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Wie funktioniert der Bereitstellungszins?

Verstehen Sie, wie Bereitstellungszinsen funktionieren und welche Auswirkungen sie auf Ihre Immobilienfinanzierung haben. Dieser Ratgeber beleuchtet die Hintergründe und gibt praktische Tipps.

7 min Lesezeit
Wie funktioniert der Bereitstellungszins?

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen in Deutschland ein zentrales Lebensziel. Doch zwischen der Finanzierungszusage der Bank und dem tatsächlichen Einzug in das neue Heim kann einige Zeit vergehen. Gerade beim Bau einer Immobilie oder dem Kauf einer noch nicht fertiggestellten Eigentumswohnung taucht häufig der Begriff des Bereitstellungszinses auf. Dieser nicht immer sofort verständliche Kostenfaktor kann die Gesamtkosten der Finanzierung erheblich beeinflussen. Um finanzielle Überraschungen zu vermeiden, ist es essenziell, die Funktionsweise des Bereitstellungszinses genau zu verstehen. Dieser Ratgeber erklärt detailliert, wann und warum Banken Bereitstellungszinsen erheben, wie diese berechnet werden und welche Strategien zur Minimierung dieser Kosten zur Verfügung stehen.

Was ist der Bereitstellungszins und warum gibt es ihn?

Der Bereitstellungszins, auch als Bereitstellungsprovision bekannt, ist ein Entgelt, das Banken erheben, wenn ein vereinbarter Darlehensbetrag nach einer bestimmten Frist von dem Darlehensnehmer nicht abgerufen wird. Anders ausgedrückt: Die Bank hält das Geld für den Kredit bereit, obwohl es noch nicht vollständig in Anspruch genommen wurde. Dieser Zins ist eine Art Wartegebühr dafür, dass die Bank die zugesagten Mittel für Sie reserviert und vorhält, obwohl sie selbst noch keine Zinserträge aus der Vergabe dieses Kapitals in voller Höhe erzielt. Banken müssen Liquidität für die zugesagten Darlehen vorhalten und können dieses Kapital in der Zwischenzeit nicht anderweitig gewinnbringend anlegen oder müssen es gegebenenfalls kurzfristig am Kapitalmarkt refinanzieren. Der Bereitstellungszins dient somit als Ausgleich für diesen Aufwand und das entgangene Geschäft.

Die Erhebung von Bereitstellungszinsen ist ein gängiges Vorgehen im Immobilienfinanzierungsbereich und in den Darlehensverträgen klar geregelt. Es ist wichtig, diesen Punkt im Vorfeld genau zu prüfen und mit der Bank zu verhandeln. Ein frühzeitiges Verständnis dieser Klauseln kann Ihnen helfen, die finanzielle Belastung zu planen und gegebenenfalls zu reduzieren. Der Bereitstellungszins wird in der Regel auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag berechnet und ist zusätzlich zu den regulären Zins- und Tilgungsleistungen zu entrichten, sobald die zinsfreie Bereitstellungsphase abgelaufen ist.

Wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Bereitstellungszinsen fallen typischerweise dann an, wenn die vollständige Auszahlung eines beantragten Darlehens verzögert wird. Dies ist insbesondere bei Baufinanzierungen der Fall, da der Baufortschritt in der Regel mehrere Monate oder sogar Jahre in Anspruch nimmt. Auch beim Kauf einer Immobilie, die sich noch im Bau befindet (z.B. Eigentumswohnung im Neubauprojekt), kann es zu Verzögerungen kommen, da der Kaufpreis nach Baufortschritt gestaffelt gezahlt wird. Die Bank stellt den gesamten Kreditbetrag bei Vertragsunterzeichnung bereit, aber der Darlehensnehmer ruft das Geld erst sukzessive ab.

Jede Bank gewährt eine sogenannte zinsfreie Bereitstellungszeit. Dies ist ein Zeitraum, in dem der noch nicht abgerufene Darlehensbetrag kostenfrei für Sie reserviert wird. Die Dauer dieser Frist variiert stark zwischen den Kreditinstituten und liegt meist zwischen drei und zwölf Monaten, in Einzelfällen sogar bis zu 24 Monaten. Nach Ablauf dieser zinsfreien Phase beginnen die Bereitstellungszinsen auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensanteil zu laufen. Es ist daher entscheidend, die Länge dieser Frist bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen und realistisch einzuschätzen, wie lange die Bauphase oder der Abruf des Darlehens dauern wird.

  • Baufinanzierungen (Neubau oder Modernisierung)
  • Kauf von Projektimmobilien (Eigentumswohnungen im Rohbau)
  • Lange Wartezeiten bis zum tatsächlichen Kaufpreisabruf
  • Verzögerungen im Bauablauf
  • Späte Baubeginns-Genehmigung

Höhe und Berechnung des Bereitstellungszinses

Die Höhe des Bereitstellungszinses wird von der jeweiligen Bank festgelegt und liegt in der Regel zwischen 0,15 % und 0,25 % pro Monat, bezogen auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag. Dies entspricht einem jährlichen Zinssatz von 1,8 % bis 3,0 %. Es handelt sich hierbei um eine monatliche Kostenbelastung, die zusätzlich zu möglichen Zins- und Tilgungsleistungen für bereits ausgezahlte Darlehensteile anfällt. Die genaue Prozentzahl muss im Darlehensvertrag klar aufgeführt sein.

Zur Berechnung wird der am letzten Tag eines Monats noch nicht abgerufene Darlehensbetrag herangezogen und mit dem monatlichen Bereitstellungszins multipliziert. Hat ein Kunde beispielsweise einen Darlehensbetrag von 300.000 Euro bewilligt bekommen, davon 100.000 Euro abgerufen und die zinsfreie Phase ist abgelaufen, muss er Bereitstellungszinsen auf die verbleibenden 200.000 Euro zahlen. Bei einem monatlichen Bereitstellungszins von 0,25 % wären das 500 Euro pro Monat (200.000 Euro * 0,0025).

  • Regulärer Satz: 0,15 % bis 0,25 % pro Monat
  • Jährlicher Satz: 1,8 % bis 3,0 %
  • Berechnung auf den nicht ausgezahlten Darlehensrestbetrag
  • Zusätzliche Kosten zur Tilgung und Sollzinsen
  • Fällt monatlich an, bis zur vollständigen Auszahlung

Beispielrechnung zur Veranschaulichung

Um die Auswirkungen des Bereitstellungszinses zu verdeutlichen, betrachten wir ein Beispiel. Familie Müller möchte ein Haus bauen und benötigt dafür ein Darlehen von 400.000 Euro. Die Bank gewährt eine zinsfreie Bereitstellungszeit von 6 Monaten. Danach werden 0,20 % Bereitstellungszins pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag fällig.

Die Bauphase dauert voraussichtlich 18 Monate. Innerhalb der ersten 6 Monate, der zinsfreien Bereitstellungszeit, werden 150.000 Euro abgerufen (z.B. für Grundstückskauf und Fundament). Nach 6 Monaten läuft die zinsfreie Frist ab. Der noch nicht abgerufene Darlehensbetrag beträgt dann 250.000 Euro (400.000 Euro - 150.000 Euro). Ab dem 7. Monat fallen Bereitstellungszinsen an.

Angenommen, im 7. Monat werden weitere 50.000 Euro abgerufen. Die Bereitstellungszinsen für diesen Monat werden noch auf 250.000 Euro berechnet: 250.000 Euro * 0,0020 = 500 Euro. Für den 8. Monat stünden noch 200.000 Euro (250.000 Euro - 50.000 Euro) aus. Die Bereitstellungszinsen beträgen dann 400 Euro. Dieser Betrag reduziert sich, sobald weitere Darlehensteile abgerufen werden. Bei einer angenommenen Bauzeit von 18 Monaten, also 12 Monaten, in denen Bereitstellungszinsen anfallen könnten, und unter Berücksichtigung eines kontinuierlichen Abrufs, könnten sich die Gesamtkosten für Bereitstellungszinsen leicht auf mehrere tausend Euro summieren. Eine genaue Planung des Abrufs ist daher von größter Bedeutung.

Strategien zur Minimierung der Bereitstellungszinsen

Obwohl Bereitstellungszinsen ein fester Bestandteil vieler Baufinanzierungen sind, gibt es Wege, ihre Höhe zu minimieren oder sie im besten Fall ganz zu vermeiden. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung ist hier der Schlüssel. Es beginnt bereits bei der Auswahl der richtigen Bank und der Verhandlung der Darlehensbedingungen.

  • Verhandeln Sie die zinsfreie Bereitstellungszeit: Dies ist der effektivste Hebel. Versuchen Sie, eine möglichst lange zinsfreie Frist auszuhandeln, idealerweise im Einklang mit Ihrem Bauzeitplan. Längere Fristen von 12 bis 18 Monaten sind für große Bauvorhaben oft sinnvoller.
  • Planen Sie die Darlehensabrufe präzise: Erstellen Sie einen detaillierten Finanzierungsplan, der den Baufortschritt und die damit verbundenen Zahlungsziele berücksichtigt. Rufen Sie die Darlehenstranchen erst ab, wenn das Geld tatsächlich benötigt wird und die Bank die Auszahlung auch tatsächlich bestätigt.
  • Wählen Sie einen angemessenen Puffer bei der Kreditabwicklung: Wenn möglich, sollten Sie versuchen, die Bauphasen eng zu takten, um unnötige Leerzeiten zu vermeiden. Jeder Monat zählt.
  • Teilfinanzierung in Betracht ziehen: Manchmal ist es sinnvoll, das Darlehen in mehrere Teile zu splitten und diese bei verschiedenen Banken mit unterschiedlichen Bereitstellungszeiten und Konditionen abzuschließen, wenn die Gesamtkonditionen dies rechtfertigen. Dies ist jedoch komplexer in der Verwaltung.
  • Kommunikation mit der Bank: Bleiben Sie im Austausch mit Ihrer Bank, besonders wenn sich der Bauplan verzögert. Manchmal lässt sich die zinsfreie Frist in Ausnahmefällen geringfügig verlängern, wenn gute Gründe vorliegen.
  • Verzicht auf Bereitstellungszinsen: Es gibt auch Banken, die unter bestimmten Voraussetzungen ganz auf Bereitstellungszinsen verzichten. Dies ist oft mit einem leicht höheren Sollzinssatz verbunden. Ein Vergleich der Gesamtangebote ist hier ratsam.

Bereitstellungszinsen bei Anschlussfinanzierungen oder Umschuldungen

Im Gegensatz zu Neubaufinanzierungen spielen Bereitstellungszinsen bei herkömmlichen Anschlussfinanzierungen oder Umschuldungen eine untergeordnete Rolle oder fallen gar nicht an. Bei diesen Finanzierungsformen wird der Darlehensbetrag in der Regel zu einem festen Stichtag, nämlich dem Auslaufen der alten Zinsbindung, vollständig ausbezahlt und zur Ablösung des Altkredits verwendet. Die Zeitspanne zwischen der Kreditbewilligung und der vollständigen Auszahlung ist hier meist sehr kurz oder der Abruf erfolgt schlagartig.

Es kann jedoch Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn eine Umschuldung bereits sehr frühzeitig, aber mit einem langen Forward-Zeitraum durchgeführt wird. Auch hier hält die Bank das Geld für einen längeren Zeitraum vor. Im Regelfall ist die zinsfreie Bereitstellungszeit in solchen Fällen aber ausreichend bemessen, sodass keine Bereitstellungszinsen anfallen. Dennoch lohnt sich immer ein Blick in die Vertragsbedingungen, um sicherzustellen, dass keine versteckten Kosten drohen.

Fazit

Der Bereitstellungszins ist ein relevanter, wenn auch oft unterschätzter Kostenfaktor bei der Immobilienfinanzierung, insbesondere im Bereich des Neu- oder Umbaus. Ein profundes Verständnis seiner Funktionsweise, der Berechnung und der möglichen Strategien zur Minimierung ist essenziell für jeden Darlehensnehmer. Durch eine sorgfältige Planung des Finanzierungsablaufs, das Aushandeln einer möglichst langen zinsfreien Bereitstellungszeit und eine präzise Steuerung der Darlehensabrufe können Sie diese zusätzlichen Kosten im Griff behalten. Eine offene Kommunikation mit dem Kreditinstitut und ein detaillierter Vergleich der Angebote verschiedener Banken im Vorfeld sind dabei unverzichtbar, um die Baufinanzierung so kosteneffizient wie möglich zu gestalten und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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