ebenfalls von dieser Gestaltung. Er erwirbt bereits zu Lebzeiten des Übergebers Eigentum an einer Immobilie, oft zu vergünstigten Konditionen, da das Wohnrecht den Wert der Immobilie mindert. Dies kann insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder bei der Finanzierung eines Immobilienkaufs von Vorteil sein. Zudem können damit auch steuerliche Aspekte optimiert werden, da die Schenkungsteuerfreibeträge über einen längeren Zeitraum mehrfach genutzt werden können oder der Wert der Schenkung durch das Wohnrecht gemindert wird. Dies ist jedoch stets im Einzelfall mit einem Steuerberater zu prüfen.

  • Sicherheit des Wohnens für den Übergeber bis zum Lebensende.
  • Entlastung des Übergebers von Eigentümerpflichten und -kosten (je nach Vereinbarung).
  • Frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge ohne Erbzwistigkeiten.
  • Erwerb von Immobilieneigentum für den Erwerber zu ggf. reduzierten Werten.
  • Mögliche Nutzung von Schenkungssteuerfreibeträgen über mehrere Perioden hinweg.
  • Geringere steuerliche Belastung durch Wertminderung der Schenkung aufgrund des Wohnrechts.

Berechnung des Wertes eines Wohnrechts

Die Berechnung des Wertes eines Wohnrechts ist entscheidend für verschiedene Aspekte, wie die Höhe der Notar- und Grundbuchkosten sowie für die Schenkungs- oder Erbschaftsteuer. Der Wert des Wohnrechts hängt von mehreren Faktoren ab: der Jahresmiete, die für eine vergleichbare Immobilie ohne Wohnrecht zu erzielen wäre, dem Alter des Wohnberechtigten (bzw. dessen statistischer Lebenserwartung) und einem Kapitalisierungsfaktor, der jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt wird. Je älter der Berechtigte ist, desto kürzer ist die statistische Lebenserwartung und desto geringer der Wert des Wohnrechts.

Ein Beispiel zur Vereinfachung: Angenommen, die fiktive Jahresmiete für die Immobilie beträgt 12.000 Euro. Der Wohnberechtigte ist 70 Jahre alt, was einer statistischen Lebenserwartung von weiteren 15 Jahren bei Frauen (oder 12 Jahren bei Männern) entspricht. Der Kapitalisierungsfaktor für dieses Alter würde in den Tabellen des Bundesfinanzministeriums ermittelt. Multipliziert man die Jahresmiete mit der verbleibenden statistischen Lebenserwartung und dem Kapitalisierungsfaktor, erhält man den Kapitalwert des Wohnrechts. Dieser Wert wird dann vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen, um den Wert der Schenkung zu bestimmen. Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Darstellung; die genaue Berechnung erfordert die Berücksichtigung aller aktuellen gesetzlichen Vorgaben und die Nutzung spezifischer Tabellen. Eine professionelle Beratung ist hier essenziell.

Pflichten und Kostenverteilung bei der Übertragung mit Wohnrecht

Die Aufteilung von Pflichten und Kosten zwischen Übergeber (Wohnrechtsinhaber) und Erwerber (Eigentümer) ist ein wichtiger Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung und sollte klar im Notarvertrag geregelt werden. Standardmäßig trägt der Wohnrechtsinhaber die gewöhnlichen Verbrauchskosten wie Strom, Wasser und Heizung. Auch kleinere Schönheitsreparaturen im Rahmen der üblichen Abnutzung liegen meist in seinem Verantwortungsbereich. Die größeren Instandhaltungsmaßnahmen, wie beispielsweise eine Dachsanierung oder der Austausch einer Heizungsanlage, fallen in der Regel in die Zuständigkeit des neuen Eigentümers. Er trägt auch die öffentlichen Lasten, wie die Grundsteuer und Gebäudeversicherungen.

Es ist jedoch möglich und oft sinnvoll, von dieser Standardverteilung abzuweichen. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass der Eigentümer auch kleinere Reparaturen übernimmt oder der Wohnrechtsinhaber sich an bestimmten Großreparaturen beteiligt. Gerade bei einer sehr frühen Übertragung einer Immobilie, die noch umfangreiche Sanierungen benötigt, ist eine präzise Kostenaufteilung ratsam. Ohne klare Regelungen können später Missverständnisse und Streitigkeiten entstehen. Eine ausführliche Besprechung dieser Punkte beim Notartermin ist daher von großer Bedeutung.

  • Wohnrechtsinhaber: Üblicherweise Kleinreparaturen und Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizung).
  • Eigentümer: Normalerweise Grundsteuer, Gebäudeversicherung, größere Instandhaltungsmaßnahmen.
  • Individuelle Vereinbarungen sind möglich und sollten detailliert im Vertrag festgehalten werden.
  • Klare Absprachen zur Vermeidung zukünftiger Konflikte.

Beendigung des Wohnrechts und seine Auswirkungen

Das Wohnrecht erlischt in der Regel mit dem Tod des Wohnberechtigten. Da es sich um ein höchstpersönliches Recht handelt, ist es nicht vererbbar. Mit dem Tod des Berechtigten fällt das Recht an den Eigentümer zurück, und die Immobilie kann uneingeschränkt genutzt oder verkauft werden. Es ist auch möglich, dass das Wohnrecht durch einen freiwilligen Verzicht des Berechtigten vorzeitig beendet wird. Dies kann der Fall sein, wenn der Berechtigte beispielsweise in ein Pflegeheim umzieht und die Immobilie nicht mehr nutzen kann oder möchte. Für einen solchen Verzicht kann eine Abfindung durch den Eigentümer vereinbart werden. Die Höhe der Abfindung orientiert sich dann am Restwert des Wohnrechts.

Ein weiterer, seltenerer Grund für das Erlöschen des Wohnrechts könnte eine Zerstörung der Immobilie sein, wodurch die Ausübung des Rechts unmöglich wird. In allen Fällen der Beendigung muss das Wohnrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden, was wiederum notariell zu beurkunden ist und Kosten verursacht. Dies stellt den ursprünglichen Zustand der Lastenfreiheit der Immobilie wieder her und ermöglicht dem Eigentümer die volle Verfügungsgewalt.

Fazit

Die Übertragung einer Immobilie mit eingetragenem Wohnrecht ist eine vielschichtige und oft vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge. Sie bietet beiden Parteien – dem Übergeber Sicherheit und Entlastung, dem Erwerber die Möglichkeit des frühzeitigen Immobilienerwerbs mit potenziellen steuerlichen Vorteilen. Eine sorgfältige Planung, die genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine transparente vertragliche Gestaltung, die alle relevanten Punkte wie Kostenverteilung und mögliche Beendigungsszenarien regelt, sind essenziell. Die Konsultation eines Notars und gegebenenfalls eines Steuerberaters wird dringend empfohlen, um individuelle Gegebenheiten umfassend zu berücksichtigen und optimale Lösungen zu finden.

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