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Wie funktioniert die HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) regelt die Vergütung von Planungsleistungen in Deutschland und ist für Auftraggeber sowie Planer gleichermaßen relevant. Wir beleuchten ihre Funktionsweise und Bedeutung.

10 min Lesezeit
Wie funktioniert die HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen, kurz HOAI, ist ein zentrales Regelwerk im deutschen Bauwesen. Sie dient dazu, eine transparente und faire Grundlage für die Berechnung von Honoraren für Architekten und Ingenieure zu schaffen. Ihre Bedeutung erstreckt sich auf alle Phasen eines Bauprojekts, von der ersten Idee bis zur Fertigstellung. Für Auftraggeber von Bauvorhaben bietet die HOAI eine wichtige Orientierung und Vergleichbarkeit der Kosten, die für Planungsleistungen entstehen. Architekten und Ingenieure erhalten durch sie eine verbindliche Berechnungsgrundlage, die eine Unterbietung der Honorare nach unten hin verhindert und somit die Qualität der Leistungen sichert. Lange Zeit war die HOAI als verbindliche Preisvorschrift ausgestaltet, was jedoch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019 infrage gestellt wurde. Seitdem hat sich die Rechtslage geändert, und die verbindliche Preisgestaltung wurde aufgehoben. Dennoch bleibt die HOAI ein wichtiges Regelwerk, das als Orientierung und als Basis für Honorarvereinbarungen dient. Sie strukturiert die Leistungen in verschiedene Leistungsphasen und regelt die anrechenbaren Kosten, die für die Honorarberechnung zugrunde gelegt werden. Dieser Artikel beleuchtet die Funktionsweise der HOAI, ihre wesentlichen Bestandteile und wie sie in der Praxis angewendet wird.

Was ist die HOAI überhaupt?

Die HOAI ist eine Rechtsverordnung des Bundes. Sie wurde geschaffen, um eine einheitliche und nachvollziehbare Grundlage für die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen zu gewährleisten. Ihr Ziel ist es, sowohl die Interessen der Auftraggeber zu schützen, indem sie unklare Honorarstrukturen vermeidet, als auch den Planern eine leistungsgerechte Vergütung zu sichern. Die HOAI gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen Honorare für Planungsaufgaben berechnet werden sollen. Sie gliedert dafür die typischen Leistungen in klar definierte Leistungsphasen und berücksichtigt dabei die Komplexität und den Umfang eines Projekts. Obwohl die verbindliche Preisbindung der HOAI durch das EuGH-Urteil von 2019 und die darauf folgende Gesetzesänderung im Jahr 2021 entfallen ist, bleibt sie eine zentrale Orientierungshilfe und wird in der Praxis häufig als Basis für die Honorarberechnung herangezogen. Ohne eine vertragliche Vereinbarung, die sich auf die HOAI bezieht, ist diese heute nicht mehr unmittelbar bindend.

Die HOAI setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen, die die allgemeinen Bestimmungen, die Honorarzonen, die Leistungsbilder und die anrechenbaren Kosten regeln. Sie deckt ein breites Spektrum an Ingenieur- und Architektenleistungen ab, von der Gebäudeplanung über die Tragwerksplanung bis hin zur technischen Ausrüstung und der Flächenplanung. Die genaue Anwendung der HOAI erfordert ein Verständnis ihrer Struktur und der spezifischen Regelungen für die jeweilige Art der Leistung.

  • Rechtsverordnung des Bundes zur Vergütung von Planungsleistungen.
  • Dient als Orientierungsrahmen für faire und transparente Honorarberechnungen.
  • Regelt Honorare für Architekten und Ingenieure.
  • Gliedert Leistungen in Phasen und berücksichtigen Projektkomplexität.
  • Verbindliche Preisbindung seit 2021 aufgehoben, dient aber weiterhin als wichtige Grundlage.

Welche Leistungen werden von der HOAI erfasst?

Die HOAI umfasst eine Vielzahl von Planungsleistungen, die typischerweise im Rahmen von Bauprojekten anfallen. Sie ist nicht auf die klassische Gebäudeplanung beschränkt, sondern erstreckt sich auf unterschiedliche Fachbereiche der Architektur und des Ingenieurwesens. Jedes dieser Leistungsbilder ist detailliert beschrieben und in die sogenannten Leistungsphasen unterteilt, die den Fortschritt eines Projekts chronologisch abbilden. Diese Struktur ermöglicht es, die erbrachten Leistungen transparent nachzuvollziehen und den entsprechenden Honoraranteil zuzuordnen.

Zu den wichtigsten Leistungsbildern gehören die Gebäudeplanung, die Innenraumplanung, die Tragwerksplanung (Statik), die Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik) sowie die Freianlagen- und Verkehrsplanung. Darüber hinaus gibt es spezielle Regelungen für gutachterliche Leistungen und die Projektsteuerung, wobei letztere oft gesondert vereinbart wird. Für jedes Leistungsbild legt die HOAI fest, welche Grundleistungen zu erbringen sind und welche Besonderen Leistungen zusätzlich vereinbart werden können. Dies schafft Klarheit über den Leistungsumfang und die damit verbundenen Kosten.

  • Gebäudeplanung: umfasst Entwurf, Genehmigung, Ausführung.
  • Tragwerksplanung: berechnet Standfestigkeit (Statik).
  • Technische Ausrüstung: plant Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrik.
  • Freianlagenplanung: Gestaltung von Außenbereichen und Gärten.
  • Verkehrsanlagenplanung: Konzeption von Straßen, Wegen, Plätzen.
  • Flächenplanung: Städtebauliche Konzepte und Bebauungspläne.

Die Honorarzonen: Wie sie die Kosten beeinflussen

Ein zentrales Element der HOAI sind die Honorarzonen. Sie dienen dazu, die unterschiedliche Schwierigkeit und Komplexität von Bauvorhaben abzubilden. Die HOAI unterscheidet in der Regel fünf Honorarzonen, wobei Zone I für Projekte mit sehr geringen Anforderungen und Zone V für Projekte mit sehr hohen Anforderungen steht. Jede Honorarzone ist mit einem bestimmten Honorarrahmen verbunden, der Untergrenzen und Obergrenzen für die Honorarberechnung festlegt. Die Einordnung eines Projekts in eine Honorarzone erfolgt anhand objektiver Kriterien, die in der HOAI beschrieben sind. Dazu gehören beispielsweise die gestalterische Qualität, der Schwierigkeitsgrad der Planung, der Grad der technischen Ausrüstung oder die konstruktive Komplexität.

Die Festlegung der Honorarzone ist von entscheidender Bedeutung für die Höhe des Honorars. Sie wird in der Regel zu Beginn des Projekts zwischen Auftraggeber und Planer vereinbart. Bei Unstimmigkeiten oder im Falle einer fehlenden Vereinbarung kann die Honorarzone nachträglich anhand der objektiven Kriterien bestimmt werden. Eine sorgfältige Einschätzung der Honorarzone ist essenziell für eine realistische Kostenplanung. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Einordnung nicht willkürlich erfolgt, sondern auf einer detaillierten Analyse der Projektanforderungen basiert.

  • Zone I: Sehr geringe Planungsanforderungen, z.B. einfache Umbauten.
  • Zone II: Geringe Planungsanforderungen, z.B. standardisierte Gebäude.
  • Zone III: Durchschnittliche Planungsanforderungen, typische Ein- und Mehrfamilienhäuser.
  • Zone IV: Überdurchschnittliche Planungsanforderungen, z.B. aufwendige Gebäude.
  • Zone V: Sehr hohe Planungsanforderungen, z.B. komplexe Spezialbauten oder Denkmalschutzprojekte.

Anrechenbare Kosten: Die Basis der Honorarberechnung

Neben den Honorarzonen sind die anrechenbaren Kosten ein weiterer wichtiger Faktor für die Berechnung des Architekten- oder Ingenieurhonorars. Die anrechenbaren Kosten umfassen die Kosten für die Herstellung des Objekts, die von den Planungsleistungen der Architekten und Ingenieure beeinflusst werden. Dazu gehören in der Regel die Bauwerkskosten, die Kosten für technische Anlagen sowie die Kosten für Außenanlagen. Wichtig ist, dass die anrechenbaren Kosten nicht einfach die Gesamtkosten des Bauvorhabens darstellen, sondern nur die Kostenanteile, die unter direkter Mitwirkung oder Beeinflussung durch den Planer entstehen.

Die HOAI definiert genau, welche Kostenpositionen zu den anrechenbaren Kosten gehören und welche nicht. Nicht anrechenbar sind beispielsweise die Kosten für das Grundstück, die Finanzierungskosten oder reine Genehmigungsgebühren, da diese nicht direkt durch die Planungsleistungen beeinflusst werden. Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erfolgt üblicherweise auf Basis einer detaillierten Kostenberechnung nach DIN 276. Diese Norm bietet eine einheitliche Struktur zur Gliederung von Baukosten und erleichtert die Zuordnung der relevanten Positionen. Eine präzise Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist unerlässlich, da sie direkt in die Honorarberechnung einfließt und somit maßgeblich die Höhe des Honorars bestimmt.

  • Kosten für Baukonstruktionen (Mauerwerk, Dach, Fenster etc.).
  • Kosten für technische Anlagen (Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung).
  • Kosten für Außenanlagen (Wege, Terrassen, Bepflanzung).
  • Umsatzsteuer von Handwerksleistungen und Materialien.
  • Nicht anrechenbar sind Grundstückskosten, Finanzierungskosten oder Grunderwerbsteuer.

Die Leistungsphasen der HOAI im Detail

Die HOAI unterteilt die Planungsleistungen in neun Leistungsphasen (LPH), die den gesamten Prozess eines Bauvorhabens von der Bedarfsplanung bis zur Objektbetreuung abbilden. Jede Leistungsphase umfasst spezifische Grundleistungen und hat einen bestimmten prozentualen Anteil am Gesamthonorar. Diese Struktur ermöglicht eine klare Abgrenzung der Aufgaben und eine phasengerechte Abrechnung der Leistungen. Auftraggeber und Planer können so genau nachvollziehen, welche Leistungen in welcher Projektphase erbracht werden und welcher Honoraranteil dafür fällig wird.

Die neun Leistungsphasen sind: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Objektbetreuung. Die Leistungsphasen 1 bis 8 sind dabei in der Regel die Kernphasen für die Honorarberechnung. Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) wird oft gesondert vereinbart oder ist nach einer bestimmten Zeitspanne nach Fertigstellung des Objekts abgeschlossen. Eine detaillierte Kenntnis der Inhalte jeder Leistungsphase hilft, Missverständnisse und Unklarheiten im Projektverlauf zu vermeiden.

  • LPH 1: Grundlagenermittlung – Bedarfsanalyse, Aufgabenklärung.
  • LPH 2: Vorplanung – Erste Skizzen, Konzeptplanung.
  • LPH 3: Entwurfsplanung – Detaillierter Entwurf, Kostenberechnung.
  • LPH 4: Genehmigungsplanung – Erstellung der Bauantragsunterlagen.
  • LPH 5: Ausführungsplanung – Werkzeichnungen, Konstruktionsdetails.
  • LPH 6: Vorbereitung der Vergabe – Leistungsbeschreibungen erstellen.
  • LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe – Angebote prüfen, Vergabeempfehlung.
  • LPH 8: Objektüberwachung – Bauleitung, Qualitätskontrolle.
  • LPH 9: Objektbetreuung – Mängelsuche, Dokumentation (oft optional).

Honorarberechnung: Ein praktisches Beispiel

Obwohl die verbindliche Preisbindung der HOAI entfallen ist, dient sie weiterhin als Referenz für die Honorarberechnung. Nehmen wir an, wir kalkulieren das Honorar für die Gebäudeplanung eines Einfamilienhauses. Wir benötigen dafür die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone und die Leistungsphasen, die beauftragt werden. Für unser Rechenbeispiel gehen wir davon aus, dass wir alle Leistungsphasen (1-8) für die Gebäudeplanung benötigen.

Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit anrechenbaren Kosten von 300.000 Euro wird in Honorarzone III eingeordnet. Die HOAI sieht für die Honorarzone III und die Leistungsphasen 1-8 einen bestimmten Honorarrahmen vor. Wir wählen hier einen Mittelwert aus diesem Rahmen, der beispielsweise 15 % der anrechenbaren Kosten betragen könnte. Das Honorar berechnet sich somit wie folgt: 300.000 Euro (anrechenbare Kosten) * 15 % (Prozentsatz der HOAI für Zone III und LPH 1-8) = 45.000 Euro (Nettohonorar). Hinzu käme dann noch die Mehrwertsteuer von 19 %. Die Aufteilung dieses Gesamtbetrags auf die einzelnen Leistungsphasen erfolgt nach den in der HOAI festgelegten Prozentanteilen. So entfallen beispielsweise auf die LPH 2 (Vorplanung) meist 7 % des Gesamthonorars, auf die LPH 5 (Ausführungsplanung) 25 % und auf die LPH 8 (Objektüberwachung) 32 %. Dieses konkrete Beispiel veranschaulicht, wie die verschiedenen Faktoren zusammenwirken, um das Honorar zu bestimmen und die Leistungen transparent abzurechnen.

  • Honorarberechnung basiert heute auf vertraglicher Vereinbarung.
  • HOAI dient dabei als Orientierungsrahmen für die Angemessenheit des Honorars.
  • Drei Hauptfaktoren: Anrechenbare Kosten, Honorarzone, vereinbarte Leistungsphasen.
  • Beispielrechnung: Anrechenbare Kosten * HOAI-Prozentsatz für Zone und Phasen = Honorar.
  • Individuelle Leistungsanteile und die Höhe des vereinbarten Honorars müssen im Vertrag fixiert werden.

Umgang mit Abweichungen und Besonderen Leistungen

Die HOAI unterscheidet zwischen Grundleistungen, die in den jeweiligen Leistungsbildern beschrieben sind und in der Regel zur Erfüllung der Planungsaufgabe notwendig sind, und Besonderen Leistungen. Besondere Leistungen sind über die Grundleistungen hinausgehende Aufgaben, die gesondert vereinbart und vergütet werden müssen. Beispiele hierfür sind spezielle energetische Konzepte, die Erstellung von Visualisierungen oder Bauzeitplanungen. Die HOAI bietet dafür keine festen Tarife, sondern verweist auf eine freie Honorarvereinbarung, oft auf Basis von Zeithonoraren oder Pauschalen.

Es ist wichtig, diese Besonderen Leistungen frühzeitig zu definieren und im Planervertrag festzuhalten, um Missverständnisse und nachträgliche Streitigkeiten zu vermeiden. Auch Änderungen am Leistungsumfang während des Projekts müssen transparent gehandhabt werden. Falls der Auftraggeber während der Bauphase zusätzliche Leistungen wünscht oder sich die Projektanforderungen ändern, sollte dies schriftlich fixiert und die Honoraranpassung besprochen werden. Eine offene Kommunikation zwischen Auftraggeber und Planer ist hierbei entscheidend, um die Kostenkontrolle zu gewährleisten und eine faire Vergütung aller erbrachten Leistungen sicherzustellen.

  • Grundleistungen sind im Honorar gemäß HOAI-Tabellen enthalten.
  • Besondere Leistungen müssen gesondert vertraglich vereinbart werden.
  • Beispiele für Besondere Leistungen: Machbarkeitsstudien, Kostencontrolling, spezielle Gutachten.
  • Vergütung Besonderer Leistungen erfolgt oft auf Stundenlohnbasis oder Pauschale.
  • Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Die HOAI nach dem EuGH-Urteil und der Reform 2021

Im Jahr 2019 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die verbindliche Preisbindung der HOAI gegen europäisches Recht verstößt. Dies hatte zur Folge, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI in ihrer verbindlichen Form nicht mehr angewendet werden durften. Daraufhin wurde die HOAI im Jahr 2021 reformiert. Die wohl wichtigste Änderung ist die Aufhebung der verbindlichen Preisvorschrift. Dies bedeutet, dass Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen nun frei vereinbart werden können. Wird jedoch keine explizite schriftliche Honorarvereinbarung getroffen, die von den Tafelwerten der HOAI abweicht, gelten die HOAI-Regelung weiterhin als „übliche Vergütung“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Für die Praxis bedeutet dies, dass die HOAI nach wie vor eine zentrale Rolle als Kalkulationsgrundlage und Orientierungshilfe spielt. Architekten und Ingenieure nutzen die HOAI-Werte oft als Ausgangsbasis für Verhandlungen und zur Ermittlung einer angemessenen Vergütung. Auftraggebern bietet sie weiterhin eine transparente Möglichkeit, die Angemessenheit eines Angebots zu beurteilen und Honorarvereinbarungen nachzuvollziehen. Es ist jedoch essenziell, dass alle Details der Honorarberechnung und des Leistungsumfangs vor Beginn der Arbeiten schriftlich festgehalten werden, um Rechtsklarheit für beide Seiten zu schaffen. Die HOAI liefert hierfür weiterhin die Struktur und die Definitionen, auch wenn die reinen Tabellenwerte nicht mehr zwingend einzuhalten sind.

  • EuGH-Urteil 2019: Verbindliche Preisvorschriften verstoßen gegen EU-Recht.
  • HOAI-Reform 2021: Aufhebung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze.
  • Honorare können heute frei vereinbart werden.
  • Bei fehlender Vereinbarung gilt die HOAI als übliche Vergütung (BGB).
  • HOAI weiterhin wichtige Orientierungshilfe für transparente Honorarfindung.

Fazit

Die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) bleibt trotz der Änderungen durch das EuGH-Urteil und die Reform von 2021 ein unverzichtbares Instrument im deutschen Bauwesen. Sie bietet eine bewährte Struktur zur Definition von Leistungen und zur fairen Ermittlung von Honoraren. Für Auftraggeber schafft sie Transparenz und eine Basis für die Kostenplanung, während sie Planern hilft, eine leistungsgerechte Vergütung zu erhalten. Eine genaue Kenntnis der HOAI ermöglicht es beiden Seiten, Bauprojekte effizient und wirtschaftlich zu gestalten und zukünftige Bauvorhaben erfolgreich zu realisieren. Die schriftliche Fixierung aller Vereinbarungen, idealerweise unter Bezugnahme auf die HOAI als Orientierungsrahmen, ist heute wichtiger denn je, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern.

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