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Wie funktioniert die BEG-Förderung?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt umfassend energetische Sanierungen und den Bau energieeffizienter Immobilien in Deutschland. Erfahren Sie, welche Maßnahmen gefördert werden und wie Sie die Zuschüsse erhalten.

7 min Lesezeit
Wie funktioniert die BEG-Förderung?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu steigern und die Klimaziele zu erreichen. Sie bündelt verschiedene Programme zur Förderung von Effizienzmaßnahmen und der Nutzung erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden sowie beim Neubau. Immobilienbesitzer, die energetische Sanierungen planen oder ein energieeffizientes Haus bauen möchten, finden hier wichtige finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten. Dieser Artikel beleuchtet die Struktur und die wesentlichen Säulen der BEG-Förderung, erklärt die Voraussetzungen und zeigt auf, wie der Antragsprozess in der Regel abläuft.

Was ist die BEG-Förderung?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde im Jahr 2021 eingeführt und ersetzt seitdem die vorherigen Förderprogramme des Bundes im Bereich Energieeffizienz abgelöst. Sie soll die Sanierungsquote erhöhen und den Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäudesektor reduzieren. Ein Hauptziel ist es, Anreize zu schaffen, damit mehr Gebäude den Standard eines Effizienzhauses oder Effizienzgebäudes erreichen. Die BEG-Förderung unterstützt sowohl private Eigentümer als auch Unternehmen und Kommunen bei der Umsetzung von energetischen Maßnahmen. Die Förderungen werden hauptsächlich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.

Die BEG gliedert sich in verschiedene Teilprogramme, die je nach Art der Maßnahme und des Gebäudetyps unterschiedliche Förderungen vorsehen. Die grundlegende Unterscheidung liegt hier zwischen der Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) und der Förderung von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus bzw. -gebäude (BEG WG/NWG).

  • Gebündelte Förderlandschaft für Energieeffizienzmaßnahmen.
  • Ablösung alter Förderprogramme.
  • Ziel: Steigerung der Sanierungsquote und Reduzierung von Emissionen.
  • Durchführung hauptsächlich über KfW und BAFA.

Die Säulen der BEG-Förderung: BEG EM und BEG WG/NWG

Die BEG-Förderung teilt sich in zwei Hauptbereiche auf: Die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) und die BEG Wohngebäude (BEG WG) sowie Nichtwohngebäude (BEG NWG). Jeder dieser Bereiche deckt spezifische Bedürfnisse und Projekte ab.

Die BEG EM richtet sich an Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden. Hierzu zählen beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, das Austauschen von Fenstern oder die Installation einer effizienten Heizungsanlage. Diese Förderung wird in der Regel als Zuschuss über das BAFA ausbezahlt. Hingegen fördern die BEG WG und BEG NWG die Sanierung von Bestandsgebäuden zu einem Effizienzhaus oder die Errichtung eines energieeffizienten Neubaus. Diese Förderungen werden meist als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW angeboten. Die Höhe des Zuschusses hängt maßgeblich davon ab, welchen Effizienzhaus-Standard das Gebäude nach der Sanierung oder dem Neubau erreicht; je besser der erreichte Standard, desto höher ist in der Regel auch die Förderung.

  • BEG EM: Förderung von Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungstausch, Dämmung) über das BAFA. Die Maßnahmen müssen zu förderfähigen Kosten führen, welche in einer Liste des BAFA definiert sind.
  • BEG WG: Förderung von Sanierungen zu einem Effizienzhaus oder Neubau eines Effizienzhauses über die KfW.
  • BEG NWG: Förderung von Sanierungen zu einem Effizienzgebäude oder Neubau eines Effizienzgebäudes für Nichtwohngebäude über die KfW.
  • Die Förderhöhe ist an den erreichten Effizienzstandard gekoppelt.

Förderfähige Maßnahmen im Detail

Die Palette der förderfähigen Maßnahmen ist breit gefächert und deckt nahezu alle Aspekte der energetischen Gebäudesanierung und des energieeffizienten Neubaus ab. Ziel ist es, den Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Bei den Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind insbesondere der Austausch alter, ineffizienter Heizungsanlagen durch moderne Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarkollektoren förderfähig. Auch die Optimierung bestehender Heizanlagen kann unterstützt werden. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Verbesserung der Gebäudehülle durch Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und den Austausch von Fenstern und Außentüren. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen zur Anlagentechnik wie der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder Smart-Home-Systemen, die die Energieeffizienz steigern, bezuschusst. Für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus (BEG WG) betrachtet die KfW das Gesamtpaket der Maßnahmen, die zu einem bestimmten Effizienzstandard führen. Hier können auch Kosten für Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten mitgefördert werden.

  • Heizungsoptimierung und -austausch (z.B. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen).
  • Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Kellerdecke).
  • Austausch von Fenstern und Außentüren.
  • Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
  • Digitale Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs (Smart Home).

Voraussetzungen und Förderhöhe

Um die BEG-Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine zentrale Anforderung ist in der Regel die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE), der auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet ist. Dieser begleitet das Vorhaben von der Planung über die Beantragung bis zur Bestätigung der Durchführung und stellt sicher, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Die genaue Förderhöhe und die Konditionen variieren je nach Programmteil, Art der Maßnahme und dem erreichten Effizienzstandard.

Bei der BEG EM werden prozentuale Zuschüsse auf die förderfähigen Kosten gewährt, oft bis zu einer bestimmten Höchstgrenze pro Wohneinheit. Für Heizungsanlagen können beispielsweise Zuschüsse von einem bestimmten Prozentsatz der förderfähigen Kosten erreicht werden, mit möglichen Boni für besonders innovative oder nachhaltige Lösungen. Bei der BEG WG/NWG hingegen sind die Förderkredite an einen Tilgungszuschuss gekoppelt, dessen Höhe vom erreichten Effizienzhaus-Niveau abhängt. Ein Effizienzhaus 40 Plus erhält beispielsweise eine höhere Förderung als ein Effizienzhaus 55. Beispiel: Eine Sanierung zu einem Effizienzhaus 40 kann einen Kreditrahmen von mehreren hunderttausend Euro mit einem attraktiven Tilgungszuschuss von z.B. 20-25% der Kreditsumme bedeuten. Es ist jedoch essenziell, die aktuellen Konditionen und Förderrichtlinien vor Antragstellung genau zu prüfen, da diese sich ändern können.

  • Pflichterfüllung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) in der Regel vorausgesetzt.
  • Förderhöhe abhängig von Maßnahme, Effizienzstandard und Programmteil.
  • BEG EM: Prozentuale Zuschüsse auf förderfähige Kosten (BAFA).
  • BEG WG/NWG: Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen (KfW), die vom Effizienzhaus-Standard abhängen.

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

Der Antragsprozess für die BEG-Förderung ist strukturiert, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. Die Einhaltung der Reihenfolge der Schritte ist entscheidend für den Erfolg der Förderung. Grundsätzlich gilt: Die Fördermittel müssen beantragt werden, bevor mit den Baumaßnahmen begonnen wird, also vor der Auftragserteilung an Handwerker oder Bauunternehmen. Eine Ausnahme bilden hier gegebenenfalls die Planungsleistungen, die oft schon vorab in Anspruch genommen werden können.

Zunächst sollte ein Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzugezogen werden. Dieser berät zu den passenden Maßnahmen, informiert über die Fördermöglichkeiten und erstellt die notwendigen technischen Projektbeschreibungen (TPB). Mit der TPB kann dann der Antrag über die Online-Portale des BAFA (für Einzelmaßnahmen) oder der KfW (für Effizienzhäuser/Neubau) gestellt werden. Nach positiver Förderzusage können die Maßnahmen gestartet und die Rechnungen gesammelt werden. Abschließend bestätigt der EEE die korrekte Durchführung der Maßnahmen (Verwendungsnachweis), woraufhin die Auszahlung des Zuschusses oder die Weiterbearbeitung des Kredites erfolgt. Bei der KfW erfolgt dies über die Hausbank.

  • 1. Fachliche Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE).
  • 2. Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB) durch den EEE.
  • 3. Antragstellung VOR Beginn der Maßnahmen (Online-Portale BAFA/KfW).
  • 4. Erhalt der Förderzusage.
  • 5. Durchführung der Maßnahmen und Sammlung der Rechnungen.
  • 6. Bestätigung der Durchführung (Verwendungsnachweis) durch den EEE.
  • 7. Auszahlung der Fördermittel.

Kombinationen mit anderen Förderprogrammen

Die BEG-Förderung ist in der Regel nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen für die gleichen Kosten kombinierbar. Das bedeutet, man muss sich entscheiden, welche Förderung man für eine bestimmte Maßnahme in Anspruch nehmen möchte, um eine Doppelförderung zu vermeiden. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Regelungen, die eine Kombination unter bestimmten Umständen erlauben könnten, beispielsweise wenn es sich um unterschiedliche Gewerke oder nicht-kumulierbare Förderzwecke handelt. Ein Energieeffizienz-Experte kann hierzu verbindliche Auskünfte geben und bei der Optimierung der Förderstrategie unterstützen.

In einigen Fällen ist es denkbar, dass Landesförderprogramme oder kommunale Zuschüsse für andere Aspekte der Sanierung genutzt werden können, solange es keine Überschneidungen mit den durch die BEG geförderten Kosten gibt. Es empfiehlt sich daher, neben den Bundesprogrammen auch lokale Fördermöglichkeiten zu recherchieren und gegebenenfalls mit dem EEE abzustimmen.

  • Keine Kumulierung der BEG-Förderung für die gleichen Kosten mit anderen öffentlichen Förderungen.
  • Einzelne Maßnahmen können ggf. aus unterschiedlichen Töpfen gefördert werden.
  • Prüfung der Kombinierbarkeit mit Landes- oder Kommunalprogrammen ist ratsam.
  • Energieeffizienz-Experte gibt Aufschluss über mögliche Kombinationen.

Wichtige Aspekte und häufige Fehler

Bei der Beantragung und Durchführung von BEG-geförderten Maßnahmen gibt es einige Punkte, die besonders beachtet werden sollten, um Verzögerungen oder sogar den Verlust der Förderung zu vermeiden. Einer der häufigsten Fehler ist der vorzeitige Beginn der Maßnahmen, bevor die Förderzusage eingegangen ist. Dies kann die gesamte Förderung gefährden.

Des Weiteren ist die Qualität der Ausführung entscheidend. Die Maßnahmen müssen den anerkannten Regeln der Technik und den Mindestanforderungen der BEG entsprechen. Eine unzureichende Ausführung, die nicht den Standards entspricht, kann ebenfalls zur Ablehnung der Auszahlung führen. Es ist auch wichtig, alle Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig aufzubewahren, da diese für den Verwendungsnachweis benötigt werden. Die Bezeichnungen auf den Rechnungen sollten mit den beantragten Maßnahmen übereinstimmen. Die Beauftragung von Fachunternehmen ist in der Regel ebenfalls eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit.

  • Förderantrag vor Maßnahmenbeginn stellen.
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
  • Qualität der Ausführung durch Fachunternehmen sicherstellen.
  • Sorgfältige Dokumentation aller Kosten und Rechnungen.
  • Beachtung der Antragsfristen und Bearbeitungszeiten.

Fazit

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet umfassende Unterstützung für Hausbesitzer und Bauherren, die in die Energieeffizienz ihrer Immobilien investieren möchten. Ob Einzelmaßnahmen oder eine komplette Sanierung zum Effizienzhaus – die Fördermöglichkeiten sind vielfältig und können einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung leisten. Eine sorgfältige Planung, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und die genaue Einhaltung der Antragsfristen und -bedingungen sind jedoch entscheidend für den Erfolg. Durch die Nutzung der BEG-Förderung lassen sich nicht nur Energiekosten senken und der Wohnkomfort erhöhen, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz leisten.

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