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Wie funktioniert der Untermietvertrag?

Der Untermietvertrag regelt die Beziehung zwischen Hauptmieter und Untermieter. Er bietet Flexibilität, birgt jedoch diverse rechtliche Fallstricke, deren Kenntnis essentiell für beide Parteien ist. Wir beleuchten die wichtigsten Aspekte.

6 min Lesezeit
Wie funktioniert der Untermietvertrag?

Die Untervermietung einer Wohnung oder eines Teils davon hat sich in den letzten Jahren, insbesondere in Ballungsräumen, als beliebte und flexible Wohnform etabliert. Sie kann sowohl für Hauptmieter als auch für Untermieter attraktive Vorteile bieten, wie die Reduzierung der Mietkosten oder die Überbrückung von Leerstandszeiten. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff 'Untermietvertrag' und welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus für die beteiligten Parteien? Dieser Artikel beleuchtet die Funktionsweise, rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Aspekte der Untervermietung in Deutschland, um Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Was ist ein Untermietvertrag?

Ein Untermietvertrag ist ein Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter einer Immobilie und einer dritten Person, dem sogenannten Untermieter. Der Hauptmieter vermietet dabei die von ihm gemietete Wohnung oder einen Teil davon an den Untermieter weiter. Rechtlich gesehen entsteht somit ein eigenständiges Mietverhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter, welches parallel zum Hauptmietverhältnis zwischen Eigentümer (Vermieter) und Hauptmieter existiert. Der Hauptmieter übernimmt in diesem Kontext die Rolle des 'Untervermieters'.

Der Untermietvertrag regelt dieselben Aspekte wie ein herkömmlicher Mietvertrag, jedoch auf einer sekundären Ebene. Dazu gehören die Höhe der Miete, die Nutzung der Räumlichkeiten, Nebenkosten, Kündigungsfristen und eventuelle Regelungen zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen oder -einrichtungen. Es ist entscheidend zu verstehen, dass der Hauptmieter dem Eigentümer (Vermieter) gegenüber weiterhin für die Einhaltung aller Pflichten aus dem Hauptmietvertrag verantwortlich ist, auch wenn diese durch den Untermieter verursacht wurden.

Die Erlaubnis des Vermieters ist zwingend

Ein zentraler und oft unterschätzter Aspekt der Untervermietung ist die Notwendigkeit der Erlaubnis des Vermieters. Nach deutschem Mietrecht (§ 540 BGB und § 553 BGB) darf ein Mieter eine gemietete Wohnung oder Teile davon nur mit der ausdrücklichen Gestattung des Vermieters untervermieten. Eine mündliche Zusage ist zwar theoretisch wirksam, ratsam ist jedoch immer eine schriftliche Erlaubnis, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Der Vermieter darf die Erlaubnis zur Untervermietung nicht willkürlich verweigern, wenn der Mieter ein 'berechtigtes Interesse' hat. Ein solches berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters nach Abschluss des Hauptmietvertrages ändern und er auf die Mieteinnahmen angewiesen ist oder die Wohnung ohne Untervermietung zu groß wird. Bei einer teilweisen Untervermietung (z.B. ein Zimmer in einer 3-Zimmer-Wohnung) kann die Erlaubnis in der Regel nur verweigert werden, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund liegt oder die Wohnung übermäßig belegt würde.

  • Berechtigtes Interesse vorweisen (z.B. finanzielle Gründe, Umzugspläne).
  • Schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen.
  • Angaben zum Untermieter (Name, ggf. Beruf) dem Vermieter mitteilen.
  • Bei Verweigerung ohne triftigen Grund: Rechtsberatung einholen.

Form und Inhalt des Untermietvertrages

Obwohl das Gesetz keine zwingende Schriftform für den Untermietvertrag vorschreibt, ist diese dringend zu empfehlen. Ein schriftlicher Vertrag schafft Klarheit über die Rechte und Pflichten beider Parteien und dient im Streitfall als Beweismittel. Ein Mustervertrag kann eine gute Ausgangsbasis sein, sollte aber an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Wesentliche Inhalte eines Untermietvertrages sind unter anderem die genaue Bezeichnung der Parteien (Hauptmieter als Vermieter, Untermieter), die Beschreibung der untervermieteten Räume (ggf. mit Plan oder Skizze), der Beginn und die Dauer des Mietverhältnisses, die Höhe der Miete und Nebenkosten sowie die Regelungen zur Kaution. Zudem sollten Kündigungsfristen, Nutzung von Gemeinschaftsflächen und gegebenenfalls Regelungen zu Schönheitsreparaturen oder Haftungsfragen explizit aufgeführt werden.

  • Namen und Adressen beider Parteien.
  • Genaue Bezeichnung der Mietsache (Zimmer, ggf. Mitbenutzung Küche/Bad).
  • Mietbeginn und Mietdauer (befristet/unbefristet).
  • Höhe der Grundmiete und detaillierte Nebenkosten.
  • Höhe der Kaution und deren Zahlungsmodalitäten.
  • Kündigungsfristen und Kündigungsmodalitäten.

Miete und Nebenkosten im Untermietverhältnis

Die Festlegung der Miete im Untermietverhältnis birgt einige Besonderheiten. Grundsätzlich darf der Hauptmieter keine überhöhte Miete verlangen, die deutlich über dem Anteil liegt, der auf die untervermieteten Räume entfällt. In einigen Städten gibt es zudem Mietpreisbremsen, die auch für Untermietverträge relevant sein können. Bei einer teilweisen Untervermietung ist eine faire Aufteilung der Gesamtmiete auf die genutzten Flächen und ggf. auf Gemeinschaftsflächen sinnvoll.

Für die Nebenkosten gilt Ähnliches. Diese können entweder als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart werden, wobei bei letzterer eine jährliche Abrechnung erfolgen muss. Die Abrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein, idealerweise basierend auf dem Anteil der untervermieteten Fläche an der Gesamtwohnfläche oder nach Personenzahl, falls dies für einzelne Posten (z.B. Wasserverbrauch) angemessener ist. Eine klare Aufschlüsselung im Vertrag ist hier essenziell.

Ein Beispiel: Eine Wohnung hat 90 qm Gesamtfläche und kostet warm 1.200 Euro. Ein 20 qm großes Zimmer soll untervermietet werden. Eine mögliche Berechnung des Mietanteils für das Zimmer könnte 20/90 * 1.200 Euro = ca. 266,67 Euro warm sein. Hinzu würde ein angemessener Aufschlag für die Mitbenutzung von Küche, Bad und Flur kommen, der die tatsächliche Belastung für den Hauptmieter widerspiegelt. Dieser Aufschlag muss jedoch moderat sein.

Dauer und Kündigung des Untermietvertrages

Untermietverträge können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Eine Befristung ist nur wirksam, wenn ein anerkannter Befristungsgrund vorliegt (z.B. Eigenbedarf des Hauptmieters nach Rückkehr aus dem Ausland oder geplante Selbstnutzung der gesamten Wohnung in absehbarer Zeit). Ohne einen solchen Grund gilt der Vertrag als unbefristet.

Die Kündigungsfristen für unbefristete Untermietverträge richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, die in der Regel drei Monate für den Untermieter und ebenfalls drei Monate für den Hauptmieter betragen, wobei Letzterer kein berechtigtes Interesse für die Kündigung benötigt, wenn er ein einzelnes Zimmer in der von ihm bewohnten Wohnung untervermietet hat. Bei vollständiger Untervermietung oder bei Kündigung der ganzen Wohnung durch den Hauptmieter selbst können jedoch andere Regeln gelten oder Besonderheiten auftreten. Es ist ratsam, die Kündigungsfristen und -modalitäten explizit im Vertrag zu regeln und sich bei Unsicherheiten juristisch beraten zu lassen.

Haftung und Verantwortlichkeiten

Der Hauptmieter trägt gegenüber seinem Vermieter die alleinige Verantwortung für die gesamte Wohnung. Das bedeutet, dass er für alle Schäden oder Pflichtverletzungen haftet, die der Untermieter verursacht hat. Auch wenn der Untermieter die Miete nicht zahlt, muss der Hauptmieter die volle Miete an seinen Vermieter entrichten. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, einen vertrauenswürdigen Untermieter auszuwählen und eine ausreichende Kaution zu vereinbaren.

Umgekehrt hat der Hauptmieter als 'Untervermieter' gegenüber dem Untermieter die typischen Pflichten eines Vermieters: Er muss den Mietgegenstand in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und diesen Zustand während der Mietzeit erhalten. Auch die ordnungsgemäße Abrechnung der Nebenkosten und die Gewährleistung der Privatsphäre des Untermieters fallen in seinen Verantwortungsbereich. Eine klare Regelung von Haftungsfragen im Vertrag, beispielsweise für Schäden an Einrichtungsgegenständen des Hauptmieters, ist ratsam.

  • Hauptmieter haftet vollständig gegenüber dem Vermieter.
  • Kaution zur Absicherung von Mietausfällen und Schäden.
  • Untermieter ist für Schäden in seinem Bereich verantwortlich.
  • Klare Absprachen zur Nutzung und Pflege der gemeinsamen Bereiche.

Besonderheiten beim Untermietvertrag

Es gibt einige spezielle Konstellationen, die bei der Untervermietung zu beachten sind. Dazu gehört beispielsweise die Kurzzeitvermietung, oft über Online-Plattformen, welche in vielen Städten gesonderten Regelungen und Genehmigungspflichten unterliegt. Diese Art der Untervermietung ist meist komplexer als die langfristige Vermietung eines Zimmers und kann Einschränkungen durch kommunale Satzungen oder das Wohnungseigentumsgesetz unterliegen.

Ein weiterer Punkt ist die sogenannte Scheinuntervermietung, bei der ein Mietvertrag als Untermietvertrag getarnt wird, obwohl es sich faktisch um einen vollwertigen Mietvertrag für eine gesamte Wohnung handelt. Dies kann rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn die Erlaubnis des Vermieters für eine vollständige Untervermietung nicht vorliegt oder die Rechte des 'Untermieters' dadurch eingeschränkt werden. Auch die Regelungen zur Modernisierung oder Mietminderung durch den Untermieter können Besonderheiten aufweisen, da sich seine Rechte primär gegen den Hauptmieter richten.

Fazit

Der Untermietvertrag ist ein praktisches Instrument zur flexiblen Gestaltung von Wohnverhältnissen. Er bietet sowohl Hauptmietern die Möglichkeit, Kosten zu senken oder Leerstand zu vermeiden, als auch Untermietern eine oft kostengünstigere und unkompliziertere Wohnoption. Um jedoch rechtliche Fallstricke zu vermeiden und ein harmonisches Mietverhältnis zu gewährleisten, ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen und alle Vereinbarungen schriftlich und transparent zu treffen. Die Einholung der Erlaubnis des Vermieters ist dabei ebenso unerlässlich wie ein klar strukturierter Vertrag, der alle relevanten Aspekte regelt. Eine sorgfältige Planung und Kommunikation sind die Basis für eine erfolgreiche Untervermietung.

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