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Wie funktioniert die Grundschuld?

Die Grundschuld ist ein zentrales Instrument bei der Immobilienfinanzierung in Deutschland. Sie sichert Banken und Kreditgebern ihre Darlehensforderungen ab und ermöglicht den Erwerb von Wohneigentum.

7 min Lesezeit
Wie funktioniert die Grundschuld?

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen eng mit einer grundsoliden Finanzierung verbunden. Dabei spielt die Grundschuld eine entscheidende Rolle, denn sie ist die gängigste Form der Kreditsicherung im Immobilienbereich. Ohne eine eingetragene Grundschuld im Grundbuch würde kaum eine Bank in Deutschland einen Immobilienkredit vergeben. Aber was genau verbirgt sich hinter diesem rechtlichen Konstrukt, und wie funktioniert es im Detail? Dieser Ratgeber beleuchtet die Funktionsweise, die Arten und die praktischen Aspekte der Grundschuld, um Ihnen ein umfassendes Verständnis für dieses wichtige Finanzierungsinstrument zu vermitteln.

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist ein sogenanntes 'dingliches' Recht, das im Grundbuch eines Grundstücks eingetragen wird und dazu dient, eine Forderung gegenüber dem Eigentümer zu sichern. Vereinfacht ausgedrückt: Der Wert des Grundstücks bzw. der Immobilie dient als Pfand für einen Kredit. Im Gegensatz zur Hypothek, die streng an eine bestimmte Forderung gebunden ist, ist die Grundschuld ein abstraktes Sicherungsmittel. Das bedeutet, sie existiert unabhängig von der gesicherten Forderung. Dies macht sie flexibler und zu einem der wichtigsten Instrumente für Banken bei der Immobilienfinanzierung.

Wird der Kredit nicht wie vereinbart zurückgezahlt, kann der Gläubiger (in der Regel die Bank) aus der Grundschuld die Zwangsversteigerung der Immobilie betreiben, um seine Forderungen zu befriedigen. Die Grundschuld wird im Grundbuch in Abteilung III eingetragen und gibt Auskunft über den Gläubiger, den Grundschuldbetrag und mögliche Zinsen sowie eine einmalige Nebenleistung. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Grundschuld die Möglichkeit der Verwertung der Immobilie ohne ein weiteres gerichtliches Verfahren ermöglicht, falls die Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden.

Grundschuld vs. Hypothek: Der Unterschied

Oft werden die Begriffe Grundschuld und Hypothek synonym verwendet, doch rechtlich gibt es einen entscheidenden Unterschied. Die Hypothek ist akzessorisch, das heißt, sie ist direkt an eine bestimmte Forderung gebunden. Besteht die Forderung nicht mehr, erlischt automatisch auch die Hypothek. Sobald der Kredit vollständig getilgt ist, besteht die Hypothek nicht mehr.

Die Grundschuld hingegen ist nicht akzessorisch, sondern abstrakt. Sie ist unabhängig von der Forderung. Selbst wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde, bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen. Dies bietet Flexibilität, da dieselbe Grundschuld für neue Kredite oder Anschlussfinanzierungen genutzt werden kann, ohne dass eine neue Eintragung vorgenommen werden muss. Dies spart Zeit und Notar- sowie Gerichtskosten. Aus diesem Grund hat sich die Grundschuld in der Praxis als bevorzugtes Sicherungsmittel etabliert.

  • Hypothek: Akzessorisch, erlischt mit Tilgung des Kredits.
  • Grundschuld: Abstrakt, bleibt auch nach Tilgung des Kredits bestehen.
  • Flexibilität: Grundschuld kann für neue Kredite dienen, Hypothek nicht.
  • Kostenfaktor: Grundschuld ist bei Wiederverwendung günstiger als neue Hypothek.

Die Entstehung und Eintragung einer Grundschuld

Die Eintragung einer Grundschuld ist ein mehrstufiger Prozess, der zwingend der notariellen Beurkundung bedarf. Der erste Schritt ist die Kreditbewilligung durch die Bank. Sobald diese erfolgt ist, beauftragt der Kreditnehmer einen Notar mit der Erstellung der Grundschuldbestellungsurkunde. In dieser Urkunde sind alle relevanten Daten festgehalten: der Betrag der Grundschuld, der Gläubiger (in der Regel die Bank), die Höhe der dinglichen Zinsen (nicht zu verwechseln mit den Kreditzinsen) und eine etwaige Zwangsvollstreckungsunterwerfung.

Nachdem die Grundschuldbestellungsurkunde notariell beurkundet wurde, reicht der Notar diese zusammen mit dem Antrag auf Eintragung beim zuständigen Grundbuchamt ein. Das Grundbuchamt prüft den Antrag und nimmt die Eintragung in Abteilung III des Grundbuchs vor. Erst mit der tatsächlichen Eintragung ist die Grundschuld wirksam. Dieser Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Bank zahlt das Darlehen in der Regel erst aus, wenn die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist oder zumindest eine Notarbestätigung über den Antragseingang vorliegt, die die Eintragung absichert.

  • Kreditbewilligung durch die Bank.
  • Erstellung und notarielle Beurkundung der Grundschuldbestellungsurkunde.
  • Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt durch den Notar.
  • Eintragung der Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs.
  • Auszahlung des Darlehens durch die Bank.

Arten der Grundschuld

Man unterscheidet primär zwei Formen der Grundschuld: die Buchgrundschuld und die Briefgrundschuld.

Die <b>Buchgrundschuld</b> ist die in Deutschland am häufigsten verwendete Form. Bei ihr wird lediglich die Eintragung im Grundbuch vorgenommen, und es wird kein Grundschuldbrief ausgestellt. Die Übertragung der Buchgrundschuld erfolgt durch eine schriftliche Abtretungserklärung und die Umschreibung im Grundbuch. Dies ist der heute übliche und einfachere Weg.

Die <b>Briefgrundschuld</b> hingegen beinhaltet zusätzlich zur Eintragung im Grundbuch die Ausstellung eines sogenannten Grundschuldbriefs durch das Grundbuchamt. Dieser Brief ist ein Wertpapier und verkörpert die Grundschuld. Eine Übertragung der Briefgrundschuld kann durch die Übergabe des Briefs und eine schriftliche Abtretungserklärung erfolgen, ohne dass eine Eintragung im Grundbuch zwingend erforderlich ist. Dies erhöht die Verkehrsfähigkeit, ist aber auch mit einem Risiko verbunden, falls der Brief verloren geht. Heute wird die Briefgrundschuld seltener gewählt, da sie tendenziell mehr Aufwand mit sich bringt und höhere Gebühren verursachen kann, da der Grundschuldbrief zusätzlich erstellt und verwahrt werden muss.

Kosten der Grundschuldeintragung

Die Eintragung einer Grundschuld ist mit Kosten verbunden, die sich in der Regel aus Notar- und Gerichtskosten zusammensetzen. Diese richten sich nach der Höhe der einzutragenden Grundschuld und sind gesetzlich geregelt. Die Notargebühren für die Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und betragen meist 0,5% des Grundschuldbeitrags. Die Gerichtskosten für die Eintragung im Grundbuch belaufen sich ebenfalls auf etwa 0,5% des Grundschuldbeitrags.

Als Faustformel können Sie mit etwa 1,0% bis 1,2% der Höhe der Grundschuld für die gesamten Eintragungskosten rechnen. Bei einer Grundschuld von beispielsweise 300.000 Euro wären das demnach Notar- und Gerichtskosten von rund 3.000 bis 3.600 Euro. Diese Kosten sind üblicherweise vom Kreditnehmer zu tragen und sollten bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.

Die Bedeutung der Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Ein wesentlicher Bestandteil der Grundschuldbestellungsurkunde ist die sogenannte 'Zwangsvollstreckungsunterwerfung'. Mit dieser Klausel unterwirft sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, falls er seinen Verpflichtungen aus der Grundschuld nicht nachkommt. Das bedeutet, wenn der Kreditnehmer seine Schulden nicht bezahlt, kann die Bank ohne ein weiteres gerichtliches Urteil direkt die Zwangsvollstreckung betreiben, beispielsweise durch eine Zwangsversteigerung der Immobilie.

Diese Klausel ist für die Banken von enormer Bedeutung, da sie ihnen einen effizienten Weg zur Durchsetzung ihrer Ansprüche eröffnet und das Risiko eines langwierigen und kostspieligen Klageverfahrens eliminiert. Für den Kreditnehmer bedeutet dies, dass bei Zahlungsverzug schnell mit der Verwertung der Immobilie zu rechnen ist, sofern keine Einigung mit der Bank erzielt werden kann. Es unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Verpflichtung, die mit der Aufnahme eines Immobilienkredits und der Bestellung einer Grundschuld einhergeht.

Tilgung des Kredits und Löschung der Grundschuld

Ist der Immobilienkredit vollständig getilgt, bedeutet das nicht, dass die Grundschuld automatisch aus dem Grundbuch gelöscht wird. Wie bereits erwähnt, bleibt die Grundschuld bestehen, da sie abstrakt ist. Nun stellt sich die Frage, was mit der nicht mehr benötigten Grundschuld geschehen soll. Es gibt im Wesentlichen drei Optionen:

  • <b>Löschung der Grundschuld:</b> Der Eigentümer kann eine Löschung der Grundschuld beantragen. Hierfür benötigt er eine Löschungsbewilligung der Bank, die bestätigt, dass alle Forderungen beglichen sind. Diese Bewilligung wird dann vom Notar beim Grundbuchamt eingereicht und die Grundschuld gelöscht. Dies ist mit Notar- und Gerichtskosten verbunden, schafft aber 'lastenfreies' Eigentum.
  • <b>Umschreibung auf eine neue Bank:</b> Für eine Anschlussfinanzierung oder einen neuen Kredit kann die bestehende Grundschuld an eine neue Bank abgetreten werden. Dies ist oft kostengünstiger als eine neue Eintragung und eine Löschung der alten Grundschuld.
  • <b>Belassung als Eigentümergrundschuld:</b> Der Eigentümer kann die Grundschuld auf sich selbst umschreiben lassen. Dies wird dann als 'Eigentümergrundschuld' bezeichnet. Diese kann später für neue Kredite genutzt oder im Bedarfsfall auch wieder an eine Bank abgetreten werden. Dies ist eine flexible Option, die Kosten für eine Löschung vermeidet und zukünftige Finanzierungen erleichtert.

Die Entscheidung, ob eine Grundschuld gelöscht, übertragen oder als Eigentümergrundschuld belassen wird, hängt von den individuellen Umständen und zukünftigen Plänen des Eigentümers ab. Es ist ratsam, sich hierzu von Fachleuten beraten zu lassen.

Fazit

Die Grundschuld ist ein unverzichtbares Instrument in der deutschen Immobilienfinanzierung. Sie bietet Kreditgebern die notwendige Sicherheit und ermöglicht es Kreditnehmern, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Das Verständnis ihrer Funktionsweise, der Unterschiede zur Hypothek, des Eintragungsprozesses und der damit verbundenen Kosten ist für jeden Immobilienkäufer essenziell. Mit einer fundierten Kenntnis der Grundschuld und der damit verbundenen Rechte und Pflichten können Sie Ihre Immobilienfinanzierung sicher und informiert gestalten.

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